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Gewährleistung mit Gewerbetreibenden
Hallo,
ich habe als Autohändler einen Wagen an eine Firma verkauft.
Kein Vertrag nur ordentliche Rechnung über ein KFZ Typ Fahrgestellnummer
Kostet Betrag x.
Nach 3 Monaten und 20000 km geht das Getriebe kaputt.
Kann diese Firma jetzt Ansprüche an mich stellen?
Danke
Tom
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bastian23978
..... habe ich eine Chance diesen Schaden gegenüber dem Händler geltend zu machen ... .
Zitat:
Original geschrieben von Bastian23978
....
Im Kaufvertrag stehe ich als Firma drin....
Zitat:
Original geschrieben von Bastian23978
.. in meinem Kaufvertrag steht " Verkauf erfolgt an Gewerbetreibende ohne Garantie und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Du bist ja ein besonders angenehmer Zeitgenosse !
Hoffentlich muss ich nicht einmal mit dir Geschäfte machen.
Wegen Kandidaten wie dir wird es bald in Deutschland überhaupt keine Gebrauchtwagen mehr zu kaufen geben, was natürlich auch zu deutlich sinkenden Restwerten bei Neuwagen führt.
p.s. Ich könnte mir denken, dass der Eine oder Andere denkt: Hoffentlich geht an deiner Karre noch richtig viel kaputt!
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22 Antworten
Wenn nichts abweichendes vereinbart wird, gilt die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre).
Hast Du wenigstens in Deinen AGB stehen, dass gegenüber Unternehmern Gewährleistung bei gebr. Gegenständen ausgeschlossen wird?
Das könnte evtl. noch helfen, bin aber kein jurist.
Weil ansonsten sieht es m.E. nach schlecht aus für Dich!
Du müsstest nun den Beweis erbringen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorhanden war, was selten gelingen wird.
Gruß
Berni
da du händler bist: ganz sicher ein problem für dich, ein Händler kann nur in sehr wenigen ausnahmefällen von der gewährleistung weg (verwendung als taxi z.b.). allerdings 20tkm in drei monaten: 80tkm/jahr, ist recht viel.
Nur zwingend ist es nicht dein problem, man kann das getriebe auch durch falschen fahrstil ruinieren.
Die gewährleistung ist nur dazu da, um schon vorhandene schäden auszumgleichen. wenn der Schaden durch den besitzer verursacht wurde, ist das nicht das problem des händlers
Und getriebeschäden sind sehr komplexe themen. Je nach wert eines AT getriebes und nach schadensbild kommt ev. ein Gutachter billiger, wenn man sich sicher ist, das davor ok war.
normalerweise müsstest du immer einen vertrag machen
es gibt spezielle verträge für gewerbliche kunden, wo garantie, gewährleistung und sachmangelhaftung ausgeschlossen werden
normalerweise gilt: von gewerbe zu gewerbe wird die gewährleistung ausgeschlossen!
nur endkunden, sprich endverbraucher erhalten eine gewährleistung
egal an wenn du was verkaufst: ein vertrag ist immer zwingend erforderlich!
Bisher war ich immer der Meinung das die Gewährleistung Privatrecht ist,
und ein Gewerbetreibender darauf keinen Zugriff hat.
Einen solchen Vertrag wie QuattroFlittzer schreibt, hat den jemand?
Danke
Tom
Mahlzeit,
Bei Gerwerbe an Gewerbe kann man die Gewährleistung ausschließen. Dies muss im Vertrag aber schriftlich fixiert werden. Steht nichts im Vertrag diesbezüglich, greift die gesetzliche Regelung von Gewährleistung/Verjährung bei Gebrauchtteilen.
Der Nachweis über unsachgemäße Behandlung wird schwer fallen, da man ein Getriebe in 20.000 km heutzutage eher unwahrscheinlich verschleißen kann.
Ich möchte ja nicht belehrend sein, aber wenn Du als Autohändler dies gewerblich betreibst, rate ich Dir dringend Dich diesbezüglich schulen zu lassen. Ggf. kann dir die örtlich zuständige IHK entsprechende Kurse anbieten. Gerade das Thema Gewährleistung, Verjährung, Sachmängelhaftung, Garantie ist bei Gebrauchtwagenverkäufen immer sehr relevant !!!
LG
anpehamara
Zitat:
Ich möchte ja nicht belehrend sein, aber wenn Du als Autohändler dies gewerblich betreibst, rate ich Dir dringend Dich diesbezüglich schulen zu lassen.
War auch mein erster Gedanke
Zwischen Vollkaufleuten kann man so ziemlich jeden Vertrag abschließen, der nicht gerade grob sittenwidrig ist. Tut man das nicht, gilt das BGB - und das wurde nun mal in den letzten Jahren um einige sehr verbraucherfreundliche Klauseln ergänzt.
Solange AGB und Vertrag nichts anderes aussagen, würde ich davon ausgehen, dass der Käufer die Gesetzgebung auf seiner Seite hat, wenn er Ansprüche anmeldet, denn die gesetzliche Gewährleistung fragt zunächst mal nicht nach dem Status "Privatperson" oder "Geschäftskunde".
Eventuell lohnt es sich aber, einen Fachanwalt zu fragen. Nicht alles ist im Gesetz festgelegt, und unter Kaufleuten wird "treu und glauben" sicher anders interpretiert als im Endkundengeschäft.
Grüße, Ulrich
Eigentlich war mir das schon klar das ich wohl besser einen Vertrag
gemacht hätte. Es sind aber sehr gute Freunde und da hab ich den Wagen
einfach durchgereicht. Hab aber trotzdem alles ordentlich fürs Finanzamt
verrechnet. Also eine Rechnung mit Differenzbesteuerung.
Irgendwann hatte ich mal gelernt das die Sachmängelhaftung
nur für Privatverträge gilt.
Das Problem mit dem Getriebe hat sich vorerst beruhigt.
Der Wagen ist ein Benz 270CDI Bj.01 mit 195tkm.
Der Kunde ist in 3 Monaten 20tkm gefahren.
Bei der Gesamtleistung kann schon mal ein Getriebe leiden.
Der Wagen schaltete am Anfang sehr zäh und dann nur noch bis zum dritten Gang.
Ich hätte gesagt aufmachen, neuer Filter neues Öl und schauen ob grobe Späne
das sind. Vielleicht ist ja nur Schlamm drin. Die sind aber zu Benz gefahren.
Unter anderem weil sowieso schon seid 3tkm igendwelche Hinweise aufleuchten
die Sie dazu aufforden. Na ja. Bei Benz hat man dann gleich mal das Getriebe für Tot erklärt,
und einen Kostenvoranschlag von 6500,- gemacht. Da hab ich natürlich gesagt zusammenbauen und herbringen. Wenns wirklich kaputt ist, mach ich das für die Hälfte.
Als Benz das gehört hat haben Sie noch versucht die Notbremse zu ziehen,
und Angeboten für 4500,- ein überholtes Getriebe aber ohne Garantie einzubauen.
Nix da. Auto zu mir. Die haben alles wieder zusammengebaut und siehe da, seid
dem schnurrt der Wagen wie ein Kätzchen. Kann natürlich immer noch irgendwo was sein.
Aber wo nichts defekt ist, brauchts auch keine Gewährleistung.
Gruß
Tom
hat sich erledigt
Hallo zusammen ,
was ich hier so lese macht mich ein wenig Hoffnungslos.
Zu meinem Fall.
Ich habe mir vor anderthalb Woche einen Gebrauchtwagen zu gelegt, dieser hat einen Tag später Schwierigkeiten mit der Lenkung gemacht. Als ich dann zu einer Fachwerkstatt gefahren bin , teilte mir diese mit das es sich um ein defektes Ventil am Lenkgetriebe handeln kann und das wir zum Service (noch 800 km) schauen. In Anwesenheit des Meisters rief ich bei dem Händler an und er teilte mir mit das die Servopumpe gewechselt worden ist und das sich noch Luft in den Leitungen befinden kann. Zu meinem Pech ist nun am Montag das Lenkgetriebe komplett aus gestiegen und das Fahrzeug steht in meiner Vertrauenswerkstatt diese machten mir einen Kostenvoranschlag über 1200 € Reparatur , habe ich eine Chance diesen Schaden gegenüber dem Händler geltend zu machen auch wenn in meinem Kaufvertrag steht " Verkauf erfolgt an Gewerbetreibende ohne Garantie und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Ich danke euch im voraus für Eure Antworten.
Zitat:
Original geschrieben von Bastian23978
...habe ich eine Chance diesen Schaden gegenüber dem Händler geltend zu machen auch wenn in meinem Kaufvertrag steht " Verkauf erfolgt an Gewerbetreibende ohne Garantie und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Bist du dem Händler gegenüber als Gewerbetreibender oder als Privatperson aufgetreten?
Zitat:
Original geschrieben von Bastian23978
Verkauf erfolgt an Gewerbetreibende ohne Garantie und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
bist du dem händler gegenüber als gewerbetreibender aufgetreten?
selbst wenn der händler gewährleistung geben muss, musst du die ihm die möglichkeit der nachbesserung geben, d.h. entweder die werkstatt die dir der verkäufer vorgibt - oder du bleibst auf den vollen kosten sitzen...
Vielen Dank für die raschen Antworten,
Im Kaufvertrag stehe ich als Firma drin, was die Nachbesserung betrifft hatte er ja die Möglichkeit. Leider ist der Händler über 100 KM entfernt und fahrbereit ist das Auto auf keinen Fall mehr. Ich habe fast täglich mit Ihm telefoniert und seine Werkstatt hat aufgrund von Ski Ferien geschlossen. Er kann ja kaum verlangen das ich 2 Wochen warte bis die Werkstatt wieder öffnet.
Zitat:
Original geschrieben von Bastian23978
Im Kaufvertrag stehe ich als Firma drin...
Dann darf er die Gewährleistung rechtsverbindlich ausschließen.
Warum hast du für das Fahrzeug keine Gebrauchtwagen-Garantieversicherung auf eigene Kosten abgeschlossen?