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Gewährleistun Frontscheibe?? Ja oder Nein

Themenstarteram 11. August 2010 um 17:49

Hallo Community,

besitze seit 08-06-2010 einen 320d touring bj 2007.

Nun habe ich folgendes Problem. Letztens wo ich durch die Waschstrasse gefahren bin, tritt Wasser von der Frontscheibe ins Innere.

Und auf der Autobahn ab 120 Km/H kamen im Bereich der Frontscheibe starke Windgeräusche.

Daraufhin habe ich bei BMW Niederlassung einen Termin vereinbart, (wo ich auch das Auto erworben habe). Heute Morgen war ich dort habe den Wagen abgegeben. Im Jahr 2008 wurde die Frontscheibe bei einer Fremdwerkstatt gewechselt.

Nach einer Probefahrt hat der Meister auch festgestellt das die Scheibe undicht ist und die Windgeräusche damit zusammenverbunden sind.

Erst musste ich von 8 bis 12 rumgammeln und warten was die Sache ist.

Danach wurde mir gesagt das, dass Auto über Nacht da bleiben, weil die Scheibe rausgemacht wird und neu abgedichtet wird.

Der Meister hat irgendwas gemeint das es nicht die Garantie EuroPLUS übernimmt. Habe dann gesagt das es die Gewährleistung betrifft. Daraufhin kam dann nichts.

Meine Angst ist, dass ich morgen eine Rechnung in die Hand gedrückt bekomme. Was sagt ihr dazu?

Es ist doch ein Reklamationsfall, der Schaden war ja vor dem Kauf vorhanden. Und es kam auch raus das die Scheibe 2008 gewechselt wurde.

Und zudem habe ich noch eine Frage. Die Niederlassung ist 40 KM entfernt von mir. Habe gefragt ob ich Anspruch auf einen Leihwagen habe. Es hieß nein. Musste mit Zug zurückfahren. Und zur Arbeit kann ich heute Abend auch nicht. Habe irgendwo mal gelesen, das bei Reparaturen über 2 STD. Leihwagen Anspruch hat.

Bitte um schnelle Antoworten.

MFG

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17 Antworten
am 11. August 2010 um 18:28

Wenn du bei vorhandener Gewährleistung als Kunde 6 Monate nach Kauf reklamierst, stehst du in der Beweislast. Will heißen, du musst dem Händler nachweisen, dass der Schaden an der Scheibe bereits zum Kauf des Fahrzeugs vorhanden war. Kannst du es nicht, musst du für die Reperaturkosten aufkommen. Dass die Scheibe vor dem Verkauf des Fahrzeugs bereits ausgetauscht wurde, stellt meines Erachtens kein Beweis dar. Der Schaden ist ja erst wesentlich später eingetreten. Einen Anspruch auf einen Ersatzwagen hast du nicht mal während der Garantie-Zeit. Außer, du hast eine Mobilitätsversicherung oder ähnliches abgeschlossen, die dir dieses Recht einräumt.

Fazit: Es ist zwar ärgerlich, aber meines Erachtens wirst du auf den Kosten sitzen bleiben. Für die Folgen, dass du beispielsweise nicht deiner Arbeit nachgehen konntest, bist du selbst verantwortlich. Es ist zumutbar, sich für die Ausfallzeit des eigenen Fahrzeugs einen Ersatz zu mieten.

BTW es ist zwar Versicherungsbetrug, aber du hättest auch einen Stein auf die Scheibe schmeißen und zu *krack* fahren können :p

Themenstarteram 11. August 2010 um 19:22

Wie soll ich das den beweisen. Ich bin mir aber 100 % sicher, weil der Wagen schon seit Anfang an Windgeräusche hat. Da ich in den Urlaub gefahren bin nach dem Kauf. Bin ich jetzt erst dazu gekommen.

Was kann ich als Käufer dafür, wenn die so dumm waren und die Dichtung fehlerhaft aufgetragen haben.

Naja ich hoffe mal die übernehmen.

Werde mal morgen berichten

MFG

Was will man da beweisen ???

Wenn eine Scheibe undicht ist, dann schon immer und nie im nach hinein ...

Wie soll eine Scheibe undicht werden ??? Durch Verwindung ???

Nur wenn sie fehlerhaft eingesetzt wurde ...

am 11. August 2010 um 19:43

Ach, du hast den Wagen erst seit zwei Monaten. Dachte, du hättest ihn schon 2009 gekauft. Dann muss der Händler nachbessern...

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

Einen Anspruch auf einen Ersatzwagen hast du nicht mal während der Garantie-Zeit. Außer, du hast eine Mobilitätsversicherung oder ähnliches abgeschlossen, die dir dieses Recht einräumt.

Natürlich stimmt es, das man in den ersten 2 Jahren der Gewährleistung einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hat, wenn die Reparatur länger als 2 Stunden dauert.

am 11. August 2010 um 20:22

Quelle?

Der BMW Qualitätsbrief.

am 11. August 2010 um 20:44

Ist der automatisch bei einem Gebrauchtwagenverkauf dabei? Wenn ja, frage ich mich, warum der Händler die Frage auf den Leihwagen-Anspruch verneint...

Der gilt nur bei Neuwagen 24 Monate.

Hm bitte nicht gewährleistung der ersten 2 Jahre die durch den Quaitätsbrief abedeckt sind und die Gesetzliche Gewährleistung eines Gebrauchtwagen Händlers verwechseln!

 

Ich würd da an der Stelle mal abwarten was der Händler sagt.. und fals da eine Rechnung kommt, Diese nicht bezahlen.. bzw bis zum VK Leiter Esklaieren. Der PUnkt ist die Gesetzliche Gewährleistung, Du müstest nur zahlen, fals der Händler nachweisen könnte, dass der Mangel beim Kauf nicht bestand....

 

Ggf. rechtsbeistand einholen.

 

gretz

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

Ist der automatisch bei einem Gebrauchtwagenverkauf dabei? Wenn ja, frage ich mich, warum der Händler die Frage auf den Leihwagen-Anspruch verneint...

Ich habe Gewährleistung geschrieben, die gibt es 2 Jahre auf Neuwagen, und ist übertragbar auf den Gebrauchtwagenkäufer. Wenn der Wagen bereits noch älter ist, dann gibt es beim BMW Händler die Europlus Garantie, die nur für mechanische und elektronische Teile des Fzg. gilt.

Anspruch auf kostenlosen Leihwagen gemäß Qualitätsbrief nur bei Neuwagen und auch dann nur bei Reparaturen über 2 Stunden. Steht bei BMW.de

Hallo,

 

also Du hast das Auto seit zwei Monaten, die (laut Historie extern getauschte) Scheibe ist undicht, der BMW-Dealer hat Dir den Wagen aber in diesem Zustand verkauft:

-> Reparatur kostenlos für Dich, völlig egal ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder was auch immer (bis zu einem halben Jahr nach Kauf gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe NICHT bestanden hat)

-> jeder anständige Händler wird Dir selbstverständlich einen kostenlosen Leihwagen stellen, muss ja ausnahmsweise mal kein 760LI sein: Tut er es nicht, ist dies m.E. keine Sache des Kleingedruckten, sondern fehlendes Serviceverständnis

-> zudem hätte der Defekt bei einer vernünftigen Gebrauchtwagenprüfung (BMW Premium Selection?) auffallen müssen

 

Wir hatten hier aber kürzlich einen Thread zu einem undichten Cabby, das auch als BMW Premium Selection verkauft wurde und offensichtlich nicht adäquat durchgeschaut war... schade, wie die sich das eigene Qualitätssiegel verwässern.

 

 

N.

Zitat:

Original geschrieben von V64Motion

-> jeder anständige Händler wird Dir selbstverständlich einen kostenlosen Leihwagen stellen, muss ja ausnahmsweise mal kein 760LI sein: Tut er es nicht, ist dies m.E. keine Sache des Kleingedruckten, sondern fehlendes Serviceverständnis

Der Meinung bin ich auch!

Ich war bei ner kleinen Reparatur beim Händler und die sollte nicht länger als eine Stunde dauern, da ich aber zeitlich eingeschränkt war konnte mir der Meister kein Leihwagen geben und hat für mich einen Verkäufer gefragt ob ich ein Probefahrtwagen bekommen könnte. Dies hat dann auch geklappt somit hab ich meinen Wagen erst am nächsten Tag abgeholt.

Wollt ich nur mal so als Tipp weitergeben :D

Gruß Schnemm

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