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gewährleistung gebrauchtwagen

Themenstarteram 14. Januar 2013 um 21:15

Hallo liebe Freunde,

habe einen Kastenwagen gebraucht von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Ich war als gewerblicher Käufer (bin Subunternehmer).

Schon beim Kauf lief der Motor nicht rund, der Verkäufer versicherte mir unter Zeugen dass der Motor 100& in Ordnung ist, schloss aber beim Vertrag jegliche Geweährleistung aus.

Der Kastenwagen hat beim Kauf neun TÜV und AU (durch den Händler veranlasst) bekommen.

Ich habe das Auto gekauft und mit Verkäufer vereinbart, dass ich den Kastenwagen durch eine Werkstatt überprüfen lassen werden. Nach einer Woche nach dem Kauf wurde festgestellt, dass die Bremsen total abgenutzt waren (Scheiben und Beläge), der Motor weiterhin unrund lief, diverse Reparaturen durchgeführt mit einem Gesamtpreis von 500 €.

Das Problem ist nicht behoben, der komplette Motorblock müsste aufgemacht werden, fehlende Kompression, die Kosten wurden ins unendliche gehen. Ich würde gerne vom Kauf zurücktreten, aber der Käufer weigert sich, bzw. mit eiiner Wertminderung von 1000€.

 

Meine Frage:

- Beim gewerblichen Kauf kann der Verkäufer Gewährleistung ausschließen, aber bei solchen Mängel die vorher "bekannt" waren auch?

- Kann ein Auto TÜV und AU bekommen bei total abgenutzten Bremsen und fehlender Motorleistung oder hat da "Beziehung" beim TÜV eine Rolle gespielt?

- Welche Chancen habe ich überhaupt?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sehr_verzweifelt

 

- Welche Chancen habe ich überhaupt?

Deine einzige (und wirklich einzige) Chance besteht darin, dass du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er dich arglistig getäuscht hat - also ihm die Mängel bekannt und vor der Übergabe des Kfz an dich bereits vorhanden waren.

Dann könntest du den Vertrag anfechten.

Hierzu bedarf es eines Gutachtens (empfehlenswerter Weise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), welches zu dem Schluss kommt, dass dies der Fall ist.

Der Haken an der Sache ist nur: Du musst das Gutachten bezahlen - und wenn sich diese Frage nicht zu 100% klären lässt, dann bleibst du auch noch auf den Gutachterkosten sitzen.

 

Sehr schwierige Sache das......

 

Ach ja: Sich mit Kfz-Technik nicht auszukennen ist sicherlich keine Schande.

Wenn dies aber bei mir der Fall sein sollte, dann gibt es die Möglichkeit, den ins Auge gefassten Gebrauchtwagen von einem Sachverständigen durchchecken zu lassen.

Ein seriöser Verkäufer wird nichts dagegen haben - und wenn hier Einwände seitens des Verkäufers kommen, dann lieber Finger weg und ein anderes Angebot suchen.

Die 100 EUR für eine solche Untersuchung durch einen Sachverständigen sind immer gut angelegtes Geld.

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Genaues zu deinen Chancen wird dir nur ein Anwalt sagen können.

Ich würde sagen sie stehen schlecht - du hast als gewerblicher von gewerblich gekauft - damit kann die Gewährleistung durchaus ausgeschlossen werden.

Der unrunde Lauf hätte dich aber schon vor dem Kauf stutzig machen müssen - ein gesunder Motor läuft nicht unrund... das hat schon seine Ursachen.

Ob der Wagen TÜV bekommt hängt davon ab inwieweit der unrunde Motorlauf die Verkehrssicherheit beeinträchtigt... ab ehesten ist hier noch eine negativ ausfallende Abgasuntersuchung denkbar.

Die Bremsen müsste man messen ob sie noch "ausreichend" Belag/Stärke haben um die Plakette zu bekommen oder nicht - falls nicht den Prüfer direkt melden - das darf nämlich nicht sein.

Ich denke aber hier werden die Beläge und Scheiben noch geradeso ausreichend sein... normalerweise riskiert keiner seinen Job so einfach... und Bremsen sind ein heikles Thema.

Um welchen Wagen handelt es sich eigentlich?

Hallo,

mehr Details zu Kaufvertrag (Preis) und Kaufgegenstand (Typ, Baujahr, Laufleistung usw.) bitte.

am 14. Januar 2013 um 21:56

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Die Bremsen müsste man messen ob sie noch "ausreichend" Belag/Stärke haben um die Plakette zu bekommen oder nicht - falls nicht den Prüfer direkt melden - das darf nämlich nicht sein.

Stärke der Beläge wird meines Erachtens nicht geprüft. Bremsscheiben schon und darüber hinaus wird die Funktionalität der Bremse getestet.

Kann somit durchaus sein, dass neue Beläge notwendig waren. Allerdings kennen wir die Werkstatt nicht. Kann ja durchaus auch sein, dass dies noch nicht notwendig war, ein Austausch aber dennoch vorgenommen wurde.

Der Prüfer muss die dicke der Bremsscheibe und Bremsbeläge messen - sofern nicht sofort erkennbar ist das die z.B neu sind und somit noch gut genug.

Aber wenn man sieht die sind schon stark eingelaufen und kaum mehr Belag dann muss ich Zweifel nachgemessen werden... Interessant wäre wie die Bremswerte sind und ob der TÜV den Hinweis in die HU geschrieben hat das die Bremsen bald fällig sind.

am 14. Januar 2013 um 22:43

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Der Prüfer muss die dicke der Bremsscheibe und Bremsbeläge messen - sofern nicht sofort erkennbar ist das die z.B neu sind und somit noch gut genug.

Die Brembeläge werden nicht gemessen. Es erfolgt ein Funktionstest auf dem Bremsprüfstand. Die Bremsscheibe wird visuell überprüft.

Stimmt, die Beläge nicht.

Die Scheibe aber nicht umsonst gibt es hier eine Mindestdicke in mm. - es sollte aber dennoch im HU-Bericht auftauchen sofern die kurz vor dem Ende waren.

Aber da muss sich erstmal der TE zu Wort melden...

Deine Chancen sind gleich null... Der Wagen ist genauso wie du ihn gekauft hast... du wusstest von dem Mangel... somit ist dieser Mangel keine Mangel im rechtlichen Sinn, was auch egal ist, da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Solange die Bremsen bei der HU funktionieren, ist alles OK, sollten die Bremsen stark abgenutzt sein, wird das im Regalfall als Hinweis im Prüfbericht festgehalten. Auch ein unrunder Motor kann die AU bestehen, solange die Abgaswerte stimmen und kein Fehler im Motorsteuergerät aufgezeigt wird.

warum prüft man ein auto NACH dem kauf und nicht VORHER??

und nimmt dann ggf nen anderen??

Themenstarteram 15. Januar 2013 um 22:31

Hallo,

danke für die schnelle Antworten, konnte mich aber leider nicht früher melden. Es handelt sich um ein Ducato Bipower, BJ 2006 mit Laufleistung knapp 100 TKm

Das Interessante ist, dass TÜV und AU absolut OHNE jgliche Mängel bestanden wurden. Das Auto habe ich auch bei der Vertragswerkstatt gehabt und wurde mir bestätigt, dass bei diesen Mängeln der Kastenwagen TÜV und AU nicht bekommen durfte, zumindest nicht ohne Bemerkungen. TÜV wurde bei Dekra gemacht und AU in irgendeiner kleinen Wertkstatt.

ChrissGolm: ich wusste von den Mängel nicht, zumindest nicht von Bremsen. Das Auto wurde mir erst nach 2 Tagen übergeben und mir wurde versichert (mündich), dass der Motor jetzt in Ordnung ist und in der Werkstatt die Mängel beseitigt wurden. Da es mein erster Kastenwagen ist, vor allem mit Gasbetrieb, konnte ich nicht wissen wie sich das Auto auch von der Motorleistung her verhält.

Gunny-Highway ich gebe dir recht, nachher ist man immer schlauer wie vorher, so was würde mir sicherlich nie wieder passieren.

 

Der unrunde Lauf ist meistens dann, wenn der Motor warm ist und fast nur im Gasbetrieb im gegeteil zum Benzinbetrieb. Bisher habe ich Zündkerzen ausgetauscht, Klopfsensor und die Gasdüsen in einem Fachbetrieb ultraschal reinigen lassn, aber der Fehler besteht weiterhin.

Zitat:

Original geschrieben von sehr_verzweifelt

 

- Welche Chancen habe ich überhaupt?

Deine einzige (und wirklich einzige) Chance besteht darin, dass du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass er dich arglistig getäuscht hat - also ihm die Mängel bekannt und vor der Übergabe des Kfz an dich bereits vorhanden waren.

Dann könntest du den Vertrag anfechten.

Hierzu bedarf es eines Gutachtens (empfehlenswerter Weise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), welches zu dem Schluss kommt, dass dies der Fall ist.

Der Haken an der Sache ist nur: Du musst das Gutachten bezahlen - und wenn sich diese Frage nicht zu 100% klären lässt, dann bleibst du auch noch auf den Gutachterkosten sitzen.

 

Sehr schwierige Sache das......

 

Ach ja: Sich mit Kfz-Technik nicht auszukennen ist sicherlich keine Schande.

Wenn dies aber bei mir der Fall sein sollte, dann gibt es die Möglichkeit, den ins Auge gefassten Gebrauchtwagen von einem Sachverständigen durchchecken zu lassen.

Ein seriöser Verkäufer wird nichts dagegen haben - und wenn hier Einwände seitens des Verkäufers kommen, dann lieber Finger weg und ein anderes Angebot suchen.

Die 100 EUR für eine solche Untersuchung durch einen Sachverständigen sind immer gut angelegtes Geld.

Zitat:

Original geschrieben von sehr_verzweifelt

 

Gunny-Highway ich gebe dir recht, nachher ist man immer schlauer wie vorher, so was würde mir sicherlich nie wieder passieren.

sorry das sagt einem eig der gesunde menschenverstand, insbesondere wenn man selbststänig ist erwarte ich eig nen bischen mehr "professionalität" als von nem ottonormalo, da es bei einem selbstständigen in der regel um die eigene kohle geht.

desweiteren sollte es sich mittlerweile bis nach hintertuppfingen rumgesprochen haben:

der tüv und die au die bei einem gebrauchten, vom verkäufer gemacht werden, sind nicht immer das papier wert auf dem sie gedruckt sind

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