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Getriebeprobleme hohe Kosten für nix
Hey Jungs,
wir haben folgendes Problem:
Vor ca. 5 Monaten haben wir einen Astra GTC Diesel von einem Opel Händler gekauft. Der Wagen hatte ca. 20tkm runter und war ein Opel Werkswagen.
Nun haben wir relativ schnell gemerkt das der 1-2 Gang bei höheren Drehzahlen schwer reingeht und Geräusche macht.
Jetzt hatte ich einen Termin bei meinem FOH. Der hat das Getriebe auseinander genommen und vorhher gesagt das es für den Gang 2 einen Reparatursatz gibt. Nun ist das Getriebe auseinander under der FOH meint die Spuren wären in allen Gängen etwas zu sehen. Also abgerundete Zähne. Das kommt wohl vom zu schnellen Schalten.
Jetzt hat er uns 2 Optionen gegeben. Entweder alles so lassen und wir sollen 1000€ bezahlen für die arbeit. Und sie bauen das kaputt wieder zusammen.
Oder Sie senden es an Opel und bauen uns ein neues ein. Wenn Opel dann aber die Garantie ablehnt sollen wir ca. 5000€ selber bezahlen.
meine Frage ist nun: Ist das rechtens? Auto hat noch Werksgarantie.
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24 Antworten
Über die rechtliche Seite kann ich keine Auskunft geben aber welches Getriebe ist verbaut denn da gibt/ gab es bei Opel einige Probleme, betroffen ist das M32 ob das natürlich bei dir verbaut ist ist mir nicht bekannt.
PS. Hier wäre dein Beitrag besser aufgehoben
http://www.motor-talk.de/forum/opel-astra-j-cascada-b767.html
Wenn das Auto noch Werksgarantie hat würde ich an deiner Stelle ein Schreiben aufsetzten an Opel in R'heim.
Was der FOH dir da erzählt ist Bullshit, du hast noch Garantie.
Und wenn möglich suche dir einen anderen FOH in deiner Umgebung.
Wo wohnst du denn?
Ausserdem hast du doch Gewährleistung, da du das Auto beim Händler gekauft hast.
In den ersten 6 Monaten müsste der Händler beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht da war.
Das versucht er wohl, mit der Ausrede des zu schnellen Schaltens.
Ich denke auch, dass Opel den Getriebeschaden auf Werksgarantie übernehmen müsste.
Es dürfte sich wohl um das F40-Getriebe handeln.Da gab(gibt?)es bei manchen Probleme mit dem 2.Gang.Dabei läßt sich der Gang nur schwer einlegen und/oder fliegt auch schon mal raus.Es gibt da eine Abhilfe.Dabei werden die Zahnräder vom 2.Gang und die Synchronringe vom 1.+2.Gang gewechselt.
Das wurde bei meinem erfolgreich erledigt und ohne Kosten für mich.
Ja es handelt sich um das F40 Getriebe. Es sollte ja normal auch nur der 1.-2. Gang getauscht werden weil es da wohl ein Reparatursatz für gibt.
Beim öffnen des Getriebes ist Ihnen jedoch aufgefallen das die anderen Gänge auch Abnutzungsspuren aufweisen.
Nun habe ich 2. Optionen bekommen. Alles wieder so Defekt zusammen und ich soll die Kosten übernehmen oder neues Getriebe rein und das alte nach Opel. Mit dem Hinweis das es mich sehr gut 5000€ kosten könnte.
Der FOH meint das am Getriebe wäre mutwillige Zerstörung.
Es kann nicht sein das wir uns extra einen "Neuwagen" kaufen der sogar vorher nur Opel Werkswagen war und dann nach 5 Monaten auf 5000€ sitzen bleiben!
du hast doch noch Garantie. Also ich verstehe deinen FOH nicht. Garantieantrag an Opel stellen und dann entweder reparieren oder Austauschen, ohne kosten für dich!
Keine Option ist es einfach so wieder zusammenzubauen!
Moin,
ich sehe es auch so. Mein Astra hat auch die Probleme im 2. Gang. Bei der kommenden Durchsicht will mein Händler das Getriebe zerlegen. Er meinte schon, wenn es nicht zu reparieren ist, dann bekomme ich ein neues!
Händler hat das schon mit Opel besprochen.
Mein Astra ist EZ 04/14 und hat 50.000 km auf der Uhr.
Also nicht aufgeben! Du hast Garantie und Abnutzungserscheinungen am Zahnrad sehen anders aus, als Abbrüche durch "falsches/mutwilliges" Bedienen.
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 2. Oktober 2015 um 06:48:00 Uhr:
Ausserdem hast du doch Gewährleistung, da du das Auto beim Händler gekauft hast.
In den ersten 6 Monaten müsste der Händler beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht da war.
Und hat doch quasi den Beweis selbst geliefert!
Der Astra hat eh nen Gurkenschaltung da muß man mit Gefühl schalten. Der Astra mag keine sportlichen Gangwechsel. Der braucht nach dem Kupplungstreten nen Gedenksekunde.
Quatsch!
http://schlichtungsportal.de/kfz-schiedsstellen/ (
Zitat:
@Nomex91 schrieb am 2. Oktober 2015 um 10:00:49 Uhr:
Es kann nicht sein das wir uns extra einen "Neuwagen" kaufen der sogar vorher nur Opel Werkswagen war und dann nach 5 Monaten auf 5000€ sitzen bleiben!
Also erst mal verlangt die Werkstatt 1000,-€ nicht für nichts, sondern fürs auseinander und zusammenbauen des Getriebes, also eines Aufwandes.
Zweitens ist es kein "Neuwagen", sondern ein Gebrauchtwagen, den also mindestens 1 Person gut 20 tkm gefahren ist, falls Mietwagen sogar Hunderte.
Drittens greift eine Garantie nicht, wenn etwas unsachgemäß benutzt wird. Egal ob von dir oder den Vorgängern. Da dein Auto wohl älter als 6 Monate ist, gilt die Beweislastumkehr.
Dieses Risiko hat man halt bei einem Gebrauchtwagen, man weiß nie, wie mit dem Auto umgegangen wurde.
Ein paar mehr Infos über dein Auto wäre gut, wie EZ, evtl. Mietwagen, wann ist
Zitat:
Nun haben wir relativ schnell gemerkt das der 1-2 Gang bei höheren Drehzahlen schwer reingeht und Geräusche macht.
???
Das Alter des Autos spielt für die Gewährleistung keine Rolle. Und was heißt "unsachgemäß"? Schnelles Schalten ist ja zunächst mal per se nicht unsachgemäß.
Also da wir, wie so oft hier, nicht genau wissen was mit dem Auto alles getrieben wurde, wird oft auch gerne (nicht immer bewusst, aber es passiert) verheimlicht, muss man vom äußersten ausgehen. So wie es von der Werkstatt auch gemacht wurde, mit der Angabe dass es 5000,- kosten könne.
Wenn ich beim fahren zu schnell lenke, bremse oder Türen fester zu knalle, können Schäden entstehen, die zu recht zu Lasten des Besitzers gehen.
Naja, der Fehler passt zu dem bekannten Problem beim F40, von daher ist schon davon auszugehen, dass es nicht durch Fehlbenutzung verursacht wurde. Und auch wenn der Wagen älter als sechs Monate ist, für die Gewährleistung zählt der Zeitpunkt des Kaufs und der ist keine 6 Monate her, daher greift die Beweislastumkehr noch nicht. Auch die Frage ob Neu- oder Gebrauchtwagen ist erstmal unerheblich. Der Händler müsste nun dem Kunden also nachweisen, dass er den Fehler durch Fehlbenutzung herbeigeführt hat, das dürfte unter o.g. Punkten aber unmöglich sein. Und selbst wenn keine Gewährleistung greifen würde, so bliebe immer noch ein Kulanzantrag.
Abgesehen davon finde ich 1000,-, bzw. 5000,- € sehr hohe Summen für die Arbeiten.