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Gesetz für Autohandel?

Themenstarteram 13. Mai 2007 um 13:26

Hallo Leute,

Ich suche schon verzweifelt nach den § was im gesetz steht bezüglich des KFZ Handel. Kann mir da einer Helfen?

Möchte wissen was für Rechte der Käufer hat und der Verkäufer, aber in der genauen Formulierung wie es im Gesetzt steht!

Danke

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18 Antworten
am 13. Mai 2007 um 13:42

Die Normen des BGB und HGB sind einschlägig. Den Wortlaut der Gesetztestexte findest Du ohne größere Sucharbeit im Internet.

Treffender lässt es sich aufgrund der allgemeinen Fragestellung kaum beantworten :-)

Worum geht's denn konkret?

Oliver

Themenstarteram 13. Mai 2007 um 13:49

ich möchte einen Kaufvertrag vorlage erstellen, und diese auf meine Website anbieten. Für den privat verkauf habe ich bereits eins erstellen, jedoch brauche ich eins welches ich für den gewerblichen verkauf (händler) benötige.

danke nochmals :)

am 13. Mai 2007 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von slotini

ich möchte einen Kaufvertrag vorlage erstellen, und diese auf meine Website anbieten. Für den privat verkauf habe ich bereits eins erstellen, jedoch brauche ich eins welches ich für den gewerblichen verkauf (händler) benötige.

Wozu sollte das Einstellen eines "gewerblichen Kaufvertrages" auf einer privaten Homepage gut sein ?

Auf Vertragsvordrucken von Autohändlern sind meist deren Geschäftsbedingungen abgedruckt, die vom allgemeinen Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs abweichen können.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Auf Vertragsvordrucken von Autohändlern sind meist deren Geschäftsbedingungen abgedruckt, die vom allgemeinen Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs abweichen können.

Die AGB gelten aber nicht zwischen zwei gewerblich Tätigen...

am 13. Mai 2007 um 15:19

Zitat:

Die AGB gelten aber nicht zwischen zwei gewerblich Tätigen...

Das habe ich jetzt nicht verstanden. Willst du damit zum Ausdruck bringen, das ein Fahrzeuggeschäft zwischen zwei gewerblichen Händlern gänzlich ohne schriftliche Verträge erfolgen ?

Themenstarteram 13. Mai 2007 um 15:25

Ich biete lediglich nur Vorlage eines Vertrages an auf meiner Website!

Es soll lediglich nur ein beispiel sein, welches aber auch vollwertig nutzbar sein sollte, ansonsten wäre es ein schlechtes Beispiel!

Daher dachte ich mir, einen Vordruck einer normalen AGB (welches das gesetzt abbildet) einzufügen.

Daher dachte ich an ein Beispiel von euch, das war meine Bitte.

Kommentare die nutzlos sind, sehe ich als Spam und unnötige Zeitverschwendung.

Also bitte

Danke

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Willst du damit zum Ausdruck bringen, das ein Fahrzeuggeschäft zwischen zwei gewerblichen Händlern gänzlich ohne schriftliche Verträge erfolgen ?

Nein, daß bedeutet das die AGB bei Verträgen zwischen Gewerbetreibenden nicht zwingend vorgeschrieben sind, da hier eine umfassendere Vertragsfreiheit gilt.

am 13. Mai 2007 um 15:39

Hier gibt es einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das von einem gewerblich tätigen Fahrzeughändler an privat verkauft wird.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nein, daß bedeutet das die AGB bei Verträgen zwischen Gewerbetreibenden nicht zwingend vorgeschrieben sind, da hier eine umfassendere Vertragsfreiheit gilt.

AGB sind überhaupt nirgendwo zwingend vorgeschrieben...und das habe ich auch gar nicht gemeint...vielleicht nicht immer für andere antworten, wenn nicht genau feststeht, um was es geht...oder auch, wenn man nicht so viel Ahnung von Rechtsdingen hat...

@xAKBx: Nach §310 Abs.1 BGB finden die Schranken der §§305 II,III sowie 308, 309 BGB keine Anwendung, wenn AGBs gegenüber einem Unternehmer geltend gemacht werden. Von daher kann es bei zwei Unternehmern keine AGBs in deren Verträgen geben...

Und ich finde es auch relativ unsinnig, so etwas auf einer Website formulieren zu wollen, da es ja nur gewisse Klauselverbote gibt, aber ansonsten AGB frei gestaltet werden können. Nur weiss das eigentlich jeder vernünftige Unternehmer, und der wird sich seine AGB auch nicht aus dem Netz von ner privaten Homepage kopieren, sondern von nem Anwalt erstellen lassen...

Themenstarteram 13. Mai 2007 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Hier gibt es einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das von einem gewerblich tätigen Fahrzeughändler an privat verkauft wird.

Danke, hab ich auch bereits gefunden gehabt durch google...

Aber aus genau diesem Grund möchte ich die Vorlagen bei mir kostenlos anbieten, weil ich es für schwachsinn halte leute geld aus der Tasche zu ziehen für so eine Vorlage, daher mein Entschluss..

Die Idee hatte ich, weil ich damals eine VOrlage brauchte und für diese Geld bezahlen sollte. nun mache ich Formular Vorlagen für jeden Zweck, sollte bald alles komplett sein und online gehen hoffe ich

Dabei solltest du aber unbeding auf Copyrights achten, wenn du dir die Vorlagen aus dem I-Net zusammensuchst.

Themenstarteram 13. Mai 2007 um 20:41

Ich suche mir keine VOrlagen zusammen, sondern nur Beispiele, alles andere ist vom mir selbst komplett verfasst und erstellt!

Eine Frage hab ich da, wie sieht es denn aus wenn ich auf meine Vorlagen ein Copyright machen möchte? Was ist wenn es jemand "klaut" und behauptet es wäre von Ihm?

Wie kann ich beweisen dass es von mir ist?

Zitat:

Von daher kann es bei zwei Unternehmern keine AGBs in deren Verträgen geben...

Das ist der größte Schwachsinn den ich je gehört habe.

Natürlich werden bei Geschäften zwischen zwei Kaufleuten die nach HGB handeln ( es giebt auch Gewerbetreibende die nach BGB, also wie Privatpersonen, behandelt werden ) AGB´s vereinbart. Der Unterschied liegt darin, das die AGB´s zwischen Kaufleuten frei gestaltet werden können und nicht an Gesätze gebunden sind. Anders bei Geschäften mit Privatpersonen. Dort gilt immer das BGB und das ist bindend. Das HGB ist lediglich ein gestaltendes Recht, welches zur Anwendung kommt wenn ein Punkt in den AGB´s nicht geregelt wurde.

@slotini

Da du offenbar von dieser Matherie keine Ahnung hast, würde ich dir dringend Raten dein Idee in den Wind zu schreiben. Du ziehst dir mehr Ärger auf den Tisch als du dir vorstellen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Tonmann

Natürlich werden bei Geschäften zwischen zwei Kaufleuten die nach HGB handeln ( es giebt auch Gewerbetreibende die nach BGB, also wie Privatpersonen, behandelt werden ) AGB´s vereinbart. Der Unterschied liegt darin, das die AGB´s zwischen Kaufleuten frei gestaltet werden können und nicht an Gesätze gebunden sind. Anders bei Geschäften mit Privatpersonen. Dort gilt immer das BGB und das ist bindend. Das HGB ist lediglich ein gestaltendes Recht, welches zur Anwendung kommt wenn ein Punkt in den AGB´s nicht geregelt wurde.

Zu der Formulierung mit dem "Schwachsinn" sag ich jetzt mal nichts...:rolleyes: Ich gebe zu, ich habe das sehr unglücklich formuliert. Natürlich gibt es AGBs bei Unternehmerverträgen, wäre auch schlimm, wenn dem nicht so wäre...was ich meinte war eben wie du schreibst, die Klauselverbote müssen nicht beachtet werden (bzw. dass eben eine größere Gestaltungsfreiheit mit weniger Restritkionen für AGBsbesteht)...habe ich ja schon so gesagt ;) Es macht ja auch eigentlich kein Unternehmen extra andere AGB für Verträge zwischen Verbraucher oder halt Unternehmer...wie gesagt, war natürlich blöd formuliert :(

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