Gewährleistung Anspruch ?
Hallo Leute,
ich hatte vor ca einem Monat mir ein Auto gekauft. Bei dem Händler gibt es natürlich auch eine Gewährleistung von einem Jahr.
Als ich heute in der Werkstatt war (eigentlich nur wegen meiner defekten Lima) wurde beim auslesen schon gesehen das die steuerkette gelängt ist (keine Ahnung was da genau stand).
In der Werkstatt wurde mir gesagt ich soll mir noch keine Sorgen machen, solange die motorkontrolllampe noch nicht an ist muss nichts getauscht werden.
Jetzt zu meiner Frage sollte die Steuerkette in nächster Zeit wirklich getauscht werden müssen, zahle ich das dann oder der Händler ?
Ich habe euch ein Foto im Anhang reingestellt. Dort kann man lesen erst wenn ein Motorschaden da ist zahlt der Händler. Ist denn eine zu lange Kette schon ein Motorschaden ?
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Freundliche Grüße
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13 Antworten
tja.... das hat VW sogar bei ihren Kunden mit relativ neuen Autos so gemacht.
"Is ja noch nicht schlimm" ( warten wir mal bis die Garantie/ Kulanzzeit um is )
eine gelängte Kette, die "noch" keine negativen Auswirkungen hat würde ich jetzt noch nicht als Motorschaden bezeichnen. Was nicht heisst, dass Abwarten die beste Vorgehensweise wäre.
Was für ein Motor/ Modell is es denn überhaupt?
Dass dies überhaupt erwähnt wurde wundert mich....
Achso Entschuldigung, ist ein BMW e46 318i Baujahr 2003 Handschalter.
Wurde bei einem Händler gekauft für 3000€ bei 116 tausend.
Ich denke das die ja bald trd gemacht werden muss, aber will natürlich nicht alles selber bezahlen.... verständlich
Motor N42?
google mal nach "Steuerkette / Spanner ".... wirst fündig. Ist kein Einzelfall.
Bei unserem N42 kam direkt nach Kauf bei 46TKM ein neuer Spanner rein. ... Vorsorglich.
Es gibt inzwischen mindestens 3 Modelle an Spannern.
... stärkere Federn und längerer Stössel
Jaa genau der Motor, Jaa habe ich schon gelesen.
Meine Hauptfrage ist erstmal die Gewährleistungs Sache, also ob ich das zahlen muss oder der Händler.
Vllt reicht ja auch erstmal der Austausch vom spanner, aber wenn in nächster Zeit die MTL angeht und in der Werkstatt gesagt wird alles muss neu, dann hoffe ich das ich es nicht zahlen muss.
Gruß
Ich denk mal der Händler wäre auch nicht begeistert und wird versuchen es nicht zu übernehmen.
Wär ansonsten ein Minusgeschäft für ihn.
Wenn ich nicht irre gilt für die Gewährleistung nach 6 Monaten die "Beweislastumkehr".... dann müsste man dem Händler beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand. .... schwer bis eher unmöglich.
.... bin mir nicht ganz sicher.... aber da solltest drauf achten bzw. dich schlaumachen.
und m.M. nach ist eine gelängte Kette allein noch kein Motorschaden. ( nur "Verschleiss" )
.... das dürfte das Problem sein.
kannst am Öleinfülldeckel mal mit nem sauberen! Schraubendreher an der Kette rumdrücken.
Die muss! fest sitzen, sich nicht anheben oder leicht verschieben lassen.
Schau welche Variante von Spanner verbaut ist. .... anderer Kopf, Bilder per SuFu
Ist ja eher eine Rechtsfrage. In den ersten sechs Monaten für den Käufer beste Chancen, weil der Händler beweisen muss, dass der Mangel bei Kauf nicht da war. Danach anders herum.
Ist eine gelängte Steuerkette ein Mangel? Ich denke ja, denn er wurde ja ausgelesen. Also ist die Längung ja wohl in einem Bereich, der als Mangel zu bezeichnen ist.
Aber wie gesagt, das denke ich. Ob es so ist ... und vor allem ob du dir den eventuellen Rechtsstreit leisten kannst ... und willst?
Was der Händler da rein geschrieben hat ist ziemlich unwichtig, denn wenn er Händler ist und kein Privatmann gilt das so wie er es schreibt nicht.
Es gilt ein Mangel, das muss kein Motorschaden sein.
Ich würde erstmal das Ausleseprotokoll besorgen zum Vorlegen und würde mir bei BMW erklären lassen, warum die gelängte Steuerkette da auftaucht.
Dann würde ich versuchen mit dem Händler eine Übereinkunft zu finden oder den Wagen zurück zu geben.
Eine gelängte Kette peitscht die Gleitschiene kaputt, sie zerbröselt, setzt alles zu und fertig ist der Motor. So ähnlich kann man es hier oft nachlesen, und zwar wenn's zu spät ist.
Von daher Beweise sammeln, überlegen was du willst und finanziell kannst und dann handeln.
Fahren würde ich zumindest nicht mehr über mehrere tausend KM damit und den neuen aktuellen Kettenspanner würde ich kaufen und rein machen. Kostet 50€ und reinmachen sind drei Minuten.
Was ich machen würde:
- Händler darauf ansprechen (per Mail und auch auf schriftliche Reaktion bestehen)
- je nachdem was der Händler sagt würde ich mich mit einem Anwalt kurzschliessen
Gelängte Kette ist meinen Augen ein Verschleißteil das bei dem Motor zu erwarten ist aber natürlich nicht im Kaufvertrag steht. Daher wäre es meiner Ansicht nach ein Mangel der beseitigt gehört.
Näheres sagt dir aber sicher ein Anwalt falls der Händler nicht gleich sagt "Kommen sie vorbei, wir tauschen die gerne aus"
Rechtschutz ist in dem Fall Pflicht!
Mich wundert es das es Händler gibt die für 3000 € 17 Jahre alte Autos an Privat verkaufen ohne sie als defekt sie definieren. Das kann für die ja kaum gut gehen.
In dem Fall würde ich aber auch denken das eine gerissene Kette bestimmt ein Sachmangel wäre aber eine gelängte ein Verschleiß. Reisst sie innerhalb des Jahres zählt das der Mangel bei Übergabe im Keime vorhanden war. Aber selbst dann wäre die Frage nach dem üblichen Wartungsintervall der Kette und damit der Einstufung als Verschleißteil. Das würft wiederum die Frage auf wem es hätte auffallen müssen, Dir in der nächsten Inspektion oder dem Händler vor der Übergabe.
Erstmal danke an alle antworten.
Ja genau so lange nichts kaputt ist kann ich ja nichts fordern, vllt lass ich den kettenspanner erneuern um es bisschen raus zu zögern. Was meint ihr ?
Wenn die Kette gelängt ist würde ich persönlich keinen Meter mehr fahren....das ist aber meine persönliche Meinung und muss nicht mit anderen übereinstimmen.
Fakt ist das ein Motorschaden vorprogrammiert ist
Und dennoch meine ich das es sich lohnt mit einem Anwalt zu reden, auch wenn man vielleicht durch eine fehlende Rechtsschutz die Beratung bezahlen müsste.
Das Längen der Steuerkette zählt für mich zum Verschleiß, es ist erst mal kein Mangel. Es berechtigt daher auch nicht zu einem Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer.
Bei einem eventuellen Motorschaden innerhalb der 6 Monate nach dem Kauf sieht das dann anders aus.
Ich würde dem Verkäufer aber trotzdem mit der Sachlage konfrontieren und auf Nachbesserung bestehen, sofern man es per Auslesesoftware nachweisen kann. Ansonsten bleibt Dir die Einschaltung von einem Rechtsbeistand in Erwägung zu ziehen, sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Die Kette sollte samt Spanner und Gleitschiene schnellstens getauscht werden. Wenn die überspringt ist der Motor meistens wirtschaftlich hinüber.
Die Kette selbst ist kein Verschleißteil,sonst gäbe es von BMW vorgeschriebene Wechselintervalle wie beim alten Zahnriemen der früheren Modelle.
Sobald die Kette einen Fehler im Steuergerät initialisiert ist das ein Mangel den der Händler,innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung,zu beheben hat.
Auch wenn der Schaden nach den ersten 6 Monate auftreten sollte ,wenn der Fehler vorher schon beanstandet und dukumentiert aber nicht behoben wurde, muss er haften.
Damit wäre die Beweispflicht erfüllt das der Fehler schon vorher da war.
Der Verkäufer sollte auch ein Interesse daran haben das der Motor seine angegebene Zeit der Gewährleistung übersteht.
Ein zu erwartender Motorschaden würde ihn sicher sehr teuer kommen.