ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Gewährleistung ohne Kaufvertrag? bzw. in meinem Fall nur mit Rechnung?

Gewährleistung ohne Kaufvertrag? bzw. in meinem Fall nur mit Rechnung?

Themenstarteram 22. April 2017 um 17:56

Hallo,

 

habe Ende März 2017 ein Auto bei einem Händler gekauft - (Bj. 2004, 128.000 tkm, mit neuen TÜV-Bericht von März 2017 ohne Mängel!, für 2.000,00 €) - habe aber nur eine Rechnung bekommen. Hatte mich zwar gewundert (und ja vlt. war ich etwas nachlässig aber ich hab das Auto dringend benötigt), aber dachte mir sei ja auch ein Vertrag.

 

Etz war ich heute bei A.T.U. und habe einen Frühjarscheck und einen Fahrwerkscheck machen lassen, unter anderem auch weil es auf der Hinterachse komisch metallisch klackerte bei Unebenheiten in der Straße.

 

Hier da Ergebnis:

- Wischer vorne verschlissen (ist für mich kein Problem)

- Nebelscheinwerfer nicht in Ordnung müssten erneuert werden

- Wasser im Kofferraum (kann aber laut verschiedenen Forums eine Honda-Krankheit sein? Weiß ich ehrlich gesgagt nicht - das kommt auch nur wenn es geregnet hat, oder Schnee getaut ist)

- Heckwischer ohne Funktion

- Inspektion war die letzte im März 2015 (ist find ich auch noch selber machbar - der Händler meinte mündlich er hätte alle Flüssigkeiten überprüft und wieder in Ordnung gebracht aber davon habe ich keinen schriftlichen Nachweis)

- Kennzeichenleute 1 von 2en hat anscheinend einen Wackler

- Motorölverlust zwischen Motor und Getriebe unten

- Bremsleitungen über Hinterachse stark rostig - muss erneuert werden

- Stabipendel Hinterachse macht Gerusche evtl lose klappert

- Kühlerflrüssigkeit über maximum

- Keilrippenriemen porös.

 

Nun meine Frage, reicht die Rechnung auf der keinerlei AGB Hinweise oder verkürzung der Gewährleistung auf 1 Jahr steht aus, um meiner Meinung nach das: Öl-Problem beim Getriebe, den Heckwischer, die Nebelscheinwerfer, Keilrippenriemen, den Stabipendel und die Bremsleitung hinten vom Händler machen zu lassen?

 

Da alle Mängel schon bei der Übergabe vorhanden waren oder sind das alles Mängel, für die ich selber aufkommen muss, weil aus irgend einen Grund in diesem Fall die Gewährleistung nicht greift?

 

Ich selber bin eine Auszubildene im ersten Lehrjahr, die viel von Bayern nach Baden-Württemberg färht und daher zwingend aufs Auto angewiesen ist.

 

Danke jetzt schonmal für die Antworten.

 

glg

 

Sabrina - Nekira

Ähnliche Themen
17 Antworten

Ohne vertragliche Regelung beträgt die Gewährleistung zwei Jahre.

 

Nach 6 Monaten trifft dich allerdings die Beweislast dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war. Gerade bei einer "alten Möhre" für 2.000 Euro ein sehr schwieriges Vorhaben...

Ohne besondere Vereinbarung gilt hier sogar die 24-monatige Gewährleistung.

Allerdings musst du erst den Händler (schriftlich, Einschreiben) zur Mängelbeseitigung auffordern.

am 22. April 2017 um 18:02

Vertraust du denen von ATU? Nach allem was man so hört über diese Werkstätten würde ich das Auto wohl eher erstmal in einer anderen (freien) Werkstatt untersuchen lassen. Womöglich werden dir bei ATU irgendwelche Mängel "aufgeschwatzt", dir gar nicht da sind.

Und solche Dinge wie verschlissene Scheibenwischer oder ein Heckwischer ohne Funktion müssten dir ja in der Zeit nach dem Kauf auch bald selbst aufgefallen sein, oder?

Ende März 2017 gekauft, ist erst einen Monat her. Da spielt die Beweislastumkehr keine Rolle.

Interessant finde ich den Ölverlust. Was sagt denn der Tüv-Bericht?

Themenstarteram 22. April 2017 um 18:21

Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 22. April 2017 um 20:02:28 Uhr:

Vertraust du denen von ATU? Nach allem was man so hört über diese Werkstätten würde ich das Auto wohl eher erstmal in einer anderen (freien) Werkstatt untersuchen lassen. Womöglich werden dir bei ATU irgendwelche Mängel "aufgeschwatzt", dir gar nicht da sind.

Und solche Dinge wie verschlissene Scheibenwischer oder ein Heckwischer ohne Funktion müssten dir ja in der Zeit nach dem Kauf auch bald selbst aufgefallen sein, oder?

Dazu kann ich sagen ja vertraue ich, da ich dabei war und die Mängel selber gesehen habe und ihn sogar auf den Stabi hingewiesen habe und er mir den rest auf der Hebehühne gezeigt hat.

Ja der Heckwischer ist mir gleich auf der "Heimfahrt" vom Händler nach Hause aufgefallen, genauso wie das klappern vom Stabi aus der Hinterachse aber ich wollte dies schriftlich haben, weil ich als laie kann mich ja trotzdem irren.

@PeterBH Der Tüv Bericht aus Sachsen hat keinerlei Mängel reingeschrieben - was mich stark wundert... Und anrufen reicht da nicht?

Das mit dem TÜV wundert mich aber sehr, Sabrina!

Das klingt ja oberfaul...

Wenn der Bericht keine Mängel aufführt, kann ein Käufer auch davon ausgehen, dass keine Tüv relevanten Mängel vorliegen.

Normaler Verschleiß fällt übrigens nicht unter Gewährleistung.

Themenstarteram 22. April 2017 um 18:54

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. April 2017 um 20:41:56 Uhr:

Wenn der Bericht keine Mängel aufführt, kann ein Käufer auch davon ausgehen, dass keine Tüv relevanten Mängel vorliegen.

Normaler Verschleiß fällt übrigens nicht unter Gewährleistung.

Stimm ich dir auch zu und davon bin ich ausgegangen aber der Stabi hinten ist total laut und kann man nicht überhören und die Bremsleitung hinten rechts ist total durch, so dass der Meister schon denkt die würde platzen ist das nicht ein Sachmängel? Weil ich wusste davon ja nichts...

Stabi laut oder ohne ausreichende (dann Mangel) Funktion?

Bremsleitung total durch - kann nicht, dann würde die Kiste nicht mehr bremsen. Eher ziemlich rostig. Und da kommt es jetzt darauf an, ob so noch verkehrssicher oder vom TÜV als erheblicher Mangel beanstandet.

Heckwischer ohne Funktion wohl nicht TÜV relevant. Wischerblätter normaler Verschleiß. Hab übrigens noch nie erlebt, dass die bei einer HU geprüft worden wären.

Soll auch Prüfer geben, die in den Werkstätten bei der HU zwar Mängel finden, aber dem Spruch des Meisters "glauben'", dass das beseitigt wird und dann der Mangel im Bericht nicht aufgeführt wird. Sonst müsste ja eine Nachuntersuchung stattfinden und mit guten Kunden möchte man das nicht unbedingt machen.

Fast wäre ich versucht, das Auto bei der Stelle, die die HU machte, noch einmal vorzuführen. Ob die immer noch keine Mängel finden würden?

Stabi und Ölverlust könnten als Mängel angesehen werden. Dafür wäre der Verkäufer aus der Gewährleistung zuständig. Der Rest ist eher normaler Verschleiß.

am 22. April 2017 um 22:22

Zitat:

@Nekira schrieb am 22. April 2017 um 19:56:08 Uhr:

Nun meine Frage, reicht die Rechnung auf der keinerlei AGB Hinweise oder verkürzung der Gewährleistung auf 1 Jahr steht aus, um meiner Meinung nach das: Öl-Problem beim Getriebe, den Heckwischer, die Nebelscheinwerfer, Keilrippenriemen, den Stabipendel und die Bremsleitung hinten vom Händler machen zu lassen?

Gewährleistung hast du, auch wenn du nur eine Rechnung hast, denn das ist nichts anderes als ein Kaufvertrag. Ob nun 12 oder 24 Monate ist eigentlich egal, da eh nur die ersten 6 Monate was wert sind.

Nur fällt bei weitem nicht alles unter die Gewährleistung.

Bei so einem alten Auto läuft sicher einiges unter Verschleiß, insbesondere all die Teile die auch immer ein Stück weit Ansichtssache sind.

Keilrippenriemen, Bremsleitungen, Öl am Getriebe ... da sagt der eine gerne noch, passt noch grade so, der andere senkt den Daumen. Aber da sieht es dann mit Gewährleistung meist schlecht aus, insbesondere wenn der TÜV dazu zum Zeitpunkt des Verkaufs seinen Segen gegeben hat.

Den Stabi und Kennzeichenleuchte würde ich unter Verschleiß in dem Alter sehen.

Was ist mit den Nebelscheinwerfern? Wenn die Trübe sind, dann ist das auch nur eine bzw. beide Fraktionen von oben.

Klassisch Gewährleistung ist eigentlich nur der Wischer hinten.

Zitat:

@Nekira schrieb am 22. April 2017 um 20:21:15 Uhr:

 

@PeterBH Der Tüv Bericht aus Sachsen hat keinerlei Mängel reingeschrieben - was mich stark wundert... Und anrufen reicht da nicht?

Wurde der Wagen auch in Sachsen gekauft?

Ich persönlich habe bei ATU die Erfahrung gemacht, dass sie sehr eifrig beim finden von Mängeln sind.

Ich lasse bei ATU meine Räder wechseln, alles andere macht der freundliche.

Ich bekomme jedes mal eine Mängelliste von ATU und später bei der Durchsicht beim Freundlichen wird nichts gefunden (zumindest nicht das, was ATU mir genannt hat).

Da waren schon Sachen dabei, mit denen ich angeblich keinen TÜV mehr kriege und trotzdem habe ich die Plakette gekriegt. Vor Jahren schon hat man gemeint meine Stoßdämpfer müssten dringend erneuert werden. Ich fahre immer noch die selben und es hat nie wieder jemand erwähnt (weder von ATU noch die Werkstatt), das da was nich in Ordnung wäre.

Letztes Jahr meinte ATU, meine Sommerreifen wären hinüber. Anschließend haben mir sowohl meine Werkstatt als auch ein örtlicher Reifendienst gesagt, dass sie da überhaupt keine Probleme sehen und die noch gefahren werden können.

Long Story short.

Ich kenne natürlich deine KFZ Kenntnisse nicht, aber ich würde mir dennoch eine 2. Meinung einholen.

Wenn man Mängel beim Händler reklamieren möchte, sollte man sich sicher sein, dass diese auch von anderen Fachleuten als solche erkannt werden. Sonst wirds unter Umständen peinlich und sinnlos teuer.

Themenstarteram 23. April 2017 um 17:41

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 23. April 2017 um 00:22:59 Uhr:

Zitat:

@Nekira schrieb am 22. April 2017 um 19:56:08 Uhr:

Nun meine Frage, reicht die Rechnung auf der keinerlei AGB Hinweise oder verkürzung der Gewährleistung auf 1 Jahr steht aus, um meiner Meinung nach das: Öl-Problem beim Getriebe, den Heckwischer, die Nebelscheinwerfer, Keilrippenriemen, den Stabipendel und die Bremsleitung hinten vom Händler machen zu lassen?

Gewährleistung hast du, auch wenn du nur eine Rechnung hast, denn das ist nichts anderes als ein Kaufvertrag. Ob nun 12 oder 24 Monate ist eigentlich egal, da eh nur die ersten 6 Monate was wert sind.

Nur fällt bei weitem nicht alles unter die Gewährleistung.

Bei so einem alten Auto läuft sicher einiges unter Verschleiß, insbesondere all die Teile die auch immer ein Stück weit Ansichtssache sind.

Keilrippenriemen, Bremsleitungen, Öl am Getriebe ... da sagt der eine gerne noch, passt noch grade so, der andere senkt den Daumen. Aber da sieht es dann mit Gewährleistung meist schlecht aus, insbesondere wenn der TÜV dazu zum Zeitpunkt des Verkaufs seinen Segen gegeben hat.

Den Stabi und Kennzeichenleuchte würde ich unter Verschleiß in dem Alter sehen.

Was ist mit den Nebelscheinwerfern? Wenn die Trübe sind, dann ist das auch nur eine bzw. beide Fraktionen von oben.

Klassisch Gewährleistung ist eigentlich nur der Wischer hinten.

Danke erstmal für die Antwort naja ich will ja gar nicht alles in die gewährleistung packen hab ich ja auch nie behauptet würde gern wissen was reinfällt weil hab das auto erst gekauft und eigentlich kein geld für reperaturen jetzt schon... fahr aber halt viel, deswegn...

die nebelscheinwerfern sammeln sand und steine innen drinne :o ich mein ich brauch sie ja nicht oft daher find ich das jetzt nicht sooo schlimm

 

@trouble01 ja wurde es hab es aber dann gleich nach bayern mitgenommen so ca maximal ne woche später

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Gewährleistung ohne Kaufvertrag? bzw. in meinem Fall nur mit Rechnung?