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Gewährleistung oder Garantie

Themenstarteram 9. Januar 2025 um 22:42

Ich habe Ende 24 einen Gebrauchtwagen erworben mit 1 Jähriger Garantie die es dazu gab . Verkäufer ist eine Online Verkaufsplattform von Leasingbank.

Nun trat ein Mangel auf. Der Verkäufer hat mich gebeten eine lokale Vertragswerkstatt aufzusuchen. Dort soll dann die Werkstatt eine Garantieanfrage stellen und um Freigabe bitten bei der Versicherung für die Diagnose.

Ich habe ja aber noch die Gewährleistung, und hier müsste doch der Händler auch wenn er online ist alle Kosten Übernehmen.

Er will aber keine Deckungszusage geben für die Diagnose.

Jemand ne Idee ? Ich gehe mal davon aus das ich mit Gewährleistung besser fahre als mit Garantie falls der Fehler nicht lösbar ist. Vorallem frage ich mich warum er überhaupt eine Garntie mit dazu legt.

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32 Antworten

Solange der Händler / GWL-Geber nicht (gesichert: Werkstatt) weiß, um was es sich bei deiner Beanstandung handelt, wird er keine Zusage für irgendetwas machen. Wenn Du Dir sicher bist, es handelt sich um einen Mangel im Sinne der Gewährleistung, dann brauchst Du Dir ja keine Sorgen zu machen.

Momentan gibt es eine Behauptung (Du) und keinen Beweis (Bestätigung durch Fachwerkstatt).

Wichtig ist jetzt, dass Du die Kommunikation mit der Werkstatt und dem Verkäufer möglich schriftlich führst.

Good Luck!

Um was für einen Mangel handelt es sich denn Deiner Meinung nach und wie alt (manchmal nicht irrelevant) ist der Wagen? Hat die Garantiezusage des Verkäufers einen KM-Staffelung mit Seobstbeteiligung?

Hier geht es eigentlich schon in die Rechtsberatung!

Ich würde erst einmal nachsehen, was genau mit dieser Gebrauchtwagengarantie abhedeckt wird. Verschleißteile wie Bremsen, Reifen, Abgasanlagen, Leuchtmittel, etc. sind i.d.R ausgenommen. Das Gleiche gilt in vielen Fällen übrigens auch bei der gesetzl. Gewährleistung, ist aber auch dort teilweise vom Fahrzeugalter/KM-Stand abhängig. Man kan einfach nicht erwarten, dass der Verkäufer ab einer gewissen KM-Leistung auch noch den natürlichen Verschleiß übernimmt.

Daher ist die pauschale Frage, ob nun Gewährleistung oder Garantie, sowieso erst einmal unsinnig.

Keiner kennt das Fahrzeug und Zustand (auch den Zustand beim Kauf/Verkauf)

Keiner kennt den angeblichen Mangel.

Keiner kennt die individuellen Garantiebedingungen

Keiner kennt den Kaufvertrag.

Natürlich ist "Gewährleistung oder Garantie" eine wichtige Frage. Ich würde auf Gewährleistung beharren und die Garantie ignoerieren (so als gäbe es sie gar nicht). Die Garantie ist garantiert schlechter.

Was für ein Mangel ist das denn?

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 10. Januar 2025 um 07:17:28 Uhr:

Natürlich ist "Gewährleistung oder Garantie" eine wichtige Frage. Ich würde auf Gewährleistung beharren und die Garantie ignoerieren (so als gäbe es sie gar nicht). Die Garantie ist garantiert schlechter.

Naja. Wenn die Frage strittig ist, ob es ein überhaupt Mangel ist, oder wenn sich der Händler vehement gegen die Gewährleistung sträubt, ist es wohl besser von der Garantieversichrung den Schaden zum größten Teil ersetzt zu bekommen als vom Händler gar nichts oder erst nach unendlich langem Rechtsstreit.

Ich hatte mal bei einem Gebrauchtwagen nach 2 Monaten einen undichten Kühler. Hab den Händler angerufen: in einer Werkstatt in meiner Nähe reparieren lassen und die Rechnung einsenden, fertig.

Wie (und ob) der Händler das mit der Garantieversicherung abgerechnet hat, weiß ich gar nicht.

Bevor nicht klar ist, ob es sich um einen Sachmangel handelt - dazu wurden keine Angaben gemacht - ist es doch vergebene Liebesmüh, über Garantie oder Gewährleistung zu diskutieren.

Gehen wir von einem Mangel aus, dann würde ich erst meine Rechte der Sachmangelhaftung in Anspruch nehmen.

Wie schon gesagt wurde, immer alles schriftlich beim Händler einreichen und mit Frist zur Behebung des Mangels auffordern.

Du kannst und solltest zuvor ein freundliches Telefonat führen, das schriftliche dient nur zur rechtlichen Beweissicherung für dich und bei weiteren Schritten.

Denn am Telefon wird schnell was zugesagt aber nie eingehalten und immer weiter vertröstet.

Ist kein Mangel vorliegend, dann viel Glück mit deiner Garantieversicherung.

Apropos, diese Garantieversicherungen werden von Händlern gern gemacht um sich mit dieser schnell mal aus der Affäre ziehen zu können, nach dem Motto "Sie haben doch Garantie, machen sie das darüber"

Diese hat meist der "dumme" Kunde auch noch meist selbst bezahlt.

So, wie der Käpt´n es sagt, ist es richtig. Schriftlich (Einwurfeinschreiben) als Sachmangel beim Händler einreichen. Musterschreiben gibt es gratis u.a. beim ADAC. Der Umfang der Garantieversicherung ist für dich unerheblich, deren Leistungen sind für dich in der Regel geringer als deine Ansprüche aus der Sachmangelhaftung. Der Verkäufer muss grundsätzlich alle Kosten tragen, die mit der Mangelbehebung im Zusammenhang stehen. Das schließt die Diagnose und ggf. Transportkosten ab einer gewissen Entfernung mit ein. Selbst wenn der Verkäufer die Behebung des Mangels ablehnen möchte, muss er die Kosten zur Mangelbegutachtung selbst tragen.

Im Optimalfall beauftragt der Verkäufer die Werkstatt und du bringst lediglich das Auto hin.

Vielleicht sagst du uns auch einmal, was für ein Mangel vorliegt. Dann könnte man die Erfolgschancen besser beurteilen.

Weshalb sollte der Versicherungsgeber überhaupt einen Schaden abdecken, der unter die Sachmängelhaftung des Verkäufers fällt? Das würde ja bedeuten, dass man mängelbehaftete Schrottautos verkaufen kann, die dann ab dem ersten Tag durch den Versicherer instand gesetzt werden. Das funktioniert nicht. Die Versicherung deckt nur Schäden ab, die nach dem Verkauf eingetreten sind. Die Sachmangellhaftung hingegen unterstellt, dass in den ersten 6 Monaten sichtbar werdende Schäden schon beim Verkauf vorlagen. Als Versicherer würde ich mich weigern, die Mängel zu bezahlen, die das Fahrzeug beim Verkauf bereits hatte.

Es gibt Versicherungen für und gegen alles. Das ist eine reine Marketingfrage.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. Januar 2025 um 12:01:27 Uhr:

Weshalb sollte der Versicherungsgeber überhaupt einen Schaden abdecken, der unter die Sachmängelhaftung des Verkäufers fällt? Das würde ja bedeuten, dass man mängelbehaftete Schrottautos verkaufen kann, die dann ab dem ersten Tag durch den Versicherer instand gesetzt werden. Das funktioniert nicht. Die Versicherung deckt nur Schäden ab, die nach dem Verkauf eingetreten sind. Die Sachmangellhaftung hingegen unterstellt, dass in den ersten 6 Monaten sichtbar werdende Schäden schon beim Verkauf vorlagen. Als Versicherer würde ich mich weigern, die Mängel zu bezahlen, die das Fahrzeug beim Verkauf bereits hatte.

Wie wann eine Garantie einzutreten hat steht in den Bedingungen und die können sehr unterschiedlich ausfallen.

Aber eine Korrekturanmerkung habe ich für dich auf jeden Fall, die Beweislastumkehr beträgt seit einigen Jahren 12 statt 6 Monate.

Da wir hier weder die Art des Mangels noch die Garantiebedingungen kennen, kommen wir hier sowieso nicht über ein Stochern im Nebel hinaus.

Vorrangig in den ersten zwei Jahren ist immer die gesetzliche Gewährleistung. Nur diese hat den Händler zu interessieren. Ein zusätzliche Garantie kann zwar noch mehr Schäden abdecken, muss aber nicht. Sollte der Schaden durch diese nicht abgedeckt sein, hat der Händler eben Pech und muss den Schaden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung abwickeln, also aus eigener Tasche. Und genau das versuchen viele Händler eben zu umgehen.

Deshalb würde ich mich auf diese Diskussion gar nicht einlassen und auf Beseitigung des Schaden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung pochen. Und das auch schriftlichtlich festhalten.

Meiner Meinung nach verkaufen Händler diese Garantie nur, um Schäden in den ersten zwei Jahren über diese abzurechnen. Dann zu sagen, die Garantie deckt den Schaden nicht ab und der Käufer geht leer aus, dürfte nicht funktionieren.

Aber bei der gesetzlichen Gewährleistung sollte man immer Thema Verschleiß im Auge behalten. Je nach Alter und Zustand des Fahrzeuges und Art des Schaden kann vieles Verschleiß sein, wo dann die gesetzlich Gewährleistung nur eingeschränkt greift und immer wieder zu Diskussionsbedarf zwischen Käufer und Verkäufer führt.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2025 um 09:34:12 Uhr:

Apropos, diese Garantieversicherungen werden von Händlern gern gemacht um sich mit dieser schnell mal aus der Affäre ziehen zu können, nach dem Motto "Sie haben doch Garantie, machen sie das darüber"

Diese hat meist der "dumme" Kunde auch noch meist selbst bezahlt.

Der Kunde zahlt die Garantie immer und nicht nur meistens. Es ist doch egal, ob die Summe als einzelne Position in der Rechnung auftaucht oder im Gesamtpreis enthalten ist. ;)

Ein weiteres Thema ist, dass Händler Fahrzeuge gerne günstiger verkaufen und dafür die "kostenlose" Versicherung im Kaufpreis berechnen. Das spart Arbeit und Kosten im Zusammenhang mit Gewährleistungsfragen. Nun soll der Händler dazu gebracht werden, Geld für eine Gewährleistung auszugeben, obwohl er bereits in eine Garantie investiert hat. Sollte es sich um eine "kostenlose" Garantie handeln, die im Kaufpreis enthalten ist, kann man damit rechnen, dass der Verkäufer Probleme macht. Das ist eine Angelegenheit, die bereits beim Vertragsabschluss geklärt werden sollte, wenn einem unkomplizierte Reparaturen wichtig sind.

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