1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. ggf. des abgestempelten ggf. des entstempelten Kennzeichens

ggf. des abgestempelten ggf. des entstempelten Kennzeichens

Themenstarteram 21. Januar 2023 um 8:46

Hallo

was bedeutet im ADAC-Mustervertrag

  • ggf. des abgestempelten
  • ggf. des entstempelten Kennzeichens

die beiden Begriffe werden sowohl hier im Forum als auch sonst synonym verwendet.

Ich würde jetzt denken, der erste Begriff muss angekreuzt werden, wenn das Auto mit Zulassung und Schildern verkauft wird.

Ähnliche Themen
4 Antworten

Irre Formulierungen, zumal es ja keine Stempel sind, sondern Aufkleber.

Ich würde das ändern in:

-mit/ohne Zulassungsplakette

oder

- mit unbeschädigter Zulassungsplakette

- ohne Zulassungsplakette

- Zulassungsplakette wurde abgekratzt.

Noch zugelassen = abgestempelt

Abgemeldet = entstempelt

Tja, im Sprachgebrauch des gemeinen Bürgers bedeutet "abgestempelt" eher "Stempel ist drauf".

Zumal es auch keine Aufkleber sind sondern amtliche Siegel

Deine Antwort
Ähnliche Themen