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Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf Händler
Guten Tag,
ich habe ein Auto gebraucht bei einem Händler gekauft und habe somit eine Garantie über ein Jahr. Nun habe ich die Vermutung, dass etwas an dem Auto kaputt ist. Allerdings bin ich mit dem Auto relativ weit entfernt von dem Händler. Muss ich nun das Auto zu dem Händer bringen, sodass er es zu einer Werkstatt bringen kann oder kann ich einfach vor Ort eine Werkstatt aufsuchen und die Gewährleistung in Anspruch nehmen?
Vielen Dank im Vorraus.
VG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. April 2019 um 11:50:46 Uhr:
Rechte, die man im Gewährleistungsfall hat, stehen im Kaufvertrag?
Ja.
Blödsinn
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:
Und notfalls extra noch mal für dich: anrufen. Auch bei Telefonphobie muss man da durch.
Und nochmals extra für Dich: Wenn Du ein mögliches Problem mit jemandem lösen willst, der in jedem Fall eine Gegenpartei ist, dann ist es sehr schlau, sich erst einmal zu informieren, welche Rechte und Pflichten man denn hat, bevor man sich an die Gegenpartei wendet. Sonst wird man nämlich abgespeist und verzichtet auf Rechte.
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38 Antworten
Wann war denn der Kauf? Zusatzgarantie abgeschlossen? Und, was soll denn Evtl defekt sein?
Gewährleistung ist Sache des Verkäufers. Er entscheidet, wie und wo repariert wird. Eine "Garantie", wenn dann wohl eine Garantieversicherung, ist wieder was anderes. Da kommt es drauf an, was mit der Versicherung vereinbart ist. Beides sollte man auseinanderhalten.
Grüße vom Ostelch
Ansprechpartner für eine Reparatur ist der verkaufende Händler.
Wieso rufst du ihn nicht einfach an?
Normalerweise macht man das einfach so, dass du in eine Vertragswerkstatt fährst, dir dort den Kostenvoranschlag geben lässt und das dann zum Händler schickst. Oder die Werkstatt macht das direkt selber. Dann prüfen sie, ob die Garantie greift.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 09:30:33 Uhr:
Wieso rufst du ihn nicht einfach an?
vielleicht um erst einmal zu checken, welche Rechte man hat
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 09:30:33 Uhr:
Normalerweise macht man das einfach so, dass du in eine Vertragswerkstatt fährst, dir dort den Kostenvoranschlag geben lässt und das dann zum Händler schickst. Oder die Werkstatt macht das direkt selber. Dann prüfen sie, ob die Garantie greift.
das ist in einem Gewährleistungsfall von vorne bis hinten falsch. Weder geht es hier um eine Garantie noch wird man seine Ansprüche davon abhängig machen, ob ein Händler diese geprüft und bestätigt hat. Eine dritte Vertragswerkstatt hat mit dem Fall nichts zu tun, da eine Gewährleistung Sache des verkaufenden Händlers ist, ein Kostenvoranschlag wäre komplett sinnlos. Wie naiv kann man sein?
Bevor du anfängst schaust du mal beim ADAC. Die haben eine Liste zur Orientierung was Mängel sind und was Verschleiß ist.
Ist wichtig zu wissen!
Und gib mal Info über...
Auto
Alter
Laufleistung
Preis
Kaufvertrag mit oder ohne Ausschluss
Bist du privat oder gewerblich
Was ist kaputt
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. April 2019 um 09:36:33 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 09:30:33 Uhr:
Wieso rufst du ihn nicht einfach an?
vielleicht um erst einmal zu checken, welche Rechte man hat
Steht alles im Kaufvertrag. Solltest du schon mal von gehört haben.
Rechte, die man im Gewährleistungsfall hat, stehen im Kaufvertrag? Was hast Du geraucht? Die stehen im Gesetz, und selbst da muss man sie suchen, Rechtsprechung kennen etc.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. April 2019 um 11:50:46 Uhr:
Rechte, die man im Gewährleistungsfall hat, stehen im Kaufvertrag?
Ja.
Und notfalls extra noch mal für dich: anrufen. Auch bei Telefonphobie muss man da durch.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. April 2019 um 11:50:46 Uhr:
Rechte, die man im Gewährleistungsfall hat, stehen im Kaufvertrag?
Ja.
Und notfalls extra noch mal für dich: anrufen. Auch bei Telefonphobie muss man da durch.
Je nachdem um welche "Sorte" Händler es sich handelt, wimmeln die einen am Telefon ab, ohne dass der andere überhaupt merkt dass er verarscht wird. Deshalb ist es sicher nicht verkehrt (hier) im Vorfeld mal zu checken was Sache ist.
Interessant ist für den TE auch zu wissen, dass bei einem Gewährleistungsfall der Verkäufer auch die Transportkosten zu erstatten hat.
https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html
Wieso werden dem TE Sachen empfohlen die an Bedingungen geknüpft sind die niemand kennt.
Fahrtkosten gibt's nur für Privatkäufer. Noch weiß niemand von welchem Mangel (?) die Rede ist... das Fahrzeug und sein Alter und Laufleistung kennt auch noch niemand. Das ist aber alles erheblich.
Ich habe die wichtigsten Fragen oben erfragt.
https://www.motor-talk.de/.../...twagenkauf-haendler-t6598305.html?...
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 15. April 2019 um 12:42:47 Uhr:
Wieso werden dem TE Sachen empfohlen die an Bedingungen geknüpft sind die niemand kennt.
Fahrtkosten gibt's nur für Privatkäufer. Noch weiß niemand von welchem Mangel (?) die Rede ist... das Fahrzeug und sein Alter und Laufleistung kennt auch noch niemand. Das ist aber alles erheblich.
Ich habe die wichtigsten Fragen oben erfragt.
https://www.motor-talk.de/.../...twagenkauf-haendler-t6598305.html?...
Wieso kennt keiner die Bedingungen? Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, sofern es tatsächlich ein Gewährleistungsfall ist.
Wieso hast du Zweifel, dass der TE Privatkäufer ist? Da nichts Gegenteiliges angegeben wurde, gehe ich einfach von Privatkauf aus.
Er hat Garantie sowie Gewährleistung separat erwähnt, evtl wurde ja eine abgeschlossen.
Focus Mk1 ist min. 15 Jahre alt...
Ich denk mal dass der Te erstmal auf die ein oder andere Frage antworten sollte, bevor hier zu viel spekuliert wird.
Zudem ist es ja kein Fehler sich vorab mal zu erkundigen, was einem so zusteht und was nicht.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. April 2019 um 11:50:46 Uhr:
Rechte, die man im Gewährleistungsfall hat, stehen im Kaufvertrag?
Ja.
Blödsinn
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 15. April 2019 um 12:05:22 Uhr:
Und notfalls extra noch mal für dich: anrufen. Auch bei Telefonphobie muss man da durch.
Und nochmals extra für Dich: Wenn Du ein mögliches Problem mit jemandem lösen willst, der in jedem Fall eine Gegenpartei ist, dann ist es sehr schlau, sich erst einmal zu informieren, welche Rechte und Pflichten man denn hat, bevor man sich an die Gegenpartei wendet. Sonst wird man nämlich abgespeist und verzichtet auf Rechte.