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Gespanne über 3,5t

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 20:17

Hallo,

wie schon im Titel benannt, drehen sich meine Fragen um das Thema "Gespanne über 3,5t".

Wäre cool wenn mir jemand ein wenig dazu etwas sagen könnte in Bezug auf Maut und Geschwindigkeiten in Österreich, Italien und Kroatien....oder auch anderes, was euch eben so einfällt. Freue mich auf eure Erfahrung und danke das ihr euer Wissen mit mir teilt.

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DB NG-80

Nur wenn das Zugfahrzeug als LKW (und nur LKW, selbst ein 7,49t. Womo darf Sonntags mit Anhänger fahren) zugelassen ist, darf mit dem Gespann Sonntags nicht gefahren werden, das ist aber unabhängig vom Gewicht.

Falsch.

Schaue doch mal hier rein klick

da steht es drin, das Fahrzeuge als LKW´s zugelassen, z.b. der Ranger oder ein VW Caddy mit Wohnwagen auch am Sonntag oder Feiertag fahren dürfen, da es sich hierbei nicht um eine gewerbliche Fahrt handelt.

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moin

was mir jetzt so einfällt

100kmh was ja nicht so schlimm ist

hm weiss jetzt nicht bei lkw überhol verbot ?

höhere maut im ausland , was glaub ich, schon viel höher ist.

was mich am meisten nerven würde ist jedes jahr tüv und au

aber musst mal hier im forum suchen , gibt genug davon

gruss

Hallo zusammen, für Deutschland gilt Sonntagsfahrverbot, ob es in A oder I auch gilt, keine Ahnung...

achim

bist du dir sicher ?

glaube für womos nicht

gruss

sorry nehme alles zurück

hatte gespanne nicht gelesen

ich dachte womos

gruss

Gespanne über 3,5 t? Was ist da so ungewöhnlich?

Ein WW hat doch oft schon 1,4/1,5 t. Die üblichen Zugfahrzeuge haben meistens auch weit über 2 t zGG.

Wo ist da jetzt die Besonderheit?

Außer das Klasse B nicht mehr reicht.

Aber das hat noch nichts mit LKW zu tun.

Die entsprechenden Überholverbote (und auch andere Regelungen) greifen erst über 7,5 t. Meistens geht es aber einher mit Zusatzbeschilderung und Verboten für Gespanne und Busse.

Auch das Sonntagsfahrverbot gilt nur noch bei gewerblicher Anhängernutzung. Die nicht von allen Bundesländern umgesetzte Ausnahmegenehmigung ist damit vom Tisch, weil es nun gesetzlich normiert wurde.

Mein Ränger läuft als LKW und muss alle 2 Jahre zum TÜV. Der erste TÜV ist ebenfalls nach 2 Jahren und nicht wie bei PKW nach 3 Jahren fällig.

Die Automobilclubs, z. B. der ADAC, bieten dazu umfangreiche Informationen über die Homepage.

geschwindigkeit ist für hänger über 750kg immer die gleiche, landesabhängig. maut gibts zb in österreich für wohnwagen keine - die anderen länder findest selber bei google. und zum gewicht: wenn du den fs dafür hast, kannst damit fahren. ob dein fs dafür ausreicht hast gelernt oder kannst auch schnell suchen.

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 4. Juni 2019 um 22:30:39 Uhr:

Hallo zusammen, für Deutschland gilt Sonntagsfahrverbot, ob es in A oder I auch gilt, keine Ahnung...

Zitat:

@PIPD black schrieb am 4. Juni 2019 um 23:00:42 Uhr:

Auch das Sonntagsfahrverbot gilt nur noch bei gewerblicher Anhängernutzung.

Für einen PKW mit Anhänger gilt kein Sonntagsfahrverbot!

Nur wenn das Zugfahrzeug als LKW (und nur LKW, selbst ein 7,49t. Womo darf Sonntags mit Anhänger fahren) zugelassen ist, darf mit dem Gespann Sonntags nicht gefahren werden, das ist aber unabhängig vom Gewicht.

 

Vielleicht sollte der TE die Bedingungen mal konkretisieren, meint er Gespann die nur zusammen über 3,5t. kommen(z.B. 2500Kg PKW + 1500kg Anhänger) oder Gespanne wo das Zugfahrzeug allein schon über 3,5t. wiegt.

Die deutsche 100km/h Zulassung gilt nur in DE. In Österreich, Italien, Niederlande, Dänemark gilt 80km/h. In Österreich braucht nur das Zugfahrzeug (<3,5to) eine Vignette und in Italien ist für die Maut auch nur das Zugfahrzeug wichtig.

Wenn du mit einem großem Womo >3,5to und Anhänger fährst, brauchst in Österreich eine GoBox. In der Schweiz brauchst du auf jeden Fall 2 Vignetten (Auto und Anhänger) egal ob <3,5to oder >3,5to.

Zitat:

@DB NG-80

Nur wenn das Zugfahrzeug als LKW (und nur LKW, selbst ein 7,49t. Womo darf Sonntags mit Anhänger fahren) zugelassen ist, darf mit dem Gespann Sonntags nicht gefahren werden, das ist aber unabhängig vom Gewicht.

Falsch.

Schaue doch mal hier rein klick

da steht es drin, das Fahrzeuge als LKW´s zugelassen, z.b. der Ranger oder ein VW Caddy mit Wohnwagen auch am Sonntag oder Feiertag fahren dürfen, da es sich hierbei nicht um eine gewerbliche Fahrt handelt.

@ISDNMODEM

Danke. Endlich mal wieder jemand, der auf dem Laufenden bleibt und nicht den alten Mist immer wiederkaut.:)

Unser Lehrling war Sonntags mit Caddy (LKW) und Anhänger mit Mopeds druf auf der Autobahn. =LKW mit Anhänger = sehr viel Geld gekostet. Jeder normale Mensch hätt es bei einer Belehrung belassen, aber hier war die Rennleitung Stolz wie Oskar und hat das volle Programm gefahren. Freund und Helfer geht Anders.

Auch die Ordnungshüter sind nicht immer auf aktuellem Stand, weshalb ich einen entsprechenden Auszug der StVO im Handschuhfach liegen habe. Bevor man mir auf der Urlaubsheimreise die Weiterfahrt verbieten will, ziehe ich den Wisch hervor.

Zu dem Thema Sonntagsfahrverbot: Ich hatte da einen Denkfehler. Ich war von LKW über 3,5t ausgegangen, war mein Fehler. Und auch das ist ja heute auch anders bei privater Nutzung, dass war mir allerdings noch nicht bekannt...

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