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GESETZESREGELUNG zu leuchtenden Blinkern vorn (mit Standlicht)

Themenstarteram 6. November 2004 um 21:52

Ich habe im letzten Februar in meinen 99ger Camaro Z28, vorn die US-Blinker eingebaut (www.mnf.de) und mit ein wenig Gebastel diese wieder als "US-Standart" umfunktioniert. Mittlerweile fahre ich bis heute damit rum und weder unser sächsische TÜV noch die Polizei hat je was dazu gesagt. Ich habe mal spaßeshalber die DEKRA im Prüfcenter auf dem Lausitzring angerufen und nachgefragt, ob es dazu Regelungen gibt. Die Antwort war "weiß ich nicht so recht aber ich glaube das ist Bauartbedingt". Hm, naja viel geholfen hat die Aussage nicht, daher frage ich mal hier ganz spontan: Gibts da eine Regelung?

Bevor Ihr mich hier mit "das gibts nicht" und "das ist verboten" ;) bombardiert, glaube ich, das das wohl auch an den Bundesländern liegt. Mein Camaro hat einen der seltenen Try Fly Performance Auspuffanlagen, die lauter sind als ein Trecker bergaufwärts und der TÜV in Dresden nur lacht wenn der die Kiste abnimmt aber ich erinnere mich an so manches Ammitreffen, da wurde ich direkt angesprochen, welcher TÜV so was genemigt. Ich merke an: Die Blinker sind nicht eingetragen und der Auspuff auch nicht...

Ich erinnere mich auch daran, das gerade dieser TÜV auch schon einmal die Worte Sonderregelungen, Grauzone und Bauartbedingt im Mund hatte...

Das einzige "exekutive" Erlebniss was ich je hatte (seit Feb) war ein Polizist der den Sound geil fand, mehr nicht. Nagut, ich wills mal nicht beschreien, mir gehts hier mal ernsthaft um GESETZLICHE Regelungen zu dieser Thematik "Blinker vorn", der Rest ist sicher eine Ermessensfrage)

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39 Antworten
am 6. November 2004 um 22:33

Die dauerbeleuchteten Blinker sind das amerikanische Standlicht. In D muss jedoch jedes nach vorne wirkende Licht, mit ausnahme der Fahrtrichtungsanzeiger weiss sein. Da dein Standlicht (bzw Zusatzstandlicht) ja gelb ist, entspricht das nicht der StvZO. Ohne Sondergenehmigung, bzw. Eintragung fährst du damit illegal rum.

Bei US-Fahrzeugen wird das jedoch gerne als "normal" angesehen, und desshalb sagt keiner was. Aber wie gesagt, es entspricht nicht der StVZO.

Gruss Jürgen

Ich fahr schon seit 1984 mit den verschiedensten Fahrzeugen herum denen ich alle (egal ob Deutsche,Japanische oder Amerikanische Auto´s)die Amerikanische Beleuchtung verpaßt hatte!(Seitenbegrenzungsleuchten Gelb und Rot und beleuchtete Blinker vorn)

Ich hatte deswegen noch nie Probleme.

Das einzige was ich NICHT mache , bei Deutschen Fahrzeugen hinten die Blinker Rot lackieren,das fällt zu sehr auf und das wissen die Cop´s das es das bei Deutschen Auto´s nicht gibt.(Außer die alten vor 1970)

cu Tom

Themenstarteram 7. November 2004 um 9:53

Aha, Danke für die Antworten, ist mal interessant andere Worte dazu zu hören.

Ich denke mal, das viele (Polizei, TÜV) da auch etwas verunsichert sind was das anbelangt.

Aber egal, sieht auf jeden Fall toll aus. Als nächstes werde ich wohl, wenn etwas Zeit da ist, die roten Positionsleuchen seitlich an der hinteren Stoßstange einbauen.

Die hinteren Blinker in Orange gefallen mir eigentlich gut, die müssen nicht rot sein, ist in den USA ja auch nicht bei diesem Modell. Ich glaube aber das das beim Vorgänger so war.

EDIT: @ ChevyTom 2: war grad mal auf Eurer Webside und finde es um so beschissener, das die ganzen Freakz hier aus der Dresdener Region keinen Club auf die Beine kriegen. Schöne Seite :)

das war bei uns im chrysler-forum auch thema beim voyi die blinger wider anschlisen da sowiso 2fatenbirnen drin sind einer hat das schon seit 6j war 3mal bein tüv der sachte nie was jest haben das fast alle im forum gemacht ich selber habe das standlicht von scheinwerver in die undere gelbe seiten leuchte rein da war ein blindstopfen und geht auch super und is nich gar so hell wie die von blinger es wurde auch gesagt das es deutsche autos auch schon haben und des halb darf mas wen von der bauart so is is das gleiche wie mit der dritenbremsleuchte damals jest hat das auch jeder

am 7. November 2004 um 11:08

Ich fahre auch mit originaler US-Beleuchtung herum. Und noch NIE hat sich Jemand aufgeregt. Wie Jürgen bereits sagte: Die meisten sehen es als "normal" an.

Und das der Blinker beim blinken nich ganz aus geht, wenn Licht angeschaltet ist, ist nicht mal weiter schlimm.

In der StVZO steht:

Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.

Es soll also zwischen "hell und dunkel" blinken. Dies ist mit unseren 2 Faden-Birnen (5W/21W) ja gegeben.

Das ist wohl alles sehr von der Auslegung abhängig und läuft meistens nach dem "Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter"-Prinzip.

Ich hab mal einen Riffelblechumbau gemacht, also das komplette Heck abgeflext, einen Hilfsrahmen aus Winkeleisen angeschraubt und mit Tränenblech verkleidet. Der TÜV-Onkel hat die Anzahl der Sitzplätze und die Fahrzeuglänge berichtigt und die Plakette geklebt, fertig. Der Umbau selbst steht nirgens in den Papieren. Bei der nächsten HU kann der Prüfer sagen: "schön, keine Mängel, Plakette zugeteilt", oder "was ist das denn? Wo sind Material- und Statikgutachten?".

Ich denke da gibts tausend Beipiele...

Und daß eine Eintragung auch kein Freibrief ist dürften mittlerweilen auch alle wissen.

am 7. November 2004 um 14:09

Moparisti, ich glaube ich muss dich da berichtigen.

Das dauerleuchten des Blinkers hat bei den Amis die Funktion des "park lights". Also das Standlicht.

Und das ist bei den Amis lediglich im Blinkergehäuse verbaut. In D müssen sämtliche nach vorne wirkende Leutmittel WEISS sein, mit ausnahme der Fahrtrichtungsanzeiger. Also auch das Standlicht!

Ist demzufolge ganz klar geregelt. Also eindeutig.

Folglich fährt jeder, der das gelbe US-Standlicht angeklemmt hat illegal damit rum.

Gruss Jürgen

sofern zusätzlich weisse standbeleuchtung vorhanden ist, ist es -soweit ich weiss-

nicht verboten.

ab einer bestimmten fahrzeuggrösse ist diese positionsbeluchtung sogar

vorschrift auch seitlich.

da ich vorne 4 von diesen kleinen eckigen standart scheinwerfern habe,

habe ich mir alle 4 als abblendlicht geschaltet.

(wer das auch machen möchte sollte allerdings ein relais verwenden, da der serienmässige

lichterschalter nicht besonders ampere-fest ist.)

sogar das wurde bei polizeikontrollen nur ein einziges mal beanstandet,

obwohl das ganz klar verboten ist.

jeder weiss, das die lichtausbeute von diesen lampen nicht gerade berauschend ist.

und selbst mit 4 mal ablendlicht ist es lange noch nicht so hell wie mit xenon licht.

das habe ich dem polizisten auch erklärt, ganz wichtig:

immer «höflich und freundlich» bleiben.

wirklich immer, auch wenn er schlechte laune hat.

sonst wird es höchstens teurer, und zieht vorführungen und andere unannehmlichkeiten

nach sich.

ich habe ihn platz nehmen lassen und den unterschied vorgeführt,

zwischen 2 und 4 lampen.

ich habe gesagt ich weiss, das es verboten ist, es kostet 30dm,

aber der gewinn an sicherheit ist mir das wert.

er hat gesagt: gute fahrt!, nachdem er noch den motor besichtigt hat.

gruß, peter

am 7. November 2004 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von cutlass-calais

sofern zusätzlich weisse standbeleuchtung vorhanden ist, ist es -soweit ich weiss-

nicht verboten.

Es entspricht nicht der STvZO und ist demnach nicht zulässig... also verboten!

Zitat:

ab einer bestimmten fahrzeuggrösse ist diese positionsbeluchtung sogar

vorschrift auch seitlich.

Ab einer Länge von 6 Meter sind zusätzliche gelbe!! Seitenbegrenzugnsleuchten notwendig. Positionsleuchten müssen nach vorne WEISS wirkend ausgeführt sein, und nach hinten rot wirkend!!!

(steht in der STVZO)

Zitat:

 

da ich vorne 4 von diesen kleinen eckigen standart scheinwerfern habe,

habe ich mir alle 4 als abblendlicht geschaltet.

(wer das auch machen möchte sollte allerdings ein relais verwenden, da der serienmässige

lichterschalter nicht besonders ampere-fest ist.)

Es sind nur 2 Abblendscheinwerfer an einem Auto erlaubt. Fernlicht darf jedoch über alle 4 erfolgen.

Zitat:

 

sogar das wurde bei polizeikontrollen nur ein einziges mal beanstandet,

obwohl das ganz klar verboten ist.

jeder weiss, das die lichtausbeute von diesen lampen nicht gerade berauschend ist.

und selbst mit 4 mal ablendlicht ist es lange noch nicht so hell wie mit xenon licht.

das habe ich dem polizisten auch erklärt, ganz wichtig:

immer «höflich und freundlich» bleiben.

wirklich immer, auch wenn er schlechte laune hat.

sonst wird es höchstens teurer, und zieht vorführungen und andere unannehmlichkeiten

nach sich.

ich habe ihn platz nehmen lassen und den unterschied vorgeführt,

zwischen 2 und 4 lampen.

ich habe gesagt ich weiss, das es verboten ist, es kostet 30dm,

aber der gewinn an sicherheit ist mir das wert.

er hat gesagt: gute fahrt!, nachdem er noch den motor besichtigt hat.

gruß, peter

:)

Gruss Jürgen

am 7. November 2004 um 14:48

Bei unserem pontiac transsport werde ich demnächst wohl auch die standleuchten nachrüsten!!!Wenn man mal drauf achtet werdeet ihr sehen die neuen Volvos werden ab werk mit standleuchten ausgeliefert und werden auch beibehalten!!achtet auf der autobahn mal drauf es iste ein gelbes standlicht vorne und hinten!!!

Viele grüße aus mendig julian

am 7. November 2004 um 14:52

Pontiac Transsp,

Du redest von Seitenbegrenzungsleuchten, und nicht von Standleuchten!!

Seitenbegrenzungen sind hier in D Legal, jedoch erst ab einer Fahrzeuggesamtlänge von 6m und mehr Pflicht!

Das Standlicht, hat nach vorne weiss zu wirken.

Gruss Jürgen

Hallo Jürgen,

kannst Du mir mal den Paragrafen nennen in dem das steht. Ich habe seinerzeit gesucht und nicht gefunden.

BTW: Ich fahre beim Ford seit Zulassung mit der Original-Beleuchtung herum. Der Saratoga hat ebenfalls gelbe, nach vorn wirkende, Parkleuchten und ist eine deutsche Erstzulassung ohne Veränderungen. Gelegentlich fahre ich auch vor, hinter oder neben einem Streifenwagen ohne das sich daran jemand gestört hat. Selbst wenn, dann wäre es für mich ein Tatbestand nach TBNR 349130 und der ist mit 5,- € Verwarngeld belegt. Welcher Ordnungshüter steigt dafür aus dem Auto ;-)?

Gruß

Schoeppi

Re: GESETZESREGELUNG zu leuchtenden Blinkern vorn (mit Standlicht)

 

ich hatte mir für meinen camaro (eu-version) auch klare blinker mit standlichtfunktion aus ami-land schicken lassen. leider hab ich sie nie verbaut, weil ich den cami im juni verkauft habe... :(

(bist du aus dd? wieso sind wir uns nicht mal über den weg gefahren ;) )

am 7. November 2004 um 17:35

OK, es gibt Vorschriften. ABER: Wir wohnen in D. Und wo es Vorschriften gibt, gibt es auch immer irgendwelche Ausnahmen!

Es gibt US-Car Fahrer die gelbes Standlicht eingetragen haben.

In der StVZO steht ja auch, das das Blinklicht hinten gelb sein muss...

Und was haben wir alle in unseren Papiren stehen? Rotes Blinklicht hinten (Ausnahmegenehmigung hier und da)...

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