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Gewährleistunsausschluß bei Verkauf Händler an Privat ?
Hallo zusammen
Wollte mal fragen ob jemand von euch weiß ob das so machbar ist.
Habe mir heute mit nem Bekannten einen gebrauchten STS Bj. 2002 bei einem freien Gebrauchtwagenhändler angeschaut. Preis und Inzahlungnahme des Saab sind soweit ok. Jetzt zu meiner Frage.
Der Händler meint er würde das Auto ohne Garantie und ohne Gewährleistung verkaufen. Die Gewährleistung würde er ausschliessen in dem er ein Protokoll darüber anlegt was an dem Fzg in Ordnung bzw. nicht in Ordnung sei.
Ich war bisher in dem Glauben das ein Händler bei Verkauf an Privat nicht um die Gewährleistung herum kommt.
Gruß
Jörg
Beste Antwort im Thema
Bei einem siebenjährigen Gebrauchten ist es sicher nicht ok und bei einem Verkauf Händler an Privat auch nicht machbar, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen. Was du machen kannst, schließ selbst eine Gebrauchtwagenversicherung ab wenn der Wagen dich absolut nicht losläßt und der Preis das hergibt. Ansonsten such dir einen anderen Händler, Mangel daran dürfte kaum herrschen.
Andererseits sind gerade diese bekloppten Gewährleistungsregeln dafür verantwortlich das im Niedrigpreissegment kaum was zu fairen Preisen zu bekommen ist. Als ich meine letzte Winterhure gekauft habe, hab ich das bei einem libanesischem Händler gemacht der in größem Stil Autos auf Auktionen kauft und nach Osteuropa exportiert. Sein Credo: Du bekommst einen sehr guten Preis, entweder du machst einen Superschnapper oder den Griff ins Klo. Ich schau mir die Autos nicht genau an. Bei mir machts die Masse.
Ich hab drei Autos bei ihm gekauft und nicht einmal ins Klo gefasst.
Mal ehrlich, wenn ich 1000 Euro für ein Auto ausgebe, da kann ich doch nicht ernsthaft erwarten da auch noch Gewährleistung zu bekommen. Wer soll dabei noch was verdienen? Auch als Käufer sollte man da schon die Verhältnisse wahren und nicht alles für umme verlangen.
Andererseits wenn ein Händler bei einem Bj. 2002 versucht sich um die Gewährleistung zu drücken, dann schellen bei mir die Alarmglocken. Und Händler gibts nun wirklich genug.......
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14 Antworten
Das kann der Verkäufer durchaus machen, hat aber gemäß dem BGH-Urteil vom 15.11.2006, Aktenzeichen: VIII ZR 3/06 wohl keinen Bestand. Klick!
Grüsse
Norske
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäusserung gemäß Artikel 5 GG dar und ist keine Rechtsberatung.
Naja,also ich würde den nicht vertrauen,entweder Garantie auf den Wagen,oder er soll die Kiste am Platz stehen lassen,Also das ist meine Meinung.Ich denke es gibt einige Gründe,warum er keine Garantie geben will.
Hallo !
Klauseln im Vertrag,die eine Gewährleistung
grundsätzlich ausschließen sind erst mal
nichtig.
Natürlich kann der Händler dir ein Auto mit
diversen, bekannten Mängeln verkaufen und
diese in den Vertrag schreiben. Dies ist dann
gültig und auch fair für beide Seiten.
Beispiel
Hat das Auto z.B. eine defekte Sitzverstellung
und es steht im Vertrag, kannst Du 3 Wochen
später nicht an-gejammert kommen und auf
Nachbesserung bestehen, weil Du selbst den
Fehler nicht in den Griff bekommst.
Kackt aber der 2 Sitz auch noch ab, ist der
Händler für die Beseitigung verantwortlich...
was auch gerne gemacht wird, in den Kaufvertrag eine Privatperson als Verkäufer einzutragen (geht allerdings nicht mit dem Firmeninhaber ) um damit die Gewährleitsung zu umgehen.
...kann er nur machen,wenn das Fahrzeug mind. 6 Monate auf seinen namen zugelassen war.Dann geht man davon aus,dass es sich um seinen Privatwagen handelte.
Sowas würde mich immer vorsichtig werden lassen...oder den Preis kräftig drücken...
Genau das gleiche hatte ich auch. Der Verkäufer hat mir gesagt : Wir müssen einen illegalen Weg finden um die Gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Da reicht nicht ein 2Zeiler, sondern da müssen wir schon andere Wege gehen, damit wir nicht aneinander geraten beim Schaden.
Kaum zu fassen oder?
Ok und Danke. Hatte mir schon gedacht das sich die Gewährleistung nicht einfach so aushebeln aber ggf eingrenzen läßt.
Zitat:
Original geschrieben von Direct25
Der Verkäufer hat mir gesagt : Wir müssen einen illegalen Weg finden um die Gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.
Es gibt für Händler weder legale noch illegale Möglichkeiten, die gesetzliche Gewährleistung beim Verkauf an Privatpersonen zu umgehen. Aber manche Händler scheinen die Gesetzeslage bis heute nicht wirklich verstanden zu haben...
Moin,
Doch - es gibt Möglichkeiten die Gewährleistung auszuhebeln.
Jeder im Kaufvertrag aufgeführte Mangel fällt nicht mehr unter die Gewährleistung - allerdings dürfen KEINE nicht vorhandenen Mängel aufgeführt werden.
Hinzu kommt - Ein Fahrzeug das ohne TÜV oder nur mit geringem Rest-TÜV verkauft wird, dessen Preis deutlich unterhalb des marktüblichen Preises liegt - kann als Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung verkauft werden. Beispiel: Ein Fahrzeug das im Normalfall einen Wert von 5000 Euro hat, wird mit 6 Wochen TÜV für 1700 Euro verkauft. Hier dürfte das Fahrzeug tatsächlich auch ohne Gewährleistung veräußert werden, wenn der Käufer darauf hingewiesen wird.
Bei einem handelsüblichen Fahrzeug jedoch würde der Händler insofern bestraft werden - das er nicht einmal von der verkürzten Gewährleistung gebrauch machen kann, sondern 2 Jahre in der Pflicht stünde. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber - Du musst in der Lage sein nachzuweisen, dass du das Auto auch beim Händler gekauft hast und dieser eigentlich in der Pflicht steht.
MFG Kester
Hallo,
Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 paar Schuhe. Was nützt es wenn Dir die gesetzliche Gewährleistung zusteht, Du sie aber erst einklagen mußt. Viele "Händler" stellen sich stur.
Kauf den Wagen wenn der Preis für Dich stimmt und Du nach dem Kauf keine Ansprüche stellen willst. Es dürfte klar sein das Du mit Forderungen gegen eine Wand läufst. Suchst Du einen Wagen mit Gewährleistung, kauf von einem anderen Händler.
Gruß
MM
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Direct25
Der Verkäufer hat mir gesagt : Wir müssen einen illegalen Weg finden um die Gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.
Es gibt für Händler weder legale noch illegale Möglichkeiten, die gesetzliche Gewährleistung beim Verkauf an Privatpersonen zu umgehen. Aber manche Händler scheinen die Gesetzeslage bis heute nicht wirklich verstanden zu haben...
Er hat auch noch was erzählt, dass es am einfachsten wäre , wenn ich den Wagen über einen Selbstständigen kaufen würde. So könnte man die gesetzliche Gewährleistung am einfachsten umgehen. Solchen Hänldern müsste man mal richtig einen Reindrücken. Nur wie?!
Zitat:
So könnte man die gesetzliche Gewährleistung am einfachsten umgehen. Solchen Hänldern müsste man mal richtig einen Reindrücken. Nur wie?!
Ist ganz einfach. Nicht bei ihm kaufen. Es gibt genug andere Händler. Wenn alle so denken und handeln würden, dann wäre er schon lange nicht mehr am Markt.
Bei einem siebenjährigen Gebrauchten ist es sicher nicht ok und bei einem Verkauf Händler an Privat auch nicht machbar, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen. Was du machen kannst, schließ selbst eine Gebrauchtwagenversicherung ab wenn der Wagen dich absolut nicht losläßt und der Preis das hergibt. Ansonsten such dir einen anderen Händler, Mangel daran dürfte kaum herrschen.
Andererseits sind gerade diese bekloppten Gewährleistungsregeln dafür verantwortlich das im Niedrigpreissegment kaum was zu fairen Preisen zu bekommen ist. Als ich meine letzte Winterhure gekauft habe, hab ich das bei einem libanesischem Händler gemacht der in größem Stil Autos auf Auktionen kauft und nach Osteuropa exportiert. Sein Credo: Du bekommst einen sehr guten Preis, entweder du machst einen Superschnapper oder den Griff ins Klo. Ich schau mir die Autos nicht genau an. Bei mir machts die Masse.
Ich hab drei Autos bei ihm gekauft und nicht einmal ins Klo gefasst.
Mal ehrlich, wenn ich 1000 Euro für ein Auto ausgebe, da kann ich doch nicht ernsthaft erwarten da auch noch Gewährleistung zu bekommen. Wer soll dabei noch was verdienen? Auch als Käufer sollte man da schon die Verhältnisse wahren und nicht alles für umme verlangen.
Andererseits wenn ein Händler bei einem Bj. 2002 versucht sich um die Gewährleistung zu drücken, dann schellen bei mir die Alarmglocken. Und Händler gibts nun wirklich genug.......
Moin,
Das ist der TYPISCHE Zielkonflikt den Verbraucherschutz hat.
Schütze ich den Verbraucher umfassend - bedeutet dies Nachteile für den Markt und ggf. werden auch Marktsegmente wirtschaftlich uninteressant.
Vertraue ich auf die Mechanismen des Marktes - dann bedeutet das viele Nachteile für den Verbraucher. Baue ich eine riesige Ausnahmeliste rein - fordere ich die unseriösen Händler heraus - genau diese zum Nachteil der Verbraucher auszunutzen.
MFG Kester