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Gibt es hier noch update-Verweigerer trotz Stilllegungsandrohung/-verfügung?

Themenstarteram 18. März 2018 um 10:23

Gibt's hier noch jemanden mit einem EA 189 (2.0 TDI)

der (trotz Stilllegungsandrohung/-verfügung) weiterhin hartnäckig die Teilnahme an der Rückrufaktion verweigert und sein Fahrzeug zufällig (und optimalerweise) auch noch im Landkreis LB zugelassen hat...?!

Es dürfen sich natürlich gerne auch User melden,

auf die nicht alle genannten "Kriterien" zutreffen!

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11 Antworten

Hallo.ich habe einen 2014er yeti mit o.g. motor.diesen hab ich letzten juni gekauft.im november erhielt ich eine "nochmalige" aufforderung(ich habe vorher keine erhalten) zum update.allerdings weiß ich,daß ich zeit bis zum nächsten tüv damit habe.ich will noch abwarten,was bei dem ganzen geschwätz rauskommt.deshalb verweigere ich so lange wie möglich.mein frau hatte probleme mit ihrem 2011er yeti nach dem update.einen monat danach kam ein injektor.also zum freundlichen und reparatur.1200 euro.allerdings habe ich das bei skoda reklamiert (über meine werkstatt)und bekam anstandslos das volle geld zurück.jetzt hab ich mit einer anwaltskanzlei kontakt aufgenommen, um meinen yeti auf kosten von skoda/vw nachbessern zu lassen.nicht nur software,sondern auch hardware (was immer da auch umgebaut werden muß).ich will ja schließlich nicht ein 4 jahre altes auto verschrotten müssen,was dann in afrika oder anderswo weiterläuft,wo es nicht so eine panikmache wie hier bei uns gibt.ich bleibe auch weiterhin beim diesel.für hänger und wohnwagenzieher gibts eben noch keine alternative.vg reiner

Themenstarteram 18. März 2018 um 14:03

Hallo Reiner!

Danke für Deine Antwort!

Ich würde auch liebend gerne weiterhin beim Diesel bleiben und abwarten, was bei dem ganzen Geschwätz rauskommt... (Ich müßte auch erst Ende des Jahres TÜV. Und da interessiert sich - trotz angeblicher Anweisung - im Übrigen auch nicht jeder Prüfer dafür, ob das update aufgespielt wurde...!) Und ich halte diese ganze "Diesel-Disse" für gezielte Panikmache durch diejenigen, die ein persönliches und/oder wirtschaftliches Interesse am Niedergang dieses bewährten Verbrenners haben...!

Nur leider habe ich nicht die Wahl, abzuwarten, bis sich die Aufregung gelegt hat! :mad:

Wenn die Stilllegungsverfügung (durch die Zulassungsbehörde) kommt, muß ich Widerspruch einlegen und evtl. auch klagen, weil ein Widerspruch ohne anhängige Klage bzw. laufendes Verfahren wohl nicht sonderlich erfolgsversprechend sein soll... Denn da wird dann damit argumentiert, daß durch Aufspielung des updates ja der Beweis für die illlegale Abschaltvorrichtung vernichtet würde... (Allerdings gab's mittlerweile auch schon Urteile, wo's bzgl. der Beweismittelerhebung keine Rolle gespielt hat, daß das update bereits aufgespielt worden war...)

Aber Du hast bislang also nur Aufforderungen von Skoda/VW erhalten, aber noch keine Stilllegungsandrohung durch das KBA mit Fristsetzung, nehme ich mal an...!? Dann wirst Du möglicherweise auch gar keine kriegen, weil (wenn ich das richtig verstanden habe) doch nur VW selbst dazu verdonnert wurde, die Fahrzeuge mit den EA 189 - Motoren zurückzurufen, nicht aber die Tochter-Firmen...

Ist die Hardware-Nachrüstung denn überhaupt schon freigegeben...?

Ich meine, darf sie zum jetzigen Zeitpunkt schon eingebaut werden?

Einen Monat nach dem update ist beim Yeti Deiner Frau ein Injektor verreckt...?!

Und Ihr habt problemlos den komplette Betrag erstattet bekommen?

Da habt Ihr aber Glück gehabt!! Das ist nämlich gar nicht so selbstverständlich!

Hierzu nur einer von zahlreichen Berichten über Probleme mit dem update:

https://www.badische-zeitung.de/.../...-ueber-probleme-nach-dem-update

"Betroffene berichten von Motorstörungen, wiederholten Werkstattaufenthalten und Kosten, auf denen sie sitzen bleiben. Beim VW-Konzern heißt es, die Schwierigkeiten stünden nicht in Zusammenhang mit dem Software-Update."

Klar. Deshalb wird ja auch keine Garantie dafür übernommen, damit die Beweislast am Verbraucher hängenbleibt, wenn kurzfristig Motorstörungen auftreten und langfristig Motorschäden nahezu vorprogrammiert sind...! (Und je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird natürlich auch die Beweisführung.)

In einem anderen Artikel (wozu ich den link gerade nicht finde) steht folgendes:

Werkstattmitarbeiter berichten hinter vorgehaltener Hand, wieso sie zögerlich sind, wenn Kunden nach dem Update Probleme melden. Die Werkstatt koste es viel Zeit, dem nachzugehen, sagt ein Kfz-Meister. Die Autos müssten ausprobiert und durchgesehen werden, Beschwerden an die VW-Zentrale übermittelt werden. „Die Arbeit zahlt VW nicht und der Kunde auch nicht“, sagt er.

Die Mechaniker sind teilweise nicht besser dran als die Kunden. VW hat ein Chatprogramm eingerichtet, über das sie Probleme melden sollen. Wer das jedoch tut, wird von den Wolfsburgern teilweise abgebügelt. Das belegen Gespräche mit Werkstätten und Chatprotokolle, die der Redaktion vorliegen. Zwar versichern Mitarbeiter in Chats, dass der Hersteller Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Update (VW-Kürzel: Aktion 23R7) „sehr ernst“ nehme. Dann lassen sie die Werkstattmeister jedoch wissen, dass in Tests alle Beanstandungen, die „technisch einwandfreie Fahrzeuge“ betreffen, entkräftet worden seien. Darauf folgt der Satz:

„Bitte sehen Sie von Instandsetzungsversuchen ab.“

Viel Glück mit Deinem Yeti und viele Grüße!

Dann melder ich mich hier auch mal.

Mein 09er Passat 2.0tdi (CBAB / Euro5) hat das Update bis dato auch noch nicht erhalten. Auch ich habe - wie wahrscheinlich alle - schon mehrere Aufforderungen seitens VW bekommen. Bis jetzt warte ich ab, zumindest noch diesen Monat.

Spannend wird es für mich persönlich nächsten Monat, da das Auto zum TÜV muss. Mal sehen, der Plan ist zumindest tel. im Vorfeld anzufragen, für wen das nicht durchgeführte Updaten ein Problem ist. Sollte ich eine Prüforganisation finden, die mir trotzdem Tüv gibt, dann gehe ich natürlich da hin.

Falls es tatsächlich keine geben sollte, muss ich meinen Anwalt fragen, wie ich mich verhalten soll, da momentan eine Klage meinerseits gegen VW läuft auf Fahrzeugrücknahme. Bin schon auf die Antwort gespannt....

Das ist eigentlich bis jetzt auch der Hauptgrund, warum ich das Update verweigere.

Viele Grüße,

Jochen

Themenstarteram 18. März 2018 um 20:50

Hallo Jochen!

Danke für Deine Antwort und Nennung Deiner Beweggründe.

Jetzt bin ich allerdings etwas irritiert...

Ich dachte, die illegale Abschaltvorrichtung (also speziell der EA 189 - Motor, für den das update vorgeschrieben ist) wurde erst/nur im B7 und im B8 verbaut - und nicht schon im B6...!?

Und hab ich das richtig verstanden, daß Du bislang (so wie Dein "Vorschreiber") auch nur von VW erinnert bzw. angemahnt wurdest, das update aufspielen zu lassen - jedoch (bislang noch) nicht vom KBA erpreßt wirst - mit Androhung einer Stilllegungsverfügung?

Zwecks Prüfung gehste am besten gleich zur Dekra!

Die sollen diesbezüglich autonomer sein als der TÜV, hab ich gehört... ;-)

Viele Grüße

Themenstarteram 18. März 2018 um 21:15

Nachtrag zur Antwort an Jochen: Sorry... ich mußte gerade feststellen, daß (doch) schon VW-Modelle ab 2008 (wahrscheinlich sogar schon ab 2005) betroffen sind. :eek:

Hi,

es ist der gesamte VW - Konzern betroffen, also auch Skoda, siehe Anlage Bundestagsdrucksache mit Anhang, dort sind die Freigaben der Updates nach Cluster und Modellen aufgeführt. In der Regel nach +- 18 Monaten kommt eine Aufforderung durch die Zulassungsstelle mit einem Termin. Ich habe den Brief für meinen Tiguan 1 11/17 erhalten, aber für mich ohne Relevanz, da ich am 23.11.17 meinen Neuen in Empfang genommen habe.

Themenstarteram 19. März 2018 um 21:55

Ah, interessant...!

Danke für die Info!

Bekommt man nach 18 Monaten ein Schreiben von der Zulassungsstelle (also die Stilllegungsverfügung) oder vom KBA mit Stilllegungsandrohung und Fristsetzung zur Aufspielung des updates...? :confused:

Bei mir würde allerdings (so oder so) weder das Eine noch das Andere stimmen...!?

Der Drohbrief vom KBA kam Ende November und wäre damit zu früh dran gewesen.

Und das Schreiben von der Zulassungsstelle müßte/könnte ab Mitte dieser Woche eintreffen, weil Anfang März die Frist abgelaufen ist...

Schön für Dich, daß das bei Dir zeitlich so gut gepaßt hat!

Themenstarteram 20. März 2018 um 10:55

...hier übrigens nochmal der link:

https://www.badische-zeitung.de/.../...-ueber-probleme-nach-dem-update

(> der andere führte ins Leere...!)

Hi,

hier vielleicht noch eine Info über ein Urteil eines von der Zwangsstillegung Betroffenen. Er hat Widerspruch gegen die Stilllegung eingelegt und durch das VG Karlsruhe Recht bekommen.

http://lrbw.juris.de/.../document.py?...

MfG

H.S.

PS.: Vielleicht noch der Hinweis, dass das Urteil aus meiner Sicht noch nicht rechtskräftig ist.

Themenstarteram 20. März 2018 um 20:23

Danke für die Info!

Liebe von Dir :)

Ich kenne das Urteil.

Aber leider geht es da ausschließlich um die Aussetzung der (sofortigen) Vollstreckung während eines laufenden Verfahrens, um eine Beweismittel-Vernichtung zu unterbinden.

Ich habe diesbezüglich bei vw-verhandlung (bei denen ich ein Mandat zwecks Schadenersatzanspruch gg. VW habe) nachgefragt und wurde in dem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, daß ein Widerspruch und eine Aussetzung der Vollstreckung wohl nur (oder in erster Linie) erfolgversprechend ist, wenn man sich bereits im Klageverfahren befindet...

Die Richter entscheiden aber immer öfter zu Gunsten der Verbraucher.

Und selbst wenn man in der 1. Instanz (vorm LG) scheitern sollte, würde VW erfahrungsgemäß spätestens dann einknicken (und einen großzügigen Vergleich) anbieten, wenn es in die 2. Instanz (vorm OLG) gehen (und sich ein für den Konzern nachteiliges Urteil abzeichnen) sollte, weil sie (immer noch) um jeden Preis ein Urteil mit Signalwirkung oder gar einen Präzedenzfall vermeiden wollen...!

Hier auch ein Bericht dazu:

http://mediathek.daserste.de/.../Video?...

Allerdings würde ein erfolgreicher Ausgang für mich dann auch bedeuten,

daß ich ggf. in Betracht ziehen muß, mein geliebtes (Traum-)Auto

(gg. Rückzahlung des Kaufpreises +/-) zurückzugeben...! :(

Aber damit muß ich mich jetzt wohl oder übel langfristig auseinandersetzen

- zumal ich in Stuttgart ab nächstes Jahr September sowieso Probleme kriegen würde und die Sache mit der Hardware-Nachrüstung ja auch noch nicht geklärt ist...

am 24. Mai 2018 um 14:01

Hallo,

 

mein Audi A4 von 2012 ist auch noch nicht geupdated.

Mein Fahrzeug soll am 01.06.2018 stillgelegt werden. Bei Audi habe ich vorsorglich ein Termin zum Update gemacht.

Mit meinem letzten Fahrzeug (Touran 1T3) hatte ich drei Wochen nach unfreiwilligem Update ein Schaden in Höhe von ca. 1.500 Euro.

Ich bin mir daher noch unsicher ob ich es durchführen lassen soll. Beim Landkreis kann ich noch bis zum 01.06. Stellung beziehen. Hat jemand ein Vordruck für ein Widerspruch?

 

Gruß Andi

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