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Gewährleistung nach Ausfuhr in die Schweiz
Hallo zusammen,
Ich wohne in der Schweiz, möcht ein Auto in DE kaufen und es in die Schweiz exportieren. Ich bin eine Privatperson. Der Händler schreibt mit nun, dass ich keine Gewährleistung hätte, weil das Auto in ein Drittland exportiert wird? Ist es korrekt, dass die Gewährleistung erlischt?
LG
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23 Antworten
Drittland?
Gewährleistung muss normal bestehen.
Info von BMW und Mercedes Händler.
Hallo in die Runde
Gleiches wurde mir damals auch von meinem Händler berichtet. Allerdings habe ich das rechtlich nie prüfen lassen und habe das Auto trotzdem gekauft. Glücklicherweise habe ich es nie bereut aber hier sprechen wir sicherlich über eine andere Summe.
Frage wäre, ob sich eine Quality1 Garantie in CH lohnen würde. Der Händler sollte dir aber garantieren, dass er dir die deutsche Umsatzsteuer erstattet. Er ist dazu nicht verpflichtet.
Gruss
TCS bietet ebenfalls eine Garantie an, für 1060 CHF. Bis 15K Schadensfall, wird zu 100% übernommen.
Jetzt habe ich die Lösung. Die Werksgarantie sollte von dem Export in ein Drittland unberührt sein aber der Händler ist ja vom Gesetzgeber verpflichtet, auch eine Garantie zu geben und diese könnte entfallen.
Zitat:
@Perfe11 schrieb am 4. Dezember 2023 um 17:04:51 Uhr:
Drittland?
Gewährleistung muss normal bestehen.
Info von BMW und Mercedes Händler.
Ja, die Schweiz gilt ja als Drittland.
Es muss zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden. Die GW ist in der EU gesetzlich geregelt und wird vom Händler gegeben. Gesetzlich sind 2 Jahre Pflicht, der Händler bei dem gekauft wurde kann natürlich auch eine längere GW geben, macht aber eigentlich keiner. Üblicherweise tritt der Händler in die GW ein, bei dem gekauft wurde, aber auch andere LR-Händler in der EU wären rechtlich verpflichtet die 2 Jahres-GW zu leisten. Zu beachten wäre bei der GW noch die sogen. Beweislastumkehr nach einem Jahr.
Die Garantie gibt der Hersteller (LR jetzt 5 Jahre; ob nur in D weiß ich nicht.) und gilt unabhängig vom Ort des Kaufs und Betriebs. Ob und welcher schweizer Händler, bei dem der LR ja nicht gekauft wurde, dann allerdings in die Garantieabwicklung eintritt, d.h. mit dem Werk abwickelt, ist das Fragezeichen.
Weitere Aufklärung zum Thema Gewährleistung vs Garantie einfach mal Herrn Google fragen.
Genau so, wie es @EvoqueFan geschildert hat, habe ich es auch von meinem deutschen Händler erfahren. Ich wohne ja auch in der Schweiz und kaufe meinen RRS P550e in Deutschland. Bei mir handelt es sich allerdings um einen Neuwagenkauf beim JLR-Händler. Bei einem Gebrauchten könnte das auch differenziert zu betrachten sein, sofern er keine Werksgarantie mehr hat.
Zitat:
@FLer1977 schrieb am 4. Dezember 2023 um 17:07:13 Uhr:
Hallo in die Runde
Gleiches wurde mir damals auch von meinem Händler berichtet. Allerdings habe ich das rechtlich nie prüfen lassen und habe das Auto trotzdem gekauft. Glücklicherweise habe ich es nie bereut aber hier sprechen wir sicherlich über eine andere Summe.
Frage wäre, ob sich eine Quality1 Garantie in CH lohnen würde. Der Händler sollte dir aber garantieren, dass er dir die deutsche Umsatzsteuer erstattet. Er ist dazu nicht verpflichtet.
Gruss
Die bekommst du auch an der Grenze..... Garantie bzw. Gewährleistung wäre immerhalb der EU kein Problem (da müssen die Hersteller) ob es da eine Vereinbarung mit der Schweiz gibt weiss ich nicht.
Eine Gsrantieversichrrung wäre aber eine elegante Lösung.
Ach so, wichtig, bei Gebrauchtwagen geht das mit der Mehrwertsteuer nur wenn der Vorbesitzer gewerblich war.
Wenn das Auto ins Nicht-EU-Ausland verkauft wird, erlischt tatsächlich die Gewährleistungsgarantie. Einfach weil das ein Schutz für in der EU ansässigen Personen ist. Die Werksgarantie bleibt erhalten, zumindest wenn es sich um ein im EU-Gebiet zugelassenes Fahrzeug handelt. Der Händler kann aber nicht einfach so die Gewährleistung streichen, er muss den Beweis haben, dass das Fahrzeug tatsächlich das EU-Gebiet verlassen hat. Es genügt nicht, dass du ihm das einfach so mitteilst.
Betreffend der Ausfuhr und der Mehrwersteuer: Am Zoll kriegst du keine deutsche Mehrwertsteuer zurück. Du kriegst höchstens die Ausfuhrbescheinigung. Diese kriegst du erst, wenn du in Bar (oder über ein ZAZ-Konto einer Schweizer Gesellschaft) die Schweizer MWSt. bezahlt hast. Damit kannst du zu deinem Händler gehen und er muss dir die MWSt. zurückerstatten.
Viel einfacher ist es aber, wenn er die Ausfuhr vorbereitet und anmeldet, während du dann am Zoll die Einfuhr organisieren musst. Wenn er die Ausfuhr organisiert, kann er dir den Wagen gleich ohne MWSt. verkaufen.
Der Transporteur geht dann am deutschen Zoll den Wagen exportieren und in die Schweiz importieren. Für den Import empfehle ich dir dringend eine Agentur einzuschalten, wie z.B. Pureprogress in Thayngen (sehr günstig und sehr gut). Beim Import bezahlst du eine Steuer für nicht-EU-Fahrzeug (der Wagen wurde in England produziert) und 4% Importsteuer. Auf diese totale Summe (inkl. allf. Transportkosten) zahlst du dann die MWSt.
In der Schweiz kannst du ohne Probleme eine Garantie abschliessen, die aber auch in der besten Variante nie einer Herstellergarantie gleich kommt. Vorausgesetzt, die Wartungsintervalle wurden genau eingehalten.
Ich hab noch zwei Anmerkungen zu den ausführlichen Erläuterungen von @cutf
1. Die Schweiz hat mit UK ein Freihandelsabkommen. Es kann bei der Importversteuerung ein Präferenzantrag gestellt werden (im e-dec), womit keine zusätzliche Steuer zur Autosteuer von 4 % fällig wird.
2. Meiner Meinung nach gilt die neu 5 jährige Werksgarantie (= Herstellergarantie) auch für die aus D importierten Fahrzeuge. Somit ist die letzte Bemerkungen von cutf nicht ganz korrekt.
Na ja, wie ich weiter oben geschrieben habe, bleibt die Werksgarantie erhalten. Da dürfte wohl klar sein, dass sich mein letzter Abschnitt darauf bezieht, falls das Fahrzeug keine Werksgarantie mehr hat. Und wir wissen ja nicht, wie alt sein Wunschobjekt ist und ob es bereits ein Modell mit 5-Jahresgarantie ist.
Aufpassen muss man bei Neufahrzeugen (6 Monate oder jünger), welche Strafzahlungen wegen zu hohem CO2-Ausstoss unterliegen, diese Strafsteuer muss man beim Import in die Schweiz bezahlen, was solche Fahrzeuge komplett uninteressant macht. Bei meinem F-Type hätte das ca. 12k ausgemacht.
Als ich den Wagen importierte, gab‘s kein Freihandelsabkommen, daher konnte ich das nicht wissen. Aber die 300-400 Franken waren vernachlässigbar.
@schweizer63, es ist möglich, dass die 5 jährige Werksgarantie auch in der Schweiz gilt. Aber welcher schweizer Händler, bei dem du ja nicht gekauft hast, wickelt die Garantie dann mit dem LR-Werk (oder LR Deutschland ?) für dich ab? Oder willst du die Rechnung in England oder Deutschland bei LR einreichen?
Zitat:
@EvoqueFan schrieb am 5. Dezember 2023 um 19:44:29 Uhr:
@schweizer63, es ist möglich, dass die 5 jährige Werksgarantie auch in der Schweiz gilt. Aber welcher schweizer Händler, bei dem du ja nicht gekauft hast, wickelt die Garantie dann mit dem LR-Werk (oder LR Deutschland ?) für dich ab? Oder willst du die Rechnung in England oder Deutschland bei LR einreichen?
Doch, doch, das funktioniert. Ich hatte einen Garantiefall und dieser wurde anstandslos bei einem Schweizer JLR Händler behoben, als hätte ich den Wagen bei ihnen gekauft.
Schweizer Händler, wohlgemerkt offizielle Vertretungen, haben in den letzten 2-3 Jahren mangels Verügbarkeit oder Margenkürzung selbst begonnen, Fahrzeuge im Ausland zu kaufen und zu importieren. Da müssen sie ja auch Garantie anbieten können.
@cutf Alles klar. Bezüglich CO2- Abgabe kann ich noch ergänzen, dass es sich durchaus lohnt PHEV-Modelle direkt als Privater aus D zu kaufen. Aufgrund des nach WLTP sehr tiefen CO2-Wertes und des relativen hohen Gewichts der Hybridfahrzeuge muss ich keine Abgabe bezahlen. Im Gegenteil! Ich kann die tiefen CO2-Werte bei einem Schweizer CO2-Händler verkaufen. Im Falle des P550e bringt mir das rund 800 Franken ein. Wenn ihr also als Schweizer ein PHEV kaufen wollt, ist der Kauf in D auf jeden Fall viel günstiger.
@EvoqueFan Doch das funktioniert einwandfrei, wie von @cutf geschildert. Aufgrund dieser Diskussionen habe ich meinen Kaufvertrag mit dem deutschen Händler zum Thema Gewährleistung genauer durchgelesen. Er steht hier bei mir als Schweizer Käufer genauso in der Pflicht, wie bei seinen deutschen Kunden. Hier gibt es keine Differenzierung, wenn das Fahrzeug in den Export geht. Ist das Fahrzeug aufgrund eines Mangels nicht mehr fahrtüchtig, muss ich ihn zum nächstgelegenen JLR-Vertreter in der Schweiz bringen. Wichtig dabei ist lediglich, dass ich meinen deutschen Verkäufer gleich informiere. Dann können die beiden die Abwicklung regeln. Ich bin dann aussen vor