Gewährleistung bei Privatverkauf
Hallo Leute,
Dringende Frage:
Ein Guter Freund von mir hat sich ein neues Auto geholt (e46er), vor 3 Tagen hat er seinen alten audi a6 verkauft. Heute hat der käufer angerufen und meint mein Freund müsse die Reparaturkosten übernehmen oder das Auto zurücknehmen da Motorschaden(zahnriemen übersprungen). Er meint seit diesem Jahr muss der Privatverkäufer Gewährleistung geben, sowas haben wir aber noch nie gehört oder mitbekommen.
Muss das Auto zurückgenommen werden oder ist das nur eine Masche des Käufers?
Mein Kollege hat ihm dann Angeboten nur den Motor hebraucht zu kaufen aber der Käufer sagt nein.
(Das alles spielt sich in österreich ab)
Wir wären sehe dankbar für hilfe
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31 Antworten
Nein, muss man nicht. Man muss die Gewährleistung aber schon vertraglich ausschließen, sonst hat man sie auch als Privatverkäufer an der Backe. Im Falle eines wirksamen Gewährleistungsausschluss bleibt dem Käufer nur noch eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung. Dafür ist er aber in der vollen Beweislast, d.h. für das Vorliegen einer Täuschung an sich und der Kenntnis des Verkäufers vom Mangel sowie der Tatsache, dass dieser eine Aufklärungspflicht darüber hatte.
Zunächst mal sollte ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster, ausgefertigt worden sein, in dem die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wenn das nicht so sein sollte, dann gilt die Gewährleistung auch für Privatleute.
Unabhängig davon, ist ein Zahnriemen aber ein Verschleißteil.
Ich gehe davon aus, dass der Motor bei Fahrzeugübergabe einwandfrei lief.
Wenn dann später der Zahnriemen reißt, dann kann das, je nach Fahrzeugalter, normaler Verschleiß sein und die Gewährleistung würde nicht greifen, denn es ist eben keine Garantie.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 3. Juni 2019 um 21:50:24 Uhr:
Zunächst mal sollte ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster, ausgefertigt worden sein, in dem die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wenn das nicht so sein sollte, dann gilt die Gewährleistung auch für Privatleute.
Das ist der Knackpunkt. Wenn die Gewährleistung per Kaufvertrag nicht ausgeschlossen wurde...haste die A-Karte und viel Ärger bei sowas, egal ob Verschleissteil oder nicht. Nach 3 Tagen hast du da wirklich schlechte Karten.
Zum ausschließen der Gewährleistung reicht angeblich der Satz: gekauft wie gesehen.
Zitat:
@Daniii1992 schrieb am 3. Juni 2019 um 21:57:12 Uhr:
Zum ausschließen der Gewährleistung reicht angeblich der Satz: gekauft wie gesehen.
Das trifft nicht zu.
Laut dem ADAC reicht dies aus um sich von der Gewährleistung auszuschließen. Selbst wenn jemand dich verklagt, ist er wieder in der Beweispflicht, dass du von dem nach Verkauf aufgetretenem Schaden wusstest.
Wenn jemand das hinkriegt, Gründe ich einen Fanclub.
Der Satz reicht um Gewährlesitung aller sichtbaren Mängel auszuschliessen, nicht aber komplett.
http://www.juraexamen.info/.../
Im ADAC Mustervertrag wirst Du einen ordentlichen Gewährleistungsausschluss finden.
Ihr habt schon mitbekommen, dass sich das in Österreich abspielt? Gilt das alles denn auch dort?
Zitat:
@Daniii1992 schrieb am 3. Juni 2019 um 21:57:12 Uhr:
Zum ausschließen der Gewährleistung reicht angeblich der Satz: gekauft wie gesehen.
Reicht definitiv nicht aus, es reicht auch nicht aus wenn man schreibt das man die Gewährleistung ausschließt. Man muss die Sachmängelhaftung ausschließen.
Wenn dein Kollege keinen Kaufvertrag hat dann ist das so ne 50:50 Geschichte, erstmal würde ich den Käufer aber ignorieren, sollte Post von seinem Anwalt kommen würde ich mit meinem eigenen Anwalt darauf reagieren. Ansonsten einfach jeden Kontakt zum Käufer unterlassen, und schon garkeine Eingeständnisse oder irgendwelches entgegenkommen anbieten! Sowas kann einem im Falle der Fälle das Genick brechen wenn es vor Gericht gehen sollte.
Im vertrag steht auto wird gekauft wie gesehen und probegefahren ohne jeglicher Garantie und gewährleistung
Zitat:
@FlashbackFM schrieb am 3. Juni 2019 um 22:11:16 Uhr:
Ihr habt schon mitbekommen, dass sich das in Österreich abspielt? Gilt das alles denn auch dort?
Ja.
Der ÖAMTC schreibt:
Zitat:
Gebrauchtwagenkauf von privat
Gebrauchtwagenkauf "von privat" ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.
Zitat:
@ArkoBMWe46coupe schrieb am 3. Juni 2019 um 22:12:31 Uhr:
Im vertrag steht auto wird gekauft wie gesehen und probegefahren ohne jeglicher Garantie und gewährleistung
Dann würde ich sagen: Der Keks ist gegsessen.
Ja, dann ist er genau richtig auf motor-talk.DE
Zitat:
@ArkoBMWe46coupe schrieb am 3. Juni 2019 um 22:12:31 Uhr:
Im vertrag steht auto wird gekauft wie gesehen und probegefahren ohne jeglicher Garantie und gewährleistung
Dann würde ich mir weiters keine Sorgen machen. Käufer ignorieren und gut ist, hat eben Pech gehabt und dein Kollege Glück. Ist leider so bei Gebrauchtwagen.