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Geschwindigkeitsüberschreitung Vorsatz

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 17:39

Hallo,

es gibt ja bei der Geschwindigkeitsüberschreitung auch Vorsatz. Also innerorts fahr ich 100 anstatt 50, außerorts 150 anstatt 100. nur als Beispiel. Wie sieht das aber auf Autobahnen aus. Wenn z.b. ich die 100 übersehe und fahr 180. Indem Sinne gibt es ja keine "Geschwindigkeitsbegrenzung", außer wenn beschildert.

Interessiert mich echt :-P

Danke :)

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2013 um 18:41

Innerorts sind erlaubt; richtig...50 km/h...da bedarf es keiner weiteren Beschilderung! Und wer entgegen besseren Wissens eben 94 km/h fährt...was soll das sein außer Vorsatz?!

 

Selbst Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe! Wobei die Unwissenheit entfällt, wenn er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt!

 

:cool: Doch plötzlich innerorts...eben war es die BAB noch.....;)

 

Mehr gibt es dazu nicht auszuführen! Ciao! 

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am 4. Dezember 2013 um 17:53

Solltest Du von einem stationären Blitzer erwischt werden, gibt es kein Vorsatzdelikt. Anders sieht es, wenn z.B. ein Provida-Fahrzeug hinter Dir her fährt und Du das bereits 3. 100er-Schild ignorierst....dann könnte schon Vorsatz unterstellt werden!   ;)

 

P.S.

Geschwindigkeitsbegrenzungen wiederholen sich/werden oft genug mittels Schild gezeigt!

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Solltest Du von einem stationären Blitzer erwischt werden, gibt es kein Vorsatzdelikt. Anders sieht es, wenn z.B. ein Provida-Fahrzeug hinter Dir her fährt und Du das bereits 3. 100er-Schild ignorierst....dann könnte schon Vorsatz unterstellt werden!   ;)

Aber innerorts gibt es das?, weil ein Kollege ist 94 km innerorts gefahren (warum auch immer) und musste 320 Euro anstatt 160 Euro bezahlen. Hatte dort angerufen, die Dame meinte, bei so einer Geschwindigkeit geht man von Vorsatz aus. Also laufen muss er auch einen Monat.

am 4. Dezember 2013 um 18:41

Innerorts sind erlaubt; richtig...50 km/h...da bedarf es keiner weiteren Beschilderung! Und wer entgegen besseren Wissens eben 94 km/h fährt...was soll das sein außer Vorsatz?!

 

Selbst Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe! Wobei die Unwissenheit entfällt, wenn er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt!

 

:cool: Doch plötzlich innerorts...eben war es die BAB noch.....;)

 

Mehr gibt es dazu nicht auszuführen! Ciao! 

hat dein "kollege" bereits einiges in flensburg gesammelt?

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Innerorts sind erlaubt; richtig...50 km/h...da bedarf es keiner weiteren Beschilderung! Und wer entgegen besseren Wissens eben 94 km/H fährt...was soll das sein außer Vorsatz?!

Eine normale Form von Eile mit der man heutzutage immer rechnen muss? :D

Ebenso normal, wie eine Ampel noch bei kirschgrün zu passieren.

am 4. Dezember 2013 um 18:51

:D  und sich über Sanktionen wundert, wo doch die Polizei (o.ä.) nie da ist, wenn man sie braucht....:D

 

 

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Innerorts sind erlaubt; richtig...50 km/h...da bedarf es keiner weiteren Beschilderung! Und wer entgegen besseren Wissens eben 94 km/h fährt...was soll das sein außer Vorsatz?!

Selbst Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe! Wobei die Unwissenheit entfällt, wenn er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt!

:cool: Doch plötzlich innerorts...eben war es die BAB noch.....;)

Mehr gibt es dazu nicht auszuführen! Ciao! 

Nene, ich wars net :-P so habe ich es mir auch gedacht, aber auf Autobahn konnte ich es mir net so richtig zusammen reimen

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

hat dein "kollege" bereits einiges in flensburg gesammelt?

Das weiß ich nicht. Hat er nicht gesagt. Das weis ich, wenn man glaube mehr als 2 Eintragungen hat, kann das erhöht werden. Es ging eben um die Aussage des Vorsatzes bei ihm.

Also laut Tatbestandskatalog kostet der Verstoß schon 280€ und 2 Monate Fahrverbot. Wie kommst du auf 160€?

Ab 20 zu viel kann man eigentlich immer von Vorsatz ausgehen.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Innerorts sind erlaubt; richtig...50 km/h...da bedarf es keiner weiteren Beschilderung! Und wer entgegen besseren Wissens eben 94 km/h fährt...was soll das sein außer Vorsatz?!

Ein Versehen zum Beispiel?

Nicht immer stehen die Ortsschlilder dort, wo auch die Bebauung beginnt / endet.

am 5. Dezember 2013 um 6:49

Vorsatz hängt nicht prinzipiell mit der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung zusammen.

Vorsatz wird allerdings öfter unterstellt, wenn nach der Kontrolle rausgezogen wird und sich der gemessene um Kopf und Kragen redet...

Also nach den Pflichtangaben gilt die "omerta"...;) Den Rest regelt ggf, (D)ein Fachanwalt für Verkehrsrecht...

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Vorsatz wird allerdings öfter unterstellt, wenn nach der Kontrolle rausgezogen wird und sich der gemessene um Kopf und Kragen redet...

Richtige Antwort: Tempolimit? Ups, muss ich wohl übersehen haben.

Falsche Antwort: Ich bin in Eile, hab nen dringenden Termin...

Bei Tempo 94 innerorts kann man aber durchaus von Vorsatz ausgehen, abgesehen von solchen Ortschaften, wo das Ortsschild schon 300 m vor dem ersten Haus steht.

Ha Ha. Find ich immer geil wenn der Kollege herhalten muss. :D:p Mach nicht einen auf möchtegern Schumi ,dann brauchst du auch nicht wegen deinem Bußgeldbescheid zu fragen.

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