ForumGolf 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf

gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf

Themenstarteram 1. Februar 2010 um 14:46

Hallo liebe Leute,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Folgende Situation:

Ich habe im November einen gebrauchten ca. 7 Jahre alten Golf IV in Potsdam gekauft - ich selber wohne ich Hamburg.

Nun blinkte direkt nach wenigen Tagen eine Leuchte im Display - ich ließ sie vom ADAC-Mann auslesen - er meinte, es müsste nichts bedeuten und löschte das Signal.

Parallel stellte ich fest, dass der Wagen mit Abstand nicht die normale Höchstgeschwindigkeit erreichte (du diesem Thema eröffnete ich hier bereits einen Thread).

Als ich auf Empfehlung von euch zu einer VW-Werkstatt fuhr, stellte man dort fest, dass der Katalysator defekt sei und das Problem wahrscheinlich darauf zurückzuführen sei.

Nun besteht ja für einen Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler eine Gewährleistung, die - sofern ich nicht irre - besagt, dass in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen muss, dass der Mangel beim Kauf nicht existierte.

Was würdet ihr vorschlagen wie ich vorgehen soll?

Ich hatte schon überlegt, dass ich ihm ein entsprechendes Schreiben zusammen mit dem VW-Bericht faxe und parallel anrufe.

Allerdings befürchte ich, dass er alles leugnen wird. Wie soll ich in so einem Fall weiter vorgehen - hat jemand da bereits vielleicht sogar eigene Erfahrungen sammeln können.

Vielen Dank

Andrea

Ähnliche Themen
12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von andreabu

 

Was würdet ihr vorschlagen wie ich vorgehen soll?

Andrea

händler anrufen, sache schildern, fragen wann er zeit hat zum reparieren oder was er vorschlägt.(ggf. schickt er dich zu werke in deiner nähe und zahlt rechnung)

falls nichts rauskommt/dumme ausreden- anwalt

Du musst dich sofort bei ihm melden, der Verkäufer hat das Recht auf die Reparatur, also nicht irgendwo hingehen und was machen lassen.

Aufgrund der Entfernung wird der dir wohl eine Werkstatt vorschlagen.

Er muss dir beweisen das der Schaden beim Kauf nicht vorhanden war, das kann er nicht.

Lass dich nicht mit irgendwelchen ausreden abspeisen, sondern sag ihm klar das du auf dei Sachmängelhaftung bestehst.

Das hat nichts mit irgendeiner Garantie zutun, viele Verkäufer versuchen das darauf zuschieben.

Hallo,

wenn du das Auto beim VW-Händler gekauft hast ist alles kein Problem, dieser hat (meistens) eine Garantieversicherung die beinhaltet alle Teile im Antriebsstrang (außer Verschleissteile) und die Reparatur kannst du bei dir (Zuhause) vor Ort erledigen lassen. Hast du so eine Garantie-Versicherungsurkunde bekommen?

Wenn nein, dann wird es etwas schwieriger, am besten einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragen, dieser wird bessere Konditionen (Reparatur vor Ort usw.) rausholen. Wichtig ist, dass alle Mängelanzeigen schriftlich und möglichst präzise angezeigt werden.

Themenstarteram 1. Februar 2010 um 15:36

Hatte den Wagen NICHT bei einem VW-Händler gekauft.

Dieser Händler in Potsdam hat eine befreundete Werkstatt in dessen Nähe und ich befürchte er wird darauf bestehen, dass ich das da reparieren lasse (wenn überhaupt)

Muss ich dann tatsächlich wieder dorthin fahren oder kann ich auch auf eine Werkstatt hier in meiner Nähe bestehen ?

du musst dahin fahren! Ferner ist meiner Meinung nach der Kat ein Verschleissteil und da wirst du vermutlich auch nichts erstattet bekommen.

Viele verwechseln die Gewährleistung mit der Garantie.

Garantie muss keiner geben.

Gewährleistung gilt 1 Jahr, ALLERDINGS nur für Mängel die bei der Übergabe vorhanden waren. Bei defekten innerhalb 6 Monaten bei Getriebe und Motor gehen die meisten Richter davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe stattgefunden haben muss. Aber bei alles andere hast du extrem schlechte Karten.

z.B. kannst du nicht nach 2 Wochen anrufen und sagen, die Scheinwerfer gehen nicht mehr oder die Servo ist ausfallen oder ZV geht nicht mehr. Diese Mängel waren ja bei der Übergabe nicht, sonst würdest du ja 2 Wochen lang nicht lenken können oder die Tür nicht aufschliessen.

Generell hat man bei Gebrauchtwagenkauf schlechte Karten, deswegen bieten ja diverse Händler eine Zusatzgarantie.

am 1. Februar 2010 um 16:12

Genau so siehts leider aus!! Die Geschichte mit der Beweislast gilt nur für neue Artikel, wenn das gebrauchte Auto bei Abholung in Ordnung war, am besten noch durch ein Gutachten belegt, gibt es keine Gewährleistung für plötzlich auftretende Schäden bzw. Verschleiss!

Hallo,

zu kaum einem Thema liest man soviel Mist wie zu Sachmängelhaftung:

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches ergeben sich aus den §§ 437 Nr. 1, 439 BGB.

* 1. Verkäufer und Käufer müssen einen wirksamen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB geschlossen haben.

* 2. Der Verkäufer muss eine mangelhafte Sache geliefert haben. In Betracht dafür kommen Sach- und Rechtsmängel (§§ 434, 435 BGB), die bei Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB) bereits vorhanden waren.

* 3. Auf die Erheblichkeit des Mangels kommt es beim Nacherfüllungsanspruch nicht an.

* 4. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist verschuldensunabhängig. Es spielt also keine Rolle, ob der Verkäufer den Mangel an der Kaufsache zu vertreten hat oder nicht.

* 5. Es dürfen kein wirksamer vertraglicher Gewährleistungsausschluss oder gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen.

 

Kosten

Die Kosten für die Nacherfüllung hat ausschließlich der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB zu tragen.

 

Erfüllungsort (Ort an dem der Verkäufer seine Reparatur oder Neulieferung erbringen muss)

An welchem Ort der Verkäufer die Nacherfüllung zu erbringen hat wird kontrovers diskutiert.

Teilweise wird angenommen, der Ort der Nacherfüllung, sei der ursprüngliche Ort an dem der Verkäufer nach dem Vertrag seine Leistung erbringen müsse. Das hat zur Folge, dass der Käufer die mangelhafte Kaufsache regelmäßig zum Ort bringen muss, an dem er die Sache gekauft hat.

Das OLG München (Urteil v. 12. Oktober 2005 - Az: 15 U 2190/05), der BGH (Urt. v. 8. Januar 2008 - X ZR 97/05) und die wohl herrschende Meinung in der Literatur nehmen dagegen an, dass der maßgebliche Ort der Nacherfüllung der momentane Belegenheitsort der Sache ist. Das sei der Ort, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens befinde. Nach dieser Ansicht ist der Verkäufer verpflichtet, die Nachbesserung am Belegenheitsort durchzuführen. Im Falle der Nachlieferung, muss der Verkäufer die mangelfreie Sache an den Belegenheitsort liefern und bei berechtigtem Interesse des Käufers die mangelhafte Sache vom Belegenheitsort entfernen

§ 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Beim ADAC gibt es eine Urteils Datenbank welche darüber Auskunft gibt ob es ein Verschleiß Schaden oder ein Sachmangel ist

Themenstarteram 4. Februar 2010 um 10:45

Hast du zu der Datenbank zufällig einen Link,

suche schon fast eine Stunde auf dieser unübersichtlichen Homepage - ohne jeglichen Erfolg.

Und könnte mir jemand sagen - für den Fall, dass ich es selber bezahlen muss - was so ein Kat-Austausch ca. kosten könnte?

Danke

Zitat:

Original geschrieben von andreabu

 

Und könnte mir jemand sagen - für den Fall, dass ich es selber bezahlen muss - was so ein Kat-Austausch ca. kosten könnte?

Um was für einen Motor geht es denn überhaupt?

Ansonsten kannst du hier mal anfragen,falls denn wirklich der Kat defekt ist.Solltest du auf eigene Kosten reparieren lassen,würde ich mir auf jeden Fall noch ne zweite Meinung einholen,nicht das es am Ende gar nicht am Kat liegt.

Zitat:

Original geschrieben von andreabu

Hast du zu der Datenbank zufällig einen Link,

suche schon fast eine Stunde auf dieser unübersichtlichen Homepage - ohne jeglichen Erfolg.

Und könnte mir jemand sagen - für den Fall, dass ich es selber bezahlen muss - was so ein Kat-Austausch ca. kosten könnte?

Danke

Leider nein, habe leider auch das PDF gelöscht nachdem sich bei mir der Händler kulant gezeigt hat

Bin zwar aus Österreich aber die Gewährleistung wurde durch die EU geregelt.

Die einzige Frage die sich in diesem Fall wirklich stellt ist die ob es ein verschleißteil ist oder nicht. Und der Kat ist das meiner Meinung nach nicht, ohne jetzt wo nachgesehen zu haben.

Also klären ob das unter Verschleiß fällt oder nicht. Wenn nicht die Nachbesserung fordern.

Es ist so, dass Gewährleistung grundsätzlich gerichtlich geltend gemacht werden MUSS. Meistens wird halt der Händler vorher schon aus Kulanz und um sich das Verfahren zu sparen das Ganze abwickeln wenn klar ist, dass er nachbessern muss.

Und im Übrigen seh ich das auch so, dass eher am momentanen Aufenthaltsort der Sache die Nachbesserung stattfinden muss. Denn es ist kaum zumutbar, dafür hunderte Kilometer weit zu fahren.

ERFÜLLUNGSORT IST ZU 99% DES VERKÄUFERS!!

Es gibt halt viele Hersteller von TV, Waschmaschinen die halt einen VOR ORT Service anbieten, damit Kunden deswegen auch die Marke kaufen. Schleppt mal eine Waschmaschine z.B. nach Nürnberg zu AEG oder ähnliches oder ein NOKIA Handy nach Ungarn-

Gewährleistung gilt nur für Mängel die bei der Übergabe vorhanden sind!! Fertig! Ich habe das Thema schon 2x gerichtlich durch. Ihr habt da keinerlei Chance.. Es sei denn , es ist etwas gravierendes am MOTOR oder Getriebe. Da muss dann schon etwas wie Kolben oder Zylinder im Eimer sein. Nichtmal bei einem Zylinderkopfdichtung habt ihr eine Chance.

Nochmal, Generell gibt es beim Gebrauchtwagen Kauf kaum Chancen, dass man etwas erstattet bekommt. NULL.. anders sieht es beim Neuwagenkauf aus.

Ich rede aus Erfahrung. z.B. kann man nicht mal einen Displaydefekt nach 2-3 Monaten bei einem Handy geltend machen, denn der Schaden lag ja nicht bei der Übergabe. Sonst hätte sich der Käufer ja schon vorher gemeldet! Da aber die Hersteller Kulant sind, geben Sie Garantie. Das deckt dann ja fast alles in den 2 Jahren!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf