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Gibt es die Möglichkeit sein Gebrauchtwagen zurück zugeben!

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 7:20

Guten Tga habe folgendes Problem

Habe vor 3 1/2 Monaten mir einen Golf 4 TDI Highline mit 150 PS bei VW(Willy Tiedtke).

Habe ein Jahr Garantie . 60% muss ich anteilig zahlen bei Teilen. (ausgenommen Verschleißteile)

Leider war ich in dieser Zeit schon 6 mal in der Werkstadt!

-Schreibe gerissen(einfach so)

-Kühlwassersenor kaputt

-Scheibe erneut gerissen

-Wasserpumpe Kaputt

-Turboschlauch gerissen(alter)

-momentan gerade wieder in der Werkstatt.

gestern mit den Telefoniert und die haben bisher gesagt das sie die kompleten schleuche am Turbo gewechselt haben aber das Problem noch nciht gefunden haben, sie meine es könnte sein das der Ladeluftkühler auch kaputt sei. Bisher nur für die Schleuche schon 300€ was da noch hinzukommt undgewiss.

MEINE FRAGE:

HABE ICH DIE MÖGLICHKEIT DEN WAGEN ZURÜCKZUGEBEN?

MÜSSTE DER HÄNDLER DEN WAGEN NICHT AUS KULANZ ZURÜCKNEHMEN?

lg

schiebi

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11 Antworten

Ja prinzipiell hast du die Möglichkeit den zurück zu geben. Übrigens musst du im ersten halben Jahr nach einem Kauf beim Händler gar nichts zahlen für Reparaturen von solchen Sachen, also lass dir da nichts aufschwatzen und erzähl denen mal was das Wort Gewährleistung für die bedeutet.

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 7:43

also die Scheibe musste ich nicht zahlen und den Kühlwassersensor auch net bischer musste ich nur den Turbo Schlauch bezahlen (70€) und jetzt die neue teuere reperatur!

Bist du dir da ganz sich das ich im ersten halben jahr eine gewährleistung habe, sprich ich keine kosten(jeglicher Art) zahlen muss?

Warum musstest du den Turboschlauch bezahlen? Konnten die dir nachweisen das du ihn kaputt gemacht hast? Wenn nicht dann müssen die zahlen.

Zitat:

Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Das BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

am 30. Juli 2008 um 8:31

nur mal so als anregung:

Wenn dir 2 mal in so kurzer zeit die scheibe reißt dann deutet das doch auf eine spannung hin die durch eine verwindung der karosserie zustande kommt.

Sprich, für mich hört sich das stark nach unfallwagen an

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 8:57

Zum Turboschlauch... er fällt unter verschleiß meinten die kann jederzeit kaputt gehen!

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von mackanziy

nur mal so als anregung:

Wenn dir 2 mal in so kurzer zeit die scheibe reißt dann deutet das doch auf eine spannung hin die durch eine verwindung der karosserie zustande kommt.

Sprich, für mich hört sich das stark nach unfallwagen an

Nein hab den Wagen überprüfenlassen auf unfall alles wurde ausgemessen usw. hat kein Unfall. Begründung bei der scheibe war material fehler! ist ja aber auch net wild jetzt hält sie nur ich will wissen ob ich den Wagen zurück geben kann weil es mir langsam auf den sack geht!

am 30. Juli 2008 um 9:18

mir würd das auch auf den sack gehen ganz ehrlich

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Warum musstest du den Turboschlauch bezahlen? Konnten die dir nachweisen das du ihn kaputt gemacht hast? Wenn nicht dann müssen die zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Zitat:

Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Das BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

hier habe ich aus dem internet

Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler gibt es in Deutschland seit einigen Jahren praktisch eine Garantie von einem Jahr. Sie gilt aber entgegen der Ansicht vieler Verbraucher nicht uneingeschränkt. Nicht erstattet werden Mängel, die aufgrund des üblichen Verschleißes auftreten. Die Frage, welche Mängel außergewöhnlich sind und welche auf normalen Verschleiß zurückgehen, beschäftigt nun die Gerichte.

So musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung mit dem Fall eines Renault Laguna Grandtour befassen: Der mit 84 000 Kilometer gekaufte Automatik-Wagen hatte bereits nach einer Laufleistung von 2 000 Kilometern einen Getriebeschaden. Es stellte sich heraus, dass bei Renault ein Serienfehler vorlag. Während ein solches Getriebe normalerweise rund 150 000 Kilometer hält, war bei Renault der Schaden schon häufiger aufgetreten.

Der Händler, der den Wagen verkaufte hatte, wollte sich daher auf den "üblichen Verschleiß" berufen und weigerte sich, den Getriebeschaden als Garantiefall anzuerkennen. Das OLG hingegen stellte sich auf die Seite des Kunden: Was üblicher Verschleiß sei, müsse herstellerübergreifend bewertet werden und dürfe nicht für jede einzelne Marke unterschiedlich ausfallen. Der Händler muss also hier für die Reparatur aufkommen (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 38/06 //SVR 2006,461). Michael Winterscheidt/mi

Themenstarteram 30. Juli 2008 um 9:43

Sry hab noch al weiter geguckt!

Verkauft ein Unternehmer ein Gebrauchtfahrzeug an einen Verbraucher, haftet er im Rahmen der Gewährleistung für Mängel am Fahrzeug grundsätzlich zwei Jahre. Gebrauchtwagenhändler dürfen die Gewährleistung für gebrauchte Fahrzeuge vertraglich höchstens auf ein Jahr beschränken ( Gebraucht, wie besichtigt, unter Ausschluss jeder Gewährleistung). Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird zu Gunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 476 BGB). Juristen bezeichnen das als Beweislastumkehr, weil der Verkäufer im Streitfall beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

 

naja abwarten bis die rechnung kommt und dann sollen die mir mal beweisen das der schaden durch mich entstanen ist.

Zitat:

Original geschrieben von schiebiii

Sry hab noch al weiter geguckt!

Verkauft ein Unternehmer ein Gebrauchtfahrzeug an einen Verbraucher, haftet er im Rahmen der Gewährleistung für Mängel am Fahrzeug grundsätzlich zwei Jahre.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bei Gebrauchtfahrzeuge beträgt die Gesätzliche Gewährleistung Max. 1 Jahr, bei Neuwagen 2 Jahre!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

gruß Shrek

Garantie ist vorallem nicht das gleiche wie Gewährleistung!

Du hast dich da leider etwas verarschen lassen. ;) Klar hast du eine Garantie abgeschlossen. Aber die Defekte -wie auch die Turboschläuche- gehen auf Gewährleistung(!!) nicht auf deine Garantie.

Ist völlig uninteressant, was deine Garantie abdeckt. Die kommt erst nach Ablauf der Gewährleistung zum Einsatz.

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