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Gewährleistung bei Gebrauchtwagen
Hallo, ich habe mir vor 5 Monaten einen Gebrauchtwagen mit 30000tausend Kilometern aus 2014 besorgt. Nun fing leider die ABS und die ESP leuchte an dauerhaft zu erscheinen. Ich habe daraufhin einen Termin beim Autohaus ausgemacht wo ich das Auto gekauft habe und in der Werkstatt wurde ermittelt das wohl ein Sensor kaputt sei und das hintere Radlager. Auf meine Frage ob ich etwas bezahlen müsste nach der Reparatur, wurde mir mitgeteilt das man sich beteiligen würde wegen der Gewährleistung ( 50% ). Aber eigentlich müsste ich doch garnix dann bezahlen da das Radlager doch nicht auf einmal nach 5000kilometern kaputt geht, bin keine Schlaglöcher gefahren oder sonst was. Und ABS, ESP sind doch keine Verschleißteile die nach 35000tausend Kilometern jetzt insgesamt kaputt gehen würden. Also was würdet ihr tun ?
Ich habe nächste Woche den Termin das das Auto repariert wird, aber ich sehe nicht ein das ich da was bezahle, weil das Auto sehr wenig Kilometer erst hat, ich nur 5000tausend gefahren bin seitdem ich es habe und nun aufeinmal soll das Radlager hinüber sein, aber das Auto soll angeblich sorgfältig vor dem Verkauf geprüft worden sein, wers glaubt.
Meine Frage, soll ich mich auf das Angebot einigen mit den 50 % Kostenbeteiligung, oder auf die Gewährleistung pochen ?
Liebe Grüße
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47 Antworten
Das Radlager kann durchaus beim Kauf in Ordnung gewesen sein und keinen feststellbaren Mangel gehabt haben. Ich wuerde dem Haendler jetzt keine Schlamperei unterstellen. Da ein Radlager ein Verschleissteil ist, waere ich ueber das 50/50 Angebot froh. Einzig der Sensor duerfte kein Verschleissteil sein, ist aber beim Kauf nachweisslich nicht defekt gewesen, da die Warnleuchte erst nach 5 Monaten in deinem Besitz leuchtete. Nimm das Angebot an vom Haendler, welches meiner Meinung nach fair ist.
30 000km in 8 Jahren, sind aber auch "unglaublich" wenig...
Gruß jaro
...da hat das Radlager wohl einen Standschaden.
ich wäre wahrscheinlich auch mit 50% von Radlager einverstanden, aber vom Sensor würde ich keinen Anteil übernehmen.
Ich neige auch zu Keksemanns Ansicht, würde aber wegen eines zu zahlenden Betrages in der Größenordnung weniger Hundert Euro nicht viel unternehmen. Solche Dinge können halt mal von heute auf morgen ihr Produktleben aushauchen, zumal der Wagen schon 8 Jahre ist und laut TE 30 Millionen km gelaufen hat :-) ("30000 tausend km"). Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen :-)
Radlager ist Verschleißteil, damit fällt es grundsätzlich nicht unter die Gewährleistung, ist somit Dein Problem. Das 50/50-Angebot ist daher sehr entgegenkommend und ich würde es annehmen.
Sensor ist kein Verschleißteil, damit fällt es unter die Gewährleistung, d.h. der Händler müsste Dir in den ersten 12 Monaten (bis 31.12.2021: 6 Monate) beweisen, dass das Teil bei Übergabe mängelfrei war, was er praktisch nicht kann, insofern geht das grundsätzlich auf seine Rechnung. Wie teuer ist die Reparatur? Ob es sich lohnt dafür zu streiten, kann ich nicht beurteilen.
Frage die Werkstatt, was beide Sachen im Einzelnen kosten und mache eine Gesamtschau. Wenn Du Dich mit ihm wegen des Sensors streiten willst, zieht er eventuell sein 50/50-Angebot beim Radlager zurück.
Man kann hier tatsächlich in alle möglichen Richtungen argumentieren. Die Nummer mit dem "Verschleißteil" ist nicht so eindeutig, denn im Prinzip ist alles ein Verschleißteil, es ist nur die Frage, wann so etwas normalerweise verschlissen ist und wann nicht. Hier sehe ich das Radlager bei 30.000km nicht als Verschleißteil, ich würde auch nicht davon ausgehen, dass tatsächlich Verschleiß dazu geführt hat, dass dieses jetzt defekt ist, sondern irgendwann mal jemand über einen Bordstein, durch ein Schlagloch so gerammelt ist, dass dieses einen ab bekommen hat.
Der Sensor ist natürlich genauso wenig bei der Kilometerzahl ein Verschleißteil. Hier müsste der Händler beweisen, dass dieser bei Übergabe in Ordnung war. Solch ein Beweis ist allgemein sehr schwierig, aber in diesem Fall durchaus drin, denn das Auto hat dafür ja praktisch eine "Defektanzeige". Und unstrittig ist wohl, dass diese bei Übergabe sagte alles in Ordnung, dies weitere 5 Monate sagte und sich dann der Defekt eingestellt hat.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Nummer hat Streitpotential und ist nicht wirklich eindeutig. Daher kann man natürlich noch mal versuchen zu verhandeln, aber eskalieren würde ich es nicht, sondern im Zweifel die 50/50 annehmen.
Der Beweis, dass der Sensor keinen Schaden hatte, ist doch recht einfach: Es leuchtete beim Verkauf die ESP-Lampe nicht auf. Also war der Sensor in Ordnung. Sensoren gehen einfach irgendwann spontan kaputt. Manche schon nach zwei Jahren, andere nie.
Dieser Quatsch mit "Ist Verschleißteil, also keine Gewährleistung" ist anscheinend nicht auszurotten. Ausgenommen von der Sachmangelhaftung sind nicht bestimmte namentlich benannte Teile, sondern tatsächlich eingetretener natürlicher Verschleiß als solcher.
Bremsklötze verschleißen prinzipbedingt und ich kann halt nicht hergehen und sagen "abgenutzt, ist ja Gewährleistung vom Händler drauf, also bitte einmal neu". Alle anderen Eigenschaften eines Bremsklotzes (bremst er überhaupt? Passt er zum Fahrzeug? Hat er die erforderlche Genehmigungsnummer? usw) können aber selbstverständlich mangelbehaftet sein und natürlich ist man als Konsument dann auch durch die Sachmangelhaftung geschützt.
Beim obigen Fall bleibe ich aber auch bei der Empfehlung, 50/50 anzunehmen, sich maximal noch einen Tag drüber zu ärgern und sich ansonsten an dem Auto zu erfreuen.
Ich sehe die Sache nicht so eindeutig. Das Radlager sitzt unter/hinter einer Staubkappe.
Wenn die undicht ist, nach acht Jahren ja nicht unwahrscheinlich, dringt entweder Staub/Dreck ein oder das Fett läuft raus, wenn es im Betrieb warm wird. Dann ist ruck-zuck das Lager fest.
Wenn vorher natürlich noch jemand dran gearbeitet hat, und dabei die Kappe beschädigt oder nicht richtig montiert hat, ist der Schuldige an anderer Stelle gefunden. Ich denke, ein Gutachter müsste nachschauen.
Angesichts der geringen Teilekosten ist die Kostenteilung aber auch gar nicht schlecht.
Bei der 10fachen Laufleistung wäre Verschleiß sicher normal und hinzunehmen. Bei 30 TKM in 8 Jahren und einem defekten Radlager gäbe es bei mir ganz andere große Fragezeichen.
Das Angebot über 50% Beteiligung sollte nicht einfach hingenommen sondern hinterfragt werden. Radlager sollten auch beide auf der Achse getauscht werden.
@TE
Möchtest du verraten welches Auto 8 Jahre lang nur aus der Garage heraus und wieder hinein gefahren wurde und bei das Radlager ruiniert hat?
Das heraus und wieder hinein fahren macht das Lager nicht kaputt. Lager bekommen Standschäden.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 1. Juni 2022 um 11:59:15 Uhr:
Dieser Quatsch mit "Ist Verschleißteil, also keine Gewährleistung" ist anscheinend nicht auszurotten. Ausgenommen von der Sachmangelhaftung sind nicht bestimmte namentlich benannte Teile, sondern tatsächlich eingetretener natürlicher Verschleiß als solcher.
Bremsklötze verschleißen prinzipbedingt und ich kann halt nicht hergehen und sagen "abgenutzt, ist ja Gewährleistung vom Händler drauf, also bitte einmal neu". Alle anderen Eigenschaften eines Bremsklotzes (bremst er überhaupt? Passt er zum Fahrzeug? Hat er die erforderlche Genehmigungsnummer? usw) können aber selbstverständlich mangelbehaftet sein und natürlich ist man als Konsument dann auch durch die Sachmangelhaftung geschützt.
Beim obigen Fall bleibe ich aber auch bei der Empfehlung, 50/50 anzunehmen, sich maximal noch einen Tag drüber zu ärgern und sich ansonsten an dem Auto zu erfreuen.
Aber gerade bei deiner Begründung würde ich erst recht nicht auf die 50/50 eingehen. Ein Radlager, das bei 35tkm verreckt ist kein Verschleiß sondern ein Sachmangel.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 1. Juni 2022 um 12:55:55 Uhr:
...
Aber gerade bei deiner Begründung würde ich erst recht nicht auf die 50/50 eingehen. Ein Radlager, das bei 35tkm verreckt ist kein Verschleiß sondern ein Sachmangel.
Das würde ich tendenziell auch so sehen. Nur: Der Richter, der im Zweifel darüber befinden muss, ist technischer Laie und wird einen Gutachter bemühen wollen, für den der Kläger (ebenso wie für die Klage an sich) vorschusspflichtig ist. Beim üblichen Prozessverlauf wird ein mehr oder weniger windiger Vergleich herauskommen, zB 75% trägt der Verkäufer, den Rest der Käufer, die Kosten des Rechtsstreits werden nach dieser Quote geteilt.
Das wäre für den Kläger bei den Summen, um die es hier geht (Radlager nebst Einbau) wirtschaftlich ein Pyrrhussieg.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 1. Juni 2022 um 12:55:55 Uhr:
Aber gerade bei deiner Begründung würde ich erst recht nicht auf die 50/50 eingehen. Ein Radlager, das bei 35tkm verreckt ist kein Verschleiß sondern ein Sachmangel.
Wegen dem Radlager würde ich in der Tat auch nicht 50/50 eingehen, darin sehe ich auch einen Sachmangel. Beim Sensor aber halt nicht, weil der beim Kauf offensichtlich in Ordnung war. Darum ist in Summe 50/50 sicher in Ordnung.