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Gewerblicher KfZ Kaufvertrag
Moin,
in meinem Kaufvertrag, der zum ankreuzen ist, wurde nicht angekreuzt bei:
Das Fahrzeug hatte, seit es Eigentum des Verkäufers war, und soweit bekannt auch früher, keinen Unfallschaden.
Das Fahrzeug hat keine Beschädigungen/folgende Beschädigungen.
Stattdessen wurde dort vermerkt, dass das nicht geprüft wurde.
Wenn ich jetzt die Prüfung nachhole und ein KfZ Sachverständiger feststellt, dass es doch ein Unfallwagen ist oder Beschädigungen vorhanden sind, kann ich dann den Verkäufer dafür nicht mehr haftbar machen.
Noch eine Klausel unter Gewöhrleistung: Noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung wird an den Käufer abgetreten.
Was bedeutet das? Handelt es sich hierbei überhaupt um einen seriösen Kaufvertrag?
Bin für jede Antwort dankbar.
Beste Antwort im Thema
Wenn da sowas schon drinne steht und der Händler da auch nicht drauf weiter eingeht, würde ich die Finger davon lassen. Der weiß dann bereits etwas, was er nicht mittelen möchte.
Gerade bei verlockend niedrigpreisigen Angeboten kann da allerhand schiefgehen.
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14 Antworten
Kaufst du für dein Gewerbe ein Fahrzeug oder kaufst für dich privat von einem Händler? Wie alt ist das Fahrzeug denn bzw um welches Modell handelt es sich?
Moin,
Nein es ist ein Privatkauf von einem Authändler.
Wenn da sowas schon drinne steht und der Händler da auch nicht drauf weiter eingeht, würde ich die Finger davon lassen. Der weiß dann bereits etwas, was er nicht mittelen möchte.
Gerade bei verlockend niedrigpreisigen Angeboten kann da allerhand schiefgehen.
Zitat:
@Valleri schrieb am 14. Mai 2018 um 05:03:36 Uhr:
in meinem Kaufvertrag, der zum ankreuzen ist, wurde nicht angekreuzt bei:
Das Fahrzeug hatte, seit es Eigentum des Verkäufers war, und soweit bekannt auch früher, keinen Unfallschaden.
Das Fahrzeug hat keine Beschädigungen/folgende Beschädigungen.
Stattdessen wurde dort vermerkt, dass das nicht geprüft wurde.
...
Was erwartest Du denn, wenn Du Dir für 500 Euro ein 15-jähriges Verbrauchtauto kaufst?!
PS:
für sinnvolle Antworten erwarte ich vom TE eine Angabe, in welcher Preisklasse/wie alt/usw. das gekaufte Auto ist
also, das Alter und der Preis spielen bei Vertragsklauseln doch gar keine Rolle.
Es geht hier mehr um Vertragsrecht als um Technik.
Aber vielen Dank für Deinen Kommentar.
Ihr wollt nicht unsere Verträge sehen.
Meine Meinung dazu, wenn man ein brauchbares gebrauchtes Fahrzeug gefunden hat und dann noch am Vertrag einen Aufhänger suchen möchte, dann bleibt NICHTS mehr übrig. Gilt für die Preisklasse unter 5 T€.
Naja, es ist ja kein Problem, wenn das Fahrzeug einen Unfall hatte, der dokumentiert werden kann. So hab ich das beim Verkauf meines Polos auch gemacht, die Käufer konnten die Rechnungen einsehen (wurde auch im Kaufvertrag so vermerkt, war nur Blechschaden) und gut ist.
Wenn jemand schon mit sowas ankommt, riecht der Braten schon nicht mehr säuerlich, der riecht komplett verfault.
Transparenter Unfallschaden = in Ordnung, solche Klauseln = nicht in Ordnung
Zitat:
@Valleri schrieb am 14. Mai 2018 um 05:03:36 Uhr:
Noch eine Klausel unter Gewöhrleistung: Noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung wird an den Käufer abgetreten.
Was bedeutet das? Handelt es sich hierbei überhaupt um einen seriösen Kaufvertrag?
Es geht um Übrtragung evntl. bestehender Gewährleistung. Zum Beispiel wenn Verkäufer noch 1 Jahr Gewährleistung bei einem Autohaus (Fahrzeug) oder bei den Werkstatten (Reparatur, etc) hat, kann er mit der Klausel die Ansprüche an den Käufer abtretten.
Dann viel Spass damit.
Bei einem erneuten Verkauf kann man nicht einfach die evtl. bestehende Gewährleistung mit weiterverkaufen!
Zitat:
@qwerty11 schrieb am 14. Mai 2018 um 16:39:29 Uhr:
Zitat:
@Valleri schrieb am 14. Mai 2018 um 05:03:36 Uhr:
Noch eine Klausel unter Gewöhrleistung: Noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung wird an den Käufer abgetreten.
Was bedeutet das? Handelt es sich hierbei überhaupt um einen seriösen Kaufvertrag?
Es geht um Übrtragung evntl. bestehender Gewährleistung. Zum Beispiel wenn Verkäufer noch 1 Jahr Gewährleistung bei einem Autohaus (Fahrzeug) oder bei den Werkstatten (Reparatur, etc) hat, kann er mit der Klausel die Ansprüche an den Käufer abtretten.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 14. Mai 2018 um 17:57:26 Uhr:
Bei einem erneuten Verkauf kann man nicht einfach die evtl. bestehende Gewährleistung mit weiterverkaufen!
Mitverkaufen nicht, eine Forderung abzutretten darf man aber schon, §398 BGB...
Wenn es dem Verkäufer nicht passt, kann er im Vertrag oder AGBs die Abtrettung an Dritte ausschließen, §399 BGB.
Dann zeig mir bitte Verträge von GW-Händlern, welche die Abtretung NICHT ausschließen.
Zitat:
@qwerty11 schrieb am 14. Mai 2018 um 18:48:06 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 14. Mai 2018 um 17:57:26 Uhr:
Bei einem erneuten Verkauf kann man nicht einfach die evtl. bestehende Gewährleistung mit weiterverkaufen!
Mitverkaufen nicht, eine Forderung abzutretten darf man aber schon, §398 BGB...
Wenn es dem Verkäufer nicht passt, kann er im Vertrag oder AGBs die Abtrettung an Dritte ausschließen, §399 BGB.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 14. Mai 2018 um 19:16:11 Uhr:
Dann zeig mir bitte Verträge von GW-Händlern, welche die Abtretung NICHT ausschließen.
http://www.mahag.de/impressum/AGB-Gebrauchtwagen_2016.pdf
Hey Leute,
um sicher zu gehen habe ich heute einen ADAC Gutachter bestellt und der hat das Auto durchgecheckt.
Alles in Ordnung, Topzustand. Er hat mir auch die Vertragsklauseln erklärt. Auch alles in Ordnung.
Der Verkäufer hatte damit auch gar kein Problem.
Kann ich jedem nur empfehlen. 65€ hat das gekostet. Ich finde das hat sich gelohnt.
Danke für die Kommentare.
Einen schönen Sommer wünscht
Euch Valleri
Und was steht da unter 2. ???
Der Verkäufer muss zustimmen. Hast Du schon mal einen getroffen, der das macht?
Zitat:
@qwerty11 schrieb am 14. Mai 2018 um 19:23:00 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 14. Mai 2018 um 19:16:11 Uhr:
Dann zeig mir bitte Verträge von GW-Händlern, welche die Abtretung NICHT ausschließen.
http://www.mahag.de/impressum/AGB-Gebrauchtwagen_2016.pdf