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Gewährleistung beim Gebrauchten

Themenstarteram 2. Juni 2004 um 16:09

Hallo

Habe vor einer Woche bei einem Händler einen gebrauchten Toyota Carina Baujahr 1994 gekauft. Der Zahnriemen wurde vor dem Kauf auf mein Drängen hin gewechselt, weil er überfällig war.

Nun habe ich folgendes Problem:

Der Händler ist von mir 120 km entfernt. Der Motor läuft unrund und ich war hier vor Ort bei Toyota, die meinten dass es so nicht normal sei und die erste Frage war ob ich den Zahnriemen wechseln lassen habe, ohne dass die bei Toyota davon wussten.

Es könnte sein dass die Steuerzeiten nicht stimmten.Eine andere Möglichkeit sei dass die Drosselklappe ausgeschlagen ist, bzw. generell mit der Zündung was nicht passt.

Eine Diagnose würde natürlich eine Menge Aufwand an Zeit und Geld bedeuten, den ich nicht bereit bin zu tragen. Laut Gewährleistung müsste der Händler dafür einstehen.

Ich werde nun notgedrungen die 120 km in Kauf nehmen müssen um zum Händler zu fahren.

 

Nun meine Fragen:

1. Er behauptet bei Übergabe hat das Fahrzeug nicht geruckelt.....!

2. Was passiert wenn die behaupten dieses leichte vibrieren und ruckeln sei "normal", weil altes Auto (98TKM)

3. Wie sieht es aus mit einem Ersatzwagen? Habe ich Anspruch drauf wenn die Reparatur länger als einen Tag in Anspruch nimmt?

 

Was sollte ich sonst noch beachten um meine Ansprüche zu wahren, ausser das es ziemlich ärgerlich ist den Sprit zu verfahren und einen Tag Urlaub dafür zu nehmen weil ich dem Händler die Möglichkeit geben muss nachzubessern.....

 

Ausserdem habe ich vom Vorbesitzer erfahren dass der Wagen wo er ganz neu war einen Unfall hatte. (Hecklappe wurde getauscht)

Im Kaufvertrag steht "keine Unfallschäden bekannt". Beweisen kann ich leider ausser der Aussage des Vorbesitzers nix. Er hat keine Unterlagen mehr darüber, die Werkstatt von ihm gibt es nicht mehr.

Es ist nicht so dass ich den Wagen zurückgeben will, aber ich könnte doch theoretisch den Händler dafür haftbar (Schadensersatz ? ) machen weil er mir den Wagen gewissermassen als "Unfallfrei" verkauft hat. Oder sehe ich dass falsch?

Gruss

Stefan

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7 Antworten

Zur Garantie: Prinzipiell sind GW-Garantien nur Zusatzversicherungen. Diese sind in allen Werkstätten einzulösen. Genaueres entnimmst Du dem Heftchen, wo alles drin steht. Im Grunde staffeln sich die Kosten nach Kilometern. D.h: ab 100.000km übernimmt die Versicherung nur noch 40% der Teilekosten und 100% der Arbeitskosten. Aber auch hier siehst Du bitte die Einzeheiten in Deinem GW-Garantie Bedingungen nach.

Zum Unfallschaden: Wenn der Händler den Wagen tatsächlich so eingekauft hat, also laut Angabe vom Vorbesitzer unfallfrei, so siehts schlecht aus. Denn eine ausgetauschte Heckklappe ist schwer als Unfall nachzuweisen. Sollte allerdings der Schaden größer gewesen sein, so sagt die Rechtssprechung, dass ein Meistebetrieb ein Unfall-KFZ erkennen MUß und kann die Verantwortung hierfür nicht abtreten. Also ist ein Schaden, bei dem gespachtelt und lackiert worden ist, schon so einzuschätzen, dass ein Händler das erkannt haben muß und dies auch angeben muß. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an.

Sollte es noch Fragen geben: Einfach posten!

 

Grüße Mark

am 2. Juni 2004 um 21:12

Hallo quelvin,

das mit der "Gewährleistung" ist so eine Sache, und darf nicht mit einer "Garantie" verwechselt werden.

Eine Gewährleistung betrifft eigentlich nur "Mängel", die bereits bei Kauf (verdeckt) vorhanden waren. Die Garantie deckt auch Mängel ab, die innerhalb der "Garantiezeit" erst auftreten. Und der Nachweis eines Mangels bei Kauf ist nicht einfach, zumal der Verkäufer ja behauptet, dass das Fahrzeug bei Übergabe nicht geruckelt hat.

Aber soweit ich weiß, hat sich die "Beweispflicht" ja heute umgekehrt. Was früher der Käufer beweisen musste (ein bereits defektes Fahrzeug übernommen zu haben), muss heute der Verkäufer beweisen. Nämlich ein "intaktes" Fahrzeug übergeben zu haben, bei dem "leider" nach 5 km Fahrt erst ein Schaden entstanden ist. Dann wäre er "leider" wohl aus dem Schneider.

Mit einer guten Rechtschutzversicherung hielte sich Dein "Prozessrisiko" aber in Grenzen.

Gruss, Günther.

Da du das Fahrzeug bei einem Händler gekauft hast, hat er in jedem Fall eine Sachmängelhaftung von 1 Jahr zu übernehmen. In den ersten 6 Monaten ab kauf muß im Schadensfall der Händler nachweisen das der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe:

1. nicht vohanden war und somit, wie Günter schon sagte, erst in deinem Besitz entstanden ist

oder

2. Dieser Mangel explizit im Kaufvertrag von der Sachmängelhaftung ausgenommen worden ist.

um sich vor Gewährleistungsanspüchen zu schützen.

Allgemeine Formulierungen (a la "gekauft wie gesehen" oder "alle Mängel sind bekannt" oder "Bastlerfahrzeug" etc ) zählen nicht.

Dein Fahrzeug wurde nicht als unfallfrei ausgewiesen.

Außerdem stellt sich die Frage ob die Heckklappe in diesem speziellen Fall nicht unter die sogenannte Bagatellgrenze fällt. Unter der Bagatellgrenze dürfte das Fahrzeug trotzdem ganz rechtmäßig als Unfallfrei deklariert werden.

Selbst wenn du dem Händler nachweisen kannst das er dir diesen Schaden verschwiegen hat, wie willst du den durch diese falsche Angabe entstandenen Schaden beziffern????

Wertverlust hast du nicht.

Funktion wird auch nicht beeinträchtigt.

Höchstens Schmerzensgeld wg. "übers Ohr hauen" :D

also wegen einer ausgetauschen heckklappe würde ich mir in deinem fall keine gedanken machen.

denn:

1. ist der schaden schon länger her, sollte also mehr defekt sein, würde man das inzwischen sehen durch z.b. Rost.

2. wenn nur die heckklappe getauscht wurde, kann der schaden nicht allzugroß gewesen sein.

am 4. Juni 2004 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von Karloenzo

Da du das Fahrzeug bei einem Händler gekauft hast, hat er in jedem Fall eine Sachmängelhaftung von 1 Jahr zu übernehmen.

Hallo Karloenzone,

leider gibt es leider immer noch "genug" Händler, die es darauf ankommen lassen. Im Endeffekt bleibt oft nur der Weg über den Kadi.

Gruss, Günther.

@güntherdortmund

Da hast du wohl recht. Wie heißt es so schön: "Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"

Aber zumindest sind die aussichten nicht schlecht recht zu bekommen. Aber eine Rechtschutzvers. ist schon nötig, es sei denn man hat genug Kohle und Zeit.

Themenstarteram 8. Juni 2004 um 18:45

Carina Unfallwagen

 

So, heute habe ich Klartext gemacht, dem Händler ein Fax mit all den Mängeln sowie dem Thema Unfallwagen geschickt.

Er rief auch prompt an und ohne groß zu diskutieren bot er an im Zweifelsfall den Wagen zurück zu nehmen. Das klingt soweit schon mal gut.

Ich werde morgen nochmal dort anrufen und ihm klipp und klar verständlich machen das ich Freitag zu ihm komme und der Kauf rückgängig gemacht wird. Den Vorbesitzer wo der Unfall passierte habe ich auch nochmal erreicht, der war jedoch schon sauer (mittlerweile 3. Anruf von mir) und meinte alles zu dem Thema gesagt zu haben und ich solle mich in dem Fall an den Händler wenden. Das sagt schon alles. (Aussage von ihm war beim 1. Telefonat: "Der Wagen war noch kein Jahr alt, da wurde das Heck repariert, weil es ja noch so ein neues Auto war....")

Ich hab schlichtweg keine Lust dann noch die anderen Macken (unrunder Lauf) beheben zu lassen.

 

Sobald es was neues gibt werde ich meine Erfahrungen mal für andere posten. Das Thema Gewährleistung ist echt ganz schön zweischneidig.

 

Gruss

Stefan

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