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Geschwindigkeitsüberschreitung mit Nebelschlußleuchte

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 21:59

Hi,

mal ein Theoretische Frage die in einem anderen Unterforum aufgekommen ist (da aber nicht so recht hin passt):

Bekanntlich darf man ja mit eingeschalteter NSL nur 50km/h fahren (steht so in der StVo).

Auf der Autobahn fährt jemand mit 200km/h (Sichtweite läßt es zu, es ist alo keine Sichtbehinderung) mit eingeschalteter NSL.

Überschreitet er damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 150km/h?

Ich denke ehr nicht, fände es aber gut, damit könnte man die Staatskasse in 3 Monaten sanieren. :D

Was sagt ihr dazu (sind ja auch einige Polizisten hier vertreten)?

Daß das ehr eine theoretische Frage ist, ist mir klar (also bitte keine blöden Kommentare ;)).

Danke.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

Hallo, metalhead79,

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:59:48 Uhr:

Auf der Autobahn fährt jemand mit 200km/h (Sichtweite läßt es zu, es ist alo keine Sichtbehinderung) mit eingeschalteter NSL.

es gibt Polizeibeamte, die solche Fahrzeuglenker nach dem Anhalten scherzhaft zunächst einmal darauf hinweisen, dass sie erheblich zu schnell gefahren sind, weil ein verantwortungsbewusster Autofahrer ja nie im Leben widerrechtlich die Nebelschlußleuchte benutzen würde.

Zumindest meiner Erfahrung nach bleibt so ein kleiner Spruch, der dann meistens in einen kurzen und netten Plausch übergegangen ist, eher haften als wenn man den VT anhält, ihn auf sein Fehlverhalten hinweist, sanktioniert und dann weiterfahren lässt.

Viele Grüße,

Uhu110

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Nein, wenn die Sichtverhältnisse es nicht unbedingt verlangen, ist die Nebelschlussleuchte auszuschalten. Die verminderte Geschwindigkeit ist ja nur eine Folge, wenn der Einsatz richtig wäre.

Nebelschlußleuchte Höchstgeschwindigkeit 50km/h laut STVO. Autobahn ist das selbe. Kommt einer an bei einer Sichtweite von 50m mit 200km/h was nie der fall sein wird. Denn er fährt ins NICHTS und gefährtet sich und andere, bei Unfall ist er das Hauptverantwortliche, aber solche Leute wird dann nichts mehr passieren weil er das nicht überlebt. Bei Sichtweite unter 50m ist Grundsätzlich die NSL einzuschalten und die 50km/h einzuhalten. Je nach Straßenverhältnisses sollte man die Geschwindigkeiten anpassen.

Nein, das ist keine Geschwindigkeitsübertretung. Es gibt kein direktes Verbot, mit eingeschalteter NSL schneller als 50 km/h zu fahren. Es ist lediglich geregelt, dass die NSL nur bei Sichtweiten von unter 50m verwendet werden darf.

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 21. Dezember 2017 um 23:08:08 Uhr:

Nebelschlußleuchte Höchstgeschwindigkeit 50km/h laut STVO.

Kannst du deine Fassung der STVO, in der das geregelt sein soll, mal verlinken?

Zitat:

@AMenge schrieb am 21. Dezember 2017 um 23:11:20 Uhr:

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 21. Dezember 2017 um 23:08:08 Uhr:

Nebelschlußleuchte Höchstgeschwindigkeit 50km/h laut STVO.

Kannst du deine Fassung der STVO, in der das geregelt sein soll, mal verlinken?

Du ich bin schon weit über 60 und es ändert sich ja ständig was an den STVO und ob das jetzt Gesetz ist kann ich nicht beurteilen, habe das nur schon von meheren Leuten so erfahren. :-)

Dann liegen die mehreren Leute falsch. Dann bin ich mal so frei: STVO

Relevant ist §17(3).

Na siehste da lernt man hier noch was dazu.: Danke Dir. :-)

Keine Ursache.

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 21. Dezember 2017 um 23:08:08 Uhr:

Bei Sichtweite unter 50m ist Grundsätzlich die NSL einzuschalten ...

Als Ergänzung noch: Man muss die NSL nie einschalten, man darf sie bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern einschalten. Das ist jedenfalls in Deutschland so, es mag Länder geben, wo man die NSL tatsächlich einschalten muss (z.B. in Belgien).

Hallo, metalhead79,

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 22:59:48 Uhr:

Auf der Autobahn fährt jemand mit 200km/h (Sichtweite läßt es zu, es ist alo keine Sichtbehinderung) mit eingeschalteter NSL.

es gibt Polizeibeamte, die solche Fahrzeuglenker nach dem Anhalten scherzhaft zunächst einmal darauf hinweisen, dass sie erheblich zu schnell gefahren sind, weil ein verantwortungsbewusster Autofahrer ja nie im Leben widerrechtlich die Nebelschlußleuchte benutzen würde.

Zumindest meiner Erfahrung nach bleibt so ein kleiner Spruch, der dann meistens in einen kurzen und netten Plausch übergegangen ist, eher haften als wenn man den VT anhält, ihn auf sein Fehlverhalten hinweist, sanktioniert und dann weiterfahren lässt.

Viele Grüße,

Uhu110

am 22. Dezember 2017 um 3:51

90% der eingeschalteten Nebelschlussleuchten werden gesetzeswidirg benutzt.

Entweder sie werden bei allen möglichen Witterungsarten eingeschaltet (z.B. bei Regen, Schnee oder sogar, wenn keine Anlass dazu da wäre), oder sie wird von den gedankenlosen Mittelspurschleichern auf der Autobahn benutzt - frei nach dem Motto: damit man mich besser sieht.

Ich habe festgestellt, dass ich so alle 3 bis 5 Jahre einmal Witterungsbedingungen vorfinde, die den legalen Einsatz einer Nebelschlussleuchte rechtfertgen würden. Das Ding ist so überflüssig wie ein Kropf oder ein Klumpfuß.

Wer einmal hinter einem Fahrzeug mit eingeschaltetet Nebelschlussleuchte hergefahren ist, weiß, wie problematisch die Blendwirkung von den Dingern ist. Das ist genau so nervig, wie eine gelbe Rundumleuchte hinten unten an einem LKW.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Nebelschussleuchte nur eingeführt wurde, damit die Autoindustrie ein Teil hat, dass den Kaufpreis erhöht und das kaputt gehen kann.

Es sollte mehr als ein Verwarnungsgeld für die missbräuchliche Benutzung von den Dingern geben, von mir aus gerne auch ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

am 22. Dezember 2017 um 4:04

Nunja, da es sich dabei ja irgendwie "nur" um eine Gefährdung durch Blendwirkung handeln kann, sollte es auch so geahndet werden. Also falsch eingestellte Scheinwerfer oder Fernlicht.

 

Diesen Winter hab ich sie 2x genutzt, da man den nächsten Leitpfosten nichtmehr sehen konnte. Allerdings sind das meisst nur Nebelbänke (an Feldern/Flüssen) die nach wenigen 100m merklich nachlassen.

Es stimmt jedoch leider, dass dann etwa jeder 5. vergisst sie auszuschalten.

Aber schlimmer finde ich diejenigen, die sie nicht einschalten.

Als man die Erfunden hat gab es auch noch öfter riichtig dicken Nebel. Ich fuhr auch schon mal ein Fahrzeug wo die nach kurzer Zeit ausging. Allein wenn nach dem abstellen des Motors die Automatisch auf AUS gehen würde, hätten wir nicht mal die Hälfte vor uns mit eingeschalteter NSL.

Nachts fahren die Kinder und morgens Papa oder Mama, und der muss man die ausmachen da Sie den Schalter nicht findet.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 22. Dezember 2017 um 07:17:32 Uhr:

Als man die Erfunden hat gab es auch noch öfter riichtig dicken Nebel.

Ich weiß nicht, ob sich das Klima in der letzten Zeit dermaßen geändert hat...

Definitiv richtig ist allerdings, dass die gewöhnlichen Rückleuchten vor nicht allzu langer Zeit im Schnitt noch nicht so hell waren wie heute (man vergleiche mal bei Nebel und Tageslicht die Rückleuchten zB eines Golf II mit denen eines modernen Autos), wodurch die NSL in punkto Sichtbarkeit schon einen etwas größeren Unterschied gemacht hat als heute.

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