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Gewährleistung Gewerblicher an Privat - Garantieverlängerung?

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 23:32

hallo,

hab ne frage. ...

wenn das auto im geschäftsvermögen war, muss man ja, wenn das auto an privat verkauft wird, mind. 1 jahr gewährleistung geben.

es gibt ja so spiellerein mit zuvor an die frau verkaufen usw. aber scheint alles nicht so ganz wasserdicht und astrein zu sein.

nun meine frage - was ist mit der porsche garantieverlängerung. wenn ich dies abschlißese für ein jahr und das auto dann weiter verkaufe. deckt diese garantie dann alles ab und knan ich dann beruhigt schlafen? oder muss ich trotzdem ein jahr unruhig schlafen, das der käufer mit irgendetwas kommt, welche die garantie nicht abdeckt!?!

2. frage, was ist, wenn ich vertraglich vereinbare, dass der käufer nach dem kauf zwingend die garantie bei porsche verlängern muss. geht das? ist das zulässig? und bin ich dann aus dem "schneider"?

2. a) was ist wenn der käufer aber obwohl vertraglich vereinbart, die garantie nicht abschließt und es passiert etwas?

2. b) oder was passiert, wenn der porsche dann durch den check fliegt und die verlängerung nicht bekommet? bzw. vorher etwas repariert werden muss?

 

danke für die hilfe bin leider kein anwalt - ich hab manchmal das gefühl ich hätte besser jura studieren sollen, wenn man schon beim autoverkauf einen juristen benötigt :-)

danke!

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jens99

hallo,

hab ne frage. ...

wenn das auto im geschäftsvermögen war, muss man ja, wenn das auto an privat verkauft wird, mind. 1 jahr gewährleistung geben.

es gibt ja so spiellerein mit zuvor an die frau verkaufen usw. aber scheint alles nicht so ganz wasserdicht und astrein zu sein.

 

 

 

 

danke für die hilfe bin leider kein anwalt - ich hab manchmal das gefühl ich hätte besser jura studieren sollen, wenn man schon beim autoverkauf einen juristen benötigt :-)

danke!

Hi,

das sind ja relativ komplexe Fragen, die Du da aufwirfst :D

Mal sehen, wie wir Dir weiterhelfen können.

Zunächst einmal was generelles zur Gewährleistung:

Es ist richtig, dass Du auf ein gewerbliches Fahrzeug beim Verkauf mind. 1 Jahr Gewährleistung geben musst. Das trifft auch dann zu, wenn Du eigentlich gar nix mit der Autobranche zu tun hast und nix von Autos verstehst (z.B. Kanzleifahrzeug o.ä.). Eigentlich ein Irrsinn, aber sofern sich bis dato noch kein Richter gefunden hat, der ein entsprechendes gegenteiliges Urteil gesprochen hat, ist das so.

Nach 6 Monaten setzt die Beweislastumkehr ein. Das heißt:

Tritt ein Sachmangel während der ersten 6 Monate ein, musst Du, um aus der Haftung rauszusein, beweisen, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorlag.

Tritt ein Sachmangel nach den ersten 6 Monaten ein, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe schon vorlag.

Konkret heißt das, dass Du nach 6 Monaten schon etwas ruhiger schlafen kannst.

Verschleißbedingte Schäden sind übrigens kein Sachmangel. D.h. der Käufer kann nicht nach 4 Monaten und z.B. 30.000 gefahrenen Km daherkommen und reklamieren, dass die Bremsen runter sind.

Zitat:

nun meine frage - was ist mit der porsche garantieverlängerung. wenn ich dies abschlißese für ein jahr und das auto dann weiter verkaufe. deckt diese garantie dann alles ab und knan ich dann beruhigt schlafen? oder muss ich trotzdem ein jahr unruhig schlafen, das der käufer mit irgendetwas kommt, welche die garantie nicht abdeckt!?!

Ganz beruhigt kannst Du nicht schlafen. Die Garantie bzw. dessen Verlängerung ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Naturgemäß gibt es da Schäden, die von der Garantie ausgenommen sind, die aber trotzdem einen Sachmangel darstellen können, für den Du dann haftbar gemacht werden könntest.

Zitat:

2. frage, was ist, wenn ich vertraglich vereinbare, dass der käufer nach dem kauf zwingend die garantie bei porsche verlängern muss. geht das? ist das zulässig? und bin ich dann aus dem "schneider"?

Sicher kannst Du den Verkauf des Fahrzeuges an gewisse Bedingungen knüpfen. Aus dem Schneider bist Du trotzdem nicht. Deine Gewährleistungshaftung bleibt bestehen. Ein Ausschluß der Gewährleistung bei einem gewerblichen Verkauf ist nicht statthaft.

Zitat:

2. a) was ist wenn der käufer aber obwohl vertraglich vereinbart, die garantie nicht abschließt und es passiert etwas?

Tritt ein Schaden ein, der ggf. durch die Porsche-Garantie abgedeckt wäre, könnte man ihm zum Vorwurf machen, dass er selbst schuld ist, weil er die im Kaufvertrag vereinbarte Garantieverlängerung nicht abgeschlossen hat. Basiert der Schaden auf einem Sachmangel, könnte es aber durchaus sein, dass Du trotzdem dafür haftest.

 

Zitat:

2. b) oder was passiert, wenn der porsche dann durch den check fliegt und die verlängerung nicht bekommet? bzw. vorher etwas repariert werden muss?

Fliegt der Wagen durch den Check, liegen ja unzweifelhaft Mängel vor, die dir dann auch bekannt sind.

Da gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Du lässt den Wagen, wie er ist und informierst den potentiellen Käufer über die festgestellten Mängel. Kauft er den Wagen trotzdem, bist Du aus der Sachmangelhaftung für die genannten Mängel raus, da sie ja dann dem Käufer bekannt waren.

2. Die Mängel instandsetzen lassen und den Wagen erst dann verkaufen.

Ich rate Dir generell dazu, den Wagen vor dem Verkauf durch den Check zu jagen und die Garantie selbst nochmal verlängern zu lassen. Dann hast Du schwarz auf weiß, dass das Auto beim Verkauf mangelfrei war und hast bessere Karten in der Hand, falls der Käufer nach 4 Monaten daherkommt und sagt: "das und das ist jetzt kaputt, das war schon vorher..."

Oder aber dir sind jetzt schon Mängel bekannt, dann vermerke diese im Kaufvertrag und kläre den Käufer darüber auf. Dann bist Du für diese bekannten Mängel auch aus der Haftung raus, sofern er das Auto trotzdem kauft.

Gruß

Wolfman

P.S. Dieser Beitrag stellt nur meine freie Meinung dar und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

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Zitat:

Original geschrieben von jens99

hallo,

hab ne frage. ...

wenn das auto im geschäftsvermögen war, muss man ja, wenn das auto an privat verkauft wird, mind. 1 jahr gewährleistung geben.

es gibt ja so spiellerein mit zuvor an die frau verkaufen usw. aber scheint alles nicht so ganz wasserdicht und astrein zu sein.

 

 

 

 

danke für die hilfe bin leider kein anwalt - ich hab manchmal das gefühl ich hätte besser jura studieren sollen, wenn man schon beim autoverkauf einen juristen benötigt :-)

danke!

Hi,

das sind ja relativ komplexe Fragen, die Du da aufwirfst :D

Mal sehen, wie wir Dir weiterhelfen können.

Zunächst einmal was generelles zur Gewährleistung:

Es ist richtig, dass Du auf ein gewerbliches Fahrzeug beim Verkauf mind. 1 Jahr Gewährleistung geben musst. Das trifft auch dann zu, wenn Du eigentlich gar nix mit der Autobranche zu tun hast und nix von Autos verstehst (z.B. Kanzleifahrzeug o.ä.). Eigentlich ein Irrsinn, aber sofern sich bis dato noch kein Richter gefunden hat, der ein entsprechendes gegenteiliges Urteil gesprochen hat, ist das so.

Nach 6 Monaten setzt die Beweislastumkehr ein. Das heißt:

Tritt ein Sachmangel während der ersten 6 Monate ein, musst Du, um aus der Haftung rauszusein, beweisen, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorlag.

Tritt ein Sachmangel nach den ersten 6 Monaten ein, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe schon vorlag.

Konkret heißt das, dass Du nach 6 Monaten schon etwas ruhiger schlafen kannst.

Verschleißbedingte Schäden sind übrigens kein Sachmangel. D.h. der Käufer kann nicht nach 4 Monaten und z.B. 30.000 gefahrenen Km daherkommen und reklamieren, dass die Bremsen runter sind.

Zitat:

nun meine frage - was ist mit der porsche garantieverlängerung. wenn ich dies abschlißese für ein jahr und das auto dann weiter verkaufe. deckt diese garantie dann alles ab und knan ich dann beruhigt schlafen? oder muss ich trotzdem ein jahr unruhig schlafen, das der käufer mit irgendetwas kommt, welche die garantie nicht abdeckt!?!

Ganz beruhigt kannst Du nicht schlafen. Die Garantie bzw. dessen Verlängerung ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Naturgemäß gibt es da Schäden, die von der Garantie ausgenommen sind, die aber trotzdem einen Sachmangel darstellen können, für den Du dann haftbar gemacht werden könntest.

Zitat:

2. frage, was ist, wenn ich vertraglich vereinbare, dass der käufer nach dem kauf zwingend die garantie bei porsche verlängern muss. geht das? ist das zulässig? und bin ich dann aus dem "schneider"?

Sicher kannst Du den Verkauf des Fahrzeuges an gewisse Bedingungen knüpfen. Aus dem Schneider bist Du trotzdem nicht. Deine Gewährleistungshaftung bleibt bestehen. Ein Ausschluß der Gewährleistung bei einem gewerblichen Verkauf ist nicht statthaft.

Zitat:

2. a) was ist wenn der käufer aber obwohl vertraglich vereinbart, die garantie nicht abschließt und es passiert etwas?

Tritt ein Schaden ein, der ggf. durch die Porsche-Garantie abgedeckt wäre, könnte man ihm zum Vorwurf machen, dass er selbst schuld ist, weil er die im Kaufvertrag vereinbarte Garantieverlängerung nicht abgeschlossen hat. Basiert der Schaden auf einem Sachmangel, könnte es aber durchaus sein, dass Du trotzdem dafür haftest.

 

Zitat:

2. b) oder was passiert, wenn der porsche dann durch den check fliegt und die verlängerung nicht bekommet? bzw. vorher etwas repariert werden muss?

Fliegt der Wagen durch den Check, liegen ja unzweifelhaft Mängel vor, die dir dann auch bekannt sind.

Da gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Du lässt den Wagen, wie er ist und informierst den potentiellen Käufer über die festgestellten Mängel. Kauft er den Wagen trotzdem, bist Du aus der Sachmangelhaftung für die genannten Mängel raus, da sie ja dann dem Käufer bekannt waren.

2. Die Mängel instandsetzen lassen und den Wagen erst dann verkaufen.

Ich rate Dir generell dazu, den Wagen vor dem Verkauf durch den Check zu jagen und die Garantie selbst nochmal verlängern zu lassen. Dann hast Du schwarz auf weiß, dass das Auto beim Verkauf mangelfrei war und hast bessere Karten in der Hand, falls der Käufer nach 4 Monaten daherkommt und sagt: "das und das ist jetzt kaputt, das war schon vorher..."

Oder aber dir sind jetzt schon Mängel bekannt, dann vermerke diese im Kaufvertrag und kläre den Käufer darüber auf. Dann bist Du für diese bekannten Mängel auch aus der Haftung raus, sofern er das Auto trotzdem kauft.

Gruß

Wolfman

P.S. Dieser Beitrag stellt nur meine freie Meinung dar und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 6:27

danke für deine antwotrt.

mngel sind mir soweit nich tbekannt. aber ich bin halt kein fachmann und willeinfach nicht das risiko eingehen, dass der käufer in 2 monaten mit einem kaputten motor vor der tür steht und mich haftbar machen möchte.

was ist den z.b. in der garantieverlängerung ausgeschlossen, was aber trotzdem eine sachmangelhaftung wäre?

 

wenn ich dich richtig verstehe, ist der zwang imkaufvertrag noch am selben tag zu porsche fahren zu müssen und das der käufer dort eine garantie abschlißet aber rechtens?

ob er das dann macht oder nicht ist dann sein problem - richtig?

wie gesgat weiß ich nichts von mänglen, aber kann ja trotzdem sein das irgendwas nicht stimmt. kann ich den in den kaufvertrag schreiben (um mich abzusichern):

"sollten mängel vorliegen, ist der käufer verpflichtet diese zu beseitigen, so dass der wagen von porsche garantiefähig wird"

oder

"der kaufer verpflichtet sich das auto insoweit herzurichten, so dass er bei porsche garantie erhält"

sowas in der art?

der käufer will eigentlich gar keine garantie und wird wohl auch nicht zu porsche gehen, aber ich will einfach ruhig schlafen und aus dem schneider sein.

 

danke für die hilfe.

falls es noch andere möglichkeiten gibt. nur her damit.... danke!

am 15. Mai 2009 um 8:12

- Fahrzeug aus Betriebsvermögen per Vertrag "kaufen"

(Anlagenabgang, d.h. Differenz VK-Preis/Buchwert

muss die Firma versteuern !)

- Fahrzeug danach Privat an Privat verkaufen, sodaß

die gesetzlichen Regeln des Privatverkaufes gelten.

Geldfluss für Auslösung aus BV auf 14 Tage terminieren.

Dann Zahlung an die Firma, sobald das Geld von Deinem

Privatkäufer bei Dir (privat) eingegangen ist.

Weiter denkbar: Vertrag mit aufschiebender Wirkung per

Klausel des Abschlußnachweises einer P-GW-Garantie.

Die Kosten für die Garantie ? Evtl. einpreisen. Einen Tod

musst Du sterben...

Viel Glück.

Gruss

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 10:28

danke.

ist das überhaupt möglich? speziell bei personengesellschaften?

hab da schon viel gelesen, dass man es nich teinfach so raus nehmen kann und dann wieder als privat verkaufen.

am 15. Mai 2009 um 11:43

Jens,

natürlich auch bei PG möglich. Dabei ist nicht

einmal ein tatsächlicher Geldfluß nötig. Es ist

ein rein buchhalterischer Vorgang: Raus aus dem

Anlagevermögen via Entnahme, dann die Differenz

VK-Preis/Buchwert als Ertrag verbuchen, fettich.

Gruss

P.S.: Falls Buchhalter hier sind, bitte falls nötig

meine Aussagen korrigieren/ergänzen - Danke.

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 11:47

hm... also das wäre ja ein bisschen zu einfach. da hab ich im internet nun zu viel gegenteiliges gehört.

das würde ja dann jeder so machen und sich um die gewährleistung "drücken".

ganz glauben kann ich das nicht.

am 15. Mai 2009 um 12:28

*removed*

am 15. Mai 2009 um 13:05

Rein theoretisch hat Webraider vollkommen recht.

WP's oder Prüfer vom FA sehen sowas aber immer megakritisch - zumindest eine 'echte' Zulassung auf den 'Käufer' - sprich die Privatperson sollte auf jeden Fall erfolgen.

Vorteil ist Problem Gewährleistung gelöst Nachteil ein Eintrag mehr im Brief und ein wenig Bürokratiekram.

Zudem sollte der VK-Preis NACHWEISBAR marktgerecht sein!

Gute Fahrt und Gute Geschäfte....

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 14:31

das nicht so das problem. da ich ja sowieso schon im brief stehe. ist ja meine firma :-) (GbR)

also wenn ich es z.b. für 70.000 (in etw der marktpreis) entnehme und dann für genau 70.000 € privat verkaufe, gibts keine probleme?

und was passiert, wenn ich es eher etwas unter marktpreis entnehme? bzw. wer sagt schon genau ob der marktpreis 70 oder nur 68 ist?

... ich habe ja schon mehrere Fahrzeuge aus unserer GmbH entnommen und dann ein Weilchen privat weitergefahren.

Auf Nummer Sicher gehst Du, wenn Du von einem Sachverständigen ein Gutachten zum Händler-EK machen läßt, kostet keine 100 €. Andere Alternative wäre ein schriftliches Ankaufsangebot eines Auto-Händlers oder Ähnliches.

Heinz

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 18:04

nur ich hab halt keine GMBH - und ich will das auto eigentlich ohne haltedauer verkaufen. (also innerhalb 1-2 wochen)

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

... ich habe ja schon mehrere Fahrzeuge aus unserer GmbH entnommen und dann ein Weilchen privat weitergefahren.

Auf Nummer Sicher gehst Du, wenn Du von einem Sachverständigen ein Gutachten zum Händler-EK machen läßt, kostet keine 100 €. Andere Alternative wäre ein schriftliches Ankaufsangebot eines Auto-Händlers oder Ähnliches.

Heinz

Händler EK-Gutachten geht online für 9,99 oder so auf www.schwacke.de

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