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ggf. des abgestempelten ggf. des entstempelten Kennzeichens
4 AntwortenNeuester Beitrag am 21. Januar 2023 um 13:00
Themenstarteram 21. Januar 2023 um 8:46
Hallo
was bedeutet im ADAC-Mustervertrag
- ggf. des abgestempelten
- ggf. des entstempelten Kennzeichens
die beiden Begriffe werden sowohl hier im Forum als auch sonst synonym verwendet.
Ich würde jetzt denken, der erste Begriff muss angekreuzt werden, wenn das Auto mit Zulassung und Schildern verkauft wird.
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4 Antworten
Irre Formulierungen, zumal es ja keine Stempel sind, sondern Aufkleber.
Ich würde das ändern in:
-mit/ohne Zulassungsplakette
oder
- mit unbeschädigter Zulassungsplakette
- ohne Zulassungsplakette
- Zulassungsplakette wurde abgekratzt.
Noch zugelassen = abgestempelt
Abgemeldet = entstempelt
Tja, im Sprachgebrauch des gemeinen Bürgers bedeutet "abgestempelt" eher "Stempel ist drauf".
Zumal es auch keine Aufkleber sind sondern amtliche Siegel