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Gewährleistung?-Klimaanlage

Mercedes ML W163
Themenstarteram 19. August 2013 um 6:45

Hallo Forengemeinde!

Habe im November (2012)einen 163ML 270cdi gekauft(Händler)Hatte folgende Mängel in der Zeit.Thermostat defekt(selber getauscht.Heckklappe schloß nicht mehr-selber repariert.Glühkerze defekt-Mangel ist noch vorhanden.Nun ist die Klimaanlage defekt und der Händler behauptet-ich hätte diesen Mangel,damals bei Kauf erkennen müssen.Im November?Kalte Luft wurde damals ausgeblasen,aber nicht wirklich erkennbar,ob die Klimaanlage defekt oder ok war.Ich hätte das Garantiepaket kaufen müssen-die normale Gewährleistung würde dieses nicht abdecken.

Ist das denn wirklich so korrekt,oder will er mich über den Tisch ziehen?

Was besagt denn die Gewährleistung?Wer kennt sich etwas damit aus?

Mfg railflash

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13 Antworten

railflash, im Zweifel Dein Anwalt! Dem kannst Du den Kaufvertrag und eventuelle Nebenvereinbarungen zeigen. Per Ferndiagnose und ohne Einsicht der Verträge ist das schwierig.

Aus meiner Sicht als Halblaie wird es dann schwierig, wenn es heisst: gekauft wie besehen. Aber auch dazu weiss Dein Anwalt mehr.

Grüsse

timmi

Auch ich bin kein Rehtsexperte. Aber zur aktuellen Gewährleistungsregelung gilt folgendes: in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Händler, die weiteren 6 Monate liegt die Beweislast beim Käufer.

Greetz

MadX

kannst ja auch mal den Vorbesitzer ansprechen, ob die Anlage bei ihm funktioniert hat.

franki03

Hi,

Google doch mal. Unterschied Gewährleistung-Garantie. Ist sehr interessant, vor allem wenn dir ein Kaufmann das Fahrzeug verkauft hat.

Gewährleistung gilt 2 jahre, völlig unabhängig jeglicher Garantie. Wobei fast alle Händler diese vertraglich begrenzen. Oder hat der Deine das völlig ausgeschlossen?

Gruß Ralf

Die Aussage von MadX ist absolut korrekt,

Nach 6 Monaten musst Du als Kunde beweisen, das der Mangel

Schon bei Kauf vorhanden war .... Leider ... :0(

am 19. August 2013 um 14:05

Man muß sowieso unterscheiden, ob Mangel oder verschleiß. Selbst bei Gewährleistung ist bei weitem nicht Alles abgedeckt, nur die groben Sachen, der Kleinkram bleibt sowieso am Kunden kostenmäßig hängen. Auch kann es je nach Baujahr und KM-Stand ganz unterschiedliche Entscheidungen vor Gericht geben, ob die Kostentragung beim Händler oder beim Kunden liegt. Um mal ein Gefühl zu bekommen wie die Gerichte entschieden haben ob Mangel oder Gewährleistung lohnt sich ein Blick in die Fallsammlung vom ADAC:

http://www.adac.de/.../ADAC-Liste-Mangel-Verschlei%C3%9F_141982.pdf

Hier sieht man sehr schön, dass durchaus auch größere Reparaturen zu Lasten des Kunden gehen können. Absolute Sicherheit bei der Gewährleistung gibt es nicht. Auch die oftmals vom Händlerhinterhergeworfenen Garantieverträge bieten einen abfallenden Schutz je nach Kilometerleistung (zahlen nur X% der Reparatur). Der Mist steht aber nur im Kleingedruckten drin. Gerade die Gewährleistung durch den Händler ist wenn nicht gerade ein Ventil abgerissen ist und der Motor verrekt ist ein ziemlich schwammiges Feld.....

am 19. August 2013 um 14:08

Natürlich gilt: Mangel: Käufer muß diesen beseitigen, auch mit Gebrauchtteilen ok

Verschleiß: Kunde muß die Kosten selber tragen.

am 19. August 2013 um 14:10

sollte natürlich heißen: Mangel: Verkäufer muß die Kosten tragen.......

am 19. August 2013 um 14:47

Gekauft wie gesehen/besehen gibt es NICHT mehr. innerhalb der ersten 6Monatenden magel Melden!

Zitat:

Original geschrieben von monalisa13

Gekauft wie gesehen/besehen gibt es NICHT mehr. innerhalb der ersten 6Monatenden magel Melden!

Bevor der TE zum Händler fahren kann, musst Du ihm erst Deine Zeitmaschine borgen oder verkaufen.

Es steht doch in der ersten Zeile November 2012...

Die Situation ist wie schon oben von mir geschrieben:

0-6 Monate ab Kauf: Beweislast Verkäufer

7-12 Monate ab Kauf: Beweislast Käufer

 

MadX

am 19. August 2013 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von MadX

Zitat:

Original geschrieben von monalisa13

Gekauft wie gesehen/besehen gibt es NICHT mehr. innerhalb der ersten 6Monatenden magel Melden!

Bevor der TE zum Händler fahren kann, musst Du ihm erst Deine Zeitmaschine borgen oder verkaufen.

Es steht doch in der ersten Zeile November 2012...

Die Situation ist wie schon oben von mir geschrieben:

0-6 Monate ab Kauf: Beweislast Verkäufer

7-12 Monate ab Kauf: Beweislast Käufer

 

MadX

Also A-Karte! Meine Zeitmaschine iss Kaputt;);) Sorry.

am 20. August 2013 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von MadX

Zitat:

Original geschrieben von monalisa13

Gekauft wie gesehen/besehen gibt es NICHT mehr. innerhalb der ersten 6Monatenden magel Melden!

Bevor der TE zum Händler fahren kann, musst Du ihm erst Deine Zeitmaschine borgen oder verkaufen.

Es steht doch in der ersten Zeile November 2012...

Die Situation ist wie schon oben von mir geschrieben:

0-6 Monate ab Kauf: Beweislast Verkäufer

7-12 Monate ab Kauf: Beweislast Käufer

 

MadX

Vom Prinzip her hast du da recht, aber mit Einschränkungen. Ein Verschleiß wird dir auch in den ersten 6 Monaten wo der Verkäufer die Beweislast trägt vom Verkäufer nicht ersetzt werden. Zitat von der ADAC-Seite:

Warum ist die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß wichtig?

Einer der häufigsten Streitpunkte beim Autokauf sind Mängel, die nach der Übergabe des Fahrzeugs auftreten. Während der Käufer eines "neuen" Gebrauchten davon überzeugt ist, dass der Defekt an seinem Fahrzeug bei dieser Laufleistung noch nicht hätte auftreten dürfen, beruft sich der Autohändler in solchen Fällen häufig auf den sogenannten "natürlichen Verschleiß".

Liegt ein solcher Verschleiß vor, d.h. ein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, so haftet der Verkäufer nicht - er muss also nicht kostenlos reparieren. In der Regel kann nur ein Kfz-Sachverständiger abschließend beurteilen, welcher Defekt ein "echter" Sachmangel ist, der vom Händler kostenlos behoben werden muss.

Ich hatte den Fall bei einem defekten Teil von meinem W163 320er Mopf auch nach 3 Monaten. Bei mir war es zum Glück ein Mangel, der Händler durfte löhnen.....

 

Hallo! Es ist schon etwas her...

Habe einen ähnlichen Fall! Beim Kauf eines Audi A4 Avant.

FunkZV ohne Funtion etc...

180.000km gelaufen. Klar! Da kommen schon ein paar kleine Mängel zusammen.

Leider habe ich auch nicht gemerkt, dass die Klimaanlage ohne Funktion ist...bzw. verriet mir ein Blick auf den Kompressor, dass dort gar kein Riemen aufgespannt war/ist.

Nun ist die Frage bezüglich der Gewährleistung bestimmt fraglich? Bzw. steht auch nichts im Kaufvertrag drinne...der Verkäufer wusste das vielleicht auch selber nicht...

Aber in der Beschreibung und im Auto selber stand ja ein Schild "Mit Klima"!!!

Also meineswissens deckt die Gewährleistung nur Motor & Getriebe ab. Und vielleicht noch andere Sicherheitsrelevante Bauteile wie ABS pumpe oder so etwas...? Verschleißteile wie Klötze & Scheiben aber bestimmt nicht! Einen defekten Bremssattel aber bestimmt schon eher!

Wüsste da vielleicht jemand mehr bescheid?

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