- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- up!
- Gewährleistung oder Garantie beim Gebrauchtwagenkauf (VW UP)
Gewährleistung oder Garantie beim Gebrauchtwagenkauf (VW UP)
hallo
eine freundin von mir hat sich einen gebrauchten vw up von einem gebrauchtwagen händler gekauft, das fahrzeug ist aus baujahr 2014 mit 41000 km.
nun haben wir festgestellt das der klimakompressor klappert und rappelt und das die kuipplung nicht richtig trennt.
wie sieht das mit garantie aus seitens des händler und wie ist es mit kullanz seitens vw?
Ähnliche Themen
31 Antworten
Wenn bisher alle Kundendienste schön bei VW gemacht wurden, kann man mal wegen Kulanz bei VW anklopfen. Im ersten Halbjahr nach Kauf beim Händler muss der Händler beweisen dass der Fehler nicht schon beim Kauf vorhanden war. Nach einem halben Jahr Beweislastumkehr. Wichtig ist deshalb wann der Wagen beim Händler gekauft wurde.
Wahrscheinlich wurde der Wagen vom Vorbesitzer wegen den Macken verkauft. Wer verkauft schon einen 2 1/2 Jahre alten Wagen mit 41000 km.
das fahrzeug wurde vor etwa drei monaten gekauft, der vorbesitzer war eine fahrzeug vermietung.
wir haben das fahrzeug vor dem kauf in einer vw werkstatt checken lassen, dort wurde gesagt das er ohne mängel ist. laut der historie von vw gab es mal einen leichten parkschaden wo aber nur die schürze erneuert wurde.
ansonsten ist das fahrzeug von vw checkheft gepflegt.
dann gibt es doch keine Diskussion. Der Händler muss die Schäden ohne wenn und aber beseitigen. Erst nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um
http://...ichtenberg-rechtsanwalt.de/.../GebrauchtwagenBeweis.html
Fahrzeug von Fahrzeugvermietung lässt evtl. auf eine über das normale Maß hinausgehende Beanspruchung der Kupplung schließen. Viele verschiedene Fahrer die flott auf das Gaspedal treten.
also gleich den gebrauchtwagenhändler anrufen oder zu ner anderen werkstatt um eine genaue diagnose stellen zu lassen?
Der Verkäufer ist erstmal Ansprechpartner und hat 3 Versuche der Nachbesserung. Danach Wandlung oder Minderung. Gleich zu einer anderen Werkstatt. Eher nein. Wer trägt die Kosten?
danke
Nein, gehe mit den Mängeln zu dem Händler.
Nicht so richtig schön ist, dass es schon drei Monate her ist. Vor allem die Kupplung wird schnell als Verschleißteil angesehen.
Das Auto stand nachweislich 2 Monate ehe es in den Betrieb genommen wurde.
Es wurde zwar gleich zugelassen aber erst benutzt als das andere Fahrzeug verkauft war.
Heb dir die Argumentation für den Händler auf ... begeistert wird der nicht sein.
Wir werden sehen, ist völlig Wurscht da 6 Monte er beweisen muss das der Mangel nicht schon da war.
Verschleiß ist aber kein Mangel. Ein paar Geräusche auch nicht unbedingt (da ist von hier aus schwer zu sagen, was dahinter steckt). Das sollte dir bewusst sein.
Es hat ja keiner gesagt das es Verschleiß ist, es gibt ein Problem beim Ersten Gang und Rückwärtsgang einlegen sowohl starke Geräusche vom Klimakompressor. Eine Kupplung darf auch nicht nach 40.000 km schon verschlissen sein, also muss ein anderer technischer Defekt vorliegen.
Das Einlegen des 1. und R. Ganges, wenn das Fahrzeug schon ein paar mehr Sekunden gestanden hat, haben viele Ups, wo die Kupplung OK ist. Das tut VW als normal ab.
Auch Klappern der Kupplung im Leerlauf mit gelöster Kupplung ist normal.
Klappernder Klimakompressor ist wiederum ein auch bei VW bekannter Fehler, der in der Regel anstandslos behoben wird.
Baujahr 2014 sollte eigentlich keine Probleme mehr mit dem 1. und R-Gang haben. Reden wir von Baujahr 2014 oder Erstzulassung 2014 (?) - bekommt man anhand der FIN raus.
Zum Klimakompressor: Gab es nicht im Rahmen des 100.000 km-Dauertests der AuoBild ein Versprechen von VW, defekte Klimakompressoren ohne Wenn und Aber auszutauschen?