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Gewissensfrage ALU Felgen

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 26. Oktober 2006 um 11:52

Hallo liebe A6 Fahrer,

ich habe mal eine nicht wirklich technische Frage an euch.

Ich habe von einem Freund, der seinen A6 4b verkauft hat, originale Audi A6 Alufelgen mit Winterreifen bekommen (siehe Bild).

Leider sind die Felgen nicht in meinem Fahrzeugschein eingetragen :( , laut Schein darf ich 7x16 ET 45 fahren meine neuen Felden sind aber 7 x 16 ET 42. Die Reifengröße 205/55R16 stimmt und da die ET geringer ist habe ich auch keine technischen Probleme.

Laut Audi Kundenservice gibt es keine ABE für diese Felgen in Verbindung mit meiner Fahrgestellnummer (BJ 10/1998)

Zu meiner Frage:

- Was meint ihr, soll ich zum TÜV fahren und die Dinger eintragen lassen (kostet wieder 80 €)

- Merken die Herren in Grün das es nicht die richtige ET ist (alles Andere simmt ja)

- Wie sieht es versicherungstechnisch aus im Schadensfall ?

Viele Grüße und schon mal Danke,

IK

P.S. Zipfelklatscher, was sagst Du dazu ?

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14 Antworten
am 26. Oktober 2006 um 12:46

ich persönlich würde mir darüber überhaupt keine gedanken machen.

es sind ja orginale audi felgen an einen audi!

wenn sie jetzt 18 oder 19zoll hätten würde ich sie eintragen lassen.

aber so dürfte es sicher keine probleme geben.

ich denke sogar das der tüv dich fragen wird warum du sie eintragen willst..

mfg rené

am 26. Oktober 2006 um 12:48

Hallo,

laß dir von Audi eine Traglastbescheinigung für die Felge geben. Wenn dieser Wert & der von den Reifen paßt, bist du schonmal praktisch auf der sicheren Seite. Dann würde nur noch die Abnahme der Freigängigkeit anstehen. Ob du dir das ersparst, mußt du selber wissen. Außer dir, wird´s sicher keiner merken. Sicher kommt aber wieder von jemandem ein dramatischer Hinweis, das man ja jeden Versicherungsschutz verliert usw...... Sehe ich in diesem Fall aber nicht so.

Grüße, rene

zudem Kostet das Eintragen nicht mal die Hälte!

 

vg

stefan

für das Eintragen meiner 19" Felgen habe ich ca. 32 Euro bezahlt. Aber da Du originale 16" Audi Alus auf einem Audi fährst und die Reifengröße übereinstimmt, wird da niemals irgendjemand nach fragen. Die Grünen schauen höchstens auf die Reifengröße und die Zoll-Größe und ob genügend Profil vorhanden ist - mehr nicht.

Themenstarteram 26. Oktober 2006 um 13:50

Hallo ihr,

vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Traglastbescheinigung habe ich schon angefordert und da die Reifen von einem A6 4b Avant sind sollten sie meine kleine Limo wohl auch tragen.

Ich werd mal beim TÜV anrufen und fragen .... übrigens hat das Eintragen meiner originallen Audi 18er 82 € gekostet und das Eintragen im Brief 15 €. Letzteres wurde vom TÜV vorgeschrieben.

Ich mache mir am meisten Sorgen wegen meinem Versicherungsschutz, nicht das was passiert und die Verischerung sagt : Wir zahlen nix, da nicht eigetragen oder so :(

Viele Grüße,

IKeller

Zu was für nem TÜV gehst du denn? Auf dem Gutachten steht vermerkt das die Zulassungsbehörde beim nächsten Kontakt mit den Fahrzeugpapieren die Änderungen in den Fahrzeugschein einträgt, nicht den Brief. Du musst das im Fahrzeugschein erst eintragen lassen wenn die Zulassungsbehörde deinen Fahrzeugschein in die Finger bekommt.

Das Eintragen hat für 18" Felgen auf meinem alten A4 37€ gekostet und vor einigen Wochen für meinen neuen A6 38€

Hast du das über dein Autohaus machen lassen oder bist du selber zum Tüv/Dekra gefahren?

Themenstarteram 26. Oktober 2006 um 16:01

Hallo Hochstaedter,

stimmt, es steht einem GUTACHTEN. Nur ein solches habe ich nicht. Nur eine Traglastbestätigung also keine ABE.

Die 80 € waren bei unseren TÜV fällig, ich war direkt beim TÜV und hab die Rechnung bezahlt :)

Für meine 18" hatte ich übrigens auch nur eine Traglastbestätigung, da es die Felge nur für den A8 gab und somit keine ABE verfügbar war.

Mfg. IKeller

Nee ich meine das Gutachten das dir nach vorführen deiner Rad-Reifenkombination ausgestellt wird.

Da steht dan: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen wenn sich die Zulassungsbehörde aus anderen Gründen (z.b. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befassen hat".

So lese ich es gerade ab :D

@ Ikeller

das ist nicht dein ernst, dass du dir gedanken machst, ob du eine 3mm geringere ET vom TÜV abnehmen lassen sollst?!?!

zumal bei den originalrädern, wo eh noch massig platz im radhaus ist. wären es jetzt irgendwelche riesen 245er räder, wo jeder mm ET darüber entscheiden könnte, ob es schleift oder nicht, dann wärs was anderes. aber doch nicht bei solchen original-puschen!

ich glaub wenn du damit zum TÜV gehst, dann lachen die sich kaputt. sorry, ist nicht böse gemeint....

beste grüße!

@ikeller,

so ists bei meinen auch. Habe mir 18 Zöller vom A8 geholt. Der TüV Typ meinte nur das er die Traglastbescheinigung natürlich nicht benötigt da er davon ausgehe das org. A8 Felgen wohl die Traglast eines A6 aushalten ;-)

Schwieriges war es mit der Reifenkombi. Da musste ich auf bereits - wenn auch mit anderen Felgenherstellern - vorhandene Gutachten zurückgreifen was dem TüV-Typen reichte.

@mb - wenn Ikeller mit seiner Kombi ohne TüV abnahme jemanden Platt macht lacht niemand mehr, vor allen Dingen nicht er selbst.

Deswegen finde ich es zumindest ausgesprochen verantwortungsbewusst VORHER nachzufragen.

Es gaht ja nicht darum das es evtl. nicht passen könnte als vielmehr der bürokratie Folge zu leisten!

am 26. Oktober 2006 um 19:07

Huhu!

Grundsätzlich haben meine Vorredner natürlich Recht.

Die Felge hat ja MEHR Platz als die andere.

GÄBE also kein Problem beim Eintragen, was, da die Felge nicht für deine FIN zugelassen ist, Pflicht wäre.

Ob du es machst, ist deinem Gewissen überlassen.

Die Polizei kümmert es im Normalfall einen Schice, es sei denn, du hast nen Fachmann, der heiß ist wie sau. (ICH?) ;)

Die BE des Fahrzeuges erlischt nicht, da keine Gefahr für irgendjemanden zu begründen ist.

Die Versicherung kümmert es eigentlich nur, wenn der Unfall ursächlich auf diese Felgen zurückzuführen ist.

Hatte schon ganz andere Sachen, bei denen die Versicherung nix wissen wollte.

Grundsätzlich fährst du ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug.

Dürfte so 25 Euro + Mängelbericht werden.

Der Rest liegt an Dir...

Grüße!

Moin,

also ich würde da einfach mal beim Tüv anrufen. Fragen kostet noch nix (wird aber bestimmt auch bald kommen ;) ).

Sicher ist sicher, man weis nie, was man hier in D so alles vorgehalten bekommt, wenn's mal hart auf hart kommt.

Gruß

puuh

Ähmm . . . Ikeller,

WIE kommst du zu meinem BILD ?!?

E**y :D ?

Themenstarteram 27. Oktober 2006 um 16:13

@Master

Hier bleibt auch nichts unentdeckt :D !!! Ich hoffe mal ich bekomme jetzt keine Abmahnung :)

Danke für das Bild,

IKeller

Übrigens, ich werde am Montag mal die Herren vom TÜV anrufen und mal hören was die sagen...

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