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Gewährleistung des Händlers? Oder eigene Dummheit?

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 27. März 2024 um 17:32

Ich habe bei einem Straßenhändler einen Volkswagen Sportsvan gekauft. Bei der Besichtigung ist direkt aufgefallen, dass die weißen Ledersitze Flecken aufweisen. Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass die vorderen beiden Reifen fast blank waren. Beides wurde in der Verkaufsanzeige nicht erwähnt und ist erst vor Ort aufgefallen.

Der Autoverkäufer hat mir vorgeschlagen, dass ich selbst mit Lederpflege die Sitze reinigen soll. Die Flecken würden dann verschwinden. Demzufolge ging 200 Euro mit dem Preis runter um mir mit den Flecken und den beiden Reifen entgegen zu kommen.

Als ich auf die Autobahn fuhr, stellte ich sehr schnell bei höherer Geschwindigkeit fest, dass das Auto laute Fahrgeräusche machte und nicht sauber auf der Straße lag. An einer Raststätte wollte ich nachsehen, ob im TÜV Bericht die Reifen oder ähnliches schon mal "angemeckert" wurden. Dabei stellte ich fest, dass kein TÜV Bericht im Auto war. Ich rief direkt den Verkäufer an und der sagte mir, dass er gar keinen TÜV gemacht habe. Der TÜV war somit 2 Monate abgelaufen. Eine Zulassung war somit erstmal nicht möglich. Wegen dem Fahrgeräusch setzte ich Ihn in Kenntnis und er riet mir, dass ich Abends noch zum TÜV fahren soll, was ich auch getan habe.

Den TÜV habe ich erhalten, aber es mussten alle 4 Reifen neu. Dies war die Bedingung beim TÜV.

Zusätzlich lies ich die Ledersitze bei einem Aufbereiter instand setzen. Leider ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend, da die Flecken "eingebrannt" sind und niemals mehr aus den Sitzen rausgehen.

Ein wichtiger Punkt, welcher ebenfalls angemerkt werden muss ist, dass der Verkäufer mit das Fahrzeug verkauft hat unter der Prämisse, dass die Funktion Apple-Carplay vorhanden sei. Hier hat sich im Nachgang gezeigt, dass dem nicht so ist. Ebenfalls kann man die Funktion bei meinem Modell nicht nachrüsten laut VW.

Kosten: Reinigung 271€, Reifen inkl. Montage 487€, TÜV 156€... Die Lizenz für das Carplay kostet in der Regel bei VW 300 Euro, ist aber nicht nachrüstbar.

Nun meine Frage: Habe ich irgendwelche Handhabe? Was kann ich tun? Kann ich mir einen Teil des Kaufpreises erstatten lassen? Oder bleibe ich auf meinen Kosten und der fehlenden Funktion sitzen?

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19 Antworten

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Eingebrannte Flecken auf Leder halte ich für schwierig. Nach 100000km sehen meine Sitze noch aus wie neu. Theoretisch gibt es aber von Lederzentrum entsprechende Utensilien um das wieder in den Griff zu bekommen. Einfach mal per E-Mail inklusive ein paar Fotos dort anfragen was zu tun ist.

Man kann das Radio mit relativ geringem Aufwand gegen ein CarPlayfähiges Discover Media tauschen.

Dann sind die 500€ leider Schmerzensgeld. Vom Verkäufer bekommst du nichts erstattet. Das Fahrzeug hättest du so gar nicht kaufen sollen…

Also ganz ehrlich - die Schuld trägst du selbst. Du hast die Reifen und den Fleck gesehen. Deine Geräusche solltest du bei der Probefahrt erkannt haben. Auch den TÜV-Zustand erfragt man beim Kauf. Du hast trotzdem gekauft. Es mag ja sein, dass du irgendwas abwälzen kannst aber rein von meinem Rechtsempfinden her gehört dir nichts. Kauf beim nächsten mal besser ein neues Auto.

Themenstarteram 27. März 2024 um 17:49

Zitat:

Also ganz ehrlich - die Schuld trägst du selbst. Du hast die Reifen und den Fleck gesehen. Deine Geräusche solltest du bei der Probefahrt erkannt haben. Auch den TÜV-Zustand erfragt man beim Kauf. Du hast trotzdem gekauft. Es mag ja sein, dass du irgendwas abwälzen kannst aber rein von meinem Rechtsempfinden her gehört dir nichts. Kauf beim nächsten mal besser ein neues Auto.

Leider waren bei der Probefahrt in der Stadt mit 50 keine Geräusche zu hören. Diese habe ich erst auf der Autobahn bemerkt.

So hart das jetzt klingen mag, aber einige der aufgezählten Mißstände hätte man vor Kauf des Fahrzeugs selbst überprüfen können. Und wenn man diese in Kauf nimmt ( das hätte ich zumindest so gemacht ) keinesfalls für einen Nachlass von 200€ sondern mindestens 500-1000€. Aber gut bzw. auch nicht gut. Das ist ja nun zu spät. Allerdings frage ich mich ob man ein Auto zumindest kurz nach Kauf auch wieder zurückgeben kann. Man hat doch eigentlich überall eine Art Rückgaberecht. Was das mit den Reifen betrifft waren diese ja laut TÜV HU nicht verkehrssicher. Da stellt sich wiederum die Frage ob ein Händler überhaupt ein nicht verkehrssicheres Auto ohne den Käufer darüber zu informieren verkaufen darf. Ich denke auch dass das Auto keinen TÜV hatte hätte erwähnt werden müssen. Ich denke das man da rechtlich ggf. gute Chancen haben könnte. Allerdings müßte man das sicherlich auch beweisen können.

Rechtsberatung ist hier nicht zulässig: Kaufvertrag und aller weiteren Unterlagen nehmen und Rechtsberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen. Falls du eine Verkaufsanzeige hast wo "carplay" drinteht auch Ausdrucken und mitnehmen. Letztlich sind wir beim Vertragsrecht, stehen blanke Reifen im Vertrag hast du Pech, lässt dich der Händler kommentarlos mit abgelaufener HU und blanken Reifen fahren hat der ein Problem.

Aber wie gesagt, am Ende nutzt dir hier keine Meinung im Netz sondern nur die fundierte Einschätzung eines Anwalts anhand deiner Unterlagen.

Was steht den zu den Mängeln im Kaufvertrag?

Zitat:

@Tom R-Line schrieb am 27. März 2024 um 18:58:45 Uhr:

Was steht den zu den Mängeln im Kaufvertrag?

Bzw. sind denn überhaupt Mängel darin aufgeführt???

Was steht bezüglich der HU/AU im Kaufvertrag?

@Speakon68

"Man hat doch eigentlich überall eine Art Rückgaberecht."

Hab ich wenige Tage nach der Eheschließung versucht, aber die Schwiegereltern nahmen ihre Tochter nicht zurück. Ist also nichts mit "überall eine Art Rückgaberecht".

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. März 2024 um 19:37:27 Uhr:

@Speakon68

"Man hat doch eigentlich überall eine Art Rückgaberecht."

Hab ich wenige Tage nach der Eheschließung versucht, aber die Schwiegereltern nahmen ihre Tochter nicht zurück. Ist also nichts mit "überall eine Art Rückgaberecht".

Falls Du Sie gekauft haben solltest, dann sollte es aber der Fall sein :-) Falls Sie allerdings schon das MHD überschritten hatte wäre es natürlich zu spät :-);-):-)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. März 2024 um 19:37:27 Uhr:

@Speakon68

"Man hat doch eigentlich überall eine Art Rückgaberecht."

Hab ich wenige Tage nach der Eheschließung versucht, aber die Schwiegereltern nahmen ihre Tochter nicht zurück. Ist also nichts mit "überall eine Art Rückgaberecht".

Wozu heiraten? leasen geht doch auch.

Scherz bei Seite.

Für den TE sehe ich schwarz. Da kriegst du kein Recht. Du hast einen Preisnachlass bekommen für die Mängel und warst einverstanden.

Nur wenn die Schwiegereltern den Kauf finanziert hätten oder ich sie quasi kontaktlos per Fernabsatz "gekauft" hätte. MHD ist noch nicht überschritten, sie hält sich trotz ihres seit über 44 Jahren nervenden Ehegatten noch ganz gut...

P.S.: Sollte übrigens nur der Hinweis sein, dass es eine Art Rückgaberecht eben nicht überall gibt, sondern nur in den vom Gesetz geregelten Fällen.

@ritti96 : War vor 44 Jahren noch nicht so en vogue. Heute schließt du doch mehr Zeitverträge, also ähnlich dem normalen Leasing.

Heutzutage ist Carsharing "in"...also das Auto eher für eine Fahrt mieten.

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