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Gewindefahrwerk Eintragung

VW
Themenstarteram 31. Mai 2018 um 18:30

Hallöchen !

 

Habe heute mein GFW eintragen lassen , wurde nicht im Schein sondern separat auf einem Zettel eingetragen , nun verstehe ich nicht wie es aussieht zwecks der zulässigen Höheneinstellung , da dort kein Min Max Maß wie 30-70mm steht , was sagt ihr dazu????

 

Lg

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..."Gottseidank sterben diese Trottel langsam aus"...

Klaro...und die Neider werden immer zahlreicher....wie soll es auch anders sein!

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Zitat:

@Kartunga schrieb am 31. Mai 2018 um 20:30:03 Uhr:

Hallöchen !

Habe heute mein GFW eintragen lassen , wurde nicht im Schein sondern separat auf einem Zettel eingetragen , nun verstehe ich nicht wie es aussieht zwecks der zulässigen Höheneinstellung , da dort kein Min Max Maß wie 30-70mm steht , was sagt ihr dazu????

Lg

Lol der Prüfer hat das Fahrwerk fest eingetragen, also radhauskante 295mm/275mm.

Wenn du das Fahrwerk verstellst und die radhauskante werte wieder verstellen darfst wieder zu Tüv umtragen.

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 18:51

Aber da steht doch n verstellbares FW ... da hat er sich wohl vertan , versteh ich nicht :0

Wenn du den Abstand größer machst- also höher- wird keiner was bemängeln.

Das Maß was eingetragen ist bedeutet so viel wie „hier wurde geprüft und als in Ordnung befunden“. Wenn du tiefer willst, musst du es erneut prüfen und eintragen lassen. Der Prüfer hat de nichts falsch gemacht

Zitat:

@Kartunga schrieb am 31. Mai 2018 um 20:51:59 Uhr:

Aber da steht doch n verstellbares FW ... da hat er sich wohl vertan , versteh ich nicht :0

Der hat sich da nicht vertan, solche sachen werden mittlerweile gerne gemacht, zum Nachteil des GF Besitzers.

Ich würde die Kiste zu tief schrauben wie es laut gutachten erlaubt ist (achte auf 50cm scheinwerferhöhe bei BJ nach 88) und dann zum Tüv. Dann soll er sich die Radhauskante in der tiefsten stelle notieren. Und dann würde ich das Fahrzeug auf dem Hof hochschrauben so hoch es laut gutachten geht und dann wieder zum Prüfer.

Dann kann er eintragen Radhauskante von xxxmm/xxxmm bis xxxmm/xxxmm

Zitat:

Wenn du den Abstand größer machst- also höher- wird keiner was bemängeln.

Doch extrem penible Polizei um einen an der weiterfahrt zu hindern.

Zitat:

@Kartunga schrieb am 31. Mai 2018 um 20:51:59 Uhr:

Aber da steht doch n verstellbares FW ... da hat er sich wohl vertan , versteh ich nicht :0

Ja und? Es heißt Gewindefahrwerk weil es eben Gewinde hat zum Verstellen. Aber das heißt bei weitem nicht, dass man es nach dem Eintragen belieben hin und her schrauben darf! Fahrwerke werden heute immer auf eine Höhe eingetragen und gut ist! Schraubst hoch oder runter, hast es neu abnehmen zu lassen. Hat auch was damit zu tun, dass der Prüfer nicht unbedingt erkennen kann was passiert wenn es eben noch tiefer oder höher geschraubt wird. Daher wird nur noch die begutachtete Höhe eingetragen.

Völlig richtig gemacht worden!

...für sowas brauchts halt auch "den richtigen" Prüfer !

In meinen Papieren steht nur drin "hohenverstellbares Fahrwerk" mit Herstellername und Teilenummern der Federn, das wars . :-)

Themenstarteram 1. Juni 2018 um 10:46

Genau so wollte ich das eigentlich auch haben , da ich den Prüfer schon ewig kenne und mit vielen Autos da war hab ich gehofft das er mir das auch so einträgt -.-

hallo

wenn du die höhe änderst musst auch wieder achsvermessung mit protokoll beim prüfer vorlegen

ausserdem ist das verstellen der höhe nicht das hauptmerkmal aus technischer sicht , diese federbeine sind zum einstellen / angleichen der radladsten gedacht

das tieferlegen ist nur ne beigabe / nebeneffekt als möglichkeit

Mfg Kai

..."ausserdem ist das verstellen der höhe nicht das hauptmerkmal aus technischer sicht , diese federbeine sind zum einstellen / angleichen der radladsten gedacht

 

das tieferlegen ist nur ne beigabe / nebeneffekt als möglichkeit"...

 

Der Punkt ist nur, daß das die allerwenigsten wirklich wissen wofür ein Gewindefahrwerk eigentlich gedacht ist !

Fast allen geht es in erster Linie immer ums tiefer schrauben der Karosse und NICHT um ein Aus-/Angleichen der Radlasten.

Moin Moin !

Zitat:

für sowas brauchts halt auch "den richtigen" Prüfer !

In meinen Papieren steht nur drin "hohenverstellbares Fahrwerk" mit Herstellername und Teilenummern der Federn, das wars

Gottseidank sterben diese Trottel langsam aus

MfG Volker

..."Gottseidank sterben diese Trottel langsam aus"...

Klaro...und die Neider werden immer zahlreicher....wie soll es auch anders sein!

am 1. Juni 2018 um 18:43

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. Juni 2018 um 20:09:38 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 1. Juni 2018 um 20:09:38 Uhr:

Zitat:

für sowas brauchts halt auch "den richtigen" Prüfer !

In meinen Papieren steht nur drin "hohenverstellbares Fahrwerk" mit Herstellername und Teilenummern der Federn, das wars

Gottseidank sterben diese Trottel langsam aus

MfG Volker

was soll das für ne Ansage sein ?!

Problem ist nur wenn sich das Gewindefahrwerk nach der Eintragung noch setzt, passen die eingetragenen Maße nicht mehr.

Zitat:

@Winkell schrieb am 2. Juni 2018 um 01:36:26 Uhr:

Problem ist nur wenn sich das Gewindefahrwerk nach der Eintragung noch setzt, passen die eingetragenen Maße nicht mehr.

man kauft da ja auch nicht den schrott aus dem regal ganz unten , also nicht den 200-400 € schrott

Mfg Kai

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