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Gewährleistung - Vorbesitzer gewerblich, Verkäufer privat?

Themenstarteram 2. Dezember 2019 um 15:21

Hallo zusammen,

wir möchten uns von unserem alten Golf V trennen. Nach Anschaffung eines Kombis steht dieser nun nur noch rum, und wertvoller wird er dadurch auch nicht.

Einziges Problem, der Wagen ist auf den Betrieb meiner Schwiegereltern angemeldet, diese haben den Golf uns überlassen (schon lange her). Schein und Brief haben wir, Schwiegereltern haben dem Verkauf zugestimmt, in den Büchern hat der Golf nur noch "Errinnerungswert". Wir selber stehen in keiner direkten Verbindung zum Betrieb (sind dort nicht angestellt, keine Teilhaber o.ä.).

Können wir nun den Golf einfach als Privatperson verkaufen, ohne Probleme bezüglich Gewährleistung oder Garantie zu bekommen? Vorbesitzer laut Papieren ist ja Gewerbe, und damit müssten die (wenn sie als Verkäufer auftreten), Gewährleistung geben.

Angeblich soll das so gehen (also dass wir den einfach privat verkaufen), irgendwie kommt mir das aber zu einfach vor (würd es dann nicht jeder Betrieb so machen?)...

Viele Grüße und Danke!

Beste Antwort im Thema

Moin,

Weil es extrem günstige Flottentarife gibt und das Ummelden dann das Auto nur unnötig teurer werden lassen täte.

Die Lösung ist ganz einfach - setzt aber möglicherweise ein Telefonat mit dem Steuerberater voraus oder falls die Buchhaltung entsprechend im Haus und diesbezüglich fit ist ein Gespräch mit der.

Das Auto wird dann ordnungsgemäß aus dem Betriebsvermögen komplett rausgenommen und an euch übertragen - eventuell muss dazu ein kleiner Minigeldbetrag fließen. Dann dürft ihr das Fahrzeug ganz normal privat verkaufen und die Gewährleistung auch ausschließen. Wichtig ist nur - dies vernünftig zu dokumentieren, damit nicht später wer kommt und meint, es gäbe Gewährleistung.

LG Kester

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wie ist der Haltereintrag in den Papieren denn GENAU formuliert?

(steht da nur ein Name? oder sowas wie XYZ GmbH?)

besser wäre es, den Wagen an einen Händler oder für den Export zu verkaufen. Dann könnt Ihr die Gewährleistung wirksam ausschließen.

Warum habt ihr den Wagen denn nicht auf euch umgemeldet?

Das würde die Sache deutlich vereinfachen. Auch steuerlich für die Schwiegereltern.

 

Solange als Halter eine Firma steht, könnt ihr den Wagen nicht so ohne weiteres von Privat verkaufen.

Das Einzige wirkliche Problem dabei ist: Ihr könnt die Gewährleistung nicht ausschließen. ihr müßtet also für evtl. Mängel die vor dem Verkauf schon bestanden haben und über die Ihr den Käufer nicht informiert habt, haften.

Themenstarteram 2. Dezember 2019 um 15:38

Danke für die Antworten!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 2. Dezember 2019 um 16:26:30 Uhr:

wie ist der Haltereintrag in den Papieren denn GENAU formuliert?

(steht da nur ein Name? oder sowas wie XYZ GmbH?)

Aus dem Haltereintrag geht eindeutig hervor, dass es ein Gewerbe ist (also Firmenname KG).

Im Nachhinein wäre eine Ummeldung auf uns vorteilhafter gewesen, ja. Haben wir aber auch nach Abstimmung mit den Schwiegereltern nicht gemacht...

Wir werden den Golf also nur an Gewerbe verkaufen. Ist zwar schade, aber wohl besser so.

Moin,

Weil es extrem günstige Flottentarife gibt und das Ummelden dann das Auto nur unnötig teurer werden lassen täte.

Die Lösung ist ganz einfach - setzt aber möglicherweise ein Telefonat mit dem Steuerberater voraus oder falls die Buchhaltung entsprechend im Haus und diesbezüglich fit ist ein Gespräch mit der.

Das Auto wird dann ordnungsgemäß aus dem Betriebsvermögen komplett rausgenommen und an euch übertragen - eventuell muss dazu ein kleiner Minigeldbetrag fließen. Dann dürft ihr das Fahrzeug ganz normal privat verkaufen und die Gewährleistung auch ausschließen. Wichtig ist nur - dies vernünftig zu dokumentieren, damit nicht später wer kommt und meint, es gäbe Gewährleistung.

LG Kester

Könnt ihr ihn denn nicht einfach jetzt ummelden? Wäre wahrscheinlich das einfachste um nachher keine Gewährleistung erbringen zu müssen. Der eine Haltereintrag mehr macht den Braten dann auch nicht Fett...

das wäre etwas zu einfach. Um nachhaltig aus der Gewährleistung raus zu sein, muss nach der Ummeldung auf privat das FZ auch noch eine gewisse Zeit privat genutzt werden.

Themenstarteram 2. Dezember 2019 um 16:10

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Dezember 2019 um 17:03:38 Uhr:

das wäre etwas zu einfach. Um nachhaltig aus der Gewährleistung raus zu sein, muss nach der Ummeldung auf privat das FZ auch noch eine gewisse Zeit privat genutzt werden.

Ich habs fast befürchtet. Wahrscheinlich ein halbes Jahr?

 

ich glaube, da gibt es keine starre Frist. Wenn man vor Gericht sauber argumentieren kann, dass der Verkauf privat war. Das wird im Einzelfall entschieden.

Man könnte ihn privat anmelden und dann einmal ummelden, dann ist die gewerbliche Adresse aus den Papieren raus.

Dann würde ich es wie Rotherbach beschrieben hat machen. Eigentumsnachweis ausstellen lassen und als Privatperson veräußern. Papier ist ja bekanntermaßen geduldig...

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 15:52

Danke nochmal für alle Antworten!

Wir werden den Golf also ausschließlich an Gewerbetreibende inserieren, alles andere könnte Ärger machen.

Ich befürchte zwar, dass ein Händler uns nichts mehr für den Golf geben wird, aber das wird scih zeigen...

Der "Gewerbliche" muss ja kein Händler mit nur DAT HändlerEinkaufskurs sein ...

Ein Gewerblicher kann auch der Bäckermeister sein, der für Töchterchen einen netten Golf sucht und einen fairen Kurs zahlt ...

Oder ein junger Stüppi kommt mit Tantchen die Friseursalonbetreiberin ist vorbei, auch gewerblich ... In gwissen Kreisen hat doch jeder in der familiy irgendein Gewerbe angemeldet..:D

Exportaufkäufer zahle teilweise auch gute Preise und die Abwicklung ist recht zügig, die würde ich auch nicht sofort ausschließen...

So klein ist die Käufergruppe nicht, bei den 1001 Möglichkeiten, ich würde da ersteinmal mit dem üblichen Marktpreis starten und ein paar Angebote abwarten ... Ein Golf ist nun kein Exot wo man 2 Monate auf den einen Käufer warten müsste...;)

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 2. Dezember 2019 um 18:21:06 Uhr:

Dann würde ich es wie Rotherbach beschrieben hat machen. Eigentumsnachweis ausstellen lassen und als Privatperson veräußern.

Du hast KaiR offensichtlich nicht ganz richtig verstanden.

So wie Rotherbach das beschreibt, könnte das ganze als Umgehungs- bzw. Strohmanngeschäft gewürdigt werden. Mit dem Ergebnis, dass die KG am Ende für die Gewährleistungsansprüche haftet.

Verkauf an gewerblichen Käufer ist bei der Konstellation mit Sicherheit eine gute Idee.

Zitat:

@DarkL_86 schrieb am 3. Dezember 2019 um 16:52:49 Uhr:

Danke nochmal für alle Antworten!

Wir werden den Golf also ausschließlich an Gewerbetreibende inserieren, alles andere könnte Ärger machen

Ihr seid übrigens nicht verpflichtet, den Gewerbestatus Eures Käufers zu überprüfen. Wenn sich Karl Meier im Kaufvertrag mit Karl Meier Mediaagentur bezeichnet und dann die Gewährleistung ausgeschlossen wird, kann sich Karl Meier nicht auf die Gewährleistung von Privatleuten berufen.

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