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Gewährleistung (BITTE HELFT MIR)

BMW 5er E60
Themenstarteram 5. Dezember 2024 um 19:33

Hallo zusammen,

 

Ich weiß nicht mehr weiter. Ich habe mir vor 2½ Monaten einen E60 beim Händler gekauft das Auto hat vor über 6Wochen angefangen aus dem Motor zu Rauchen. Ich habe den Händler sofort Kontaktiert er sagte mir das er sich darum kümmert es über ein Monat vergangen bis ich ihn noch mal bescheid gegeben habe da hat er zu mir gesagt er hat für mich ein Termin in 2 Wochen. Jetzt sind wieder über 2 Wochen rum und er meldet sich wieder nicht. Wir haben nur über WhatsApp geschrieben Verläufe habe ich. Was soll ich machen??? Kann ich mein Auto selber in eine Werkstatt bringen und das reparieren lassen und ihn diesen Rechnung zahlen lassen? Er als Händler lässt sich wegen der Gewährleistung Zeit von ihn kommt nie was immer muss ich ihn Schreiben oder daran erinnern. WAS SOLL ICH MACHEN??? Bitte helf mir. :(

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3 Antworten

Alles schriftlich mit Nachweisen.

Mangel anzeigen, Frist setzen, nach Verzug zum Anwalt.

Da musst du dir nur sicher sein das du Gewährleistung hast und das es ein Mangel und kein Verschleiß ist.

Es ist verständlich, dass die Situation sehr frustrierend ist. Als Käufer eines Autos beim Händler hast du bestimmte Rechte, insbesondere im Rahmen der Gewährleistung. Ich erkläre dir Schritt für Schritt, was du tun kannst:

 

1. Mängelanzeige schriftlich festhalten

 

Da du bisher nur über WhatsApp kommuniziert hast, solltest du dem Händler schriftlich per Einschreiben eine offizielle Mängelanzeige schicken. Darin solltest du Folgendes angeben:

• Beschreibung des Mangels (z. B. “starke Rauchentwicklung aus dem Motor”).

• Zeitraum des Auftretens (z. B. “seit über 6 Wochen”).

• Deine Aufforderung zur Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage).

• Hinweis, dass du bei Nichtreaktion eine Reparatur in einer anderen Werkstatt durchführen lässt und die Kosten von ihm einfordern wirst.

 

Mustertext:

 

Sehr geehrter Herr [Name des Händlers],

 

ich habe bei Ihnen am [Datum des Kaufs] ein Fahrzeug (BMW E60, [Kennzeichen oder Fahrgestellnummer]) erworben. Seit [Datum des Auftretens] besteht ein erheblicher Mangel: Es tritt Rauch aus dem Motor aus.

 

Ich habe Sie mehrfach auf diesen Mangel hingewiesen, zuletzt am [Datum]. Leider haben Sie bislang keine Maßnahmen zur Behebung des Mangels eingeleitet. Ich fordere Sie hiermit auf, den Mangel bis spätestens zum [Datum, z. B. in 14 Tagen] zu beheben. Sollte dies nicht geschehen, werde ich den Mangel in einer anderen Werkstatt beheben lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

[Dein Name]

 

2. Frist abwarten

 

Gib dem Händler eine angemessene Frist, in der er handeln kann (meist 14 Tage). Das ist wichtig, bevor du rechtlich weitere Schritte unternimmst.

 

3. Werkstatt beauftragen und Kosten einfordern

 

Falls der Händler nicht reagiert oder die Frist verstreichen lässt, kannst du das Auto selbst in eine Werkstatt geben und die Kosten dem Händler in Rechnung stellen. Allerdings gilt hier:

• Reparaturbelege und Kostenvoranschläge gut aufbewahren.

• Schreibe dem Händler erneut, dass du die Kosten ersetzt haben möchtest.

 

4. Rechtliche Unterstützung

 

Falls der Händler sich weiterhin weigert:

• Verbraucherschutz: Wende dich an die Verbraucherzentrale. Sie können dir oft weiterhelfen.

• Rechtsanwalt: Ein Anwalt für Vertragsrecht kann die Forderung durchsetzen.

• Gewährleistung prüfen: Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand. Nach den 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um.

 

5. Vorsicht mit eigenmächtigen Reparaturen

 

Du darfst zwar den Mangel anderweitig beheben lassen, wenn der Händler nicht reagiert. Aber du solltest das nur tun, nachdem du ihn schriftlich in Verzug gesetzt hast und eine Frist abgelaufen ist. Ohne diese Schritte könnte er sich weigern, die Kosten zu übernehmen.

 

Zusammenfassung:

 

1. Schriftlich per Einschreiben Mängel melden und Frist setzen.

2. Nach Ablauf der Frist: Reparatur anderweitig durchführen und Rechnung einfordern.

3. Falls nötig: Unterstützung durch Verbraucherschutz oder Anwalt.

 

Wenn du Hilfe bei der Formulierung brauchst, sag Bescheid. Du bist hier rechtlich in einer starken Position, aber der Händler muss formell in Verzug gesetzt werden, bevor du weitere Schritte einleitest.

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