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Gewindefahrwerk außerhalb Tüv-Bereich?!
Hallo!
Ich hab mir ein Gewindefahrwerk von TA-Technix besorgt.
Muss ich mich jetzt an die vorgebene Maße halten oder kann ichs tiefer drehen und per Einzelabnahme eintragen lassen? Ich hab schon ohne Ende gegooglet aber nichts gefunden was mir die Frage beantwortet hat. Jeder schreibt was anderes.
Und in der ABE meiner Felgen steht Spurverbreiterung innerhalb 2%. Kann ich da auch breitere per Einzelabnahme eintragen?
Ich will auf jeden Fall alles eintragen und nicht nach dem Tüv runter drehen oder so ein Mist.
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Also.
Du kannst natürlich tiefer drehen als in deinem Gutachten vermerkt ist.
Aufgrund von Zubehörfelgen musst du so oder so eine Einzelabnahme machen.
Da kommst du auch nicht drum rum.
Dann gibt es für die Einzelabnahme bestimmte vorgaben damit das Fahrzeug noch der STVZO entspricht.
Das bedeutet
Scheinwerferhöhe muss passen
Scheinwerfereinstellung muss passen
Nebelscheinwerfer Mindesthöhe muss passen
Nebelscheinwerfereinstellung muss passen
Rückleuchtenhöhe muss passen
Mindesthöhe steife Teile 11cm
Mindesthöhe flexible Teile 8cm
Prüfkörper muss Überfahrbar sein.
Volleingefedert darf nirgends etwas schleifen und 1cm Luft sein
Die Felgen müssen durch den Radlauf abgedeckt sein.
Dann wird dir die Einzelabnahme gelingen.
Kosten für die Einzelabnahme belaufen sich ebenfalls im einzelnen.
Sprich es gibt keinen Festpreis sondern werden je nach Aufwand der Prüfung berechnet.
Dabei können Kosten zwischen 100 und 1500€ entstehen.
Im Großen und ganzen macht es jedoch keinen Sinn wie der Vorredner schon sagte.
Es verschleißen extrem schnell Querlenker , Antriebswellen , Buchsen VA und HA , Manschetten , Domlager , Lenkgetriebe, Spurstangen mit Endstücken.
Es leidet die gesamte Fahrzeugkonstuktion darunter ggf muss man versteifen durch Streben und der Komfort ist im Eimer.
PS: ich bezweifel auch das das TA Technixs das länger als 1 Jahr mit macht dann sind sicherlich die Dämpfer komplett hinüber.
Stoßdämpfer haben einen Wirkungsbereich von bis. Danach sinds Luftpumpen. Schlagen sie unten auf oder werden sie zu weit gezogen sind sie im Eimer. GGf müssen sie daher noch weiter gekürzt werden.
Und TA Technixs produziert nicht gerade die besten. die Halten auch so höchstens 2 Jahre gerade mal.
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16 Antworten
Was verstehst du unter den 'vorgegebenen Maßen' ?
Wenn du sowohl Fahrwerk, als auch Zubehörfelgen verbaust, ist sowieso eine Einzelabnahme nötig, eine ABE gilt nur bei Serienzustand des Fahrzeugs.
Der Tipp einfach mal beim TÜV anzurufen und sich zu erkundigen wurde hier schon öfter genannt und ist auch am sinnvollsten, leider wird dem irgendwie nie nachgegangen.
erstmal danke!
mit den maßen mein ich wie tief ich maximal kann.
dass die abe erlischt ist mir bewusst.
hab ich schon gemacht. mir wurde gesagt die beantworten am telefon keine fragen und ich müsste für 35€ ein beratungsgespräch buchen. seh ich aber für die beiden fragen nicht wirklich ein
Dann such dir schon mal eine andere Prüforganisation wenn das so anfängt.
Ansonsten steht alles im Gutachten drin was du zu beachten hast, und welche Auflagen du einzuhalten hast.
Eine Abnahme des Fahrwerkes in Verbindung mit den Felgen bedarf dann in jeden Falle einer Abnahme. Die kostet knapp 40EUR. Hinzu kommt noch die Übernahme in den Fahrzeugschein, kostet ca. 10EUR.
Und zu TA Technix sei gesagt: das ist billiger Schrott!
Mein "Edelstahl" Auspuff von TA Technix sah nach 4 Wochen aus wie ein Stück altes Brot. Einfach nur vergammelt.
aber gehts denn per einzelabnahme tiefer als im Gutachten?
ja ich weiß dass ta technix nicht der hammer ist.
Zitat:
@niklas_a schrieb am 10. März 2017 um 07:48:45 Uhr:
aber gehts denn per einzelabnahme tiefer als im Gutachten?
ja ich weiß dass ta technix nicht der hammer ist.
Warum sollte sich ein Prüfer darauf einlassen? Er wird sich an das Gutachten halten und auch nachmessen.
Den Schuh wird er sich nicht anziehen.
Wie viel tiefer willst du ihn denn insgesamt haben?
Denn sinnvoll und alltagstauglich sind bis 30mm. Alles darunter ist nicht mehr so gut für die Antriebswellen, Achsmanschetten. Fahrwerksbuchsen, Komfort usw.
Also.
Du kannst natürlich tiefer drehen als in deinem Gutachten vermerkt ist.
Aufgrund von Zubehörfelgen musst du so oder so eine Einzelabnahme machen.
Da kommst du auch nicht drum rum.
Dann gibt es für die Einzelabnahme bestimmte vorgaben damit das Fahrzeug noch der STVZO entspricht.
Das bedeutet
Scheinwerferhöhe muss passen
Scheinwerfereinstellung muss passen
Nebelscheinwerfer Mindesthöhe muss passen
Nebelscheinwerfereinstellung muss passen
Rückleuchtenhöhe muss passen
Mindesthöhe steife Teile 11cm
Mindesthöhe flexible Teile 8cm
Prüfkörper muss Überfahrbar sein.
Volleingefedert darf nirgends etwas schleifen und 1cm Luft sein
Die Felgen müssen durch den Radlauf abgedeckt sein.
Dann wird dir die Einzelabnahme gelingen.
Kosten für die Einzelabnahme belaufen sich ebenfalls im einzelnen.
Sprich es gibt keinen Festpreis sondern werden je nach Aufwand der Prüfung berechnet.
Dabei können Kosten zwischen 100 und 1500€ entstehen.
Im Großen und ganzen macht es jedoch keinen Sinn wie der Vorredner schon sagte.
Es verschleißen extrem schnell Querlenker , Antriebswellen , Buchsen VA und HA , Manschetten , Domlager , Lenkgetriebe, Spurstangen mit Endstücken.
Es leidet die gesamte Fahrzeugkonstuktion darunter ggf muss man versteifen durch Streben und der Komfort ist im Eimer.
PS: ich bezweifel auch das das TA Technixs das länger als 1 Jahr mit macht dann sind sicherlich die Dämpfer komplett hinüber.
Stoßdämpfer haben einen Wirkungsbereich von bis. Danach sinds Luftpumpen. Schlagen sie unten auf oder werden sie zu weit gezogen sind sie im Eimer. GGf müssen sie daher noch weiter gekürzt werden.
Und TA Technixs produziert nicht gerade die besten. die Halten auch so höchstens 2 Jahre gerade mal.
Warum schreibt ihr alle dass ihr ihm vom TA Technix abratet? Der Drops ist doch schon längst gelutscht, da er das Fahrwerk schon längst gekauft hat.
Antwort für den TE:
Ja, man kann Gewindefahrwerke außerhalb des TÜV Bereichs eintragen lassen. Geht wie schon erwähnt nur per Einzelabnahme (die vermutlich sowieso fällig wäre). Das machen in den alten Bundesländern TÜV Stationen und in den neuen die DEKRA.
Einzelabnahme wird nach Zeit abgerechnet. Meine letzte Rechnung waren meine ich ~150€/Std. Für die Eintragung Fahrwerk/Felgen/Spurplatten habe ich ca 120€ bezahlt.
Unter Gutachtentiefe eintragen macht aber auch nicht unbedingt jeder TÜV. Ich würde zu den Stationen hinfahren, denen erzählen was du eintragen willst und ehrlich sagen, dass dein Fahrwerk evtl ein klein wenig tiefer als im Gutachten als max. angegeben eingestellt ist.
Spurplatten max 2% - Das ist die Fahrzeugbreite. Wie viel da max geht kann ich dir aus dem Stehgreif nicht sagen, aber du wirst vorher Probleme mit den Radläufen bekommen sofern du deinen Wagen nicht verbreitert hast.
Zitat:
@EnJay schrieb am 10. März 2017 um 15:22:23 Uhr:
Warum schreibt ihr alle dass ihr ihm vom TA Technix abratet? Der Drops ist doch schon längst gelutscht, da er das Fahrwerk schon längst gekauft hat.
Wenn er es Online gekauft hat und es noch keine 14 Tage her ist, könnte er es noch zurück geben
also ich weiß was mit 2% ist. ich wollte wissen ob ich da auch per einzelabnahme breitere spurplatten abgenommen bekomme
Wie gesagt in der Einzelabnahme wird das EINZELN geprüft.
Wenn alles zulässig ist nach STVZO "kann" der Tüver es eintragen.
Eine Garantie für irgendwas kann dir hier niemand geben.
Deswegen nennt man das ja auch "Einzelabnahme"
ich war grad bei drei tüv-stationen. 2 sagen "ne geht nicht. dass wird dir niemand eintragen" einer sagt " musst du meinen kollegen montag mal anrufen. der macht einzelabnahmen "
sieht danach aus als müsste ich wieder hoch drehen ....
Zitat:
@niklas_a schrieb am 11. März 2017 um 12:02:53 Uhr:
........
sieht danach aus als müsste ich wieder hoch drehen ....
Ja wenn Du das schon eingebaut hast, dann brauchst Du doch erst gar nicht zu fragen. Fahr halt weiter so. Vielleicht merkt es ja keiner! - Ist aber Dein eigenes Risiko. Dafür ist es aber ein prickelndes Gefühl ob Du erwischt wirst oder nicht.
Zitat:
@Whobody schrieb am 11. März 2017 um 12:47:03 Uhr:
Zitat:
@niklas_a schrieb am 11. März 2017 um 12:02:53 Uhr:
........
sieht danach aus als müsste ich wieder hoch drehen ....
Ja wenn Du das schon eingebaut hast, dann brauchst Du doch erst gar nicht zu fragen. Fahr halt weiter so. Vielleicht merkt es ja keiner! - Ist aber Dein eigenes Risiko. Dafür ist es aber ein prickelndes Gefühl ob Du erwischt wirst oder nicht.
Aber er hat es ja noch nicht abgenommen bekommen.
ich habs gestern eingebaut. der steht jetzt nur in der garage. ich fahr damit nicht. ich probiers erstmal ein zu tragen. weiß einer welcher tüv das macht?