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Gilera DNA 50er- Laserauspuff - ABE
Hallo Community,
Ich habe ein Anliegen und ziemlich neu in der Roller Branche unterwegs.
Habe mir vor einem Monat eine Gilera DNA 50er zugelegt.
Jetzt habe ich vor einer Woche auf Ebay Kleinanzeigen einen "piaggio gilera laser auspuff e43002" gekauft und dranngemacht. Läuft Super das Teil. Macht einen angenehmen Lärm und fährt sich prächtig.
Er fuhr schon vor dem Laserauspuff auf langen strecken gute 80km/h mit seinem Originalauspuff.
Mir ist bewusst das der so nicht bleiben kann und ich hätte den gern auf 50-55km/h runtergedrosselt aber mit besserem anzug ( weil der momentan relativ spät erst richtig gut zieht)
Ich habe echt spaß mit dem Teil und will keinen stress mit der Polizei und ich wurde schon mehrfach von Freunden hingewiesen "wenn du erwischt wirst mit dem lärm und die merken das der 80 fährt , bist du im arsch)
Anscheinend brauch ich auch eine Art zertifikat (ABE) für den Auspuff den ich immer mit mir führen sollte, leider bin ich im Netz nicht fündig geworden könnte mir da jemand helfen und sagen wie ich an so einen ABE rankomme?
Denn meine Idee wäre jetzt folgende
Drosseln auf 50-55km/h
Laserauspuff drann lassen aber mir einen ABE irgendwo runterladen,ausdrucken und im Helmfach aufbewahren
habe ich an irgendwas nicht gedacht? würdet ihr mich bitte aufmerksam machen auf dinge dir mir an der ganzen sache entgehen?
Muss ich den Aufpuss eventuell wie im Netz gelesen bei der TÜV eintragen lassen?
zu mir: bin 28 jahre alt und habe seit 2012 einen normalen Führerschein Klasse B und darf damit normal 50er Roller fahren ^^
Wäre mega dankar über jeden Tipp und jede Hilfe damit ich keinen stress mit der Polizei bekomme
Bisher bin ich damit ohne Kontrolle rumgefahren und ich glaube ich überstrapaziere mein Glück und hatte bisher auch wahrscheinlich nur wegen der Motorrad Optik keinen Verdacht geschöpft
könnte sich aber noch ändern wenn die den Auspuff richtig anschauen beim fahren bzw. hören wie der gröhlt ^^
Als Bild seht ihr wie mein Auspuff aussieht
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20 Antworten
Es gibt gleich zwei Probleme. Das Eine ist natürlich das fehlende Papier, welches genau darüber Aufschluß gibt, dass dieser Auspuff an dein Modell verbaut werden darf. Die E-Nummer alleine sagt nur, dass es ein Prüfverfahren nach EU-Vorschrift für diesen Auspuff gab, nicht aber für welches Modell. Papiere jetzt nachträglich zu beschaffen halte ich für fast ausgeschlossen. Du könntest es vielleicht noch über den Hersteller versuchen, der sich das aber sicher gut bezahlen lassen wird.
Eventuell wäre noch ein Einzelgutachten bei einer Prüforganisation möglich. Eine Eintragung mit dem richtigen Papier wäre nicht notwendig.
Das zweite und mithin schwierigere Problem ist der Zustand deines Fahrzeugs. Es fehlen die Drosseln. Die Geschwindigkeit von um 80 Km/h entspricht bei diesem Modell exakt der Geschwindigkeit, welche im entdrosselten Zustand erreicht wird. Kann man übrigens gut googlen und ich kenne dieses Modell auch und bin es ebenfalls ohne Drosseln gefahren.
Dann wäre noch zu ermitteln, ob der Auspuff noch gedrosselt ist. Ich vermute er ich es, da die Geschwindigkeit sonst an den 100 Km/h kratzen würde.
Die möglichen Folgen einer Kontrolle wären übrigens die Eröffnung eines Strafverfahrens, da hier ganz klar Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Solltest du nicht mehr in das Jugendstrafrecht fallen, wird es sehr bitter. Rechne schon mal mit 1 bis 3 Monatsnettos, sowie die Abschlepp- und Gutachterkosten und außerdem das Flensburger Zusatzgedöns.
Und dies ist bei der Geschwindigkeit und dem Modell nur eine Frage der Zeit.
Du meinst, der macht mit gedrosselten Auspuff 80?
Soll er Mal besser nachschauen...
Gedrosselt und 50! ist der Spass sicher schnell weg...
Wenn fahrzeugseitig alle Drosseln raus sind, packt der auch mit gedrosselter Sporttüte seine 80. Das schafft er auch mit dem Serienauspuff, der ja in etwa einem gedrosseltem Sportauspuff entspricht.
Die 80 Km/h sind etwas wenig für einen ungedrosselten Laser.
Zitat:
Gedrosselt und 50! ist der Spass sicher schnell weg...
Genau so wird es sein. Ich kenne das Rohr ja und kann nur sagen das er so wie er jetzt ist richtig Spaß macht. Aber was hilft's, wenn die Fahrerlaubnisklasse nicht ausreicht.
Und es auch mit Fahrerlaubnis keine Zulassung gibt...
Die habe ich auch nicht für meinen offenen Kisbee. Das macht es zwar nicht legaler, aber vor einem Strafverfahren brauche ich mich nicht fürchten. Und 50€ für eine erloschene Betriebserlaubnis (die noch nie fällig wurden) kann ich verkraften.
Der Erfahrung nach ist die Kontrolle sowieso nach dem Zeigen des Führerscheins vorbei.
die bist du dann LOS deine Betriebserlaubniss, und so lange du nicht mit dem Roller beim TÜV warst und mit der Bestätigung bei der Besagten Polizei warst um deine Original Papiere wieder zu bekommen, wird es danach Richtig Teuer.
Alleine TÜV , bist du ca 200 € LOS ! dann Neue Papiere noch einmal ca 100 € . Geschweige den Zeit auf wand.
Solltest du dir Neue Papiere Besorgen scheiterst Schon alleine bei der Polizei, denn von den benötigst du
eine Feigabe, Und das ist im Computer fest geschrieben, Egal in welcher Wache du es versuchen wirst.
MFG
Schön das du dir solche Sorgen um mich machst. Ist aber unbegründet.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 9. Juli 2020 um 01:59:45 Uhr:
Du meinst, der macht mit gedrosselten Auspuff 80?
Soll er Mal besser nachschauen...
Gedrosselt und 50! ist der Spass sicher schnell weg...
Bei den 50er ist es so das Original und deren Nachbauten eine Drossel eingebaut haben beim Neukauf,wo die Drossel bei Mofa drin gelassen wird und bei 50er raus muss. Bei einem Sportauspuff gibt es nichts mit Mofa,da ist die Drossel für normale 50er und lässt nach entfernen der Drossel einiges mehr zu.
Das heißt aber auch nicht das es mit 45 Kmh mit der Drossel aufhört,da ist noch Luft nach oben,aber begrenzt,ohne Drossel eben nicht.
@leuchtturm86 ,
Wie bist du denn auf dieses Brett gekommen mit deinem Ablauf?
Bernd, wir sollten diese von mir in's Spiel gebrachte Sache bitte nicht weiter vertiefen. Ich bereue es auch, davon überhaupt etwas geschrieben zu haben, zumal es auch hochgradig OT ist.
Ein weiteres Verfolgen bringt nur Theater, was dem Thema nicht hilft.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 9. Juli 2020 um 07:56:57 Uhr:
Bernd, wir sollten diese von mir in's Spiel gebrachte Sache bitte nicht weiter vertiefen. Ich bereue es auch, davon überhaupt etwas geschrieben zu haben, zumal es auch hochgradig OT ist.
Ein weiteres Verfolgen bringt nur Theater, was dem Thema nicht hilft.
Das stimmt,aber das spielen von,: wer fürchtet sich vorm schwarzen Mann ist heute wohl verboten.
Nur wer keine Fragen stellt bekommt auch keine Antworten, !!!
Nur es ist Fahren ohne Führerschein Klasse 1b
Versicherung Hinterziehung , Steuer Hinterziehung. Geschweige Füherschein Sperre je nach dem-
Nur das ist ein Kaugommi Kann man ziehen wie man will. Nur Passt auf was ihr macht, weiß nicht wie Alt ihr seid.
mfg
Es ist weder Steuerhinterziehung, und schon überhaupt nicht "Versicherungs Hinterziehung", die es gar nicht gibt. Einzig Betrug zum Nachteil der Versicherung könnte in Betracht kommen, was nach meinem Kenntnissand aber noch nie von einer Staatsanwaltschaft verfolgt wurde. Trifft aber in diesem Fall auch nicht zu, da die Versicherungsprämie für Leichtkrafträder billiger als die für Kleinkrafträder ist. Steuerhinterziehung scheidet ebenfalls aus, da bis 125ccm Steuerbefreiung besteht.
Eine Führerscheinsperre ist ebenfalls nicht möglich, da führerscheinrechtlich weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Für die erloschene Betriebserlaubnis gibt es noch nicht mal einen Punkt.
Und da seit Jahrzehnten die Königsklasse für Krafträder vorhanden ist, kann es auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein (so nennt sich der entsprechende Paragraph 21). Fahren ohne Führerschein ist sowieso Quatsch, da dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche mit 10€ geahndet wird. Hat aber hier null Relevanz.
Tja, um bei solchen Themen argumentieren zu können, sollte man schon einigermaßen rechtssicher sein, sonst wird das nix. Jetzt brauchen wir nur noch auf einen warten, der mit erloschenen Versicherungsschutz kommt. Damit dürfte die Ahnungslosigkeit dann komplett sein.
Naja... 1b war auch vor über 20!? Jahren...