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Getriebeölwechsel C43 alle 3 Jahre / 50.000 km? - C43 Service A3 kosten?

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 28. September 2019 um 8:15

Guten Morgen zusammen,

ich hab mal eine Frage, wann ist eigentlich beim C43 der Getriebeölwechsel fällig, hatte vermutet alle 3 Jahre / 50.000 km, aber hab jetzt ein Service Angebot (A3) mit 49.000 km auf der Uhr und da steht es nicht mit drauf.

Was hat bei euch der A3 Service beim C43 gekostet? Bei mir ist der Service ohne Plus Paket aber mit Öl und allen Filtern sowie Zündkerzen und Panoramadach bei knapp 850 Euro laut dem Angebot.

Beste Antwort im Thema

Naja gerade am Anfang und bei Garantie würde ich kein Risiko eingehen, auch in Sachen Kundendienstmassnahmen oder Updates. Mein Mercedes wird kein ATU zur Inspektion sehen.

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am 28. September 2019 um 11:54

Geh zu ATU und las dich nicht abzocken...die bestellen das gleiche und führen die Inspektion nach Werksangabe durch, sodass deine Garantie erhalten bleibt.

Dazu hast du 2 Vorteile, zu einem kannst du mit dabei sein...und zu anderem sparst du knapp die hälfte an Kosten !

Ich habs gemacht und werde nur zur MB fahren, wenn wirklich was Technisches ist, aber die Inspektion kannst du in aller Ruhe bei ATU machen!!!!

Zitat:

@Muhubbet schrieb am 28. Sep. 2019 um 13:54:47 Uhr:

Ich habs gemacht und werde nur zur MB fahren, wenn wirklich was Technisches ist, aber die Inspektion kannst du in aller Ruhe bei ATU machen!!!!

Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Damit verstößt du zum Beispiel gegen einige Auflagen die vertraglich geregelt wurden. So zum Beispiel bei der MB 100, oder einem Leasing Vertrag. Also daher sollte man überlegen wo der Service gemacht wird.

am 28. September 2019 um 12:38

Tut mir Leid, dann musst du dich lieber besser Informieren lassen, ich sage dies deshalb, weil ich anscheinend Ahnung von habe!

Und nur ATU ist berechtigt dies auszuführen! Du zahlst nur weniger Arbeiterkosten, sonnst ist alles gleich. Die Mechaniker schicken dein Service Code an Mercedes...bekommen die Inspektionsvorlagen und die Berechtigung es durchzuführen !!!

Ich arbeite nicht bei oder für ATU. Der einzige unterschied ist, jetzt ein Beispiel, zwei exakt gleiche Speisen werden serviert, eins auf einem Porzellan Teller und bei dem anderen ist es vergoldet. Essen werdet ihr das gleiche, wer fürs Edel Teller extra zahlen möchte ist euch überlassen.

Man sagt, wer einen Löwen besitzt, sollte nicht an das Futter denken, aber dies ist reine unnötige abzocke

Muhubbet hat vollkommen Recht. Aber nicht nur ATU kann das, sondern jede Werkstatt die es nach Herstellervorgabe machen kann. Einfach danach fragen, und die sagen dir dann, ob sie es können oder nicht.

Es gibt Gerichtsurteile dazu - und mir hat es auch mein MB Autohaus bestätigt (zwar nur ungern, aber war eine klare Aussage). Die Garantie wird und darf nicht verfallen, solange es nach Herstellervorgabe gemacht wurde.

Nur das Thema Kulanz, wenn etwas außerhalb Garantie wäre, dann kann MB natürlich sagen "Nö, machen wir nicht, da nicht bei uns dran gearbeitet wurde."

am 28. September 2019 um 17:05

@bob.ster exakt, so ist es! Was Die Inspektion angeht, immer ausserhalb des freundlichen durchführen...technische und andere Dinge natürlich bei dem freundlichen...

Naja gerade am Anfang und bei Garantie würde ich kein Risiko eingehen, auch in Sachen Kundendienstmassnahmen oder Updates. Mein Mercedes wird kein ATU zur Inspektion sehen.

Themenstarteram 29. September 2019 um 6:18

Jungs, jetzt schweifen wir aber etwas vom Thema ab. Mir ist das schon alles klar, ich habe aber noch die Junge Sterne Garantie, also die MB 100 und solange lasse ich das lieber beim freundlichen machen. Danach werde ich mir sicher auch eine Alternative suchen.

Aber hat sonst keiner Angaben zum Getriebeölwechsel, oder den Kosten für die A3 beim freundlichen?

Sorry, das kann ich dir leider nicht sagen. Ich glaube, was Muhubbet (und zumindest ich) indirekt sagen wollten: die Preise sind sehr unterschiedlich. Auch von MB-Autohaus zu MB-Autohaus liest man hier im Forum von riesigen unterschieden. Bei dem einen heißt es dann mal 500,- €, beim anderen 1000,- €. Deswegen am besten einfach ein Angebot machen lassen, und dann eben auch der Tipp, dass andere Werkstätten solche Routine arbeiten auch innerhalb Garantie machen dürfen und in 99% der Fällen wesentlich günstiger sind. Man kann auch solche Angebote versuchen zu nutzen, um das eigene MB-Autohaus runterzuhandeln. Wenn sie dann sagen "aber das ist ja eine Freie Werkstatt... Garantie usw..." kann man sich auf "nach Herstellervorgabe" und Gerichtsurteile berufen.

So oft wie das Thema hier behandelt wurde & immer noch gibt es Fehlinformationen.

 

Korrekt ist, dass die Herstellergarantie (Werksgarantie, 2 Jahre nach EZ) nicht verfällt, solange der Service nach Herstellervorgaben erledigt & nachgewiesen wird. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile.

 

Dies betrifft aber nicht die Junge-Sterne-Garantie bzw. MB100/MB80, da dies im rechtlichen Sinne eine Versicherung (und keine Garantie) darstellt. Der Versicherungspartner bei der MB100 ist z.B. die MBV („Mercedes-Benz Versicherung AG“). In den Versicherungsbedingungen ist klar die Werkstattbindung zu Vertragswerkstätten von MB geregelt & rechtlich bindend (Versicherungsbedingungen Paragraph 4a). Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern - da nützen auch die Gerichtsurteile nichts.

 

Besserer Tipp in meinen Augen: Vergleichsangebote von MB-Servicepartnern (keine Niederlassungen) einholen, solange man die JS-Garantie/MB-Garantien nutzen möchte.

 

@Pollti: Mein Getriebeölwechsel steht erst in 2 Jahren an, aber ca. 350-400€ nur für den Wechsel liest man öfters. Dazu noch etwas Servicearbeiten und schon ist man bei 800-1t€. Wechselintervalle/anstehende Servicearbeiten wurden auch schon hier gepostet.

Das stimmt so nicht, sgd91. Es gibt ein BGH Urteil welche solche Klausen unwirksam machen. Auch Gebrauchtwagen-Garantien gelten bei Wartung in freien Werkstätten, wenn es nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde.

Edit: Und als ich diesbezüglich bei der MB-Niederlassung mal nachgefragt habe, war mein Auto zu der Zeit nicht in der Neuwagengarantie, sondern in der Jungen-Sterne-Garantie. Wie gesagt, mir wurde dort bestätigt, dass es erlaubt ist die Inspektionen in freien Werkstätten durchführen zu lassen.

Auf die Schnelle habe ich das gefunden: https://www.spiegel.de/.../...erkstaetten-der-hersteller-a-924365.html

Hi,

Zitat:

@sgd91 schrieb am 29. September 2019 um 08:52:09 Uhr:

Dies betrifft aber nicht die Junge-Sterne-Garantie bzw. MB100/MB80, da dies im rechtlichen Sinne eine Versicherung (und keine Garantie) darstellt. Der Versicherungspartner bei der MB100 ist z.B. die MBV („Mercedes-Benz Versicherung AG“). In den Versicherungsbedingungen ist klar die Werkstattbindung zu Vertragswerkstätten von MB geregelt & rechtlich bindend (Versicherungsbedingungen Paragraph 4a). Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern - da nützen auch die Gerichtsurteile nichts.

in besagtem §4a der JS/MB100-Garantie-Versicherung steht klar, dass es reicht, wenn die Arbeiten "nach Herstellervorgaben" ausgeführt werden...

Zitat: "§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt..."

(Gleich im Vorgriff: Die in §4a aufgeführte "Mitursächlichkeit" bezieht sich klar auf einen Verstoß gegen eine der aufgeführten Bedingungen. Also z.B. Inspektion als Laie selbst gemacht.)

Wurde hier im Forum mittlerweile gefühlt schon 100 mal quasi final diskutiert. Dass das ganze formal als Versicherung läuft, spielt keine Rolle und entsprechend wurde auch das Kleingedruckte verfasst.

Wo man die Arbeiten schließlich machen lässt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich bemerke in meinem Fall keine bevorzugte Behandlung, obwohl ich seit Jahren alles in derselben MB-Werkstatt machen lasse...:rolleyes:

Gruß

Fr@nk

Zitat:

@bob.ster schrieb am 29. September 2019 um 09:48:36 Uhr:

Das stimmt so nicht, sgd91. Es gibt ein BGH Urteil welche solche Klausen unwirksam machen. Auch Gebrauchtwagen-Garantien gelten bei Wartung in freien Werkstätten, wenn es nach Herstellervorgabe durchgeführt wurde.

Edit: Und als ich diesbezüglich bei der MB-Niederlassung mal nachgefragt habe, war mein Auto zu der Zeit nicht in der Neuwagengarantie, sondern in der Jungen-Sterne-Garantie. Wie gesagt, mir wurde dort bestätigt, dass es erlaubt ist die Inspektionen in freien Werkstätten durchführen zu lassen.

Auf die Schnelle habe ich das gefunden: https://www.spiegel.de/.../...erkstaetten-der-hersteller-a-924365.html

Ich habe mir mal das Urteil angesehen (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12). Dort wurde entschieden, dass die Garantie nicht verloren gehen darf (soweit korrekt - also war meine Aussage falsch). Das Gericht stellte in diesem Fall aber klar, dass der Ausfall der Ölpumpe in keinem Zusammenhang mit der vorgenommenen Wartung in einer freien Werkstatt steht. Im Umkehrschluss bedeutet aber für mich, das z.B. Arbeiten am Getriebe & danach auftretende Probleme in ein Nachweisproblem geraten. Wer hier die Nachweise erbringen muss und vor allem welche wäre auf jeden Fall interessant zu wissen.

 

In dem genannten Bsp. durfte der Kläger 3 Jahre lang seine Zeit/Geld (z.B. für Gutachter) investieren (zumindest die Geldinvestitionen bekam er nach dem gewonnenen Rechtsstreit wieder).

Ja, aber siehe Frank's Post.

"Zitat: "§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt...""

Das hat sich in den letzten Jahren alles geändert (eben aufgrund dem Urteil von 2013). Vor ein paar Jahren war dieser Satz noch nicht so deutlich in den Garantiebedinungen - mittlerweise ist er aber auch dort aufgenommen - da alles andere rechtlich nicht stand hält. Heute müsste man also nicht mehr 3 Jahre lang seinem mit Anwalt nachlaufen, sondern es ist jetzt einfach so.

am 29. September 2019 um 17:48

Zurück zum Thema, ich erzähle von meinem Traum, dennoch kommen aussagen, dass es nicht so abgelaufen ist. ??

ES GEHT HIER NUR UM DIE INSPEKTION, ob mit oder ohne Getriebe öl!!!!

Danach hatte ich immer noch meinen Garantie gehabt, weil ich bei MB einige Dinge beseitigen musste, die über die Garantie laufen...

Jeder hat ne Meinung, aber nicht jeder hat Ahnung ! Leider....

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