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Gewährleistung?!? Wer kann mir weiterhelfen, beim Kauf wurde mir was verheimlicht.

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 15:07

Hallo,

 

Ich habe gestern mir einen Roadster gekauft. Ich weis, eigentlich falsche Teil vom Forum. Jedoch als ex. bzw. noch 5er fahrer hab ich mir dies mal erlaubt aufgrund der grösseren Teilnahme hier auch reinzustellen, zudem kann es jeden Fahrzeug Typ treffen.

 

Ich habe ihn in Wolfsburg geholt, der Verkäufer hatte den Wagen auf das Geschäft zugelassen.

 

Nun bin ich 500km nach Suttgart gefahren. Am nächsten Morgen hab ich den Wagen meinen Vater gezeigt, der bemerkte, dass das Innenverdeck einen Riss hat. Direkt bei der Fahrerseite hinten links.

 

Außerdem wurde mir beim kauf zugesichert, dass bereits die Reifen einmal getauscht wurden. Hab ich vor Ort geprüft und festgestellt, dass diese sehr wenig Profil aufweisen. Telefonisch wurde mir zugesichert, dass dies nichtmehr die ersten Reifen sind (EZ 2005). Ich habe mich trotzdem vor Ort für einen Kauf entschieden, da ich dachte ein Satz neue Reifen in Ordnung, mann kann keine Neureifen erwarten.

 

Gut seis drum, die Reifen ok. Aber das mit dem Verdeck finde ich schon schwach und ich habe mich deshalb auch schon im Internet schlau gemacht. Aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit hat der Verkäufer automatisch eine Gewährleistungspflicht. Richtig? Zudem ist es doch auch so, dass in der Regel in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Nachweispflicht steht, dass der Mangel nicht zuvor schon bestand. Richtig? Zumindest hab ich mir das so angelesen.

 

Ich bin ja kein Unmensch und habe den Verkäufer eine Mail gesendet und ihm vorgeschlagen ich lasse das Verdeck richten und sende ihm die Rechung wg. Vorsteuerabzug und Gewinnminderung zu. Auserdem hab ich ihm vogeschlagen er soll kulanter Weise zwei neue Reifen springen lassen (VA), er erhält Rechung. da er mich am Telefon insofern die Unwahrheit erzählt hatte. Das mit den Reifen ist mir nicht so wichtig, jedoch versuchen kann man es.

 

Was meint Ihr? Wie seht Ihr meine Erfolgsaussichten?

 

Vielen Dank für eure comments.

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2009 um 19:28

1.3 mm ?

In Deutschland braucht man 1.6 mm, das sollte man eignetlich wissen

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33 Antworten
am 17. Mai 2009 um 15:37

Also ich gehe davon aus das du dir einen VW geholt hast?

ein paar mehr Angaben zum Fhz wären nicht schlecht;)

1. Was heisst wenig Profil?? mindestprofilgröße 1,3mm.das Auto ist 4 jahre alt,und wieviel km hat es runter?

2.Hast du den schaden beim kauf/Probefahrt bemerkt?-Nein! das heißt du kannst es nicht beweisen,das der Schaden beim Kauf schon vorhanden war.

3. wenn Du eine beanstandung hast und auf "garantie" zurückgreifen willst,dann kannst du es nur bei demjenigen machen wo du das Fhz. her hast!

Wo anders in reperatur geben und dem Händler in rechnung stellen,glaub ich wird schwierig:(

tritt mit dem Händler in kontakt und sprich mit ihm für eine vernünftige lösung;) kann es voll verstehen,das du angepisst bist.

Gruß

Michi

 

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 15:48

Hi,

nein ich kann euch beruhigen. Ich habe mir einen BMW Z4 3,0 gekauft. ;)

Ich habe es vom Chef/Eigentümer eines Strassenbauunternehmens gekauft. Der Wagen ist EZ 5/2005. Profil ist über 1,3 mm. Aber wer schonmal im Regen gefahren ist, weiss dass 1,3mm nicht sicher sind.

Garantie gibt es keine. Er gehe jedoch sehr stark davon aus, dass er aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit automatisch die Gewährleistung geben muss. (War ja damals ganz dick in den Medien). Ich hab dem Herren schon eine e-Mail gesendet. Mal kucken was er meint.

Gem. der Literatur was ich im i-net gelesen habe, besteht sogar in den ersten 6 Monate grds. die Nachweispflicht beim Verkäufer.

am 17. Mai 2009 um 16:02

Achso:D

Also es war ein privatverkauf?

Ich glaube,wenn du die Mängel nicht beim kauf gesehen hast,Verdeck/Reifen,hast Du glaub ich pech gehabt:(

1. Der Verdeck schaden,könnt auch von Dir sein....

2. Solang es mehr als 1,3mm ist,ist alles I.O.:( ist ja ein gebrauchter....:rolleyes:

Am besten Du tel. mit demjenigen und schau mal wie kooperativ er ist,da man solche dinge beim Kaufen begutachtet;)

Gruß

Michi

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 16:21

Ich möchte mich korrigieren:

Der Verkäufer hat das Auto auf seine Person zugelassen nicht auf sein Unternehmen.

am 17. Mai 2009 um 16:29

Dann hat es sich in Deinem Fall. Zumindest dann, wenn die Gewährleistung im Vertrag definitiv ausgeschlossen wurde.

Zum rechtlichen soviel...

1.)

Auch ein Gewerbetreibender kann Dir "Privat" ein Auto verkaufen. Grundsätzlich ist es aber so, dass auch jeder Privatverkäufer für gebrauchte Sachen automatisch 1 Jahr Gewährleistung geben muss, sofern er diese nicht ausdrücklich ausschließt. Der Unterschied ist letztlich der, dass ein Gewerbetreibender, der Dir das Fahrzeug im Rahmen seines Unternehmens verkauft, die Gewährleistung nicht ausschließen kann. Tut er dies dennoch, ist dieser Passus automatisch unwirksam.

2.)

Der Gewährleistungsgebende hat natürlich ein Nachbesserungsrecht. Lässt Du einfach in einer anderen Werkstatt richten, zahlst Du die Reparatur schlichtweg selbst. Es gibt durchaus die Möglichkeit extern reparieren zu lassen - dann aber nach Absprache und im beiderseitigem Einvernehmen.

Heißt auf deutsch gesagt, mal eben einfach in der Werkstatt ein neues Verdeck draufziehen lassen und die Rechnung an den Verkäufer schicken ist nicht. Zahlst Du definitiv selbst.

3. ) Was die Reifen angeht, so liegt die Schuld allein bei Dir. Du bist doch hingefahren und hast das Fahrzeug angeschaut und gekauft. Die Reifen nachzuschauen dürfte da ja wohl das simpelste sein. Was zuvor telefonisch abgesprochen wurde ist rechtlich absolut irrrelevant, da das Angebot nur für die Zeit des Telefongesprächs gilt...

Fazit? Hat er Dir das Fahrzeug als Privatperson unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft, hast Du schlichtweg Pech gehabt...

LG NeoNeo28

Ich denke auch, daß der Verkäufer sicher so einen "ADAC" Kaufvertrag ausgedruckt hatte, der beide Seiten relativ sicher nach so einem Kauf stehen lässt, ohne das einer den anderen wegen irgendwas noch belangen könnte. Quasi "gekauft wie gesehen" oder lieg ich falsch?

Gruß

Silvio

am 17. Mai 2009 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von bella_b33

Ich denke auch, daß der Verkäufer sicher so einen "ADAC" Kaufvertrag ausgedruckt hatte, der beide Seiten relativ sicher nach so einem Kauf stehen lässt, ohne das einer den anderen wegen irgendwas noch belangen könnte. Quasi "gekauft wie gesehen" oder lieg ich falsch?

Gruß

Silvio

Du siehst es richtig.Wer von "privat" ein Auto kauft und auf solche sachen nicht achtet,ist selber schuld:(Hätte man bestimmt den Kaufpreis runterhandeln können:rolleyes: (sry)

Gruß

Michi

am 17. Mai 2009 um 18:08

ja, richtig.

Eine Sachmängelhaftung (so heißt das richtig) kann der Privatmann ausschließen. Wenn das Fahrzeug auf den Verkäufer als Privatmann zugelassen war, stammt es aus seinem Privatvermögen und hat mit seiner Tätigkeit als Unternehmer nichts zu tun. Er kann die Sachmängelhaftung also zu recht ausschließen.

Wenn er das getan hat, hast du leider Pech. Die Mängel hättest du sehen können und den Preis entsprechend verhandeln können.

Jetzt hat der Verkäufer nur noch bei arglistiger Täuschung zu haften (z.B. verschwiegener Unfall).

Als Privatmann ist er nicht verplichtet dich auf jede Macke hinzuweisen.

Wenn das anders wäre, könntest du als Privatmann nie mehr risikolos eine Sache verkaufen, da mit dem Gebrauch immer Spuren entstehen. Wenn dann der Käufer beliebig reklamieren und dich für die Beseitigung der Mängel haftbarmachen könnte, wäre das Risiko nicht abschätzbar.

Was lernt man draus? Nächstes Mal genauer schauen (ich weiß, der "habenwill- Effekt" schaltet den Verstand leider in solchen Momenten auf Sparflamme...)

am 17. Mai 2009 um 19:28

1.3 mm ?

In Deutschland braucht man 1.6 mm, das sollte man eignetlich wissen

Hallo zusammen,

aus meiner Sicht hast Du von Rechts wegen keine Aussicht auf Erfolg,

weil Du jetzt in der Beweispflicht bist. Hier hilft nur, wie meiner Meinung nach in den allermeisten Fällen, eine einvernehmliche Einigung mit dem Verkäufer.

Wie willst Du denn beweisen, daß Dir das Verdeck nicht kaputt gegangen ist?

Im Kaufvertrag steht mit Sicherheit so was wie "gekauft wie gesehen"?!!!

MfG Thomas

am 18. Mai 2009 um 3:28

Sehe ich genauso. Ein Mangel der vorher nicht da war, kann man schlecht im Kaufvertrag dokumentieren. Wenn es hart auf hart kommt, musst Du beweisen, dass der Mangel schon vorher vorhanden war. Bei offensichtlichen Mängeln zählt übrigens die Beweislastumkehr nicht. Man würde Dich fragen, warum Du Dir das Fahrzeug nicht vorher genau genug angeschaut hast. Also ich denke auch - no way...

Da das Fahrzeug ja privat auf den Verkäufer zugelassen war und dann wohl auch nicht über die Firma verkauft worden ist, oder hast Du eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bekommen, ist es ein ganz normaler Verkauf von privat an privat. Und wenn der Verkäufer hier die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat, dann hast Du leider Pech gehabt, sprich gekauft wie gesehen.

am 18. Mai 2009 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott

 

 

...dass das Innenverdeck einen Riss hat. Direkt bei der Fahrerseite hinten links.

 

Ich habe mich trotzdem vor Ort für einen Kauf entschieden, da ich dachte ein Satz neue Reifen in Ordnung, mann kann keine Neureifen erwarten.

Also meine Einschätzung.

Ich habe nicht alle Antworten "En Detail" gelesen.

Im Großen und Ganzen sind sie aber richtig.

Du hast privat gekauft.

Das bedeutet alle Gewährleistungsansprüche sind zunächst weg!

Ich unterstelle, dass ein standard ADAC-Vertrag verwendet wurde.

Dieser enthält einen Gewährleistungsausschluss.

Zum Sachteil:

1. Das Verdeck.

Den Riss hättest Du bemerken können. Der Verkäufer hat folglich nicht "verschwiegen".

2. Reifen

Die Reifen hast Du ebenso vor dem Kauf gesehen.

Hier wäre meiner Ansicht nach der einzige Anknüpfpunkt für

Ansprüche in irgend einer Form. Allerdings auch nur falls Du

den Wagen nicht gekauft hättest. Dann könnte man sich die

Fahrtkosten ersetzen lassen.

Falls sich der Verkäufer auf irgend etwas einlässt, macht er Dir

ein Geschenk! 2 neue Reifen + Verdeck reparieren.

"fingernassmachundindieluftstreck" ~ 1500-2000 EUR.

Die Reifen konntest Du erkennen, das Verdeck ebenfalls.

Verschwiegen wurde nichts.

Noch was, was die Gewährleistung bei den beiden Punkten Reifen und

Verdeck auf jeden Fall ausschließt.

Selbst wenn er gewerblich verkauft hat, könnte man, als Anwalt

des Verkäufers darauf abstellen, dass der Käufer die "Mängel"

gesehen hat, ja gesehen haben musste(!).

Speziell bei Kfz handelt es sich bei der Besichtigung und

Probefahrt um eine Beschaffenheitsvereinbarung. Dieser Ansicht

folgend würdest Du nicht mal bei einem gewerblichen Verkauf

Land sehen.

Dennoch viel Spass mit dem neuen Vehicolos :)

Themenstarteram 18. Mai 2009 um 15:04

Hallo,

habe eben mit einem ADAC Anwalt telefoniert, welcher mir gute chancen zusicherte wegen dem Verdeck.

Habe ich in diesem Thread nicht genau erläutert, dass der Verkäufer mir per e-Mail zusicherte, dass das Fahrzeug Unfallfrei und unbeschädigt ist.

Beweislast dürfte dem Verkäufer schwer fallen, da ich den Fehler innerhalb 24h später bemerkte, gemäß Aussage vom RA.

Mal schauen was passiert.

Gruß

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