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Gewährleistung bei Gebrauchtwagen
Hallo zusammen,
ich habe seid ca 3 Wochen einen E91 320d Bj2007. Nun ist mir schon seid einger Zeit aufgefallen das es im Innenraum im Stand an Ampeln oder sonstigem leicht nach Abgasen riecht. Bin hier darauf gestoßen das es mehrere Dinge sein könnten. AGR, Krümmer, diverse Dichtungen und der Turbo. Ich glaube das es sich um den Turbo handelt, da dieser sehr laut Pfeift wenn er anspringt.
Nun war ich beim freundlichen und der sagte mir er kann es nicht Lokalisieren, dafür müssten diverse Teile entfernt werden und das wären allein an Arbeitskosten ca. 300€. Er sagte das es aus seiner Sicht nur eine Dichtung, der Krümmer oder im schlimmsten Fall der Turbo wäre. Allerdings hat er nichts zum lauten Turbopfeifen gesagt.
Ich habe das dann erstmal abgebrochen, da ich den Wagen erst kurz habe und der Meinung bin das es im Rahmen der Gewährleistung kontrolliert und repariert werden müsste.
Oder sehe ich das falsch?
Nun habe ich beim kauf ein Gebrauchtwagenzertifikat vom TÜV Süd bekommen, in dem keinerlei Mängel aufgeführt sind. Allerdings steht dort nichts vom Turbo, Krümmer, AGR etc. Wie schätzt ihr meine Chancen ein das ganze über die Gewährleistung laufen zu lassen?
Danke für eure Hilfe...
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8 Antworten
Rein rechtlich ist das Gebrauchtwagenzertifikat erstmal keinen Fliegenschiss wert, weil es mit dem BGB zum Thema Gewährleistung nix zu tun hat. Es soll halt Käufer und Verkäufer ein gutes Gewissen machen, nicht mehr und nicht weniger. Ein richtiges Sachverständigengutachten bringt da weit mehr, ändert aber wiederum auch nichts an der Gewährleistungsverpflichtung.
Fakt ist, dass der Händler bei einem Gebrauchtwagen 1 Jahr Gewährleistung geben muss und für die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr gilt. Heißt, dass schon mal im Grundsatz davon ausgegangen wird, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war. Will sich der Händler dem entziehen, muss er selbst beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorhanden war. Diesen Nachweis zu erbringen ist oft faktisch schwierig oder teuer.
Eigentlich ein Hauptgrund, warum es seit Jahren keine billigen Gebrauchtwagen mehr beim Händler gibt. Lässt sich für das Fahrzeug beim Händler keine Versicherung mehr abschließen, wäre für ihn das Risiko einfach zu hoch. bei einem 5000'er Gebrauchtwagen liegt die Gewinnspanne allenfalls bei etwa 1200 Euro. Da reicht ein Motor-, Getriebe- oder Kupplungsschaden und das Ganze war für den Händler ein Griff ins Klo.
Aber Achtung, die Gewährleistung ist kein Rund-um-Sorglos-Garantie-Paket und bezieht sich nur auf Mängel, die schon beim Kauf des Fahrzeuges vorhanden waren. Sie umfasst nicht alters- und laufleistungstypische Verschleißmängel.
In deinem Fall gilt, ab zum Händler, den Mangel anzeigen und um Nachbesserung ersuchen. Was das kostet oder nicht, spielt für Dich erstmal keine Rolle und ist Händlersache. Sollte der Mangel dann nicht behoben sein, nochmals zum Händler und eine weitere Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn auch diese wieder erfolglos ist, kannst Du den Mangel in einer anderen Werkstatt beheben lassen und die Kosten dem Händler in Rechnung stellen. Endet aber auch meist im Gerichtssaal und Du musst die Kosten erstmal vorstrecken...
Hallo Neo,
danke für deine Ausführliche Antwort. Ich werde erstmal ein Schreiben an den Händler aufsetzten, da er ca. 400 km weit weg von mir ist. Mal sehen was er darauf Antworten wird.
Gruß Marcel
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Rein rechtlich ist das Gebrauchtwagenzertifikat erstmal keinen Fliegenschiss wert, weil es mit dem BGB zum Thema Gewährleistung nix zu tun hat. Es soll halt Käufer und Verkäufer ein gutes Gewissen machen, nicht mehr und nicht weniger. Ein richtiges Sachverständigengutachten bringt da weit mehr, ändert aber wiederum auch nichts an der Gewährleistungsverpflichtung.
Fakt ist, dass der Händler bei einem Gebrauchtwagen 1 Jahr Gewährleistung geben muss und für die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr gilt. Heißt, dass schon mal im Grundsatz davon ausgegangen wird, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war. Will sich der Händler dem entziehen, muss er selbst beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorhanden war. Diesen Nachweis zu erbringen ist oft faktisch schwierig oder teuer.
Eigentlich ein Hauptgrund, warum es seit Jahren keine billigen Gebrauchtwagen mehr beim Händler gibt. Lässt sich für das Fahrzeug beim Händler keine Versicherung mehr abschließen, wäre für ihn das Risiko einfach zu hoch. bei einem 5000'er Gebrauchtwagen liegt die Gewinnspanne allenfalls bei etwa 1200 Euro. Da reicht ein Motor-, Getriebe- oder Kupplungsschaden und das Ganze war für den Händler ein Griff ins Klo.
Aber Achtung, die Gewährleistung ist kein Rund-um-Sorglos-Garantie-Paket und bezieht sich nur auf Mängel, die schon beim Kauf des Fahrzeuges vorhanden waren. Sie umfasst nicht alters- und laufleistungstypische Verschleißmängel.
In deinem Fall gilt, ab zum Händler, den Mangel anzeigen und um Nachbesserung ersuchen. Was das kostet oder nicht, spielt für Dich erstmal keine Rolle und ist Händlersache. Sollte der Mangel dann nicht behoben sein, nochmals zum Händler und eine weitere Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Erst wenn auch diese wieder erfolglos ist, kannst Du den Mangel in einer anderen Werkstatt beheben lassen und die Kosten dem Händler in Rechnung stellen. Endet aber auch meist im Gerichtssaal und Du musst die Kosten erstmal vorstrecken...
Zitat:
[
Fakt ist, dass der Händler bei einem Gebrauchtwagen 1 Jahr Gewährleistung geben muss und für die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr gilt. Heißt, dass schon mal im Grundsatz davon ausgegangen wird, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war. Will sich der Händler dem entziehen, muss er selbst beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorhanden war. Diesen Nachweis zu erbringen ist oft faktisch schwierig oder teuer.
Das ist richtig, aber dennoch stellt sich die Gewährleistung in unzähligen Gerichtsverfahren selbst bei Nichterbringen dieses Beweises nicht so problemlos da, wie einige (nicht Du) es darstellen.
Ab gewissen Laufleistungen (100Tkm/150Tkm..) werden in vielen Urteilen (nicht "allen") sogar Bauteile wie Turbolader, Zylinderköpfen etc. als laufleistungstypisch erschöpft erklärt.
Einiges endet mit Teilerstattungen und Vergleichen.
Dem Händler den Mangel darstellen und "schon läuft das mit der Reparatur" ist sehr selten bei teuren Reparaturen.
Nicht zuletzt deckt die Gewährleistung eigentlich nur die Reparatur bzw. den Einbau eines gleichwertigen Ersatzteils
(Teil X mit X Tkm Laufleistung), nicht eines Neuteils.
Eine seriöse Gebrauchtwagengarantie ist allemal mehr wert und der Ablauf (meistens) unproblematischer.
Wobei die hier angesprochende Dichtung von einigen ausgeschlossen ist, und auch mit der
Gewährleistung wird es da schwierig werden.
BTW, bei uns im Ruhrgebiet gibt es durchaus noch sehr viele überlebende Händler, die mit günstigen Fahrzeugen
in der Preisklasse bis 5000,-- auch an Privat handeln, und zwar auch ohne die "Bastlerwagenklausel" (diese zieht ja ohnehin nur, wenn ein günstiger Kaufpreis im Verhältnis zu einem sonst höheren Wert steht) zu verwenden.
Die Händler lassen es teilweise einfach "drauf ankommen".
Günstige Mängel werden repariert, bei brutalen Schäden wirds dann manchmal aufwendig.
Manchmal ist es sinnvoll und einfach stressfreier, einfach einen Kompromiss zu finden (Kunde zahlt ein Drittel der Reparatur dazu), anstatt Monate auf irgendein Gerichtsurteil zu warten und dann auch noch die Umsetzung einfordern zu müssen.
Servus,
ich habe Ihm eine Mail geschrieben in der ich das Problem genau Beschrieben habe und ihn darum gebeten mit mir Kontakt aufzunehmen um das Problem zu klären. Mal sehen ob er darauf reagiert.
Die Laufleistung meines Wagens liegt bei 84.000km und ich denke das sollten alle Teile die Verbaut sind grundsätzlich schaffen. Verschleißteile mal aussen vor genommen. Sollte er sich quer stellen werde ich es aber durchaus Rechtliche Schritte einleiten. Mal sehen vielleicht ist er ja zugänglicher als ich es erwarte.
Abend!
Noch so als zusätzliche Info, da der Verkäufer weiter weg wohnt...
Früher ist die überwiegende Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Ort der NAcherfüllung am vertraglichen Belegenheitsort der Kaufsache zu erfolgen hat, sprich der Händler muss das Auto bei Dir abholen und zurückbringen bzw. bei Dir reparieren. Der BGH hat jetzt für den Autokauf entschieden, dass grds. der Käufer verpflichtet ist, das Auto zu dem Händler zu bringen. Die Kosten für die Fahrten hat trotzdem der Händler zu tragen, du hättest sogar einen Anspruch auf nen Vorschuss. Soweit die Theorie.
Sofern Dein Händler nicht kooperationsbereit ist, solltest Du ihn beweissicher unter 14-tägiger Fristsetzung zur Nacherfüllung in Form der Reparatur auffordern und anbieten, das Auto gegen Kostenübernahme zu einem von ihm genannten Zeitpunkt innerhalb der gesetzen Frist zur Verfügung zu stellen. Lässt er die Frist fruchtlos verstreichen, kannst Du zurückttreten, mindern und Schadensersatz fordern. Andernfalls wird die Mühle hoffentlich repariert.
Falls die Sache - was ich nicht hoffe - vor Gericht muss, musst Du nicht am Wohnsitz des Händlers klagen, das geht auch an deinem Wohnort.
Viel Erfolg!
BG Ellis
Setz das durch... Hatte mal nen polo 6n ... 200 euro vergleich angeboten, ablehnung, vor gericht genagen,700eur bekommen.. Mit einer guten verkehrs rs wuerdeich es drauf ankommen lassen.
ps. Der war gut 10 jahre alt...und hat 2,5k gekostet. Nur nebenbei
Hallo zusammen,
also erstmal das positive, der Verkäufer möchte nachbessern und ich habe einen termin für den 3.8.12 bekommen.
Allerdings stellt er sich ziemlich quer was die Kosten für die An- und Abreise betrifft. Ich hatte ihm freiwillig Angeboten das ich die Benzinkosten übernehme er dafür die Bahnkosten für An und Abreise, da der Wagen eine Woche bei Ihm bleibt.
Er ist allerdings der Meinung, dass ich die Kosten in voller Höhe selber Zahlen muss, da ich ja selber Schuld wäre wenn ich einen Wagen so weit von meinem Wohnort entfernt kaufen würde. Die Gerichte würden das auch alle so sehen. Ich habe Ihn nochmals um die Form zu waren ein Schreiben zukommen lassen in dem ich eine Frist setze zur Nachbesserung und ihn Auffordere die Transport und Wegekosten ebenfalls in voller Höhe zu übernehmen. Ich denke aber das auch das die Situation nicht ändern wird.
Sollte ich den Weg über einen Anwalt suchen? Wie groß ist die Chance eine mögliche Verhandlung zu gewinnen?
Hat einer von euch schonmal etwas ähnliches bis zum bitteren ende durchgezogen? Die Kosten für An und Abreise werden so ca. 200-250 € betragen.
Habt ihr noch andere Tipps für mich?
Grüße
Grundsätzlich ist der Händler dazu verpflichtet, das Fahrzeug zu holen und auch wieder zu bringen. Kann man sich jetzt natürlich streiten, was Sinn macht oder nicht, aber bei 400 Km einfache Strecke kommt schon ganz schön was an Kosten zusammen. Also ich würd mich nicht darauf einlassen, diese selbst zu übernehmen - nicht aus Geldnot, sondern aus Prinzip... Problem ist ja auch, wenn die nachbesserung nicht zur Zufriedenheit verläuft. Dann hat man das gleiche Spä?le noch einmal...
Zitat:
Original geschrieben von Maarcel78
Sollte ich den Weg über einen Anwalt suchen? Wie groß ist die Chance eine mögliche Verhandlung zu gewinnen?
Hat einer von euch schonmal etwas ähnliches bis zum bitteren ende durchgezogen? Die Kosten für An und Abreise werden so ca. 200-250 € betragen. Habt ihr noch andere Tipps für mich?
Ja, ich hab das ganze Prozedere schon durch. Brei mir lief es aber so, dass der Händler die Nachbesserung verweigert hat. Entfernung war etwa 600 Km. Mein Anwalt hat 2 x aufgefordert, der Händler verweigert, also hab ich die Sachen selbst richten lassen (günstig in der freien Werkstatt) und die Kosten nach Kostenvoranschlag der BMW Werkstatt eingeklagt. Fazit war ein Vergleich mit 60% der Kostenübernahme, wobei diese 60% noch mehr waren, als ich in der freien Werkstatt bezahlt habe.
Abzug neu für alt gibt es oft, aber nicht in jedem Fall. Kommt schlichtweg darauf an, was eigentlich defekt ist.
Schnell mal eben einen Prozess führen und gleich mal mit der Kohle rechnen, kannst in der Regel aber auch vergessen. Das Prozedere der Rechtsanwälte dauert schon mal gut ein halbes Jahr und bis es zu einer abschließenden Güteverhandlung kommt, vergehen auch schnell mal noch 3 oder 4 Monate - je nach Gerichtszuständigkeit...
Das Prozessrisiko bleibt natürlich, weil im Falle eines Vergleichs - und damit endet so eine Verhandlung meistens - jeder seine eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen hat - zumindest sofern keine RS-Versicherung besteht. Die aber muss erst gefragt werden, ob die mit einem Vergleich einverstanden sind, weil man sonst auf den Gesamtkosten sitzenbleiben kann. Am besten vom Anwalt erklären lassen...