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Gewährleistung - Müssen die Nachbesserungen Fachgerecht sein?

Themenstarteram 27. August 2020 um 9:45

Guten Tag,

vor zwei Wochen habe ich einen Gebrauchtwagen (Ford Focus Mk3 EZ: 03/2011) bei einem freien Händler gekauft. Das Auto hatte frisch HU, DEKRA Gebrauchtwagen Siegel und eine GGG-Garantie für 12 Monaten bekommen. Kürzlich habe ich einige bestehende Mängel entdeckt.

  • Gebrochene Aufbaufedern - vorne links und vorne rechts
  • Beschlagener Scheinwerfer - vorne rechts
  • Fehlende vordere Unterbodenverkleidung
  • Einige Fehlercodes

Ich habe sie dem Händler zur Kenntnis gebracht. Er hat sich bereit erklärt, diese durch seine Partnerwerkstatt beseitigen zu lassen. Er wollte allerdings meine Gebrauchtwagen-Garantie in Anspruch nehmen und sie mit den Kosten belasten, obwohl es sich um einen eindeutigen Garantiefall handelt. Nach einigen Verhandlungen willigte er ein, die vorhandene Mängel auf seine Kosten beseitigen zu lassen.

Die Partnerwerkstatt teilt mir mit, dass sie mich über die am Fahrzeug durchgeführten Reparaturen informieren kann, aber die Rechnung oder den Kostenvoranschlag für die nun anstehende Reparatur nicht geben kann. Ich möchte nur sicherstellen, dass das Fahrzeug fachgerecht repariert wird und nicht mit Ersatzteilen von irgendeinem Schrottplatz in minderwertiger Arbeit straßentauglich gemacht wird.

Habe ich als Eigentümer des Fahrzeugs das Recht, alle Rechnungen zu erhalten, da ich das Scheckheft pflegen muss?

Habt Ihr irgendwelche Ratschläge für mich?

Vielen Dank vorab!

Beste Antwort im Thema

Im Übrigen sind Teile vom Schrottplatz nicht automatisch minderwertig. Wohl aber meist sehr viel preiswerter.

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Natürlich müssen die Arbeiten fachgerecht sein. Es ist schließlich ein Fahrzeug, welches immer fachlich korrekt repariert werden muss. Wozu lernt man 3,5 Jahre um Autos fachgerecht zu reparieren. Alles andere wäre für mich und alle anderen Autofahrer Betrug.

Noch ein Tipp, wenn du eine Werkstatt deines vertrauens hast, bring das Auto da hin und bitte es zu kontrollieren ob alles in Ordnung ist

Im Übrigen sind Teile vom Schrottplatz nicht automatisch minderwertig. Wohl aber meist sehr viel preiswerter.

Stimmt, aber es kommt immer auf den Zustand und das Alter der Teile an,

Zitat:

@KiloViktor79 schrieb am 27. August 2020 um 11:45:15 Uhr:

… Habe ich als Eigentümer des Fahrzeugs das Recht, alle Rechnungen zu erhalten, da ich das Scheckheft pflegen muss?

Nein, hast du nicht. Du musst das Fahrzeug auch nicht "Scheckheft pflegen".

Wenn die Behebung des Mangel beim Verkäufer geschieht, gibt es gar keine Rechnung, die du erhalten könntest. Wenn der Verkäufer eine Werkstatt beauftragt, sind nur diese beiden Vertragspartner, eine Rechnung geht dich daher gar nichts an.

Eine Information über stattgefundene Reparaturen ist doch schon mal gut, da kann dir die Werkstatt auch beantworten, was für Teile verbaut wurden. Einen Anspruch auf Neuteile hast du nicht.

Bei Gebrauchtwagen darf man auch gebrauchte Teile verwenden. Wenn die "heile" sind dürfen die auch vom Schrotti kommen. Schriftlich darlegen was gemacht wurde braucht der Verkäufer nicht. Es gibt eh keine verlängernden Gewährleistungsansprüche auf die Arbeiten und Materialien. Der Anspruchszeitraum verlängert sich maximal um die Dauer der Arbeiten selber. Ich fänd sogar fraglich ob der Unterfahrschutz nachzuliefern ist wenn der Wagen ohne verkauft wurde. Ausser er ist wichtig für den fehlerfreien Fahrbetrieb.

Wie schon von den Vorrednern gesagt hat man kein Anrecht Rechnungen zu sehen.

Es steht aber einem frei die Arbeit durch einen Fachmann kontrollieren zu lassen.

Über manche nun entdeckten "Mängel" kann man sich natürlich trefflich streiten, ob es überhaupt Mängel sind.

Wer hier doofe Tipps gibt bleibt wohl dahingestellt.

Ein wenig zu denken geben mir die beiden gebrochenen Federn an der VA. Die hätten dem DEKRA-Mann in jedem Fall auffallen müssen. Der feuchte Scheinwerfer mag zum Zeitpunkt der HU vielleicht trocken gewesen sein.

Es handelt sich wohl um einen "Händler TÜV".

Zum einen ist fraglich wann die federn gebrochen sind - theoretisch kann das auch nach dem TÜV passiert sein.

 

Der feuchte Scheinwerfer geht bei manchen Herstellern als "stand der Technik durch". Fraglich ob da Wasser drin steht oder der nur Mal beschlagen ist.

 

Der Unterfahrschutz wär mir komplett egal.

 

Fehlercodes müsste man halt wissen was da drin steht, sowas kann ja auch einmal durch Spannungsunterversorgung kommen.

 

Alles andere wurde schon gesagt.

Moin!

Wenn ich eine Reparatur in eine Vertragswerkstatt beauftrage, sind Neuteile Pflicht. Wenn ich das Fahrzeug "sonst wo hin gebe", und eine sog. Billigreparatur abspreche, dann kann ich auch zulassen, dass Schrottplatzteile verbaut werden können. Dies im Besonderen, wenn mein Fahrzeug bereits so ähnlich aussieht.

Da du in diesem Fall gar nix beauftragst sondern der Händler aufgrund einer Reklamation ist dein Beitrag irrelevant.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 27. August 2020 um 13:45:51 Uhr:

Da du in diesem Fall gar nix beauftragst sondern der Händler aufgrund einer Reklamation ist dein Beitrag irrelevant.

Er ist sogar eher verwirrend. Der Händler muss ein mängelfreies Fahrzeug auf den Hof stellen. Wie er das hinbekommt, ist seine Sache.

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