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Gewährleistung: So viel wie nötig, so wenig wie möglich?

Guten Morgen Gemeinde! :-)

Mich beschäftigt da eine kleine Angelegenheit: Ich habe mir meinen 06er FoFo im Februar gekauft und hatte schon kurz danach Probleme mit dem Händler, was die Gewährleistung angeht. Grund für alles: Die Klimaanlage kühlte nicht. Kurze Chronologie der Ereignisse:

März: Defekt festgestellt, als es wärmer wurde. Klimaservice nötig, wird nicht von der Garantie bzw. Gewährleistung getragen (teilweise verständlich, auch wenn ich nicht verstehe, dass der Händler ein solches Auto übergibt)

Ende April: Kühlmittel auffüllen lassen, macht jetzt wunderbar kalt, aber der Kompressor gibt hässliche Mahlgeräusche von sich, die man im Innenraum deutlich wahrnimmt

Mitte Mai: Klimaanlage kühlt nicht mehr, kompressor springt mangels Kühlmittel nicht mehr an. Unter UV-licht gesehen, dass sich das ganze Kühlmittel unter den Kühlern gesammelt hat. Loch im Kondensator und Undichtigkeit am Schlauchanschluss des selbigen. Kostenvoranschlag erstellen lassen, Händler informiert, um Nacherfüllung gebeten

Ende August (!): Händler erklärte sich nach langen Auseinandersetzungen und Androhung von rechtlichen Schritten endlich bereit, Auto in die Werkstatt zu nehmen.

jetzt hab ich das Auto seit einer Woche wieder und stelle folgendes fest: Der Kompressor wurde mit der Begründung, er sei in Ordnung, nicht getauscht. Tatsächlich höre ich das Geräusch diesmal nicht mehr ständig, nur sporadisch. Zufall? Keine Ahnung. Fraglich ist nur, ob der Kompressor defekt ist im Sinne der Gewährlseistung.

Viel schwerwiegender finde ich allerdings, dass immer noch der gleiche Kondensator verbaut ist. Wie kann das sein? Kann man sowas reparieren? OK, mit Dichtmittel oder ähnlichem. Aber nun höre ich natürlich Flöhe husten und glaube, dass die Kälte aus der rechten Düse wieder nachlässt, so wie es schon im Mai war. Da lies die Kühlleistung auch von rechts nach links nach.

Was ist, wenn ich nach dem kommenden Winter merke, dass die Kühlleistung wieder komplett weg ist, und herauskommt, dass der Händler aus Kostengründen nur eine Notlösung angewandt hat, die das Kühlmittel nur ein paar Monate hält. Hat er damit seiner Nacherfüllung genüge getan? Wie lange müsste diese "Reparatur" halten? Oder kann der Händler damit erfolgreich zeit schinden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

Guten Morgen Gemeinde! :-)

Mich beschäftigt da eine kleine Angelegenheit: Ich habe mir meinen 06er FoFo im Februar gekauft und hatte schon kurz danach Probleme mit dem Händler, was die Gewährleistung angeht. Grund für alles: Die Klimaanlage kühlte nicht. Kurze Chronologie der Ereignisse:

März: Defekt festgestellt, als es wärmer wurde. Klimaservice nötig, wird nicht von der Garantie bzw. Gewährleistung getragen (teilweise verständlich, auch wenn ich nicht verstehe, dass der Händler ein solches Auto übergibt)

Ende April: Kühlmittel auffüllen lassen, macht jetzt wunderbar kalt, aber der Kompressor gibt hässliche Mahlgeräusche von sich, die man im Innenraum deutlich wahrnimmt

Mitte Mai: Klimaanlage kühlt nicht mehr, kompressor springt mangels Kühlmittel nicht mehr an. Unter UV-licht gesehen, dass sich das ganze Kühlmittel unter den Kühlern gesammelt hat. Loch im Kondensator und Undichtigkeit am Schlauchanschluss des selbigen. Kostenvoranschlag erstellen lassen, Händler informiert, um Nacherfüllung gebeten

Ende August (!): Händler erklärte sich nach langen Auseinandersetzungen und Androhung von rechtlichen Schritten endlich bereit, Auto in die Werkstatt zu nehmen.

jetzt hab ich das Auto seit einer Woche wieder und stelle folgendes fest: Der Kompressor wurde mit der Begründung, er sei in Ordnung, nicht getauscht. Tatsächlich höre ich das Geräusch diesmal nicht mehr ständig, nur sporadisch. Zufall? Keine Ahnung. Fraglich ist nur, ob der Kompressor defekt ist im Sinne der Gewährlseistung.

Viel schwerwiegender finde ich allerdings, dass immer noch der gleiche Kondensator verbaut ist. Wie kann das sein? Kann man sowas reparieren? OK, mit Dichtmittel oder ähnlichem. Aber nun höre ich natürlich Flöhe husten und glaube, dass die Kälte aus der rechten Düse wieder nachlässt, so wie es schon im Mai war. Da lies die Kühlleistung auch von rechts nach links nach.

Was ist, wenn ich nach dem kommenden Winter merke, dass die Kühlleistung wieder komplett weg ist, und herauskommt, dass der Händler aus Kostengründen nur eine Notlösung angewandt hat, die das Kühlmittel nur ein paar Monate hält. Hat er damit seiner Nacherfüllung genüge getan? Wie lange müsste diese "Reparatur" halten? Oder kann der Händler damit erfolgreich zeit schinden?

Hallo Zoidy !!

Du hast Dir also im Februar 09. einen FoFo Bj. 06 gekauft bei einem Gewerbe treibenden Händler, wenn dem so ist, dann hast Du die ersten 6 Monate (Sachmangelhaftung ) auf das Kompl. Auto (nicht auf Verschleissteile) dann hast Du 12 oder 24 Monate Gewährleistung, das steht aber im Kaufvertrag, aus diesen (Gesetzen) kann der Händler sich nicht herrausreden, drohe ihm mit Anwalt !!

Eine Garantie-Versicherung berührt den Kaufvertrag NICHT, weil es eine (Dritte Partei) ist, und der Kaufvertrag zwischen zwei Parteien geschlossen wurde.

Lasse Dir alles schriftlich geben, und schreibe dem Händler Deine Forderungen, nehme immer Zeugen mit !! Auf eine Reparatur des Händlers hast Du auch eine 12 M. Gewährleistung !!

Informiere Dich beim adac, Rechtsabteilung im i-net, da stehen viele Tipp's

MFG

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Wenn du eh schon mit rechtlichen Schritten gedroht hast, hast dich sicherlich auch schon beraten lassen.

=> Frag am besten deinen Anwalt.

Nein, habe ich nicht. Habe auf mein persönliches rechtswissen vertraut, somit habe ich auch keinen Anwalt, den ich fragen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

Guten Morgen Gemeinde! :-)

Mich beschäftigt da eine kleine Angelegenheit: Ich habe mir meinen 06er FoFo im Februar gekauft und hatte schon kurz danach Probleme mit dem Händler, was die Gewährleistung angeht. Grund für alles: Die Klimaanlage kühlte nicht. Kurze Chronologie der Ereignisse:

März: Defekt festgestellt, als es wärmer wurde. Klimaservice nötig, wird nicht von der Garantie bzw. Gewährleistung getragen (teilweise verständlich, auch wenn ich nicht verstehe, dass der Händler ein solches Auto übergibt)

Ende April: Kühlmittel auffüllen lassen, macht jetzt wunderbar kalt, aber der Kompressor gibt hässliche Mahlgeräusche von sich, die man im Innenraum deutlich wahrnimmt

Mitte Mai: Klimaanlage kühlt nicht mehr, kompressor springt mangels Kühlmittel nicht mehr an. Unter UV-licht gesehen, dass sich das ganze Kühlmittel unter den Kühlern gesammelt hat. Loch im Kondensator und Undichtigkeit am Schlauchanschluss des selbigen. Kostenvoranschlag erstellen lassen, Händler informiert, um Nacherfüllung gebeten

Ende August (!): Händler erklärte sich nach langen Auseinandersetzungen und Androhung von rechtlichen Schritten endlich bereit, Auto in die Werkstatt zu nehmen.

jetzt hab ich das Auto seit einer Woche wieder und stelle folgendes fest: Der Kompressor wurde mit der Begründung, er sei in Ordnung, nicht getauscht. Tatsächlich höre ich das Geräusch diesmal nicht mehr ständig, nur sporadisch. Zufall? Keine Ahnung. Fraglich ist nur, ob der Kompressor defekt ist im Sinne der Gewährlseistung.

Viel schwerwiegender finde ich allerdings, dass immer noch der gleiche Kondensator verbaut ist. Wie kann das sein? Kann man sowas reparieren? OK, mit Dichtmittel oder ähnlichem. Aber nun höre ich natürlich Flöhe husten und glaube, dass die Kälte aus der rechten Düse wieder nachlässt, so wie es schon im Mai war. Da lies die Kühlleistung auch von rechts nach links nach.

Was ist, wenn ich nach dem kommenden Winter merke, dass die Kühlleistung wieder komplett weg ist, und herauskommt, dass der Händler aus Kostengründen nur eine Notlösung angewandt hat, die das Kühlmittel nur ein paar Monate hält. Hat er damit seiner Nacherfüllung genüge getan? Wie lange müsste diese "Reparatur" halten? Oder kann der Händler damit erfolgreich zeit schinden?

Hallo Zoidy !!

Du hast Dir also im Februar 09. einen FoFo Bj. 06 gekauft bei einem Gewerbe treibenden Händler, wenn dem so ist, dann hast Du die ersten 6 Monate (Sachmangelhaftung ) auf das Kompl. Auto (nicht auf Verschleissteile) dann hast Du 12 oder 24 Monate Gewährleistung, das steht aber im Kaufvertrag, aus diesen (Gesetzen) kann der Händler sich nicht herrausreden, drohe ihm mit Anwalt !!

Eine Garantie-Versicherung berührt den Kaufvertrag NICHT, weil es eine (Dritte Partei) ist, und der Kaufvertrag zwischen zwei Parteien geschlossen wurde.

Lasse Dir alles schriftlich geben, und schreibe dem Händler Deine Forderungen, nehme immer Zeugen mit !! Auf eine Reparatur des Händlers hast Du auch eine 12 M. Gewährleistung !!

Informiere Dich beim adac, Rechtsabteilung im i-net, da stehen viele Tipp's

MFG

Danke für Deine Antwort. Habe noch zum Verständnis etwas ergänzendes:

In der Tat, Kaufdatum war der 13.02.09, bis 12.08.09 lag die Beweislast beim Händler. Ich habe rechtzeitig vorher noch dem Händler ein beweiskräftiges Einschreiben zukommen lassen, in dem ich meine Forderungen aufgezählt habe. (Außer der Klimaanlage waren noch zwei andere Positionen drauf, die offenbar korrekt repariert wurden) Zuvor reagierte der Händler nie auf Emails.

Gewährleistung geht bis zum 12.02.10. Da von einem Mangel bei Kauf auszugehen ist, muss die Zusatzgarantie nicht greifen, wäre auch sehr ungünstig, weil ich dann einen hohen Teil der Materialkosten selbst tragen müsste.

Jetzt hat der Händler den Kondensator am 30.08.09 ich nenns mal "geflickt". Heißt das, auf diese Arbeit habe ich wieder Gewährleistung bis zum 30.08.10? Müsste der Händler Reparaturen nicht nach Herstellervorgabe durchführen?

Hintergrund dieser Frage ist auch: Einer der Dieselinjektoren war undicht, Abgase drangen dadurch in den innenraum. Im Kostenvoranschlag des freundichen Ford-Händlers waren arbeiten im Wert von 350 € aufgeführt, da die im Zylinderkopf liegenden Simmerringe und die Schlauchzuleitung erneuert werden müssten (wie gesagt laut Herstellervorgabe). Wenn der Händler jetzt vorsichtig übertrieben einfach Fensterkitt eingesprüht hätte ist das für mich als Laie ja nicht sofort zu erkennen und hält bestimmt auch 6 Monate. (Dem A*** traue ich mittlerweile alles zu.) Könnte ich ihn danach noch belangen, weil er schlampig gearbeitet hat?

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

Danke für Deine Antwort. Habe noch zum Verständnis etwas ergänzendes:

In der Tat, Kaufdatum war der 13.02.09, bis 12.08.09 lag die Beweislast beim Händler. Ich habe rechtzeitig vorher noch dem Händler ein beweiskräftiges Einschreiben zukommen lassen, in dem ich meine Forderungen aufgezählt habe. (Außer der Klimaanlage waren noch zwei andere Positionen drauf, die offenbar korrekt repariert wurden) Zuvor reagierte der Händler nie auf Emails.

Gewährleistung geht bis zum 12.02.10. Da von einem Mangel bei Kauf auszugehen ist, muss die Zusatzgarantie nicht greifen, wäre auch sehr ungünstig, weil ich dann einen hohen Teil der Materialkosten selbst tragen müsste.

Jetzt hat der Händler den Kondensator am 30.08.09 ich nenns mal "geflickt". Heißt das, auf diese Arbeit habe ich wieder Gewährleistung bis zum 30.08.10? Müsste der Händler Reparaturen nicht nach Herstellervorgabe durchführen?

Hintergrund dieser Frage ist auch: Einer der Dieselinjektoren war undicht, Abgase drangen dadurch in den innenraum. Im Kostenvoranschlag des freundichen Ford-Händlers waren arbeiten im Wert von 350 € aufgeführt, da die im Zylinderkopf liegenden Simmerringe und die Schlauchzuleitung erneuert werden müssten (wie gesagt laut Herstellervorgabe). Wenn der Händler jetzt vorsichtig übertrieben einfach Fensterkitt eingesprüht hätte ist das für mich als Laie ja nicht sofort zu erkennen und hält bestimmt auch 6 Monate. (Dem A*** traue ich mittlerweile alles zu.) Könnte ich ihn danach noch belangen, weil er schlampig gearbeitet hat?

Hallo Zoidy !!

1. Ab einem Reparatur-Datum, hast Du 6 oder 12 Monate Gewährleistung, auf die Rep, das weiss ich nicht mehr so genau.

2. Eine Zusatz-Garantie Reduziert nur die Rep,-Kosten des Händlers in den esten 6 Monaten der Sachmangehaftungl, Du brauchst also garnichts zubezahlen, (in den ersten 6 Monaten) danach bezahlt die Versicherung nur einen % Teil der Rep-Kosten, auf grund von (Km-Leistung & Bj.) dann kommt die (Beweislastumkehr) das heist das Du beweisen must das der Mangel schon beim Kauf vorlag !! Das wird schwer !! In der Zusatz-Garantie (Police) steht warscheinlich Dein Name als Versicherungs-Nehmer drin !! das ist (FALSCH) es gehört der Name des Verkäufer's rein,

Weil mit Kaufdatum die Sachmangelhaftung läuft, und die Gewährleistung der Verkäufer's, und nach 12 Monaten ist meist alles vorbei, ich wette das die Zusatz-Garantie auch nur 12 Monate ab Kaufdatum läuft, danach stehst Du alleine da !!

3. Ob der Händler Fach-gerecht Rep. hat kann nur ein Sachverständiger bescheinigen.

4. Abgase hatte ich auch im Innenraum (Injektor lose) habe ich selber nachgezogen, alles klar, hat 5 min. gedauert und kein Geld gekostet.

 

Ich habe alle Diverenz-Kosten der Car-Garantieversicherung vor Gericht zurück erstritten, und Recht bekommen !! 1800 €

Das geht aber nur innerhalb der Gewährleistung !!

Lese meinen Beitrag :: FoFo Dauernd kaputt mit Dickem Hals !!!

ich glaube auf Seite 116 oder so !!

MFG

Danke für Deine Mühen. naja, ein Sachverständiger wäre dann auch erstmal ein teuerer posten, den ich vorstrecken müsste. Und die kosten dafür könnte ich nur einfordern, wenn ein nachweis für schlampige Arbeit vorliegt, also müsste ich pokern.

Muss mal schauen, da ich ja erstmal 6 monate zeit habe, bis die beweislastumkehr eintritt (Im Fall Kondensator). Die Frist würde am 30.02.09 enden.

Mehr oder weniger OT: Welches wäre denn die beste möglichkeit, die kühlleistung im Winter zu überprüfen, ohne dass ich extra in die Werkstatt müsste?

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