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Gesetzliches Mindestmaß Bremsscheibe
Hallo liebes Forum,
gestern habe ich bei einer bekannten Werkstattkette mit 3 Buchstaben versucht meine hinteren Bremsbeläge wechseln zu lassen. Dieses wurde mir verweigert, da das Mindestmaß (19,4 mm) um 2 mm unterschritten war. Haben mich also wieder mit fast "Eisen auf Eisen" wieder vom Hof geschickt. Eine Unterschrift von mir, daß ich belehrt wurde, sei angeblich nicht ausreichend um die Werkstatt aus der Haftung zu nehmen.
Kann mir jemand sagen, wo das GESETZLICH geregelt ist, daß die Werkstatt in diesem Falle keine neuen Beläge aufziehen darf?
Danke und Gruß, Schutzschi
Beste Antwort im Thema
Bremsscheiben müssen eine bestimmte Mindeststärke haben. Diese ist aber fahrzeugspezifisch unterschiedlich.
Allerdings, wenn Deine Bremsscheiben verschlissen sind und die vorhandene Stärke das vom Hersteller vorgesehene Mindestmaß unterschreitet, dann darf ein Meisterbetrieb auch keine neuen Beläge einbauen, das wäre nämlich Pfusch. Eine zu dünne Bremsscheibe kann brechen. Also müssen auch die Scheiben gewechselt werden. Zumal mit den neuen Beläge denkt keiner mehr an die Scheibe. Die wird erst wieder angeguckt, wenn wieder neue Beläge fällig sind. Die Firma mit den drei großen Buchstaben hätte also korrekt gehandelt.
Allerdings kann ich mir bei denen auch vorstellen, dass hier bewußt falsch gemessen wurde um den Reparaturauftrag hoch zu schrauben.
Übrigens: Geiz an den Bremsen ist nicht geil sondern lebensgefährlich!
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53 Antworten
Bremsscheiben müssen eine bestimmte Mindeststärke haben. Diese ist aber fahrzeugspezifisch unterschiedlich.
Allerdings, wenn Deine Bremsscheiben verschlissen sind und die vorhandene Stärke das vom Hersteller vorgesehene Mindestmaß unterschreitet, dann darf ein Meisterbetrieb auch keine neuen Beläge einbauen, das wäre nämlich Pfusch. Eine zu dünne Bremsscheibe kann brechen. Also müssen auch die Scheiben gewechselt werden. Zumal mit den neuen Beläge denkt keiner mehr an die Scheibe. Die wird erst wieder angeguckt, wenn wieder neue Beläge fällig sind. Die Firma mit den drei großen Buchstaben hätte also korrekt gehandelt.
Allerdings kann ich mir bei denen auch vorstellen, dass hier bewußt falsch gemessen wurde um den Reparaturauftrag hoch zu schrauben.
Übrigens: Geiz an den Bremsen ist nicht geil sondern lebensgefährlich!
Mindestmaß Bremsscheiben
Warum sollte sowas gesetzlich geregelt sein?
Es gibt (aus gutem Grund!) Installationsvorschriften und Werkstattvorgaben der Fahrzeughersteller, wenn die Werkstatt sich nicht an diese hält, handelt sie fahrlässig!
Wenn Du mit einem derart verkehrsunsicheren Fahrzeug fährst, bist Du im Zweifel der gear***te!
Beim Thema Bremsen gibt es kein wenn und aber, zu dünne Scheiben gehören getauscht oder Du aus dem Verkehr gezogen!
(Sorry, aber bei Sparmaßnahmen zu Lasten der Verkehrssicherheit bekomme ich einen dicken Hals!)
Danke schon mal für die Info.
Nicht daß wir uns falsch verstehen, das soll keine Sparmaßnahme sein - ich wurde nur wieder vom Hof geschickt mit abgefahrenen Bremsbelägen. Die Bremsscheiben hatten die natürlich nicht da.
Eine Unterschrift, womit ich einen Haftungsausschluß der Werkstatt bestätigt hätte, wurde ja auch nicht anerkannt.
naja, vielleicht wollte dir ATU auch gleich noch Scheiben verkaufen.
auf der Bremsscheibe steht normalerweise die Mindestdicke drauf (eingeprägt)
was hast Du denn fürn Auto? Typ, PS, Baujahr etc
wie die Scheibendicke gemessen wird steht hier: http://www.motor-talk.de/t1406119/f172/s/thread.html
Grüße,
Eric
Hallo Eric L.,
MB S500, Bj 02/1999, 306 PS. Habe leider nicht aufgepasst, wo die bei den hinteren Belägen die Dicke gemessen haben. War jedenfalls mit so einen Schieber... und da haben dann wohl 0,2 mm gefehlt...
Interessant ist eben auch, daß eine andere Filiale ohne weiteres noch einmal neue Beläge draufgemacht hätte (diese haben nur leider nicht gepasst).
Wer mit abgenudelten hinteren Scheiben und Belägen (nur 20 Prozent der Bremskraft wirkt auf die Hinterräder) auf den Hof einer Werkstatt fährt belegt damit sofort sein Fahrzeug nicht regelmäßig zu warten.
Wer dann dort den Hinweis bekommt, dass die Scheiben erneuert werden müssen und die Haftung der Werkstatt ein Erneuern der Bremsbeläge nicht erlaubt, der ist darüber informiert worden, dass sein Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist.
Weder als Fahrer noch als Halter darfst Du Dein Fahrzeug nach eienr solchen Info noch einen Meter fahren.
Während Du Dich über die Werkstatt aufregst,
schütteln die meisten hier vermutlich den Kopf über Dich.
Du schiebst über 2 Tonnen und 300 PS durch die Gegend,
hast aber offensichtlich keine Asche für gescheite Bremsen übrig.
Belagwechsel wenn die Scheibe am Mindestmass oder darunter liegt ist nichts weiter als Pfusch
Ob richtig gemessen wurde kann man jetzt nicht beurteilen, aber falls ja hat die erste Werkstatt vollkommen korrekt gehandelt. Lt. Mercedes darf sogar ab 20,5mm schon kein Belagwechsel mehr vorgenommen werden, ab 19,4 muss die Scheibe generell getauscht werden.
Und noch eins: An lebenswichtigen Teilen wie Bremsen wird nicht gespart!!!!!!!!!!!
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
Hallo Eric L.,
MB S500, Bj 02/1999, 306 PS. Habe leider nicht aufgepasst, wo die bei den hinteren Belägen die Dicke gemessen haben. War jedenfalls mit so einen Schieber... und da haben dann wohl 0,2 mm gefehlt...
Interessant ist eben auch, daß eine andere Filiale ohne weiteres noch einmal neue Beläge draufgemacht hätte (diese haben nur leider nicht gepasst).
Warum hat dich dein Weg nicht zum DC-Autohaus geführt? Die hätten doch sicher die Scheiben schnell beschaffen können.
Die Frage hatte ich mir auch gestellt.
Bleibt nur zu hoffen, dass dies mittlerweile geschehen ist, und er nicht immer noch so unterwegs ist....
Genau das war meine Frage: Wo ist gesetzlich reglementiert, daß ein Fahrzeug als verkehrsunsicher einzustufen ist, wenn die Bremsbelagdicke den Wert XY erreicht hat???
Zu DC fahre ich grundsätzlich nicht mehr, da ich bei der Werkstatt mit den 3 Buchstaben bisher gute Erfahrungen gemacht habe (DC hatte hier teilweise auf voller Linie versagt).
An alle anderen, die hier keine produktiven Beiträge gepostet haben: "Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt."
In diesem Sinne,
Gruß, Schutzschi
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
...Wo ist gesetzlich reglementiert, daß ein Fahrzeug als verkehrsunsicher einzustufen ist, wenn die Bremsbelagdicke den Wert XY erreicht hat???...
Was soll denn da noch gesetzlich geregelt werden?
Das Mindestmaß lt. Herstellerangabe ist unterschritten - das Fahrzeug somit nicht mehr verkehrstauglich!
Ne TÜV Abnahme würdest Du so nie bekommen!
Räder, Bremsen, Beleuchtung usw. haben generell in einwandfreiem bzw. mindestens verkehrssicherem Zustand zu sein!
Du hälst Dich beim Tanken doch auch an die Herstellerangabe und tankst kein Diesel weils billiger ist, oder??
Beneiden dürfte Dich übrigens im Augenblick keiner - eher bemitleiden
Wachsen Dir die Unterhaltskosten über den Kopf, dass Du an solchen Teilen sparen musst? Ist Dir die eigene Sicherheit nichts wert?
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
Genau das war meine Frage: Wo ist gesetzlich reglementiert, daß ein Fahrzeug als verkehrsunsicher einzustufen ist, wenn die Bremsbelagdicke den Wert XY erreicht hat???
Zu DC fahre ich grundsätzlich nicht mehr, da ich bei der Werkstatt mit den 3 Buchstaben bisher gute Erfahrungen gemacht habe (DC hatte hier teilweise auf voller Linie versagt).
An alle anderen, die hier keine produktiven Beiträge gepostet haben: "Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt."
In diesem Sinne,
Gruß, Schutzschi
Du sparst wohl schon länger an der Wartung und fährst deswegen nicht mehr zu DC.
Neid hast Du Dir hier sicher nicht erarbeitet, mein Mitleid bekommst Du geschenkt. Zu geizig sich ordentliche Bremsen zu kaufen oder kein Geld mehr nach dem letzten Mal tanken, da habe ich wirklich nur noch Mitleid. Möchte nicht wissen, in welchem Zustand Dein Auto sich so insgesamt befindet.
Viel unter der Haube, wenig unterm Scheitel.
Trotz allem: Schönen Tag noch!
Es ist nur sehr auffällig, daß einige unqualifizierte Kommentare gepostet wurden, nachdem ich das Fahrzeug genannt habe. Auf diese gehe ich auch nicht mehr ein.
Und bisher konnte mir auch noch immer keiner die gesetzliche Grundlage nennen - Herstellerempfehlungen sind nunmal EMPFEHLUNGEN und keine Vorschriften.
Natürlich sind neue Bremsscheiben immer besser. Aber auch diverse Markenreifen sind besser als No-Name-Reifen, trotzdem sind diese nicht verboten.
In der STVZO sind übrigens genaue Anforderungen an die Beleuchtung / Bereifung definiert. Bezüglich der Bremskraft gilt m. E. nur ein bestimmter Verzögerungswert, der aber immer erreicht wird. :-)
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.
Ein neuer Golf kostet mehr als Dein Oldie in dem Erhaltungszustand und mit der Laufleistung.
Für 15.000 EUR bekommt man den Wagen in ordentlichem Zustand an fast jeder Straßenecke.
Deine Frage nach der gesetzlichen Norm sagt alles.
Es sind Herstellerangaben die zu berücksichtigen sind.
Und Du hast Deine Scheiben halt abgefahren.
Ich verstehe nicht warum Du für die 400 EUR zur Erneuerung Deiner Scheiben und Beläge so ein Theater machst.