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Gewährleistung Privat zu Privat

Themenstarteram 27. Juni 2018 um 18:24

Guten Tag,

Habe vor 2 Wochen einen VW Touran gekauft. Heute bin ich stehen geblieben fehler Getriebe ein und Ausgang Sensor. Die Person die da geschaut hat, meinte sowas kommt nicht von Heute auf Morgen. Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen habe ich ein Recht das er es Reparieren muss? und wie genau geh ich vor? MfG Max

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20 Antworten

Kurz und knapp: vergiss es. Du bist 2 Wochen damit gefahren, ohne dass dir scheinbar was aufgefallen ist.

Themenstarteram 27. Juni 2018 um 18:48

Was soll mir da auch auffallen es hat sich ja nicht angekündigt

f . Bist Du schon 2 Wochen damit gefahren. Der Schaden kann nach 2 Wochen oder nach 2 jahren auftreten.

2. Bei einem Privat zu Privat Kauf hast Du keinerlei gewährleistungsansprüche.

Die einzige Möglichkeit wäre Ihme eine arglistige Täuschung nach zu weisen aber davon geh ich mal nicht aus das der verkäufer vor hatte.

Zitat:

@maKs1990 schrieb am 27. Juni 2018 um 20:48:43 Uhr:

Was soll mir da auch auffallen es hat sich ja nicht angekündigt

Und wieso muss der Schaden dann schon bei Übergabe vorhanden gewesen sein? Das müsste er nämlich, um überhaupt eine Gewährleistungsreparatur zu erwirken. Du hast nur das Problem, dass du gerichtsfest beweisen müsstest, dass der Schaden schon bei Übergabe schon da war.

Finde die Werkstatt, die dem VK den Verkauf aufgrund nahender Reparaturen nahegelegt hat und Du gewinnst jeden Rechtsstreit.

Soweit die Theorie, praktisch....................... unmöglich.

Hallo,

Du kannst im Serviceheft schauen, in welcher Werkstatt die letzten Kundendienste waren und dort VORSICHTIG mal fragen, ob dort schon mal in der Vergangenheit solche Probleme bei dem Auto vermerkt wurden.

Aber vermutlich wirst Du die Reparatur selber zahlen müssen.

Gruß, der.bazi

Ist denn in dem Kaufvertrag die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen worden?

Zitat:

@maKs1990 schrieb am 27. Juni 2018 um 20:24:33 Uhr:

...

Habe vor 2 Wochen einen VW Touran gekauft. Heute bin ich stehen geblieben fehler Getriebe ein und Ausgang Sensor. Die Person die da geschaut hat, meinte sowas kommt nicht von Heute auf Morgen. ...

das wäre relevant, WENN Du Gewährleistung hast ...

wurde diese - trotz Kauf von privat - NICHT ausgeschlossen??????????????????

 

bei Gewährleistungsausschluss bleibt nur ein mögliches (von Dir zu beweisendes) arglistiges Verschweigen eines dem Verkäufer BEKANNTEN Mangels:

Zitat:

@maKs1990 schrieb am 27. Juni 2018 um 20:48:43 Uhr:

Was soll mir da auch auffallen es hat sich ja nicht angekündigt

--> wie soll der Verkäufer dann davon Kenntnis gehabt haben?!?!

Zitat:

@der.bazi schrieb am 27. Juni 2018 um 23:35:59 Uhr:

Hallo,

Du kannst im Serviceheft schauen, in welcher Werkstatt die letzten Kundendienste waren und dort VORSICHTIG mal fragen, ob dort schon mal in der Vergangenheit solche Probleme bei dem Auto vermerkt wurden.

Aber vermutlich wirst Du die Reparatur selber zahlen müssen.

Gruß, der.bazi

...kein Chance auf Auskunft aufgrund der Datenschutzverordnung.

würde sich der Händler strafbar machen, wenn er Auskünfte geben würde.

@ maks1990 : wie sagt mann, ein Gebrauchtwagen ist wie eine Pralineschachtel.

Immer für eine Überraschung gut.

Will sagen, Pech gehabt...die Reparatur geht leider auf Deine Kappe.

Btw. so ein Sensor kann doch die Welt nicht kosten.

Desweiteren sollte aber auch bekannt sein, dass das DSG gerne Probleme macht..

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 29. Juni 2018 um 13:10:03 Uhr:

Zitat:

@der.bazi schrieb am 27. Juni 2018 um 23:35:59 Uhr:

Hallo,

Du kannst im Serviceheft schauen, in welcher Werkstatt die letzten Kundendienste waren und dort VORSICHTIG mal fragen, ob dort schon mal in der Vergangenheit solche Probleme bei dem Auto vermerkt wurden.

...

...kein Chance auf Auskunft aufgrund der Datenschutzverordnung.

würde sich der Händler strafbar machen, wenn er Auskünfte geben würde.

...

naja, würde die Angabe, dass an dem Auto schon am DSG gebastelt wurde, unter personenbezogene Daten fallen???????

Die Frage ist vielleicht eher, ob die Werkstatt einen Stammkunden (der hoffentlich mit seinem neuen Auto weiterhin in die Werkstatt kommt ;) ) zugunsten eines Nichtkunden bloßstellen will!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. Juni 2018 um 15:41:01 Uhr:

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 29. Juni 2018 um 13:10:03 Uhr:

 

...kein Chance auf Auskunft aufgrund der Datenschutzverordnung.

würde sich der Händler strafbar machen, wenn er Auskünfte geben würde.

...

naja, würde die Angabe, dass an dem Auto schon am DSG gebastelt wurde, unter personenbezogene Daten fallen???????

Die Frage ist vielleicht eher, ob die Werkstatt einen Stammkunden (der hoffentlich mit seinem neuen Auto weiterhin in die Werkstatt kommt ;) ) zugunsten eines Nichtkunden bloßstellen will!

Wenn man es genau nimmt, ja. Es betrifft ein Vertragsverhältnis zwischen der Werkstatt und dem Vorbesitzer.

Ehrlich gesagt bin ich sogar der Ansicht, dass aktuell JEDER Händler gegen den Datenschutz verstößt, indem er den Fahrzeugbrief und -Schein an den Käufer eines Gebrauchtwagens herausgibt.

Soll er die Daten des Voreigentümers schwärzen oder raus schneiden?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. Juni 2018 um 17:35:42 Uhr:

Soll er die Daten des Voreigentümers schwärzen oder raus schneiden?

Nein. Die Unterlagen direkt an die zuständige Zulassungsstelle schicken. Diese müsste dann in jedem Fall komplett neue Zulassungsbescheinigungen ausstellen, auch wenn evtl noch Platz wäre.

Ich sage nicht, dass dieses sinnig ist. Aber jede andere Vorgehensweise verstößt gegen den Datenschutz.

Fein, dann schicke ich den Kaufpreis wohin? Auch direkt an die Zulassungsstelle, damit die dem Verkäufer das Geld dann nach Umschreibung des Fahrzeuges und Aushändigung der Unterlagen an mich überweisen können?

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