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Getöntes Visier bei Dunkelheit verboten ?? Wer weiss mehr-.-

Themenstarteram 16. April 2008 um 13:49

Frage, mir hat gerade jemand erzählen wollen, dass man nach eintritt der Dunkelheit nicht mehr mit einem getönten Visier fahren darf ansonsten "kann" es sogar eine Strafe geben, die bis zu Punkten reicht...

Jetzt die frage.. wer weiss genaues dazu.. stimmt oder nicht??

Danke für info´s im vorraus

Beste Antwort im Thema

Damals, den Führerschein gerade frisch in der Tasche, Mopped (XJ600, die ganz Alte) ausgeliehen, mit cool getöntem Visier am Uvex die erste Tour gemacht. Rückfahrt zu spät angetreten, wurde leider weit vor dem Ziel dunkel. Festgestellt, dass man nachts überland statt mit getöntem Visier auch einfach mit Augen zu fahren kann. Die Wirkung ist ähnlich. Ergebnis: Mit 60 und geöffnetem Visier, aber zusammnegekniffenen Augen weitergeschlichen.

Fazit: Eigentlich braucht man kein Verbot dafür, weil es nicht geht. Man kann nicht mit getöntem Visier außerorts im Dunkeln fahren. So lernt man fürs Leben...;)

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Auf dem Visier (wenn es überhaupt eine Zulassung hat) steht meistens sowas wie "Daylight Use only", von daher stimmts ;)

Jo, völlig korrekt. Wirst Du erwischt, kost's.

Abgesehen davon würde ich wegen meiner eigen Sicherheit schon nicht mit nem getönten Visier in der Dunkelheit fahren.

Zitat:

Original geschrieben von hotblack

Jo, völlig korrekt. Wirst Du erwischt, kost's.

Abgesehen davon würde ich wegen meiner eigen Sicherheit schon nicht mit nem getönten Visier in der Dunkelheit fahren.

Genauso ist es! Nachts mit einem getönten Visier fahren ist mega-riskant.....

Mal abgesehn von der Strafe. Man sieht nix! Ich musste mal notgedrungen mit verspiegeltem Visier im dunkeln nach Hause fahrn. Selbst innerorts mit richtig viel Beleuchtung hatte ich Mühe Autos und Fußgänger rechtzeitig zu erkennen, wenn überhaupt. Also bin ich die Strecke lieber mit hochgeklapptem Visier gefahren bevor ich jemand das Leben versaue.

Damals, den Führerschein gerade frisch in der Tasche, Mopped (XJ600, die ganz Alte) ausgeliehen, mit cool getöntem Visier am Uvex die erste Tour gemacht. Rückfahrt zu spät angetreten, wurde leider weit vor dem Ziel dunkel. Festgestellt, dass man nachts überland statt mit getöntem Visier auch einfach mit Augen zu fahren kann. Die Wirkung ist ähnlich. Ergebnis: Mit 60 und geöffnetem Visier, aber zusammnegekniffenen Augen weitergeschlichen.

Fazit: Eigentlich braucht man kein Verbot dafür, weil es nicht geht. Man kann nicht mit getöntem Visier außerorts im Dunkeln fahren. So lernt man fürs Leben...;)

Themenstarteram 16. April 2008 um 15:06

okay, also hat von euch keiner eine genaue ahnung, ob es punkte gibt,,...

wenn da ein e prüfzeichen drauf ist, ist es genehmigt.. dennoch die frage bezüglich einstufung oder punkte..

es sollte hier keine anfrage sein, ob es gefährlich in der dunkelheit ist oder nicht.

Schliesslich habt ihr auch nicht alle Xenon am Moped, weil ihr besser seht und gesehen werdet..

 

Also nochmal zur frage.. ist es möglich darauf punkte zu bekommen??

Hab mal einen Bekannten angerufen, der bei den Blau/Weißen arbeitet.

Ist laut seiner Aussage nicht verboten. Auf den Helmen steht "Sollte" nur bei Tag genutzt werden.

Man kann auch keinen Punkt kriegen, wenn man mit Sonnenbrille fährt.

Also keine Punkte, keine Strafe.

ALLERDINGS: Sollte es zu einem Unfall kommen, wo nachgewiesen werden kann, dass man das "Objekt" übersehen hat, weil das Visier schlichtweg zu dunkel ist, steht man mit einer Dicken Teilschuld mit drinne.

Netten tag

am 16. April 2008 um 15:27

Bei meinem Schuberth kann ich das innenliegende Sonnenvisier nach belieben hoch und runter machen. Sehr angenehm das ganze. Kein Sonnebrillengenerve mehr und wenns duster wird ist es in 1 Sekunde oben :D

Zitat:

Original geschrieben von HertiW202

okay, also hat von euch keiner eine genaue ahnung, ob es punkte gibt,,...

 

wenn da ein e prüfzeichen drauf ist, ist es genehmigt.. dennoch die frage bezüglich einstufung oder punkte..

 

es sollte hier keine anfrage sein, ob es gefährlich in der dunkelheit ist oder nicht.

 

Schliesslich habt ihr auch nicht alle Xenon am Moped, weil ihr besser seht und gesehen werdet..

 

 

Also nochmal zur frage.. ist es möglich darauf punkte zu bekommen??

§23 STVZO

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

 

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

 

 

Punkte gibt's wohl nicht, so lange nichts passiert ist..........

Themenstarteram 16. April 2008 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Bei meinem Schuberth kann ich das innenliegende Sonnenvisier nach belieben hoch und runter machen.

Das Problem an dieser Stelle ist nur, wie es sich schon bei einem bekannten von mir erwiesen hat, kommt es zu einem unfall, dann bricht man sich im ungünstigsten fall das nasenbein.-..**

am 16. April 2008 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von HertiW202

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Bei meinem Schuberth kann ich das innenliegende Sonnenvisier nach belieben hoch und runter machen.

Das Problem an dieser Stelle ist nur, wie es sich schon bei einem bekannten von mir erwiesen hat, kommt es zu einem unfall, dann bricht man sich im ungünstigsten fall das nasenbein.-..**

Oops das ist übel. Hätte ich nicht gedacht, dass das möglich ist. Bei mir ist das Sonnenvisier ziemlich weich und leichtgängig ohne Hebelbenutzung nach oben zu schieben. Hatte er den Concept1 oder C2? Alternativ kenn ich dann noch die Nolanlösung mit dem Extern angebrachten Sonnenvisier, aber das Ding hängt nur im Wind und macht Krach im Helm und übertönt den schönen Motorradsound :(

Naja wenn's dich mal richtig legt incl. Feindkontakt, kannst doch froh sein, wenn's nur das Nasenbein ist. ;)

Aber vonwegen Visier. Fahr schon seit vielen Jahren so ein leicht getöntes Visier, so in Richtung rauchig braun.

Das ist bei Sonne OK und in der Nacht sieht man auch noch genug. (wobei da auch "daytime use only" dransteht)

...schaut halt nicht so böse aus, is klar. ;)

Themenstarteram 16. April 2008 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

 

Hatte er den Concept1 oder C2?

keine ahnung...

Hallo!

Hatte dieses Thema neulich auch erst mal mit nem Bekannten von mir.

Verboten isses nicht, OWiG, Bußgeld oder Punkte gibts meiner Kenntnis nach nicht, aber haftungstechnisch ne ziemlich wachsweiche Geschichte, im Falle eines (Un-)Falles...

Gruß

Börny

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