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gesetzl.Profiltiefe PKW Reifen - Wenns hart auf hart kommt?

Themenstarteram 2. Mai 2012 um 11:40

Hallo Forum,

zur gesetzlich vorgeschriebenen Profiltiefe habe ich eine ganze Menge gelesen. Manchmal ganz schön unterschiedlich:

Im Forum hier: Der Tüv sagt 70 % des Profils müssen die 1,6 mm haben.

Wikipedia:

In Deutschland muss die Reifenprofiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche (Hauptprofil) nach § 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO mindestens 1,6 mm betragen, sonst ist der Reifen auszuwechseln.

www.reifen-felgen.org : Die gesetzliche Mindestprofiltiefe muß auf 75% der Reifenbreite vorhanden sein. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.

www.kfz-auskunft.de : Ab einer Profiltiefe von 1,6 Millimeter ist eine Umbereifung gesetzlich vorgeschrieben.

Die gesetzliche Profiltiefe von 1,6 Millimeter ist erreicht, wenn das Reifenprofil bis zu den Indikatoren abgefahren ist.

Anderes Forum: Der reifen muß afair über die komplette reifenbreite genügend restprofiltiefe besitzen. Das an der seite das profil abfallend ist dürfte allerdings auf jeden reifen zutreffen ;)

 

www.tyresystem.de

Zulässig ist die Verwendung von Reifen, bei denen die Rillen des Hauptprofils ) am ganzen Umfang und im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa dreiviertel der Laufflächenbreite einnimmt, noch mindestens 1,6 mm tief sind.

 

1. Konkretes, nicht fiktives Beispiel:

225/55 er Reifen. Kein TWI-Marker "Hubbel" ist bis jetzt erreicht. Allerdings sind die Reifen an den Seiten der Lauffläche (so ca. 3 cm auf jeder Seite) schräg abgefahren. Das geht dann bis ganz aussen auf 0mm (Null) runter. Demnach sind 6 cm der Lauffläche, außerhalb der mittleren Lauffläche, unter 1,6mm. 6 cm sind von 22,5 cm Lauffläche sind 26,6 % Lauffläche die unter 1,6mm sind.

Also ist der Reifen gesetzlich abgefahren !!:(

2. Konkretes, nicht fiktives Beispiel:

Gleiche Reifen und gleiche Konditionen. Nur das die Reifen nur einseitig (ca 3cm) weniger als 1,6 mm haben. Da errechnet sich folgendes: 3cm sind von 22,5cm Lauffläche 13% die unter 1,6 mm sind.

Also sind diese Reifen gesetzlich erlaubt, oder !? :p

 

Die reine Vernunft sagt ja schon, das die Reifen gewechselt gehören. Das ist eh klar.

Es geht mir hier um die gesetzliche Lage.

Hat jemand von euch schon mal von einer Kontrolle durch die Polizei mit Bußgeld usw. "gehört" :D , wo darum ging, das die Reifen an der Seite abgeafhren waren und in der Mitte noch gut?

Danke Euch und Grüße

W

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2012 um 16:05

der Threadstarter macht hier einen nicht zu unterschätzenden Fehler: Nicht die nominelle Reifenbreite (225 mm) oder die tatsächliche Reifenbreite (variiert, u.a. auch abhängig von der Felgenbreite) sondern die Breite der Lauffläche bildet die Grundlage für die Anwendung des § 36. Bei einem 225er schätze ich die Laufflächenbreite mal auf ca. 190 mm. Bitte nochmal rechnen!

Der § 36 ist so zu verstehen:

Im mittleren Bereich (75% der Laufflächenbreite), bei (angenommenen) 190 mm wären das also ca. 142 mm muss der Reifen in allen Hauptrillen (nicht in den Lamellen!) eine Profiltiefe von mehr als 1,6mm aufweisen. Gemessen wird hier neben den TWI.

Damit zur Frage:

Fahre ich mit einer Profiltiefe von weniger als 1,6mm (vielleicht sogar bis 0mm), im Randbereich der Auflagefläche bis 25% gesetzeskonform und kann damit auch nicht von der Polizei und/oder TÜV belangt werden kann?

Antwort: Ja! Ohne Wenn und Aber. (Dies ist übrigens keine Aussage im Sinne des Rechtsberatungsgesetz.;).)

Zudem ist der technische (und damit der rechtliche) Grat allerdings sehr schmal. Sehe ich in den Schulterbereichen der Reifen das Gewebe (meist Spulbandage oder Gürtel) ist das Spiel vorbei. Bei ungefähr 1 - 1,5 mm Unterprofildicke geht das erstaunlich schnell. Die Biegebelastungen an der Gürtelkante steigen hier reziprok zur Gummidicke.

Und bei Gewebe ist sofort Schluß mit lustig. Diese Beschädigung gilt dann als sicherheitsrelevanter Schaden und ein Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht erlaubt. Also auch kein: "Ich mach auch nächste Woche ganz bestimmt neue Reifen drauf, Herr Wachtmeister..." Ich verweise hier mal auf die entsprechende Richtlinie des Verkehrsministers...

Da ist es letzendlich egal, ob ich mich darauf zurückziehe doch vor'm halben Jahr mal die Reifen geprüft zu haben....

Gruß

Der Reifensachverständige

 

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Die Frage als solches finde ich irgendwie schon sehr bedauerlich. Wie kann man sich ernsthaft auch im konkreten bei den beispielen die Frage stellen ob die Reifen gewechselt werden müssen? Einmal Regen und das Thema hat sich sowieso erledigt, mit etwas Glück ohne Personenschaden. Selbst wenn man sich entscheidet damit noch zu fahren müsste man ja alle paar KM nachprüfen da die GESETZLICHE Grenze sehr schnell unterschritten werden kann - Dazu kommt der Faktor das die Vernunftschwelle deutlich vor den 1,6mm erreicht sien sollte.

Ein Polizist wird beide Reifen wohl bei einer Kontrolle beanstanden. Die nachprüfung sollte man dann mit vorsichtigem Fahren antreten, schnell ist da 0,1mm runter....und dann ist die Diskussion hinfällig.

Zitat:

Original geschrieben von tza

Die Frage als solches finde ich irgendwie schon sehr bedauerlich. Wie kann man sich ernsthaft auch im konkreten bei den beispielen die Frage stellen ob die Reifen gewechselt werden müssen? Einmal Regen und das Thema hat sich sowieso erledigt, mit etwas Glück ohne Personenschaden. Selbst wenn man sich entscheidet damit noch zu fahren müsste man ja alle paar KM nachprüfen da die GESETZLICHE Grenze sehr schnell unterschritten werden kann - Dazu kommt der Faktor das die Vernunftschwelle deutlich vor den 1,6mm erreicht sien sollte.

Ein Polizist wird beide Reifen wohl bei einer Kontrolle beanstanden. Die nachprüfung sollte man dann mit vorsichtigem Fahren antreten, schnell ist da 0,1mm runter....und dann ist die Diskussion hinfällig.

Klar 'sollte' man die Reifen frueher wechseln, aber ich finde es eine durchaus interessante Frage und es waere schoen wenn dieser Thread nicht zu "ab wieviel mm soll man neue Reifen kaufen" wird.

Konkretes Beispiel das mich betrifft: Bei meinem Firmen (Leasing) Wagen 'darf' ich erst neue Reifen aufziehen lassen wenn sie auf 2mm sind. 2mm in der Mitte koennen aber schon durchaus unter 1,6 auf der Seite sein wie es der TE so schoen beschreibt. Da waere die gesetzliche Lage durchaus interessant.

Bitte, nachlesen

 

> StVZO § 36 (2)  ;)

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Ich bin mal so nett...bleibe aber dabei das es sinnfrei ist sich da ran zu tasten. Was machst du denn mit deinem Leasingfahrzeug wenn du mit 2mm startest und dann längere Fahrten anstehen? Mittendrinn wechseln? Wenn dazu die Abnutzung nicht perfekt ist ergeben sich schnell Problemzonen etc.

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Bitte, nachlesen

> StVZO § 36 (2)  ;)

Ganz so eindeutig ist das aber auch nicht:

Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.

Wo ist hier zum Beispiel das 'Hauptprofil' ?

http://data.motor-talk.de/.../...profil-sommer-4730358033898089501.jpg

Da würde ich die Breite zu Grunde legen und dann die 75% rechnen...dürfte dann ja ok sein, ausser natürlich durch diese Art wird ein ggf. enstehender Schaden an den Rändern nicht berücksichtigt. Denn für den einwandfreien Zustand ist man als Fahrer ja verantwortlich. Bringen mir also 1,6mm in der Mitte nicht wenn draussen die Karkasse fast zu sehen ist. Wie es bei einem Unfall aussieht wnen die Ablaufrinnen nach aussen hin praktisch weg waren möchte ich auch nicht testen.

Zitat:

Original geschrieben von tza

... Was machst du denn mit deinem Leasingfahrzeug wenn du mit 2mm startest und dann längere Fahrten anstehen? Mittendrinn wechseln? Wenn dazu die Abnutzung nicht perfekt ist ergeben sich schnell Problemzonen etc.

Ich weiss, dass das eine daemliche Regelung ist, hab' sie ja nicht selber gemacht...

Konkret hab ich das letzten Sommer vor der Urlaubsfahrt als die beiden Vorderreifen bei 2,5-3mm waren so gemacht: Bin zum Reifenhaendler der ein Vertragspartner der Leasingfirma ist hingefahren und gefragt, ob er die schon wechseln 'darf'. Er hat die sich grob angesehen, und hat ok gesagt. Fuer ihn ein Geschaeft und fuer mich eine sichere Urlaubsfahrt. Aber wenn er sich auf stur gestellt haette, haette ich mit "Fast-Slicks' in den Urlaub fahren muessen.

Themenstarteram 2. Mai 2012 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von tza

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Hallo Forum,

sorry, aber es geht hier nicht um die Frage nach der Vernünftigkeit (das wurde hier schon tausendmal durchgekaut), sondern um die Frage nach der gesetzlichen Lage. Diese ist auch im Falle, wenn es hart auf hart geht, maßgebend.

 

So wie es hier in Ihrem Zitat der STVO steht, habe ich das ja oben gerechnet:

3cm von 22,5cm Lauffläche sind 13% die unter 1,6 mm sind und die nicht im mittleren Bereich liegen, sind und das wäre damit Gesetzeskonform, weil 75% (also 3/4 der Lauffläche über 1,6 mm sind). Lt. Gesetzestext auch dann, wenn der Rand bis auf 0mm (Null) runtergeht.

Gib es noch mehr Meinungen oder Erfahrungen?

Grüße

W

 

Die Mindestprofiltiefe entbindend einen nicht von der Sorgfaltspflicht. Sollten die Aussenkanten soweit abgefahren sein das der Reifen nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert bzw. ein Unfall zu verhindern gewesen wäre hat man den Spass trotzdem. Egal wie man sich das hindreht. Dazu muss der Ordnunggemäße Zustand während des gesamten Betriebes aufrecht erhalten werden. Das stelle ich mir schwierig vor wenn die Grenze praktisch erreicht ist - aus dem Beispiel entnehme ich das sich das ganze in 50km anders darstellen kann. Wie oft misst man denn da? Alle 10, 20,30km?

Themenstarteram 2. Mai 2012 um 13:12

1.) Sorgfaltspflicht ist wichtig. Selbstverständlich.

Ist denn die Sorgfaltspflicht verletzt, wenn ich Gesetzeskonform handle?

2.) "... Unfall zu verhindern gewesen wäre..." Das sehe ich als eine Sache des Gerichts und der Gutachter.

Gibt es hierzu greifbare Fälle und Fakten?

3.) Wenn in der Mitte über dem TWI noch 0,7mm sind, dann sehe ich das jeden Morgen mit blosem Auge. Gesetzlich vorgeschrieben ist doch, das vor jedem Fahrantritt die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs zu prüfen ist. Und während längerer Fahrten nach jeder Pause, weil wieder erneuter Fahrantritt. In der Praxis ist das natürlich Quatsch.

Gruß

W

1. Mit Sicherheit. Das Gesetz ist dabei die Grundlage. Die Anpassung an Gegenbenheiten wie z.b. besondere Reifenprofile etc. können dort nicht berücksichtigt werden. Soweit zumindest meine Meinung.

2. Wenn mein Auto aufschwimmt und ich deswegen einen Unfall verursache, nachher aber festgestellt wird das der Reifen aufgrund seiner Abnutzung (gerne auch nur am Rand) nicht in der Lage war dies zu verhindern sehe ich da durchaus Probleme.

3. Wenn ich vor Fahrtantritt damit rechnen musste das ich die Grenze unterschreite gilt das selbstverständlich auch. Wenn ich sehe mein Auspuff ist noch da, hängt aber am seidenen Faden wird mir die Aussage er war beim Tanken noch vorhanden nicht viel helfen wenn er auf der Autobahn liegt ;)

Das Thema kann man durchkauen bis zum Untergang, rechtliche Sicherheit wirds in dem Bereich kaum geben dazu ist der Bereich zu schwammig.

Zitat:

Original geschrieben von tza

Da würde ich die Breite zu Grunde legen und dann die 75% rechnen...dürfte dann ja ok sein, ausser natürlich durch diese Art wird ein ggf. enstehender Schaden an den Rändern nicht berücksichtigt. Denn für den einwandfreien Zustand ist man als Fahrer ja verantwortlich. Bringen mir also 1,6mm in der Mitte nicht wenn draussen die Karkasse fast zu sehen ist. Wie es bei einem Unfall aussieht wnen die Ablaufrinnen nach aussen hin praktisch weg waren möchte ich auch nicht testen.

und genau so siehts aus! vorallem bei tiefergelegten autos bei denen spur scheisse oder garnicht eingestellt wurde laufen sich die reifen extrem anders ab. da hast innen an der kante glatze und aussen noch die noppen dran.

aus erfahrung kann ich sagen das auf alle fälle bei einer polizeikontrolle ne mängelkarte bei rauskommt.

ach ja mal ne frage: wie lässt sich "reifen erst bei 2mm tauschen" mit euren internen sicherheitsrichtlinien (die im normalfall von der bg kommen) vereinbaren?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von tza

Da würde ich die Breite zu Grunde legen und dann die 75% rechnen...dürfte dann ja ok sein, ausser natürlich durch diese Art wird ein ggf. enstehender Schaden an den Rändern nicht berücksichtigt. Denn für den einwandfreien Zustand ist man als Fahrer ja verantwortlich. Bringen mir also 1,6mm in der Mitte nicht wenn draussen die Karkasse fast zu sehen ist. Wie es bei einem Unfall aussieht wnen die Ablaufrinnen nach aussen hin praktisch weg waren möchte ich auch nicht testen.

und genau so siehts aus! vorallem bei tiefergelegten autos bei denen spur scheisse oder garnicht eingestellt wurde laufen sich die reifen extrem anders ab. da hast innen an der kante glatze und aussen noch die noppen dran.

aus erfahrung kann ich sagen das auf alle fälle bei einer polizeikontrolle ne mängelkarte bei rauskommt.

ach ja mal ne frage: wie lässt sich "reifen erst bei 2mm tauschen" mit euren internen sicherheitsrichtlinien (die im normalfall von der bg kommen) vereinbaren?

bg?

Berufsgenossenschaft...die oder andere interne Richtlinien bzgl. Arbeitssicherheit sollten solchen Schmarn eigentlich verhindern.

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