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Gewerbeabmeldung, Leasingfahrzeug in die GbR überführen, Halterin bleibt gleich

Themenstarteram 26. August 2024 um 14:14

Folgende Frage stelle ich mir seit einiger Zeit.

Ich habe recht frisch ein Fahrzeug geleast als Einzelunternehmen das seit 5 Jahren besteht und gute Bonität aufweist.

Seit Okt. 23 habe ich eine GbR mit einer Partnerin.

Wir wollen die Dienstleistung des Einzelunternehmens in die GbR einfließen lassen, es gibt nur den Leasingvertrag der auf mich läuft, das Fahrzeug benötigen wir zwingend für die Dienstleistung, also soll es in die GbR übertragen werden. Es macht keinen Sinn zwei Unternehmen laufen zu lassen.

Wie sind eure Erfahrungen mit Leasinggebern. Ist es gar kein großes Ding da ich weiterhin die Halterin und Leasingnehmerin bin oder müssen meine Partnerin und ich eingetragen werden was einer Leasingübernahme gleich kommt.

Danke für eure Erfahrungen.

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12 Antworten

Ich würde es einfach so laufen lassen. Steuerlich dürfte es egal sein. Die Frage ist nur, ob die Bankverbindung dann noch stimmt.

Steuerlich ist es leider nicht egal. Ob der Nachteil allerdings klein oder eher groß ist, lässt sich auch nicht sagen.

Es gibt auch andere Lösungen als die Überschreibung des Leasingvertrags auf die GbR. Falls der Vertrag allerdings noch länger läuft, lohnt sich der Aufwand dennoch.

Man sollte hierzu zeitnah steuerlichen Rat vom Fachmann einholen.

Wenn du das Fahrzeug in die GBR übernimmst wird evtl. ein zweiter Halter eingetragen, was einen Wertverlust nach sich zieht, den du tragen musst.

 

Bei uns gerade der Fall mit 10 Fahrzeugen vom Einzelunternehmen in eine GmbH.

Da komme ein paar tausend Euro zusammen.

am 27. August 2024 um 9:26

Zitat:

wird evtl. ein zweiter Halter eingetragen, was einen Wertverlust nach sich zieht, den du tragen musst.

Das ist aber ein Faktor, der bei keiner Leasingübernahme irgendwie berücksichtigt wird.

Sonst müsste man für den zweiten Halter bei einer Leasingübernahme ja auch immer bisschen "Ersatz" zahlen. Tut man aber nicht, nur für den Schreibkram.

Ich wage zu bezweifeln, dass die Leasingbank einer Übertragung auf eine GbR überhaupt zustimmt, wenn es die erst seti ein paar Wochen gibt.

Es wird doch sonst immer so auf die Bonität geachtet...

Da bei einer GbR jeder Inhaber persönlich für alles haftet - nicht nur mit der Beteiligungsquote - ist ein zusätzlicher Partner eigentlich nur zu begrüßen.

Trotzdem will eine Bank ja Geld verdienen, und nicht mit Mahnung und Pfändung Personalkosten verbrennen.

Daher muss das Geschäft natürlich mehr oder weniger profitabel sein, und nicht nur eine Luftnummer darstellen.

Habe es selbst mit mehreren Fahrzeugen gemacht. Einfach eine Leasingübernahme bei BMW beantragen und die 600€ Gebühr bezahlen.

Voraussetzung die Bonität wird von BMW akzeptiert.

Natürlich muss das Fahrzeug dann auch umgemeldet werden.

So weit ich weiß ist, der Halter immer einer der Inhaber der GBR. Die GbR ist eine Pesonengesallschaft und keine GmBH oder sowas ähnliches.

So ist es, die GbR kann dann als Namenszusatz mit entsprechender Vollmacht eingetragen werden.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 27. August 2024 um 22:29:03 Uhr:

So weit ich weiß ist, der Halter immer einer der Inhaber der GBR. Die GbR ist eine Pesonengesallschaft und keine GmBH oder sowas ähnliches.

Richtig. In unserem Fall (gut, ist ein paar Jahre her) war es auch immer so, dass zwar den Leasingvertrag beide GbR-Gesellschafter gezeichnet hatten, aber der Wagen wurde dann auf einen von uns persönlich zugelassen und alles war gut.

Ich würde den Leasingvertrag unverändert weiterlaufen lassen und die Leasingkosten als Betriebsausgabe geltend machen. Es ist meiner Erfahrung nach nicht erforderlich, dass Rechnungen und Verträge zwingend auf die GbR oder zwingend auf alle Gesellschafter ausgestellt werden. Grund ist eben, dass die GbR keine eigene juristische Person ist. Bei Abschluss NEUER Verträge wäre es dann aber gut, wenn alle Gesellschafter zeichnen, einfach für spätere interne Auseinandersetzungen.

Themenstarteram 28. August 2024 um 15:01

Danke schonmal für eure Antworten.

Man merkt es ist gar nicht so leicht.

Die GbR besteht bald 1 Jahr.

Mein Einzelunternehmen seit 5 Jahren.

Das Einzelunternehmen wird aufgegeben und die Dienstleistung in die GbR übernommen mit allen Kunden und Umsatz. Halter bleibe ich da müsste eigentlich gar nichts geändert werden.

am 31. August 2024 um 14:57

Da die beste Ehefrau von allen gelernte Steuerfrau ist, meint sie:

Da du beim Einzelunternehmen genauso wie bei der GbR privat voll für alles haftest, dürfte das kein Problem sein. Insoweit ist für den Leasinggeber der "Bürge" (du) der gleiche. In eine GmbH überführen wäre schwieriger.

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