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Gewährleistung oder Garantie? Wer darf den Wagen reparieren?

Themenstarteram 21. März 2013 um 9:53

Hallo Zusammen,

habe gestern meinen gebrauchten A6 abgeholt und mir ist aufgefallen das der Bordcomputer ab und zu ausgeht.

In dem anderen Forum hier hat mir jemand erklärt das das FIS ausgetauscht werden muss.

Ich habe eine PerfectCare Pro Garantie abgeschlossen wo in der Klausel steht, dass ich nur zu der gleichen Werkstatt muss wenn ich innerhalb von 50km wohne.

Ich wohne knapp 100km von der Werkstatt/Händler weg.

Jetzt wollte ich den Händler darüber informieren und der meinte zu mir "Nein das ist Gewährleistung und das dürfen nur wir machen"

Was stimmt denn da nun?

Danke für die Hilfe.

lg,

Christian

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Mai 2013 um 13:38

Hallo Zusammen,

weiß nicht ob jemand den Beitrag noch verfolgt aber gibt wieder Neuigkeiten.

Scheibe wurde kostenlos gewechselt obwohl 150Euro SB.

Beule wollte diese Werkstatt nicht reparieren weil o-ton "Da hat jemand anderes schon rumgefummelt".

Er hat sich also nicht ran getraut.

Audi-Händler hatte mich dann angerufen und mir ein lächerliches Angebot gemacht.

Er wollte mir 150 Euro als Entschädigung auszahlen und die Beule so lassen.

War ich natürlich nciht einverstanden und wollte mich erkundigen was eine Reparatur kostet.

Bin dann heute bei einer anderen Firma gewesen und die haben mir gesagt ein smart Repair ist nicht mehr möglich da hier schon ausgebeult worden ist.

Motorhaube samt Folie muss ab, spachteln und neu lackieren und neu folieren.

KVA wurde an den Audi-Händler geschickt.

Kostenpunkt 1200 Euronen.

Audi-Händler hat mich dann angerufen und gesagt, dass er bei sich das für die Hälfte machen lassen kann.

Er holt jetzt den Wagen ab und stellt mir ein Ersatzfahrzeug hin.

Fazit: Leute wenn Ihr Mängel habt, dann macht eine schriftliche Mängelliste.

Die Händler wissen das hier der Käufer im Recht ist und wenn sowas vor Gericht gehen würde, dann kommen erheblich Mehrkosten auf diese zu.

Hoffe gibt doch noch ein gutes Ende.

lg,

Schmenki

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am 21. März 2013 um 9:58

Frag doch einfach den, der es zahlen soll.

Ruf also bei der PerfectCare Pro Firma an.

Die werden dir verbindlich sagen, wo du hin musst.

Damit kannst du dir dann auch sicher sein, dass es keinen Ärger gibt.

...oder lies dir die Garantiebedingungen durch bis du den Punkt "wir zahlen nur, wenn kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer besteht" oder so ähnlich findest...

Ich leg mich mal zu 99,9% darauf fest, dass du den zum Händler bringen musst - bin gespannt wie es ausgeht...

Ich tippe auch auf Gewährleistung :cool:

Hallo,

mich würde interessieren, wer die Versicherung abgeschlossen und bezahlt hat?

Du, unabhängig vom Fahrzeugkauf, oder der Verkäufer, um seine Haftung zu begrenzen.

Bin mir zwar nicht sicher ob das Auswirkungen auf Deine Fragestellung hat, wäre aber interessant zu wissen, denn meine Tochter hatte auch so eine Konstellation, wo die Versicherung aber im Kaufpreis enthalten war.

Da ging es zunächst um einen gerissenen Auspuffkrümmer, den der Händler auf Gewährleistung reparieren mußte, weil das merkwürdigerweise kein versichertes Teil war, und danach um defekte Motorelektronik, die von der Versicherung bezahlt wurde.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 21. März 2013 um 10:51

Hi!

Danke für die Response hier.

Die Versicherung war im Preis mit drin aber wurde auf mich abgeschlossen.

Habe bei der Versicherung angerufen und die meinten ich darf das bei Garantiefall nur bei denen machen.

In den AGBs der Versicherung steht aber klar drin, dass wenn ich über 50km weg wohne das auch durch eien Vertragswerkstatt gemacht werden darf.

Der Händler selber meinte ne das ist Gewährleistung und das können nur die machen.

Garantie beginn ist aber der 15.03.2013...

lg,

Christian

am 21. März 2013 um 11:27

Erstmals ist der Fall ganz Klar, es ist eine Sache der Sachmangelhaftung, denn die Sachmängelhaftung und die Gebrauchtwagengarantie unter entscheidet eines.

Die Sachmängelhaftung tritt nur für Defekt auf die beim Verkauf/Kauf nicht bemerkt wurden aber schon vorhanden waren. Für später auftretende Defekte kommt sie nicht mehr auf!

Die Gebrauchtwagengarantie hingegen kommt für Defekte auf die im laufe der Vertragszeit auftretet.

Es gibt noch ein Unterschied, bei der Sachmängelhaftung muss der Händler alle Kosten übernehmen, normalerweise auch die Anfahrt zu ihm. Allerdings sind die Kosten der Anfahrt bis heute etwas umstritten wenn man das Fahrzeug nicht im gleichen Ort gekauft hat.

Bei der Gebrauchtwagengarantie muss man in den Vertragsbestimmungen rein schauen oder nachfragen was sie genau übernehmen, denn sie übernehmen im Regelfall nicht die kompletten Reparaturkosten. So kann es sein dass die Gebrauchtwagengarantie nur ein Teil des Ersatzteiles übernimmt und der Rest selbst getragen werden muss.

In einem eigenem Fall hatte ich eine Defekte Klimaanlage, mein Händler wollte den Defekt über die Gebrauchtwagengarantie abwickeln lassen, ich aber nicht weil der Defekt beim Kauf übersehen wurde. Wir stellten aber trotzdem eine Anfrage an die Gebrauchtwagengarantie und bei meinen Reparaturkosten 250 Euro Ersatzteil + 250 Arbeitskosten wollten sie nur 40% des Ersatzteiles bezahlen. Natürlich bestand ich auf Regelung der Sachmängelhaftung und somit bezahlte ich nichts.

Dein Händler könnte auch zustimmen die Reparatur wo anders machen zu lassen, versuch ihm mal klar zu machen dass die An und Abfahrt für ihn auch nicht ganz ohne wäre. Natürlich darfst du wo anders nur die Reparatur durchführen lassen wenn du es schriftlich in der Hand hast das der Auftrag von Ihm ist.

In meinem Fall war der Händler ein VW Vertragshändler und der Wagen von Peugeot und mein Händler hat die Reparatur nicht selber gemacht und mich zu Peugeot geschickt. Natürlich hatte ich es schriftlich, denn Mündliche Abmachungen könnten widersprochen werden. Natürlich teilte ich dass Peugeot mit und ließ sogar Peugeot veranlassen sich eine Kostendeckung von meinem Händler einzuholen, damit ich selber nicht in Vorkasse gehen musste.

Themenstarteram 21. März 2013 um 11:33

@cpedv

Vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar.

Ich werde morgen den Händler(Hat heute einen Tag Urlaub) anrufen und Ihn fragen wie wir da vor gehen.

Dieser Sachmangel war ja schon bei der Probefahrt aufgefallen und wurde nicht repariert.

Ich werde Ihn aber auch darauf ansprechen wie es mit den Kosten für die Anfahrt und Abfahrt aussieht.

Danke und lg,

Christian

Liegt ein Sachmangel vor, so hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Verkäufer muss Gelegenheit gegeben werden, diesen Mangel zu beheben.

Erfüllungort ist, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, der Ort des Verkäufers. Die Transportkosten des Fahrzeuges zum Händler muss der Verkäufer tragen.

Daher Verkäufer fragen, wie er das Fahrzeug zum Erfüllungsort transportieren will. Um diese Kosten zu vermeiden, kann Händler auch die Reparatur an einen Betrieb in Nähe des Käufers vergeben. 

Wird Käufer gebeten, Fahrzeug zum Erfüllungsort zu bringen, entsteht Anspruch auf Bezahlung der entstehenden Kosten. Kein Anspruch aber auf Erstattung des Zeitaufwandes.

 

Die bestehende Garantieversicherung ist im vorliegenden Fall für den Käufer ohne Bedeutung, da der Schaden über Sachmängelhaftung geregelt wird.

 

O. 

 

 

 

 

 

 

 

.

Themenstarteram 21. März 2013 um 11:50

@go-4-golf

Danke für deine Bestätigung.

Mir geht es auch gar nicht um die Zeit sondern wirklich uim die Kosten des Transports.

Das wären für mich 200km a 10l = 30 Euro. Für einen Mangel den ich vorher schon angesprochen habe.

Wie gesagt werde ich morgen dort anrufen und Fragen wie die das Regeln wollen.

am 21. März 2013 um 12:03

In meinem Fall sollte ich einen Kostenvoranschlag bei Peugeot machen lassen und dann bekam ich grünes Licht es bei Peugeot machen zu lassen. Mein VW-Vertragshändler hatte auch eine eigene große Werkstatt und auch das nötige Personal mit genug Kenntnisse. Trotzdem war es ihnen lieber die Reparatur nicht selber durch zu führen, da sie sich besser mit VW auskennen und hier auf Nummer sicher gehen wollten.

Das mit der An und Abfahrt ist soweit auch korrekt, leider meinen viele Händler dass sie dafür nicht aufkommen müssen, wo dann der Gang zum Anwalt einem nicht erspart wird.

Schlimm ist immer nur, dass alle Händler so tun, als seien sie im Recht, obwohl sie meist in der Beweispflicht stehen!

Themenstarteram 21. März 2013 um 12:54

Ja das stimmt und man kauft ein teures Auto bei denen und danach kümmern die sich ab und zu um gar nichts mehr :-(

Aber mal sehen wie die das handeln...

am 21. März 2013 um 14:06

Mein Händler versuchte sich ja auch zu drücken und wollte es über die Gebrauchtwagengarantie laufen lassen. Hier musste ich leider auch mit dem Anwalt drohen damit es dann doch über die Sachmängelhaftung repariert wurde.

Wenn du ein paar Tage auf das Auto verzichten kanst, könntest du auch in Betracht ziehen das Kombiinstrument zum Händler per Post zu schicken.

Übrigens können die wenigsten Werkstätten das FIS tauschen. Sie haben weder die Teile noch das Know-How. Bei Audi wird da normalerweise einfach der ganze Tacho getauscht. Es gibt aber viele Unternehmen, die sich auf Reparaturen von Tachos und Displays spezialisiert haben.

Mit anderen Worten: Frag auf jeden Fall beim Händler nach, ob wenn du den Weg zu ihm fährst, er überhaupt in der Lage ist den Defekt sofort zu reparieren.

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