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Gesetzliches Thema Garantie Gebrauchtwagen... bitte hilfe.

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 8. August 2011 um 19:48

Habe mir vor einem Monat ein Golf IV gekauft war bis jetzt schon 4 werkstätten da der Motor einfach fertig ist da geht einfach gar nichts mehrer läuft zwar noch aber der öl verbraucht ist nich mehr normal und es ist ein leck beim kühlwasser meine fahrerscheibe ist mir letztens runter gekracht und die stoßdämpfer geben komische geräusche von sich ...habe schon viele gefragt kann ich das auto zurückgeben? da mir ja der händler NICHTS gesagt und es steht auch NICHTS davon im kaufvertrag und er ja 1 jahr garantie geben muss gesetzlich...manche sagen er MUSS manche nicht ich hoffe hier gibt es jemand der davon ahnung hat ich weiß, ich bin hier im falschen bereich, ich wüsste aber nicht wo ich es sonst posten könnte...

Danke im vorraus.

 

wenn jemand genau weiß wo ich das hier posten könnte bitte sagen dann werde ich das ändern:)

Beste Antwort im Thema

Ein paar Punkte und Kommata wären recht...

 

Ansonsten solltest Du dich über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung informieren.

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Ich würde die Karre dem Händler wieder aufn Hof stellen und mein Geld zurück verlangen oder er soll es reparieren. Wenn er das nicht macht direkt zum Anwalt. Wo hast den Karren gekauft? Vw Autohaus oder freier Händler ?

Themenstarteram 8. August 2011 um 19:59

war ein händler kein autohaus...ich weiß echt nich mehr was ich machen soll bin von werkstatt zu werkstatt das is voll übel ey -.- und heute wo ich mal wieder in der werkstatt war...( ne andere ) das der motor total im arsch ist und nichts mehr gehen würde....den kann ich vergessen ich mein 200KM 1L öl ? da ist wohl alles verloren...und ja der meinte ich soll zu ihm hin und soll mir das geld zurückholen da die kiste MAXIMAL noch 600 euro wert war und ich idiot 1. auto ihr kennt das sicher....geile optik sofort verliebt und nichtmal geschaut ob er probleme hat ...

Ein paar Punkte und Kommata wären recht...

 

Ansonsten solltest Du dich über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung informieren.

Hi,

zunächst einmal keine Garantie sondern Gerwährleistung. und die gillt schon mal net für verschleißteile.

Einfach zurück geben ist auch net möglich sondern der Händer hat das recht die Mängel abzustellen. Das mußt du bei ihm einfordern.

Gruß Tobias

Also gehe mal davon aus, da Du Dir das Auto voher nicht genau angeschaut hast, hast Du das sicher genauso wenig mit dem Kaufvertrag gemacht. Und wenn es wirklich so ein Schrottwagen ist, wie Du ihn darstellst, da wäre der Händler dumm, wenn er sich nicht abgesichert hätte.

Von daher sind sämtliche Tips hier gerade mal für die Katz, da keiner den Kaufvertrag, geschweige denn das Auto, ja noch nicht mal den bezahlten Preis oder sonstige nähere Angabe kennt.

Kenne mich wie die meisten hier rechtlich nicht aus, aber ich weiss soviel wenn ich einen Gebrauchten beim Händler kaufe, dann schließe ich auch eine Gebrauchtwagen Garantie ab, denn kann mir kaum vorstellen, dass ein Händler ohne diese da irgend eine Gewährleistung bei einem so alten Auto zu übernehmen hat.

Und wenn ich ein Auto vielleicht für 1000€ kaufe, dass ich dann nicht viel von dem erwarten kann, das muss auch jedem klar sein, denn sonst kriegt man für das Geld keinen anständigen und auch noch getunten Golf IV.

am 9. August 2011 um 6:05

kaufvertrag hin oder her.

ein gewerbetreibender ist gesetzlich verpflichtet an eine gewährleistung.

natürlich kann man den wagen nicht einfach zurückgeben. der händler hat das recht den wagen 3x zu reparieren. nach dem dritten mal kannst du vom kaufvertrag zurück treten.

Also es ist denke ich so:

Wenn die Mängel in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang (nachdem man zB das Auto erhalten hat) auftreten und man es bei einem Unternehmer (keine PRivatperson sondern ein gewerblicher KFZ-Händler/VW-Händler) gekauft hat , wird gesetzlich vermutet, dass die Mängel bereits vor GEfahrübergang bestanden haben. Der Verkäufer muss beweisen, dass die Mängel erst nachdem man den Wagen erhalten hat aufgetreten sind.

Lies dir zum Unterschied Garantie - Gewährleistung am besten mal zB diesen Artikel http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html (oder wiki..) durch.

Jetzt muss zunächst vom Verkäufer verlangt werden, dass er den Wagen repariert. Hierzu ist ihm eine gewisse Frist zu setzen. Sollte er das verweigern oder mehrfach nicht erfolgreich machen, hat man die Möglichkeiten

-vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zurückzuverlangen und das Auto zurückgeben

ODER

-den Kaufpreis zu mindern, dh man lässt dir einen Teil des Kaufpreises wiedergeben und behält das Auto... das ist aber komplizierter.

ODER

-man lässt das Auto selbst durch Werkstätten reparieren und verlangt Schadensersatz vom Verkäufer. In dem Fall zahlt man aber erstmal selbst die Rechnungen und läuft dann dem Verkäufer hinterher...

Zitat:

Original geschrieben von Bora1.9black

natürlich kann man den wagen nicht einfach zurückgeben. der händler hat das recht den wagen 3x zu reparieren. nach dem dritten mal kannst du vom kaufvertrag zurück treten.

Ungenau: 3 malige vergebliche Nachbesserung des selben Mangels berechtigt zum Zurücktreten. Im vorliegenden Fall sind die Mängel aber alle unabhängig von einander: Ölverlust, Kühlwasserverlust, Scheibe...

Ich bin mit meinen Gebrauchtwagen bei der Probefahrt immer zur Dekra gefahren. Natürlich können die so etwas wie mit der Scheibe auch nicht vorraussehen und umsonst ist das auch nicht immer, aber verglichen mit den Problemen, die Du jetzt hast sind das Peanuts und das mit den Stossdämpfer hätte die auf jeden Fall erkannt, die Motorprobleme wahrscheinlich auch.

am 9. August 2011 um 11:31

hmmm das ist natürlich so eine sache....

rein theoretisch ist es doch egal, was defekt ist oder?

wenn dein handy nicht geht gibts du es in reparatur, egal was da dran defekt ist, ob es das display alleine ist oder display und schaltkreise....

aber bei einem auto ist es wirklich etwas schwierig...

 

deswegen sagte ich ja. Er soll den "Wagen" hinstellen und der soll komplett gemacht werden. Im jetztigen Zustand hat er Mängel, welche besetigt werden müssen.

Was Du mir mit dem Handy sagen willst verstehe ich nicht, klar gebe ich das ganze Handy zur Reparatur, das macht der TE mit seinem Auto ja auch nicht anders.

Es bleibt aber dabei, das der Verkäufer bei jedem Mangel das Recht der Nachbesserung hat und erst, wenn das nicht möglich ist das Auto zurück nehmen muss. Die Rechtsprechung vermutet, das der Mangel nach drei vergeblichen Versuchen nicht zu beheben ist. Aber es muss der selbe Mangel sein, der dreimal nicht behoben werden kann.

Wichtigste Fragen bei Gewährleistung:

Wie alt und wieviele km?

Genauso sehe ich es auch, alle " Fachleute " hier geben tolle Ratschläge, doch keiner von allen ist mal auf die Idee gekommen nach Baujahr, KM und bezahlten Preis zu fragen, denke das sind doch mal die wichtigsten Fakten und daher ist die ganze Diskussion lächerlich .

Mir kann keiner erzählen dass ein Auto für 1000 € viel mehr muss es wohl nicht gekostet haben, dann wie ein Neuwagen sein muss und der Händler alle Mängel beseitigen muss.

Wenn dem so wäre, dann würde ein Händler lieber ein solches Fahrzeug verschrotten, anstatt es zu verkaufen

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW

Wichtigste Fragen bei Gewährleistung:

am 9. August 2011 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Golf4Typ

Genauso sehe ich es auch, alle " Fachleute " hier geben tolle Ratschläge, doch keiner von allen ist mal auf die Idee gekommen nach Baujahr, KM und bezahlten Preis zu fragen, denke das sind doch mal die wichtigsten Fakten und daher ist die ganze Diskussion lächerlich .

Mir kann keiner erzählen dass ein Auto für 1000 € viel mehr muss es wohl nicht gekostet haben, dann wie ein Neuwagen sein muss und der Händler alle Mängel beseitigen muss.

 

Wenn dem so wäre, dann würde ein Händler lieber ein solches Fahrzeug verschrotten, anstatt es zu verkaufen

Zitat:

Original geschrieben von Golf4Typ

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW

Wichtigste Fragen bei Gewährleistung:

Was du meinst ist eher der "Dem Alter und der Laufleistung entsprechender Zustand"

Das hat mit Mängeln nichts zu tun.

Gewährleistung ist gesetzlich verankert und gilt eben auch für vom Gebraucht-Wagen-Händler verkaufte Autos.

Da spielen Km oder Alter überhaupt keine Rolle.

Warum kosten die Gebrauchten beim original VW-Händler einiges mehr als von privat ?

Genau , wegen der Gewährleistung eben.

 

Um genau das zu umgehen erzählen div. Händler ja gerne das sie den Wagen nur "im Auftrag von Privat" verkaufen.

Allerdings kann ich das auch verstehen , ich würde für ne uralte Karre auch nicht den Arsch hinhalten wollen.

 

Genau das meine ich ja, wissen wir was näheres vom Auto oder Kaufvertrag, nein, also ist doch alles reine Spekulation hier. Verstehe ja auch nicht, wie man hier so einen 08/15 Thread überhaupt erstellen kann, denn darauf ist keine richtige Antwort möglich.

 

Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm

 

Um genau das zu umgehen erzählen div. Händler ja gerne das sie den Wagen nur "im Auftrag von Privat" verkaufen.

Allerdings kann ich das auch verstehen , ich würde für ne uralte Karre auch nicht den Arsch hinhalten wollen.

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