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Gewährleistung Eigenanteil
Hallo
Ich habe meinen Signum bei einem Autohaus gekauft. Der Wagen geht am Mittwoch über das Autohaus zum FOH und soll dort durchgecheckt werden.
Ich habe einen unruhigen Motorlauf und im warmen Zustand startet der Wagen schlechter. Werden wohl Drallklappen und/oder AGR sein.
Ich hab heute mit OpCom Fehlerspeicher ausgelesen und es kam "P1112 - Drallklappen klemmen" heraus.
Weiterhin habe ich ein vibrieren im Lenkrad ab Tempo 120 km/h, was sich nicht durch einfaches Räder wuchten beheben lässt.
Das Autohaus hat mir vorab gesagt wenn die Reparatur teurer wird, müsse ich mich an den Kosten beteiligen.
Es wurde gesagt das ab einer bestimmten Kilometerleisung Reparaturen nur anteilig gezahlt werden.
Ist das so korrekt? Ich habe noch Gewährleistung aber keine Gebrauchtwagengarantie.
Ich denke ich muss im Gewährleistungsfall gar nichts zahlen, oder?
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19 Antworten
Interessant ist das Kaufdatum...
Warum ist das interessant? Ich hab doch gesagt ich bin in der Gewährleistung.
Kaufdatum war 6.10.2010.
Gruss
Sorry, dass ich helfen wollte. Wenn Dus ja weisst warum fragst Du dann?
Das kaufdatum ist meiner meinung und meiner erfahrung nach sogar sehr entscheident, denn gewährleistung heißt nicht das die das übernehmen müssen.
Soweit ich weiß dreht sich ab der zweiten hälfte die beweispflicht rum. Ich hoff das ich jetzt nicht falsch liege, aber das heißt glaub ich einfach ausgedrückt, das der käufer nachweisen muss das der fehler beim kauf schon "im keim" vorhanden war...
Zitat:
Original geschrieben von nico.knetschke
Das kaufdatum ist meiner meinung und meiner erfahrung nach sogar sehr entscheident, denn gewährleistung heißt nicht das die das übernehmen müssen.
Soweit ich weiß dreht sich ab der zweiten hälfte die beweispflicht rum. Ich hoff das ich jetzt nicht falsch liege, aber das heißt glaub ich einfach ausgedrückt, das der käufer nachweisen muss das der fehler beim kauf schon "im keim" vorhanden war...
einfach gesagt bist du nahe dran
genau schau hier nach
Gruß
Peter
Ja du hast Recht, aber eigendlich bin ich ja noch in der ersten Hälfe.
s45chBO, sollte jetzt nicht so schroff klingen wie es aussah.
Passt scho, ist schon spät...
Aber genau wegen dieser Umkehr hatte ich nach dem Datum gefragt.
Da Du ja noch im ersten halben Jahr bist:
Auto abstellen. Richten lassen. Nix zahlen...
Hab ich auch so gedacht bisher.
Ich bekomm ja nen Mietwagen.
Wenn der Händler sich dann quer stellt, hab ich wenigstens was in der Hand und bin auch beweglich.
Ich würde mir eventuell ausgetauschte Teile aushändigen lassen, vorher darauf hinweisen.
Nicht das hinterher Teile verschwunden sind wenn es Streitigkeiten geben sollte.
Gruß
Peter
Das was Du da erlebst ist eine Gern genommene Masche der Händler.
Du hast bestimmt eine Gebrauchtwagenversicherung von dem Händler bei Kauf dazubekommen.
Bei der ist es tatsächlich so, das Du gemessen an der Laufleistung einen Eigenanteil hast.
Nun kommt aber der Witz.
Du hast die Gesetzliche Gewährleistungplicht des Händlers.
Die besagt, das wenn ein Schaden entsteht der Händler diesen Mangel beseitigen muss.
Allerdings triit nach 6 Monaten nach Kauf die sogenannte Beweislastumkehr ein.
Das bedeutet das Du nach 6 Monaten dem Verkäufer beweisen musst, das der vorliegende Mangel schon bei Übergang in Deinen Besitz vorhanden war.
Dies allerdings in 98% der Fälle nicht möglich.
Hier ist dann jetzt die Gebrauchtwagenversicherung von Vorteil.
Dies bedeutet für Deinen Fall, das Du die Versicherung überhaupt nicht in Anspruch nehmen musst, da der Händler die Rep. zu 100% übermehmen musst, da Du das Auto noch keine 6 Monate hast.
Er wird Argumenten kommen, das die Versicherung dafür aufkommen muss und er damit raus ist etc....
Sehen sie sich die Versicherungsbedingungen an, bla bla bla.....
Das stimmt aber nicht. Das ist eine Masche der Händler um sich vor den Kosten zu drücken und die Meisten verstehen nichts davon und lassen sich darauf ein.
Darüber hinaus sind bei den Meisten Versicherungen die Drallklappen nicht versichert.
Je nachdem wie Frech der Händler ist, kann es sein, das Du dafür einen Rechtsanwalt brauchst.
Ich hatte das gleiche Prozedere.
Nach 2 Monaten waren die Drallklappen defekt. Händler angerufen (nach der Diagnose vom FOH) und ihm erzählt was Sache ist.
Nun hat er ja das Recht, den Mangel nachzubessern. Das würde für mich bedeuten 200km anreise. Darüber hinaus wusste ich auch nicht was oder wie der Arbeitet.
So habe ich alles daran gesetzt das Auto hier Reparieren zu lassen und habe bei Opel Kulanz gestellt.
Hat auch geklappt. Opel hatte damals 70% übernommen. Jetzt Rechnete es sich für den Händler nicht mehr und er hat die Restlichen 30% übernommen.
Bloß mal um auf die zu oder gefahrenen kilometer zu sprechenvzu kommen... Hatte damals auch nen anfahrtsweg von 160 km, hatte mich ganz schön genervt jedes mal zu fahren... Später lief die ganze sache dann über nen studierten un dann zauberten mir die ganzen kilometer nen lächeln ins gesicht: der war verpflichtet mir bei nem gewährleistungsfall alle kilometer mit glaub ich dreißig cent plus auslagenpauschale und aufwendungen zu zahlen.
Alles in allem hatte ich damals um die 250eus über... Da kann man schonmal in de werkstatt fahren ;-)
Greetz nico
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
...Du hast bestimmt eine Gebrauchtwagenversicherung von dem Händler bei Kauf dazubekommen...
hehe
Zitat:
Original geschrieben von pommesweis
Ich habe noch Gewährleistung aber keine Gebrauchtwagengarantie.
@Vaterx25xe sonst hast du recht und so was versuchen/machen sogar "F"OH
Also der Siggi geht denn morgen erstmal zum FOH und ich bekommen einen Mitsubishi als Ersatzwagen.
Wenn sich das Autohaus dann quer stellt hab ich wenigstens was zum Fahren
Ich werde sehen wie das Autohaus zwecks Zahlung dann vorgeht und dann berichten.
So, hab mein Auto wieder.
Drallklappen wurden nur gereinigt (nicht gewechselt) und AGR stillgelegt.
Flattern im Lenkrad besteht weiterhin. Da wurde wohl nichts gemacht.
Ich habe heute schon auf Sommerräder umgewechselt und diese zuvor auswuchten lassen.Lenkradflattern nach wie vor ab ca Tempo 120 km/h. Kommt wohl nicht von den Rädern. Könnten ja die Bremsscheiben oder was anderes sein.
Mein scheint das sich hier nicht wirklich Mühe gegeben wurde und nur das nötigste getan wurde.
Kann mir jemand einen Rat geben? Sollte ich das Autohaus erneut die Möglichkeit geben die Schäden zu beseitigen? Ich stoße das scheinbar auf kein Gehör. Die wollen nur Autos verkaufen und bei Gewährleistungsfällen am Liebsten gar nichts ausgeben...