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Gewährleistungspflicht Privat Auto gekauft, nach 10 Tagen Getriebe defekt, weitere Mängel was nun?
Hallo liebe Motor talk Gemeinde,
ich bräuchte bitte ein paar Tipps wie ich gegen einen meiner Meinung nach, zum Teil unseriösen Privatverkäufer eines Fahrzeuges vorgehen sollte, um nicht auf eventuellen hohen Kosten alleine sitzen zu bleiben.
Ich habe mir vor 10 Tagen ein Automatikfahrzeug gekauft Audi A4 3.0 Bj 03, 131000Km gelaufen und bin gestern damit liegen geblieben.
Vermutlich das Getriebe, evnt laut Adac auch Schaltkasten oder Antriebswelle, wobei ich eher vom ersten ausgehe, denn das Fahrzeug ruckelte leicht beim anfahren bis 1000 Umdrehungen, dann merkte man nichts mehr davon. Ich selber habe wenig Ahnung von Fahrzeugen, dieses ist mein 4tes Auto.
Der Vorbesitzer der einen Freund in einer Werkstatt hat oder die ihm sogar gehört, wo ab 117.000 Wartungen ohne Rechnung gemacht worden seien (bis dahin war er Scheckheftgepflegt)wußte vermutlich mehr zu dem Fahrzeug wie er mir erklärt hat, auch hat er mich zum Teil belogen.
Im Kaufvertrag steht Getriebe ruckelt, es ist ein Standartkaufvertrag vom Adac. Mit der schönen Klausel Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauf...usw.
Zu dem ruckeln erklärte mir der Verkäufer das dieses Problem wohl mit einer Getriebspülung zu beheben sei. Auf meine Frage hin ober eine Klausel aufnehmen würde das das Getriebe nicht defekt sei um mich abzusichern verneinte er dieses. Da ich davon ausgehe das es ein größer Vorschaden gewesen sein muß, denn sonst wäre ich jetzt nicht liegen geblieben, über den er sicherlich bescheid wußte möchte ich natürlich dagegen vorgehen.
Des weiteren steht im Tüvbericht Motor ölfeucht, aber im Kaufvertag steht davon nichts. Auf meine Frage was das sei antwortete der Verkäufer der einen ehrlichen Eindruck auf uns machte, eine Bekannte war mit dabei. Das wäre vom Öleinfüllen ihm wäre dort etwas daneben gelaufen und Tüvprüfer müßten ja etwas bemängel bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug.
Jetzt hatte ich einen Tag zuvor das Fahrzeug bei einem Bekannten auf der Bühne um einmal genau nachzuschauen, denn im Tüvbericht war auch ein Querlenker defekt, was aber kein Thema ist, denn bei einem gebrauchten muß man auch ein wenig Geld in die Hand nehmen und ein paar Dinge auf seine Kosten zu erneuern gerade was ein Fahrwerk evnt. mal Bremsen oder ein Radlager beinhaltet und darüber war ich mir auch bewußt.
Dabei stellten wir fest das Öl von einer Leitung der Servolenkung kam, ein wenig vom Ventildeckel und auch am Getriebe etwas leckte, vermutlich der Simmering was ärgerlich genug wäre, ich aber auf meine Kappe genommen hätte wenn das Fahrzeug jetzt nicht liegen geblieben wäre und jetzt vor der Audiwerkstatt stünde.
Zudem fehlte der komplette Unterbodenfahrschutz der wohl aus mehreren Blechen besteht, (der Verkäufer sprach von einem Blech) und der Mitteltopf löst sich langsam auf und ist schon ein bischen undicht.
Zu guter letzt möchte ich noch erwähnen das nachdem wir einen Kaufpreis ausgehandelt hatten bei dem wir auch blieben, der Verkäufer mir offenbahrte das es nur einen Kfz Schlüssel gab. Mitlerweile weiß ich auch das dieser so um die 200 Eurönchen bei Audi kosten dürfte. :-(
Ich wäre euch also ziemlich dankbar wenn ihr ein paar gute Ratschläge für mich habt wie ich nun am besten vorgehe um eine Schadensbegrenzung herbei führen zu können das ich jetzt nicht alleine auf den Kosten sitzen bleibe oder sogar vielleicht besser von einem Rückgaberecht soweit dieses bestünde gebrauch machen kann.
Ich bin übrigens nicht Rechtschutzversichert.
Vielen Dank schon einmal im voraus.
Gruß M
Beste Antwort im Thema
Und seitdem winke ich gleich ab, wenn ich sowas lese oder höre wie:
"Klima geht nicht, aber muss nur neu befüllt werden"
Motor geht im Stand aus, sicher nur ne Einstellungssache..."
Oder wie bei Dir: " Getriebe ruckelt, sollte mit ner Spülung behoben sein."
Ja, Kruzifix!!! Wenn das alles nur sooo Kleinigkeiten sind?
Warum zum Teufel macht das keiner vorher in Ordnung und kriegt dann auch anständig Geld für seine Karre???
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83 Antworten
Naja, er hat in den Kaufvertrag geschrieben dass das Getriebe ruckelt.
Ich würde beim Privatverkauf, eines 15 Jahre alten Autos bei dem das Getriebe ruckelt, auch keine Gewährleistung für das Getriebe übernehmen.
Du wolltest eine Absicherung, der Privatverkäufer hat sich abgesichert. Darf er.
Du hast grundsätzlich erstmal kein Rückgaberecht.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat der Verkäufer dir keine Mängel verschwiegen. Du hingegen hast es versäumt, dich VOR dem Kauf über die mögliche Tragweite dieser Mängel zu informieren.
Du bezahlst jetzt leider Lehrgeld. Lerne daraus, dass Du beim nächsten Kauf das Fahrzeug von einer unabhängigen Stelle begutachten lässt. Das ist deutlich billiger als die Kosten, die jetzt möglicherweise auf dich zukommen. Du warst nach deiner Schilderung leider etwas zu naiv.
Ehrliche Antwort ?!
Von dem Auto hätte Ich die Finger gelassen !
Sieht schlecht für dich aus. Irgendwas zu beweisen wird unmöglich wegen dem Getriebe.
Du hättest den Wagen nicht kaufen sollen....
15Jahre und Automatik, kann gut gehen oder auch nicht. Ich hatte so einen ähnlichen Fall, ein Ford Fiesta mit stufenloser Automatik, 11 Jahre alt, 130000km auf der Uhr, Kaufpreis 1200€. Allerdings beim Kia Händler gekauft. Nach 4 Wochen kamen die Macken des Getriebes zu Tage. Kia telefonierte damals mit Ford, die Antwort von dort, gib dem Käufer das Geld wieder und entsorge das Auto.
Zitat:
@AMenge schrieb am 14. Oktober 2018 um 09:36:56 Uhr:
Du hast grundsätzlich erstmal kein Rückgaberecht.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat der Verkäufer dir keine Mängel verschwiegen. Du hingegen hast es versäumt, dich VOR dem Kauf über die mögliche Tragweite dieser Mängel zu informieren.
Du bezahlst jetzt leider Lehrgeld. Lerne daraus, dass Du beim nächsten Kauf das Fahrzeug von einer unabhängigen Stelle begutachten lässt. Das ist deutlich billiger als die Kosten, die jetzt möglicherweise auf dich zukommen. Du warst nach deiner Schilderung leider etwas zu naiv.
Doch, es wurden ja Mängel verschwiegen bzw nicht im Kaufvertrag aufgeführt mehrere Öllecks, der Mitteltopf und auch der Unterboden der fehlte.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 14. Oktober 2018 um 09:43:03 Uhr:
Sieht schlecht für dich aus. Irgendwas zu beweisen wird unmöglich wegen dem Getriebe.
Du hättest den Wagen nicht kaufen sollen....
Danke, das hilft mir aber nicht weiter, Ich möchte gerne wissen wie ihr an meiner Stelle vorgehen würdet.
Eines darfst du nicht vergessen, dass Auto ist 15 Jahre alt.
@TE Genau aus diesem Grund kauft man bei einem (seriösen) Händler und nur mit entsprechender Gebrauchtwagengarantie. Klar ist das in der Regel teurer als von privat, aber dafür hat man dann halt hinterher auch ne Garantie, die nach dem Kauf zeitlich begrenzt alle auftretenden Mängel abdeckt.
Bei Deinem obigen Text habe ich das Gefühl, dass Du der Meinung bist, eine 15 Jahre alte Karre muss vollkommen mängelfrei sein. Dieser Glaube trügt. Der Verkäufer muss nicht mal böse Absichten gehabt haben, hat meines Erachtens nach alle ihm bekannten Sachen (ruckelndes Getriebe) sauber aufgeführt. Ansonsten hat er sich schriftlich von allen weitergehenden Gewährleistungs- und Garantieansprüchen vertraglich freigestellt, was auch korrekt so ist. Also wie schon beschrieben Lehrgeld für Dich und keine Rückgabe.
Zitat:
@Steppenwolf_66 schrieb am 14. Okt. 2018 um 09:46:37 Uhr:
Doch, es wurden ja Mängel verschwiegen bzw nicht im Kaufvertrag aufgeführt mehrere Öllecks, der Mitteltopf und auch der Unterboden der fehlte.
Wegen dieser Mängel bist du aber nicht liegen geblieben.
Wenn du den ADAC Kaufvertrag genau gelesen hast, dann steht dort von wissentlichen Mängeln. Das Getriebe hat er erwähnt. Vielleicht hat er vom Rest nichts gewusst.
Du kannst jetzt nicht viel machen. Der Verkäufer muss keine Gewährleistung geben. Und Lügen zu unterstellen ist auch nicht klug.
Er hat ein Auto verkauft. 15 Jahre alt, über 100.000 Km. Du hast es gekauft. So einfach.
Ich bin jetzt mal Böse und sage.
Die Öllecks und das Loch sind erst nachher entstanden, und den Unterboden hast du selbst verloren....
So wirklich viel kannst du nicht machen. Man kann auch nicht alles über sein Auto wissen, die meisten habe nicht die Möglichkeit vor dem Verkauf unter den Wagen zu schauen, und auch wenn fehlt meistens noch die Kenntnis.
Die Frage ist was wird der Spaß kosten das Auto wieder voll funktionsfähig zu machen (ggf. Mit gebrauchten Teilen)?
Verständlich, dass du verärgert bist, keine Frage. Und es ist völlig überflüssig, dass jemand schreibt, er hätte das Auto nicht gekauft. Doch, ich bin der Ansicht, Du hast nicht die geringste Chance, irgend etwas einzuklagen. Und der Verkäufer wird das Auto höchst wahrscheinlich nicht zurücknehmen. Deinen Frust kann ich verstehen - Deine Ansicht, Du wärst ein Opfer, dem Unrecht getan wurde, nicht.
Verkäufer müssen nicht alles erwähnen, sie dürfen nur nicht lügen. Sicher wusste der von den Problemen. Der Nachweis ist in der Praxis unmöglich. Zudem hat er sich mit "Getriebe ruckelt" sehr gut abgesichert. Ich glaube nicht, dass du mit einem Anwalt etwas rausholen kannst.