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Gewährleistungsdauer Gebrauchtwagen?
Hallo,
passt zwar nicht zu Versicherung, ich weiß aber auch nicht wo ich das sonst hier reinschreiben soll. Es geht um folgendes:
September 2007 habe ich einen Gebrauchtwagen (damals 8 Jahre alt) beim Händler gekauft.
November 2007 hat der Wagen auf Gewährleistung einen Austauschmotor bekommen (Neuteil), bzw. ich habe einen kleinen Teil der Kosten selbst übernommen.
Der Kaufvertrag ist total simpel aufgebaut (Privatperson A kauft bei Händler B den Wagen X für Betrag Y) Datum und Kilometerstand steht noch drin, sonst nichts weiter..
Nun habe ich einen Schaden an genau diesem Tauschmotor, kann ich da vom Händler noch etwas verlangen?
Wie lange habe ich den Gewährleistung auf den Wagen wenn im Kaufvertrag nichts dazu steht (1 oder 2 Jahre)?
Habe ich eventuell eine Garantie auf den Tauschmotor (Ersatzteil von VW)? Rechnungen über die verbauten Teile habe ich hier.
Gruß
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10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von G. Threepwood
Habe ich eventuell eine Garantie auf den Tauschmotor (Ersatzteil von VW)? Rechnungen über die verbauten Teile habe ich hier.
Schau in den Unterlagen nach.
Eine Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers. Wenn die nirgends steht, gibt es wohl auch keine.
Über die gesetzliche Sachmängelhaftung wird es schwierig bis aussichtslos, da ab dem sechsten Monat die Beweislastumkehr gilt und DU damit beweisen müsstest, dass die Ursache für den heutigen Defekt bereits BEI KAUF des Motors vorhanden war, der Motor damals also schon mangelbehaftet war.
Wieviele km hat denn der Motor nun runter?
Am ehesten könnte noch etwas über Kulanz gehen, wenn der Motor damals wirklich neu war und die Ursache des Defektes nicht in Nebenagregaten oder mangelndem Service (lwechsel verpennt, etc.) zu suchen ist.
In den Unterlagen steht nichts zu einer Garantie, das ist nur eine Rechnung mit Datum auf der 3 Seiten lang die Teile aufgelistet sind die eingebaut wurden.
Beweislastumkehr denke ich ist nicht so das Problem, der Motor verliert viel Öl, ich hab mir das Gestern mal angeschaut, bin mir nicht sicher wo es her kommt. Für mich als Laie sieht es so aus als wenn es aus der Dichtung kommt, die zwischen Ölwanne und Motorblock sitzt, ich lasse da nächste Woche aber jemand draufschauen, der Ahnung davon hat.
Das sollte ja nicht mein Verschulden sein, da man an diesen Teilen ja nichts verändert. Der Motor hat 7000km gelaufen seit er eingebaut wurde. Ölwechsel und Filter habe ich selbst gemacht, sonst wurde nichts am Motor verändert.
Der Motor war ein Neuteil (Rumpfmotor, Kopf, Turbo, Wasserpumpe sind auf der Rechnung aufgeführt zusammen mit viel Kleinkram).
Ich denke halt das es nicht normal ist, dass ein neuer Motor nach 7000km so viel Öl verleiert das es auf die Straße läuft. Falls das Öl wirklich aus einer Dichtung des Motors austritt, kann man damit nach 1,5 Jahren noch was vom Verkäufer verlangen, der das ja eingebaut hat?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von G. Threepwood
Beweislastumkehr denke ich ist nicht so das Problem, der Motor verliert viel Öl, ich hab mir das Gestern mal angeschaut, bin mir nicht sicher wo es her kommt.
Schön, dass Du da keine Probleme siehst - ich sehe gewaltige:
Wie willst Du nachweisen, dass der Mangel schon 2007 vorlag?
Darum geht es bei der Sachmängelhaftung, nicht darum, dass etwas im Gewährleisutngszeitrum nciht kaputt gehen dürfte.
Es geht immer nur um die Frage, ob der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag oder nicht.
Ohne Inspektionsstempel vom Vertragshändler wird es sowieso eng.
Ich befürchte, Du wirst wenig Erfolg haben.
Was ist denn überhaupt defekt?
Geht gar nichts mehr oder ist nur die Ölwannendichtung undicht?
Ist das nicht bei allen VWs so?
Kam denn die Ölwanne neu rein oder stammt die (womöglich noch nebst Dichtung) auch noch vom alten Motor?
Defekt ist eigentlich nichts, der Motor läuft 1A. Aber er verliert so viel Öl, dass das komplette Geriebe eingesaut ist und sich das Öl in dieser Plastikabdeckung unterm Motor sammelt und dann auf dei Straße tropft. Also normal ist das nicht. Ich hatte vorher nen 20 Jahre alten Wagen, da haben die Dichtungen auch etwas geschwitzt, aber auf die Straße getropft ist das nicht. Wobei viel Öl auch relativ ist, am Meßstab fehlt auf 5000km seit dem letzten Wechsel eigentlich nichts.
Ich denke auch nicht, dass ich so TÜV bekommen würde. Ich meine wenn es dann wieder so los geht, dass ich vorm TÜV Termin erst mal den Motorblock sauber machen muss, damit die das nicht sehen ...
Ich will eigentlich nur wissen ob ich 2 Jahre Gewährleisung habe, wenn nichts im Vertrag erwähnt ist. Weil wenn das so ist würde ich nochmal bei denen Anrufen und mal normal Fragen wie sie zu der Sache stehen.
Die Ölwanne und die Dichtung sind neu, das sieht man deutlich. Ich bin mir halt nicht sicher wie viel Aufwand es ist das wieder dicht zu bekommen, weil ich habe eigentlich keinen Bock da nochmal den Motor raus zu holen, nur weil die zu blöd waren das gescheit zusammenzubauen.
Naja mal sehen, Inspektionen habe ich keine gemacht.
Gruß
Wenn im Kaufvertrag nichts Abweichendes drinsteht hat man in der Regel 2 Jahre Gewähr. Das mit der Beweisproblematik ist nicht zu verachten. Aber es gibt ja KFZ-Sachverständige die die Schadensursache (Z.B Herstellungs- oder Einbaufehler, gerade bei Tauschmotoren die nicht 100 Prozent passen) ermitteln können. Dumm nur wenn dann nach dem teuren Gutachten nichts brauchbares rauskommt. Aber dafür gibts ja Rechtschutzversicherungen. Wenn eine da ist würde ich es versuchen. Kostet ja dann nichts (ausser SB)
VW fragen.
Bei Opel hättest du bei Einbau eines Opel Austauschmotors durch einen Opelpartner 2 Jahre Teilegarantie.
Zitat:
Original geschrieben von haschee
VW fragen.
Bei Opel hättest du bei Einbau eines Opel Austauschmotors durch einen Opelpartner 2 Jahre Teilegarantie.
Aber auch bei der ansonsten super kulanten Firma Opel wird es eng, wenn mit dem neuen Motor nicht eine einzige Inspektion gemacht wurde.
In diesem Falle wirst Du schlechte Karten haben. Du hast zwar - wenn nicht schriftlich in den AGB des Kaufvertrages auf ein Jahr reduziert - zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Die gilt logischerweise aber nur für die Teile, die sich bei Übergabe des Fahrzeugs auch tatsächlich in dem Fahrzeug befunden haben. Da hier im November 2007 ein neuer Motor eingebaut wurde gilt für diesen - wenn nichts anderes vereinbart ist - eine 12monatige Ersatzteilgarantie unter Beachtung der vorgeschriebenen Auflagen. Diese Garantie ist also auch bereits abgelaufen und somit kein Leistungsanspruch mehr gegeben..
Wieso soll man denn auf ein neues Ersatzteil nur 12 Monate Gewährleistung erhalten? Sowas hab ich noch nie gehört.
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
Wieso soll man denn auf ein neues Ersatzteil nur 12 Monate Gewährleistung erhalten? Sowas hab ich noch nie gehört.
Er schreibt von der Garantie, die 24-monatige Gewährleistung ist davon unberührt