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Gewährleistung bei Gebrauchtwagen an sofortige Inpesktion gebunden?
Hallo,
meine Freundin hat sich einen Polo BJ 2000 mit 116t KM für 3000 Euro gekauft.
Letzte Inspektion fand bei 106t KM statt. Im Kaufvertrag steht drin:
"Große Inspektion lt. Herstellerangabe sofort fällig"
Was genau bedeutet dies nun?
Müssen wir sofort eine Inspektion machen lassen?
Tritt nun ein Mangel auf für den der Verkäufer haftbar ist, verfliegt dann unser Anspruch, wenn wir nicht vorher zur Inspektion waren?
Hatte eigentlich GAR NICHT vor, mit dem Wagen Inspektionen zu machen, da er bald 12 Jahre alt ist.
Bin für Hilfe dankbar.
Danke
Gruß Andy
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13 Antworten
den Satz nicht vor der Unterschrift gelesen?
Die Unterschrift hätte der Händler von mir erst bekommen, nachdem die Inspektion gemacht ist. Tolles Geschäftsgebahren = Auto verkaufen und grosse Inspektion gleich dazu. Was da wohl alles zutage kommt?
Hallole ...
Schönes Schlupfloch für den Car - Dealer , im Falle daß ...
3.000 € sehen halt beim VK besser aus , als ca. 3.500 € mit großem Service incl.
Gruß
Hermy
Doch den Satz vor der Unterschrift gelesen, wusste nur nicht, dass dies in einem Zusammenhang mit seiner evtl. später auftretenden Haftbarkeit steht.
Habe bis jetzt nur privat oder Bastlerfahrzeuge gekauft, daher spielte die Gewährleistung für mich eh nicht die größte Rolle, ging bisher auch immer so.
Frage hier ist auch eher
- Ist es denn von Bedeutung, was er dort hineingeschrieben hat, also wirksam, im Falle eines Falles?
- Ist denn laut Herstellerangaben tatsache die Inspektion SOFORT fällig? Also nach 20t KM?
Danke Gruß Andy
Hallole ...
Verträge / Versicherungen und das berümhte " Kleingedruckte " ...
www.adac.de/.../default.aspx?ComponentId=38640&SourcePageId=48478
Im Falle daß , dir im 1. - 1/2 Jahr das Heckklappenschloß kaputt geht , sollte das keine Auswirkung haben gegenüber dem Cardealer haben ...
Im Falle daß dir der Motor hopps geht , hat das eine gravierende Auswirkung = zu deinem Nachteil !
= Service überzogen ... Spielregeln nicht eingehalten = der Händler / Gebrauchtwagenversicherung wird dich im Regen stehen lassen
So einfach ist das
Dann kannste auch gleich nur Privat - Kauf ohne Garantie / Gewährleistung machen .
Gruß
Hermy
@ hermy
Redest du jetzt von einer zusätzlich abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantie oder der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung von minimun 1 Jahr?
Im Falle meiner Freundin ginge es nur um die "automatische" Gewährleistung.
Macht man denn bei 12 Jahre alten Autos noch Inspektionen?
(Entschuldigt, wie gesagt ich habe bisher 5 Autos gehabt und alle waren alte Karren)
Mir geht es ja nur darum SOLLTE etwas sein, scheitert es dann daran, dass wir keine Inspektion gemacht haben, also ist das im Gesetz bezüglich dieser Gewährleistung so festgelegt? Kann entsprechendes nirgends finden.
Knackpunkt ist: wer sagt, dass der die Inspektion fällig ist, nur weil der Verkäufer das schreibt?
(wie gesagt, letzte war vor 20t KM)
Danke euch
Gruß Andy
Hallole ...
ADAC link gelesen ?
Gewährleistung ... im ersten 1/2 Jahr hat der Händler schlechte Karten , weil's der Gesetzgeber so vorschreibt !
... egal wie alt die " Karre " ist .
Im 2. 1/2 Jahr mußt du dem Händler bei Probs sein Verschulden beweisen ... und das kann langwierig & teuer werden .
Mit einer Gebrauchwagenversicherung tut man sich da etwas einfacher beiderseitig im 2. 1/2 Jahr = Versicherung und bitte bezahlen & fertig !
Deswegen landen viele solcher Autos , in dem Alter besser im Ausland
... Aber die Spielregeln gibt der Händler bzw. Versicherung vor !!!
... Vertrag gelesen und für ok empfunden & unterschrieben .
Du bist jetz im Zugzwang den Service einzuhalten ... , um das Rechtliche zu deinem Vorteil auf deiner Seite zu haben .
Wenn nicht , ganz einfach Basteln zur Lebenerhaltung des KFZ wie früher auch
Gruß
Hermy
hey Hermy
selbstverständlich habe ich den ADAC Link gelesen
Aber ich glaube, wir reden aneinander vorbei
Was mir doch wichtig ist,
selbst wenn ich den vertrag unterschrieben habe (also meine Holde), dann müssen die Klauseln ja dennoch rechtskräftig sein und da kommt halt die Frage auf:
1. Ist denn für die gesetzliche Gewährleistung relevant (vom Gesetz her), ob und wann ich eine Inspektion druchführen lasse. ( Die Gewährleistung ist ja nichts, was der Händler frei definieren und an Klauseln binden kann, sondern eben vom Gesetz festgelegt)
2. Du sagst "Service einhalten". Seit wann kann der Händler bestimmen, wann der Service fällig ist, abhängig vom Kaufdatum (ála "Jetzt hast du gekauft, jetzt ist er fällig")
Hoffe du weißt, was ich meine
In dem Sinne, danke für deine Teilnahme und lieber Gruß
Andy
Hallole ...
1. Der Gesetzgeber sagt der Händler muß Gewährleistung geben , das ist wohl auch alles ...
Und jetzt kommen die ganzen Spielregeln / Klauseln / Ausnahmen ...
2. Was steht im Service - Heft ... wann war der letzte Service bzw. bei Km
Manchmal findet man auch einen Vermerkt bzw. Aufkleber am Fahrzeug mit nächster Service in / bei ... , oder das Kombiinstrument zeig die Fällikeit des Service selber an .
Gruß
Hermy
Was steht dann bzgl. Gewährleistung/Garantie im Kaufvertrag?
- Garantie kann an Durchführung von Inspektionen gebunden werden, wobei im Schadensfall noch zu prüfen ist, ob der aufgetretene Mangel mit einer nicht durchgeführten Inspektion im Zusammenhang steht.
- Gesetzliche Sachmängelhaftung ist nicht an Inspektionen gebunden. Sachmängelhaftung gilt für Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren. Tritt Mangel ein 1/2 Jahr nach Kaufvertrag auf, muss Käufer beweisen, dass Schäden schon bei Auslieferung vorlagen.
Wird jetzt Inspektion gemacht, kann dies auch von Vorteil sein. Werden Mängel erkannt, waren sie schon bei Übergabe vorhanden und der Verkäufer muss reparieren.
Zweckmäßigerweise lässt man aus naheliegenden Gründen die Inspektion nicht beim Verkäufer machen!
Wäre mal interessant zu erfahren, welche Folgen es nach Auffassung des Verkäufers hat, wenn man die Inspektion nicht durchführt.
O.
Wie schon geschrieben wurde wirst du (höchstwahrscheinlich) Probleme bekommen, wenn du einen Defekt eines Bauteiles hast, welches im Rahmen einer Inspektion geprüft werden sollte.
Wenn ich VW Polo lese fällt mir folgendes Beispiel ein:
Lt. Plan sollte bei dem Polo ab 6 Jahren oder 90.000Km der Zahnriemen geprüft und irgendwann gewechselt werden. Wenn jetzt bisher der Zahnriemen nicht gewechselt wurde (Achtung: reine Vermutung) und dir morgen das Teil um die Ohren fliegt (und damit vermutlich auch der Motor), dann würde ich als Händler dir die Kosten nicht ersetzen. Hättest du die Inspektion unverzüglich nach Kauf gemacht, wäre das Problem am Zahnriemen erkannt worden und der Schaden wäre nicht entstanden. Ich als Händler würde es also auf eine Verhandlung ankommen lassen.
Dies nur als kleines Beispiel was sein kann (nicht muss!).
Was du machst (oder nicht) musst du selber wissen. Schliesslich hast du dich bei Kauf wissentlich für ein Fahrzeug mit fälliger Inspektion entschieden. Sinnvolle Ratshläge haben meine Vorposter dir ja schon gegeben.
Pannenfreie Fahrt
Nico
Ok denke dann habe ichs verstanden, gibt also vermutlich nichts festgeschriebenes, was den Zusammenhang zwischen Sachmängelhaftung und Inspektionregelt.
Dann mal eine Frage an euch: Was würdet ihr tun?
Auto ist BJ 2000 mit 116 tkm, letzte Inspektion bei 106t KM
Sichtprüfung unten und oben alles top, fahrverhalten gut, halt keine Mängel feststellbar.
Die Tatsache, ob und wie sich das auf eventuelle spätere Gewährleistungsprüche auswirkt bitte ignorieren.
Rein vom Technischen her, würdet ihr bei dem Alter überhaupt och eine Inspektion machen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von andy-peer
Dann mal eine Frage an euch: Was würdet ihr tun?
Auto ist BJ 2000 mit 116 tkm, letzte Inspektion bei 106t KM
Sichtprüfung unten und oben alles top, fahrverhalten gut, halt keine Mängel feststellbar.
Die Tatsache, ob und wie sich das auf eventuelle spätere Gewährleistungsprüche auswirkt bitte ignorieren.
Rein vom Technischen her, würdet ihr bei dem Alter überhaupt och eine Inspektion machen lassen?
- In welchem Monat wurde die letzte Inspektion gemacht?
- Wie sind die Herstellerempfehlungen für die Durchführung von Inspektionen?
- Wurde eine Garantieversicherung abgeschlossen?
O.
Also die ersten beiden Fragen kann ich noch nicht beantworten, die dritte jedoch schon
(Zum gefühlt 14. mal in diesem thread )
NEIN, keine Garantie, keine Versicherung, kein Extra, nischt.
Es besteht nur die gesetzliche Sachmängelhaftung.D
Daher kann ich auch vorherige Fragen, wie "was steht in den garantiebedingungen?" etc nicht beantworten, da es keine gibt
Danke euch
Die Fragen 1 und 2 kann ich nächte woche erst beantworten, der Wagen steht noch nicht hier.
Gruß Andy