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Gewährleistung - Offizielle Werkstatt oder Eigenreparatur?

Themenstarteram 20. Februar 2019 um 21:00

Hallo Zusammen,

aktuell bahnt sich bei mir ein Problem mit meinem Gebrauchtwagenhändler an:

Mein Auto (Ford Fiesta 05/2001, mit 97.000km gekauft 98.000km aktueller Stand) habe ich im Dezember 2018 bei diesem "Händler" gekauft. nun sind nach 1 Monat mit Mal Ölflecken auf meinem Gründstück aufgetaucht, weswegen ich schon geplant habe zur Werkstatt zu fahren und es zu kontrollieren. In der selben Woche wurde mir dann "EPC" angezeigt und das Auto zog nicht mehr vernünftig an.

Bei der Werkstatt dann abgegeben und Checken lassen kam raus:

1. Servoöl läuft aus an der Lenkachse. "Seltsamer" Weise war statt einer Metall-schelle dort ein einfaches Stück Kabelbinder festgemacht.

2. Das Problem mit dem Anziehen stellte sich als eine defekte Drosselklappe heraus. Fahrzeug war also laut der Werkstatt als "nicht mehr fahrfähig" eingestuft worden. Die Teile müssten sowieso bestellt werden und mehrere Wochen dauern.

Es wurde mir empfohlen uns an den Händler zu wenden und die Gewährleistung eines mängelfreien Autos zu bieten.

Dies stellte sich schwer raus weil der Händler keine E-Mail- Adresse besitzt und nur Telefonnummer anbietet.

Also über die Internetseite, wo wir das Angebot gefunden haben, über ein anderes Auto von ihm eine "Anfrage" gesendet, wo ich ihn drum gebeten habe, mir seine E-Mail Adresse innerhalb von 7 Tagen zukommen zu lassen, damit er die gefundenen Mängel durch den Kostenvoranschlag der Werkstatt ( 1200€~ bei Kaufpreis von 2400€) als Datei einsehen und eine Stellungnahme geben kann, ob er die Kosten übernimmt oder ob er das Auto woanders reparieren lassen will mit Einbezug der dadurch anfallenden Transportkosten.

Kaum 10 Minuten später rief mich dann der Händler an und sagte was den Los sei. Ich habe ihm daraufhin die Mängel geschildert und er sagte, er würde es in Eigenregie reparieren aber nichts dafür zahlen wollen(,da es ein Angebot einer "Betrügerwerkstatt" sei). Auch der Transport wäre von uns zu übernehmen.

Bei dem Gespräch kam dann sogar raus, das er selber statt einer Metall-schelle Kabelbinder anbrachte und auch betonte, dass dies eine Reparatur sein soll.

Da ich natürlich ihm das Angebot weiterhin vorzeigen wollte (festgelegt wurde immer noch nichts), er aber sagte er müsste nichts bezahlen, endete das Gespräch ohne Klärung.

Jetzt meine Frage:

Muss der Verkäufer bei solchen Schäden den Transport zu sich wirklich bezahlen und reicht es im Endeffekt, das er eine Reparatur auch ohne echte Werkstatt durchführen und dies so anerkannt werden kann? Oder habe ich ein anrecht auf eine registrierte Werkstatt, welche die Reparatur auch belegen kann und er im Falle einer eigenen, kostengünstigeren Werkstatt den Transport auch übernehmen muss?

Ich hoffe und bedanke mich schonmal für alle sachkundigen Antworten.

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Also die Mängel muss der der Händler beheben ob er will oder nicht! In den ersten 6Monaten muss er dir beweisen das der Karren i.o. war was er nicht kann und nach 6 Monaten ist es umgedreht! Kabelbinder sieht nach zusammen gepfuscht aus. Karre billig eingekauft mit evtl. Undichten Lenkgetriebe und falls TÜV neu dies nur gereinigt und daher Kabelbinder. Letzten Vorbesitzer kontaktieren wenn möglich! Ansonsten mit Anwalt Druck machen oder Karre zurück und Kohle wieder her! Rsv vorhanden?

Prinzipiell hast Du kein Anrecht auf eine Reparatur in einer bestimmten Werkstatt.

Insofern dies überhaupt Sachmängel bei einem 18 Jahre alten Fahrzeug sind, das ist strittig. Hier wird nur eine nette Kommunikation mit dem Händler helfen, dass er Dir entgegenkommt.

Ein Kostenvoranschlag über den halben Kaufpreis ist da natürlich nicht zielführend.

Du hast kein Anrecht darauf, dass das Fahrzeug in ner Werkstatt repariert wird. Der Händler kann dies selbst machen, es muss danach jedoch in Ordnung sein (Max 2 Versuche hat er)

Das ganze bei so nem alten Auto durchzusetzen wird eh schonmal schwer, da würde ich doch eher, wie schon erwähnt, das freundliche Gespräch mit dem Händler suchen...

Wie weit ist der Händler weg? Fährt das Auto?

Themenstarteram 21. Februar 2019 um 11:57

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 21. Februar 2019 um 12:51:58 Uhr:

Wie weit ist der Händler weg? Fährt das Auto?

Also der Händler ist 60km / 1 Stunde weg. Das Auto wurde wie schon gesagt als nicht fahrbereit eingestuft.

Es gibt durchaus Fahrzeuge (versch. Renault und Dacia-Modelle), wo sogar werksseitig die Lenkmanschetten mit Kabelbindern befestigt sind.

Moin!

Was heißt hier, (...) ob es hier Sachmängel sind? Wenn er als Händler ein Fahrzeug verkauft, gilt zumindest die gesetzliche Gewährleistung für das gebrauchte Fahrzeug, und die wirkt wie bereit oben schon dargelegt.

Der Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserung, ich meine 2- 3 Versuche, wie auch immer er das macht. (...) wenn er nicht will, dann RA einschalten.

Im Übrigen ist es auch ohne eMail- Adresse immer noch möglich, mit jemanden schriftlich in Kontakt zu treten.

G

Themenstarteram 21. Februar 2019 um 12:03

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 21. Februar 2019 um 11:14:36 Uhr:

 

Insofern dies überhaupt Sachmängel bei einem 18 Jahre alten Fahrzeug sind, das ist strittig. Hier wird nur eine nette Kommunikation mit dem Händler helfen, dass er Dir entgegenkommt.

Also beim Gespräch wollte er wie gesagt gar nichts von dem Auto wissen. Auf nette Kommunikation fand ich könnte man ewig warten. Es würde bereits seinerseits aggressiv und er wollte auch in keinster Weise die Verantwortung übernehmen mit dem Satz " ich kaufe das Auto und verkaufe es weiter. Mehr ist da nicht."

Du kannst entscheiden ob Ersatzlieferung oder Nachbesserung (da "Ersatzlieferung" in den Fall wohl wegfällt, bleibt nur die Nachbesserung)

Der Händler hat das Recht selber zu reparieren/nachbessern (bis zu 2 "Versuche")

Du hast Anrecht auf Erstattung der Fahr- und Abschleppkosten.

Optional könnt ihr natürlich stattdessen auf eine Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung einigen.

Wenn der Verkäufer sich natürlich komplett quer stellt, kannst du die Rückabwicklung verlangen.

Zitat:

@NatzuFullbuster schrieb am 21. Februar 2019 um 12:57:46 Uhr:

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 21. Februar 2019 um 12:51:58 Uhr:

Wie weit ist der Händler weg? Fährt das Auto?

Also der Händler ist 60km / 1 Stunde weg. Das Auto wurde wie schon gesagt als nicht fahrbereit eingestuft.

Hm, ich glaube dass die Entfernung zum Händler, wo du dann das Fahrzeug selbst auf deine Kosten hinbringen musst, 50km (Umkreis) sind.

Ansonsten kann der Händler trotzdem von dir "verlangen", dass du ihm das Fahrzeug bringst. Diese Kosten kannst du dann jedoch einklagen (wenn es mehr wie 50km sind)

Bzgl. nicht fahrbereit. Du bist doch auch zu der Werkstatt gefahren.

Abholen und nach Rücksprache mit dem Händler ihm

das Auto hinstellen...

Was steht denn überhaupt im Kaufvertrag?

Ist der Händler wirklich der Verkäufer?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 21. Februar 2019 um 13:36:14 Uhr:

Was steht denn überhaupt im Kaufvertrag?

Ist der Händler wirklich der Verkäufer?

Das würde ich als allererstes klären.

Bei derartigen Top-Gebrauchten treten die Fähnchenhändler häufig nur als Vermittler auf.

Ansonsten kannst du ihn natürlich auf alles verklagen. Was du nach langen Gerichtsverhandlungen bekommst ist in deinem Fall eher fraglich. Vorher musst du ihm allerdings zweimal die Möglichkeit zur

Nachbesserung geben sonst ist er raus. Die Typen sind nicht blöd!

Selbst wenn du Recht bekommst ist der Händler bis dahin evtl. von der Bildfläche verschwunden.

Auf dem gleichen Platz vertickt jetzt irgendein Kumpel von ihm Autos, alles schon erlebt.

Ich würde im persönlichen Gespräch, nicht am Telefon, versuchen mich mit ihm zu einigen.

Einen Zeugen mitnehmen! Wenn er die Statur von Klitschko hat ist das kein Nachteil, aber freundlich bleiben.

Mach ihm schmackhaft das er am wenigsten Ärger hat wenn er die Karre zurücknimmt.

Eine einigermaßen ordentliche Reparatur wirst du bei ihm nicht erwarten können, er hat dir ja gesagt was er unter Reparatur versteht.

Ruhig erwähnen dass eine Rechtsschutzversicherung da ist und du zum Anwalt gehst wenn er die Karre nicht zurücknehmen will.

Hoffe auf ein Angebot von ihm und nimm es an auch wenn du auf einem Betrag x sitzen bleibst.

Als Lehrgeld abbuchen dass man bei solchen Händlern kein Auto kauft.

 

Hatten selbiges mit einem Astra der 3500 gekostet hat und da wurde der Zylinderkopf überholt plus neue Kolbenringe und neuen Klimakondensator und das bei 107tsd km! Händler wollte nix tun und nach Post vom Anwalt hat er es dann doch getan! Ölverbrauch von 250ml auf 150km jetzt auf Null seid 2Jahren

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